KODA-Mitarbeiterseite Erzbistum Freiburg Betreuertreffen DiAG A Frühjahr 2016
Anerkennung von Vordienstzeiten Bei Einstellung Bei Übernahme nach Ausbildung Bei Stellenwechsel (innerhalb und außerhalb der AVO und Grundordnung) Höhergruppierung BDA Was ist das BDA? Wie lese ich es? Wie berechnet sich das BDA?
Bei Einstellung, 21 Abs. 2a) bzw. 21a Abs. 2a) AVO Grundsatz, Einstellung in Stufe 1 Anrechnung auf die Stufenlaufzeit von Zeiten gleicher Tätigkeit und gleicher Eingruppierung im Geltungsbereich des 1 Abs. 1 AVO 1 Abs. 1 AVO: Erzbistum Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden Kirchliche Stiftungen Einrichtungen der Caritas Anrechnung auch von überschießenden Zeiten, 21 Abs. 3 Satz 3 / 21a Abs. 3 Satz 4 AVO Pflicht zur Anrechnung gleicher Tätigkeit und gleicher Eingruppierung: Muss
Bei Einstellung, 21 Abs. 2b) / 21a Abs. 2b) AVO Grundsatz, Einstellung in Stufe 1 Anrechnung auf die Stufenlaufzeit von einschlägiger Berufserfahrung Mind. 1 Jahr = Stufe 2 Mind. 3 Jahre = Stufe 3 (bei päd. Fachkräften und anderen 4 Jahre) Definition einschlägige Berufserfahrung : wenn dieselbe oder eine den Aufgaben entsprechende Tätigkeit übertragen war Pflicht zur Anrechnung bei einschlägiger Berufserfahrung: Muss
Bei Übernahme nach Ausbildung Ausbildung gilt dem Erlernen des Berufs, daher gelten diese Zeiten grundsätzlich nicht als einschlägige Berufserfahrung Grundsatz: keine Anrechnung = Eingruppierung in Stufe 1 ABER SuE-Beschäftigte: 21a Abs. 4 und Abs. 4a (Neu) AVO Zeit des Anerkennungspraktikums, Anlage 5b zur AVO PiA (Anlage 5c zur AVO) wird mit einem Jahr angerechnet = Eingruppierung in Stufe 2 Pflicht zur Anrechnung: Muss
Bei Stellenwechsel innerhalb der Grundordnung 21 Abs. 2c) / 21a Abs. 2c) AVO Bei Wechsel von einem DG im Bereich der Grundordnung (Bundesweit verfasste Kirche oder Caritas) Zeiten einschlägiger Berufserfahrung können angerechnet werden Keine Pflicht zur Anrechnung: Kann Bei Unterbrechung von weniger als 6 Monaten und DG-Wechsel wegen betriebsbedingten Wegfalls des Arbeitsplatzes oder DG-Wechsel ist familiär bedingt oder in der Vordienstzeit wurde einschlägige Berufserfahrung gesammelt Bedingte Verpflichtung zur Anrechnung: Soll
Bei Wechsel von Dienstgeber außerhalb der Grundordnung 21 Abs. 2d) / 21a Abs. 2d) AVO Zur Deckung des Personalbedarfs kann der Dienstgeber Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn die Tätigkeit förderlich ist. Förderlichkeit: wenn Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt wurden, die für die geplante Tätigkeit (in irgendeiner Art) von Nutzen ist Keine Pflicht zur Anrechnung: Kann
Vorweggewährung von Stufen 21 Abs. 5) / 21a Abs. 5) AVO Zur regionalen Differenzierung Deckung des Personalbedarfs Bindung von qualifizierten Fachkräften Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann das Entgelt um bis zu zwei Stufen erhöht werden, ganz oder teilweise vorweggewährt werden Entgelt der Endstufe kann um 20% der Stufe 2 erhöht werden Befristung möglich Keine Pflicht zur Gewährung: Kann
Verkürzung der Stufenlaufzeit bei überdurchschnittlicher Leistung 22 Abs. 2) AVO Bei überdurchschnittlicher Leistung kann die Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. Leistungen sollten konkret messbar sein Bei Abweichen von mehr als 10 % über Durchschnitt liegt überdurchschnittliche Leistungen vor Verkürzung ist nicht zeitlich eingeschränkt, es kann jedoch keine Stufe übersprungen werden Keine Pflicht zur Gewährung: Kann
22 Abs. 4 AVO Anders als die Anrechnung von Vordienstzeiten erfolgt die Höhergruppierung automatisch bei Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten die die Eingruppierung in eine höhere EG rechtfertigen Stufenzuordnung erfolgt auf Grundlage der bisherigen Tabellenentgelts Neues Tabellenentgelt in der höheren Stufe muss mindestens dem bisherigen Entgelt gleich sein (beachte Garantiebetrag) Bei Höhergruppierung über mehr als eine EG wird Zuordnung so vorgenommen als ob faktisch Eingruppierung in jede einzelne EG stattgefunden hätte
Was ist das BDA? BDA ist kurz für Bezugsdienstalter Im Beamtenecht Besoldungsdienstalter Es findet sich auf jeder Gehaltsabrechnung (z.b. 01.2009) Es beschreibt den Punkt 0 der Beschäftigung Also Grundlage für die Berechnung des Beginns der Stufenlaufzeit in einer Entgeltgruppe
Wie lese ich das BDA? Reihenfolge Monat (01) Jahr (2009) als 01.2009 oder 01.09 oder 01/2009 oder 01/09 denn Stufenlaufzeit beginnt immer zum Beginn eines Monats (vgl. 22 Abs. 1 AVO) in diesem Fall Stufenaufstieg immer im Januar
Berechnung Einstellungsdatum minus Zeiten der anrechenbaren Dienstzeiten nach 21 / 21 a AVO, siehe oben Z.B. Einstellungsdatum 15.08.2011, Einstellung als pädagogische Fachkraft in Stufe 3 wegen anrechenbarer Vordienstzeiten Diese Zeiten werden gemäß 21a Abs. 2b) und 21a Abs. 3 AVO mit 4 Jahren angesetzt Rechenweg 08.2011 minus 4 Jahre Ergebnis = BDA festgesetzt auf 08.2007
auf der Homepage der KODA-MAS unter: www.koda-mas-freiburg.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!