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Transkript:

LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE Gefahrenhinweise Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet. Bei der Wahl der Gefahrenhinweise gemäß Artikel 21 und Artikel 27 können Lieferanten die kombinierten Gefahrenhinweise gemäß diesem Anhang verwenden. Gemäß Artikel 27 kann bei der Kennzeichnung die folgende Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise gelten: a) Wird der Gefahrenhinweis H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis H400 Sehr giftig für Wasserorganismen entfallen. b) Wird der Gefahrenhinweis H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis H318 Verursacht schwere Augenschäden entfallen. Um den Verabreichungs- oder Expositionsweg anzugeben, können die kombinierten Gefahrenhinweise aus der H300-Reihe verwendet werden. Bestimmten Gefahrenhinweisen sind der dreistelligen Kodierung Buchstaben angefügt: - H350: Der Expositionsweg (inhalativ) ist anzugeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht; H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. - H360: Sofern bekannt, konkrete Wirkung angeben, z. B. mit den Buchstaben F, f (Fruchtbarkeit) und D, d (Entwicklung). Die Kleinschreibung steht für eine vermutliche Wirkung, den Kombinationen Fd und Df ist Kategorie 1 mit H360 zugeordnet, siehe Anhang VI, Nr. 1.1.2.1.2 der CLP-Verordnung.

Seite 2 von 7 Kodierung Wortlaut Anhang III Teil 1 bis Stand 6. ATP H200-Reihe: Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 H228 H229 H230 H231 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 Instabil, explosiv. Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. Extrem entzündbares Gas. Entzündbares Gas. Extrem entzündbares Aerosol. Entzündbares Aerosol. Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Entzündbarer Feststoff. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. Erwärmung kann Explosion verursachen. Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. Erwärmung kann Brand verursachen. Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.

Seite 3 von 7 H261 H270 H271 H272 H280 H281 H290 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H300-Reihe: Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H300 H301 H302 H304 H310 H311 H312 H314 H315 H317 H318 H319 H334 H335 H336 H340 Lebensgefahr bei Verschlucken. Giftig bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Giftig bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Lebensgefahr bei Einatmen. Giftig bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.

Seite 4 von 7 H341 H350 H350i H351 H360 H360F H360D H360FD H360Fd H360Df H361 H361f H361d H361fd H362 H370 H371 H372 H373 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg ange-

Seite 5 von 7 ben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. H300 + H310 H300 + H310 + H300 + H310 + H301 + H311 H301 + H311 + H301 + H311+ H302 + H312 H302 + H312 + H302 + H312 + Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen. Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H400-Reihe: Gefahrenhinweise für Umweltgefahren H400 H410 H410 H411 H412 H413 H413 H420 Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kann für Wasserorganismen langfristig schädlich sein. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.

Seite 6 von 7 Ergänzende Gefahrenmerkmale Physikalische Eigenschaften EUH001 EUH014 EUH018 EUH019 EUH044 In trockenem Zustand explosiv. Reagiert heftig mit Wasser. Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft- Gemische bilden. Kann explosionsfähige Peroxide bilden. Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. Gesundheitsgefährliche Eigenschaften EUH029 EUH031 EUH032 EUH066 EUH070 EUH071 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Giftig bei Berührung mit den Augen. Wirkt ätzend auf die Atemwege. Ergänzende Kennzeichnungselemente/Informationen über bestimmte Gemische EUH201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. EUH201A Achtung! Enthält Blei. EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH203 Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. EUH208 Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH209 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. EUH209A Kann bei Verwendung entzündbar werden.

Seite 7 von 7 EUH210 EUH401 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Erläuterung: Zwei Zeilen in der Tabelle sind grau markiert. Die Wortlaute dieser grau markierten Gefahrenhinweise entsprechen den Einträgen in Anhang I Teil 4 Tabelle 4.1.4 der CLP-Verordnung. Diese Einträge weichen von den Einträgen in Anhang III Teil 1 Tabelle 1.3 ab. Die graue Variante aus Anhang IV Teil 4 Tabelle 4.1.4 wird von der BAuA zur Verwendung vorgeschlagen (s. auch Poster 2: www.baua.de/de/publikationen/poster/ghs-02.html).