1. SICHERHEIT IM LABOR
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- Jesko Martin
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1 1. SICHERHEIT IM LABOR 1 Bei sachgemäßem Umgang mit Chemikalien und Apparaturen ist das Arbeiten im Chemischen Labor nicht gefährlicher als viele andere Tätigkeiten. Über 90 Prozent aller Unfälle in Chemischen Laboratorien lassen sich auf Unkenntnis möglicher Gefahren und auf Fahrlässigkeit zurückführen. Um Gefahren begegnen zu können, muss man sie kennen. Die Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie und die Staatliche Ausführungsbehörde für Unfallversicherung geben ergänzte und überarbeitete Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien für Chemische Laboratorien heraus. Besonders zu beachten sind: GUV-I 8553 Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien - Einführung für Studierende BGI Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen GUV-SR 2005 Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen Wichtig sind insbesondere die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 1 ist die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Bei der Festlegung wird von einer Exposition von täglich 8 Stunden an fünf Tagen in der Woche während der Lebensarbeitszeit ausgegangen. Für die meisten kanzerogenen oder potentiell kanzerogenen Stoffe ist kein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt. Genauere Angaben sind in der Gefahrstoffverordnung sowie in den Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen (GUV-SR 2005) zu finden. Das Kapitel über Sicherheit im Labor kann selbstverständlich keinen vollständigen Überblick bieten. Im Zweifelsfall informieren Sie sich deshalb mit Hilfe der Broschüren der Berufsgenossenschaft oder der anderen angegebenen Literatur. Eine knappe Einführung in die Sicherheit im Labor finden Sie auch in S. Hünig, P. Kreitmeier, G. Märkl, J. Sauer, Arbeitsmethoden in der Organischen Chemie, Verlag Lehmanns, Berlin, Auf dieses Skript kann auch über das Internet zugegriffen werden unter: Vorschriften für das Arbeiten im Labor Essen, Trinken und Rauchen sind im Labor verboten! Lebensmittel oder Getränke dürfen nicht ins Labor gebracht werden. Arbeiten Sie nie allein im Labor; bei Unfällen kann Ihnen niemand helfen! Tragen Sie beim Aufenthalt im Labor immer eine Schutzbrille, auch wenn Sie selbst nicht experimentieren! Für Brillenträger gibt es Schutzbrillen, die über der normalen Brille getragen werden. Beim Verstoß gegen die Schutzbrillenpflicht müssen Sie mit einem Ausschluss aus dem Praktikum rechnen! Arbeiten Sie im Labor nicht mit offenen, langen Haaren, die sich an Flammen entzünden können! Tragen Sie keine leicht entzündliche oder schmelzbare Kleidung, da diese beim Brand zu schweren Verbrennungen führen kann! Ideal sind Kleidungsstücke aus reiner Baumwolle (Laborkittel, Jeans-Hosen). Tragen Sie immer geschlossenes Schuhwerk und lange Hosen (auch im Sommer!). 1 Gefahrstoffverordnung vom
2 2 Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeit im Labor über Platz und Handhabung der Sicherheitseinrichtungen: Augenduschen Verbandskasten Löschbrause Feuerlöscher (Kohlendioxid-, Schaum- und Pulverlöscher) Feuermelder Telefon Zentrale Sicherung, Gas-Haupthahn Prägen Sie sich alle möglichen Fluchtwege ein und halten Sie diese immer frei. Dazu gehört auch, dass Sie alle Schubfächer und die Türen der Laborschränke nach dem Öffnen sofort wieder schließen und keine Stühle oder andere Gegenstände in den Gängen stehen lassen! Als Fluchtwege sind neben den Gängen im Gebäude auch die gesicherten Fenstersimse vorgesehen. Stellen Sie fest, wo und wie die Energieversorgung des Labors (Gas, Wasser, Elektrizität) ein- und ausgeschaltet werden kann! Arbeiten Sie nie mit schadhaften Geräten! Achten Sie besonders auf den einwandfreien Zustand von elektrischen Geräten und Glasgeräten. Umgang mit Chemikalien Informieren Sie sich beim Arbeiten mit einer Chemikalie zuvor immer über deren Gefahrenpotential (Giftigkeit, Unverträglichkeit mit anderen Chemikalien usw.), indem Sie die H- und P-Sätze (= hazard statements und precautionary statement) und die Betriebsanweisungen studieren. Arbeiten Sie im Labor immer außerordentlich sauber und halten Sie auf Ihrem Arbeitsplatz größtmögliche Ordnung. Nur so lässt sich eine Gesundheitsgefährdung weitgehend ausschließen. Mit ätzenden, giftigen und übelriechenden Chemikalien dürfen Sie nur im Abzug arbeiten. Das gilt insbesondere für Umsetzungen, bei denen aggressive Gase verwendet oder freigesetzt werden. Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Chemikalien. Viele Chemikalien werden über die Haut leicht aufgenommen oder lösen Allergien aus. Schutzhandschuhe aus Gummi oder Neopren sind nur als kurzzeitiger Staub- oder Spritzschutz zu empfehlen, da viele Substanzen in diese Handschuhe eindringen und durch Hautresorption die Gefährdung vergrößern. Halten Sie Ihre Schutzhandschuhe genauso sauber wie Ihre Hände! Waschen Sie sich nach jedem Umgang mit Chemikalien die Hände. Saugen Sie wässrige Lösungen, Säuren oder Laugen nie mit dem Mund in eine Pipette, sondern verwenden Sie einen Peleusball! Organische Flüssigkeiten werden mit einem Messzylinder oder mit Plastikspritzen abgemessen. Transportieren Sie Chemikalien stets in geeigneten Handtragen (Einkaufskorb, Eimer usw.). Bewahren Sie Chemikalien nur in geeigneten, deutlich und dauerhaft beschrifteten, und mit den Gefahrensymbolen versehenen Flaschen auf. Eine Beschriftung des Glases mit Filzstiften aller Art ist verboten, da die Farbe durch organische Lösungsmittel leicht abgewaschen wird. Am Arbeitsplatz dürfen brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 55 C für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 L Nennvolumen aufbewahrt werden. Die Anzahl der Behältnisse ist auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken.
3 3 Erhitzen Sie entzündliche Substanzen nur in Apparaturen mit ausreichender Kühlung des Lösungsmitteldampfs. Verwenden Sie zum Erhitzen elektrische Geräte (Heizplatte mit Öloder Wasserbad, Heizhaube), auf keinen Fall aber offene Flammen (Bunsenbrenner). Löschen Sie beim Umgang mit leicht brennbaren Substanzen, z.b. Diethylether, im Umkreis von etwa 5 Metern alle offenen Flammen. Gießen Sie keine organischen Lösungsmittel in die Abflüsse. Werfen Sie keine Filter, die noch organische Lösungsmittel enthalten, in die Abfalleimer (Entzündungs- oder Vergiftungsgefahr!). Alle Chemikalienabfälle sind nach Vorschrift zu entsorgen! Dafür stehen Sammelbehälter zur Verfügung. Entsorgungshinweise entnehmen Sie den Betriebsanweisungen. Umgang mit besonders gefährlichen Chemikalien Organische Peroxide können sich beim Erhitzen explosionsartig zersetzen. Lösungsmittel, die mit Luftsauerstoff durch "Autoxidation" Peroxide bilden (z.b. Diethylether, Tetrahydrofuran usw.), müssen vor ihrer Verwendung, insbesondere vor der Destillation, von den Peroxiden befreit werden. Alkalimetalle, Metallhydride und Metallamide (z.b. Natrium, Kalium, Natriumhydrid, Natriumamid) reagieren explosionsartig mit Wasser. Bei Verwendung dieser Chemikalien ist auf sorgfältigen Wasserausschluss zu achten. Man darf keine Wasserbäder oder Wasserdampfbäder zum Erhitzen und keine normalen Rückflusskühler verwenden, sondern nur Rückflusskühler mit vernickelter Kupferkühlschlange. Abfälle dieser Chemikalien besonders sorgfältig und sachgemäß vernichten. Alkalimetalle können mit chlorierten Flüssigkeiten explosionsartig reagieren! Umgang mit Geräten und Apparaturen Alle feuergefährlichen Versuche (brennbare Chemikalien, elektrische Anschlüsse, Gasanschlüsse) dürfen über Nacht nur in feuersicheren Nachträumen oder Argongelöschten Abzügen durchgeführt werden. Die Versuche müssen dort so kontrolliert werden, dass mindestens 1 Stunde vor dem Verlassen des Labors Temperaturkonstanz erreicht ist. Wasserschläuche sind bei diesen Versuchen durch Schlauchschellen gegen Abplatzen zu sichern. Stromkabel und Wasserschläuche müssen in sicherem Abstand von Heizbädern und Heizplatten geführt werden, damit Durchschmoren verhindert wird. Alle elektrischen Geräte müssen den technischen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Vermeiden Sie Überhitzen von Ölbädern (Brandgefahr, Entwicklung von giftigen Crackgasen)! Nur vakuumfeste Geräte dürfen evakuiert werden. (Erlenmeyer-Kolben sind nicht vakuumfest! Nur teilweise mit warmem Lösungsmittel gefüllte Erlenmeyer-Kolben dürfen nicht fest verschlossen abgekühlt werden, da Implosionsgefahr durch Unterdruck besteht!) Verwenden Sie insbesondere beim Arbeiten mit Überdruck oder Unterdruck nie schadhafte Geräte. Implosionen sind ebenso gefährlich wie Explosionen. Einseitiges Erwärmen evakuierter Geräte ist zu vermeiden. Beim Absaugen dürfen Sie nur Gummi-Manschetten (Guco-Ringe) verwenden, die der Größe der Saugflasche angepasst sind. Es besteht sonst Gefahr des "Durchrutschens" der Nutsche - Implosionsgefahr! Zur extremen Kühlung darf nur flüssiger Stickstoff, nicht flüssige Luft, verwendet werden. Beim Bruch der Apparatur besteht beim Kühlen mit flüssiger Luft die Gefahr der explosionsartigen Oxidation organischer Substanzen. Beim Kühlen mit flüssigem Stickstoff ist darauf zu achten, dass Sauerstoff einkondensiert werden könnte.
4 4 Beim Schneiden von Glasrohren, noch mehr beim Einführen von Glasrohren in durchbohrte Gummi- oder Korkstopfen, besteht erhöhte Bruchgefahr, die zu ernsthaften Verletzungen führen kann. Schmieren Sie Glasrohr und Stopfen mit Glycerin oder Paraffinöl und fassen Sie das Glas mit einem Tuch an. Nie Gewalt anwenden! Beim Umgang mit Gummischläuchen und insbesondere PVC-Schläuchen an Glasoliven von Kühlern besteht ebenfalls erhöhte Bruch- und Verletzungsgefahr. Verhalten bei Unfällen, Notruf Beachten Sie bei Unfällen etwa folgende Vorgehensweise: Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und die Übersicht zu behalten! Bringen Sie Verletzte aus der Gefahrenzone, achten Sie aber darauf, dass Sie sich dadurch nicht selbst in Gefahr bringen! Lagern Sie die Verletzten sachgerecht, beruhigen und versorgen Sie sie! Alarmieren Sie Rettungsdienst bzw. Notarzt und/oder die Feuerwehr! Bekämpfen Sie gegebenenfalls die Unfallursache (z.b. kleinere Brände)! Teilen Sie, falls möglich, die Arbeiten untereinander auf! Bei größeren Unfällen oder ernsthaften - auch nur ernsthaft scheinenden - Verletzungen sollten Sie unbedingt mit einem Notruf Hilfe anfordern. Dazu ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über das nächste Telefon (z.b. im Assistentenzimmer) und die Notruf-Nummer informiert haben. Eine Person oder besser mehrere Personen sollten die Ankunft des Rettungswagens am Treffpunkt (Rettungsleitsystem!) abwarten und Sanitäter oder Notarzt direkt zum Unfallort bzw. zur verletzten Person führen. Beim NOTRUF sollten Sie etwa nach folgendem Schema vorgehen: 1. Notruf-Nummer wählen: 112 Diese Nummer ist von allen Telefonen aus zu erreichen, also auch von den nicht öffentlichen Telefonen in der Fakultät für Chemie und Pharmazie. 2. Wo ist der Unfall passiert? Institut, Raum 3. Was ist passiert? Feuer, Vergiftung, Verletzung usw. 4. Wie viele Personen sind betroffen? 5. Welche Art der Verletzung/Erkrankung? 6. Warten auf Rückfragen. Maßnahmen bei Brand, Explosion oder Freisetzung giftiger Gase Warnen Sie sofort alle gefährdeten Personen und räumen Sie wenn nötig das Labor! Brennende Kleider unter der Löschdusche im Labor oder wenn das Labor geräumt werden muss mit dem CO 2 -Löscher löschen. Verhalten bei größeren Bränden: o Räumen Sie sofort das Labor und alarmieren Sie die Feuerwehr durch Feuermelder oder Notruf! o Schließen Sie den Gas-Haupthahn (im Treppenhaus)! Verhalten bei kleineren Bränden: Mit den Assistenten zusammen den Brand bekämpfen. o Entfernen Sie brennbare Lösungsmittel und Gegenstände vom Brandherd! o Schalten Sie gegebenenfalls die Sicherung am Labortisch aus und löschen Sie alle offenen Feuer im Umkreis!
5 5 o Wenn das Feuer durch selbstentzündliche Substanzen, z.b. Kalium, Natrium, Natriumhydrid, entstanden ist, müssen Sie mit Pulverlöschern (Brandklasse D) oder mit Sand löschen! Das gilt auch für Stoffe, die mit Wasser sehr heftig reagieren, z.b. Grignard-Reagenzien oder Alkalimetall-Alkoholate! o Bei Bränden, die durch die Entzündung brennbarer Substanzen an offenen Flammen oder an elektrischen Geräten entstehen, genügen zur Bekämpfung meist Kohlendioxid- oder Schaumlöscher. o Wenn das Feuer mit den vorhandenen Feuerlöschern nicht mehr erfolgreich bekämpft werden kann, Feueralarm geben und die Feuerwehr alarmieren. Bei der Freisetzung giftiger und ätzender Gase, z.b. Schwefeldioxid, Chlor, Chlorwasserstoff bei der Verbrennung von Polyvinylchlorid-Materialien, und giftiger Lösungsmitteldämpfe (z.b. beim Zerbrechen von Gefäßen), sofort das Labor räumen! Nur mit Sauerstoff-Selbstretter oder Gasmasken mit geeigneten Filtern vorgehen! Erste Hilfe Die sofortige Hilfe bei Unfällen kann lebensrettend sein! Informieren Sie bei einem Personenschaden sofort Ihren Assistenten oder einen anderen Ersthelfer! Leisten Sie solange Erste Hilfe, bis der Notarzt oder Rettungsdienst eintrifft! Bei Schnittwunden Verband oder Druckverband anlegen (Schnellverbände, keine Watte!). Bei Schlagaderverletzungen betroffene Glieder hoch halten, Schlagader abdrücken und Druckverband anlegen. Bei größeren Schnittwunden oder Verdacht auf Sehnen- oder Nervenverletzungen sofort Notarzt alarmieren! Bei Verdacht auf Vergiftung mögliche Vergiftungsursache feststellen, damit beim Eintreffen des Arztes sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Betriebsanleitung oder Sicherheitsdatenblatt bereithalten. Bei Inhalationsvergiftungen (Einatmen giftiger Gase oder Dämpfe) den Verunglückten sofort an die frische Luft bringen! Sorgen Sie für absolute Ruhigstellung und Warmhalten des Verletzten bis zur Ankunft des Arztes! Nach Verschlucken giftiger Stoffe den Vergifteten reichlich Salzwasser trinken lassen und durch Berühren der Rachenhinterwand Erbrechen auslösen. Diese Maßnahme jedoch nur dann anwenden, wenn der Vergiftete bei Bewusstsein ist. Kein Erbrechen auslösen bei Vergiftung durch Lösungsmittel, Säuren und Laugen. Notarzt alarmieren! Werden bei einem Unfall die Kleider durch Chemikalien getränkt, sofort Kleidung ablegen, da Gefahr der Resorption durch die Haut besteht! Kleinere Brandwunden mit kaltem Wasser kühlen! Größere Brandwunden nur mit Brandwundenverbandtuch keimfrei abdecken. Keine Öle, Salben oder Puder auftragen! Nach Erster Hilfe sofort Notarzt alarmieren! Vorsicht, Schockgefahr! Verätzte Körperstellen sofort mindestens Minuten mit viel Leitungswasser spülen. Danach unbedingt Arzt aufsuchen! Bei Augenverletzungen die Augenlider so weit wie möglich spreizen und unter Schutz des unverletzten Auges mit viel Wasser (kein scharfer Wasserstrahl!) mindestens 15 Minuten lang spülen (Augenduschen). Danach unbedingt einen Augenarzt aufsuchen! Unternehmen Sie auf keinen Fall irgendwelche Neutralisationsversuche! Alle Unfälle mit Personenschaden müssen innerhalb von 3 Tagen bei der staatlichen Ausführungsbehörde für Unfallversicherung (StAfU) gemeldet werden.
6 Gefahrensymbole Siehe auch: BGI/GUV-I GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
7 Gefahrenhinweise H-Sätze 7 Gefahrenhinweise für physikalisch-chemische Gefahren H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. H220 Extrem entzündbares Gas. H221 Entzündbares Gas. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H223 Entzündbares Aerosol. H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H228 Entzündbarer Feststoff. H240 Erwärmung kann Explosion verursachen. H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H281 Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H311 Giftig bei Hautkontakt. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H331 Giftig bei Einatmen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen.
8 8 H336 H340 H341 H350 H351 H360 H361 H362 H370 H371 H372 H373 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekann) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gefahrenhinweise für Umweltgefahren H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende Gefahrenmerkmale physikalisch-chemische Eigenschaften EUH 001 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. EUH 006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser. EUH 018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden. EUH 019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. EUH 044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. Ergänzende Gefahrenmerkmale gesundheitsgefährliche Eigenschaften EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH 032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen.
9 9 EUH 071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. Ergänzende Gefahrenmerkmale umweltgefährliche Eigenschaften EUH 059 Die Ozonschicht schädigend. Ergänzende Kennzeichnungselemente/Informationen über bestimmte Stoffe und Gemische EUH 201/ Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von 201A Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. Achtung! Enthält Blei. EUH 202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 203 Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. EUH 207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. EUH 208 Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 209/ Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. Kann bei Verwendung 209A entzündbar werden. EUH 210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P-Sätze Sicherheitshinweise Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Sicherheitshinweise Prävention P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P220 Von Kleidung/ /brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P221 Mischen mit brennbaren Stoffen/ unbedingt verhindern. P222 Kontakt mit Luft nicht zulassen. P223 Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern. P230 Feucht halten mit P231 Unter inertem Gas handhaben. P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P235 Kühl halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
10 10 P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung/ verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P244 Druckminderer frei von Fett und Öl halten. P250 Nicht schleifen/stoßen/ /reiben. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P263 Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P282 Schutzhandschuhe/Gesichtsschild/Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. P283 Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. P284 Atemschutz tragen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P231 + P232 Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. P235 + P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Sicherheitshinweise Reaktion P301 BEI VERSCHLUCKEN: P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): P304 BEI EINATMEN: P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P306 BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: P307 BEI Exposition : P308 BEI Exposition oder falls betroffen : P309 BEI Exposition oder Unwohlsein : P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P313 Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P322 Gezielte Maßnahmen (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P332 Bei Hautreizung: P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P334 In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten.
11 11 P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. P337 Bei anhaltender Augenreizung: P338 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P341 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P342 Bei Symptomen der Atemwege: P350 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P352 Mit viel Wasser und Seife waschen. P353 Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 Bei Brand: P371 Bei Großbrand und großen Mengen: P372 Explosionsgefahr bei Brand. P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P378 zum Löschen verwenden. P380 Umgebung räumen. P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONS- ZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302 + P334 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. P302 + P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P304 + P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
12 12 P305 + P351 + P338 P306 + P360 P307 + P311 P308 + P313 P309 + P311 P332 + P313 P333 + P313 P335 + P334 P337 + P313 P342 + P311 P370 + P376 P370 + P378 P370 + P380 P370 + P380 + P375 P371 + P380 + P375 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. BEI Exposition : GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI Exposition oder falls betroffen : Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI Exposition oder Unwohlsein : GIFTINFORMATIONS- ZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/ nassen Verband anlegen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Bei Brand: zum Löschen verwenden. Bei Brand: Umgebung räumen. Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Sicherheitshinweise Aufbewahrung P401 aufbewahren. P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P406 In korrosionsbeständigem/ Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. P407 Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P411 Bei Temperaturen von nicht mehr als C/ aufbewahren. P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 C aussetzen. P413 Schüttgut in Mengen von mehr als kg bei Temperaturen von nicht mehr als C aufbewahren. P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P42 Inhalt in/unter aufbewahren. P402 + P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren. P410 + P403 Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 C aussetzen. P411 + P235 Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als C aufbewahren.
13 Sicherheitshinweise Entsorgung P501 Inhalt/Behälter zuführen. 13
Liste der H-Statements (H = Hazard)
Liste der H-Statements (H = Hazard) H-Statements sind weltweit gültig, EUH-Statements sind nur in der EU vorgeschrieben H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv;
Anhang IV. Teil 2 der
Anhang IV Teil 2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung
LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) ANHANG IV LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE P-Sätze (Precautionary statements) Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze)
Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze) Kodierung der S-Sätze: 1. Sicherheitshinweise Allgemein P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf
H- und P-Sa tze nach GHS
H- und P-Sa tze nach GHS Gefahrenhinweise / Hazard statements nach GHS Gefahrenhinweise / Hazard statements nach GHS H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große
Sicherheitshinweise (P)
Sicherheitshinweise (P) P101 P102 P103 P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Laufende Nummer (01, 02, ) 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren
H-Sätze nach CLP-Verordnung Strukturierung der H-Sätze: H 3 01 Laufende Nummer (01, 02, ) Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren Steht für Gefahrenhinweis ( Hazard-Statement
LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise
LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE Gefahrenhinweise Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet. Bei der Wahl
Die H-Sätze und P-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch
Die H-Sätze und des EU-GHS-Systems auf Deutsch H-Codes H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 H228 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 H261 H270 H271 H272 H280 H281 H290 H300 H301
Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente
Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Wortlaut und, (Stand 8. ATP) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und
P-Sätze (Precautionary Statements)
P-Sätze (Precautionary Statements) mit Hinweisen zur Sicherheit In der Regel werden maximal 6 P-Sätze ausgewählt. Diese können je nach Einsatzbereich variieren. Auf der vorliegenden Liste wurden die P-Sätze
H- und P-Sätze. Einleitung.
H- und P-Sätze Einleitung Seit dem Inkrafttreten der CLP- oder GHS-Verordnung (CLP bedeutet classification, labelling and packaging und GHS bedeutet Globally Harmonised System of Classification and Labelling
Gefahrenklassen Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20.01.2009 wurden die Vorgaben der UN für ein Global Harmonisiertes System (GHS) für
Gefahrenhinweise GHS/CLP Verordnung. Erwärmung kann Brand verursachen. laufende Nummer. 3 = Gesundheitsgefahren. 4 = Umweltgefahren
Gefahrenhinweise GHS/CLP Verordnung Gefahrenhinweise (H Sätze) sind Textaussagen zur Beschreibung der Art und gegebenenfalls des Schweregrades der Gefahr. Damit sind sie den R Sätzen nach Stoff und Zubereitungsrichtlinie
G H S / C L P. G e f a h r e n p i k t o g r a m m s. H - S ä t z e, P - S ä t z e
G H S / C L P G e f a h r e n p i k t o g r a m m s H - S ä t z e, P - S ä t z e http://www.msds-europe.de/kateg-12-1-ghs_clp.html ww w. m sds-europe.de Tel.: +36 70 335 8480 H - 1 1 4 3 B u d a p e s
Neue GHS Piktogramme (verbindlich ab für Stoffe, ab für Gemische)
H- und P-Sätze Neue GHS Piktogramme (verbindlich ab 01.12.2010 für Stoffe, ab 01.06.2015 für Gemische) GHS01 Explosivstoffe können durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen auch ohne Beteiligung
H-Sätze. H- und P-Sätze. H200-Reihe: Physikalische Gefahren
H- und P-Sätze Die H- und P-Sätze und die ergänzenden EUH-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Diese Datei enthält eine Übersicht über die aktuelle Textfassung der P-Sätze in der CLP-Verordnung,
Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische
Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische Wortlaut und Kodierung, (Stand ) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Sicherheitshinweise (P-Sätze) in Teil 2 des Anhang IV der Verordnung
Die H-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch (P-Sätze: siehe Seite 5)
REACH Compliance GmbH Route des Chevallets 7 CH-1658 Rossinière Schweiz Firmenunterstützung für Chemikaliensicherheit und Arbeitsschutz Tel. +41 (0)26 924 32 10 [email protected] www.reach-compliance.ch
Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen
Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen brauner Text: blauer Text: grauer Text: violetter Text: H-Satz: EUnnn: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 noch nicht in VO
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005)
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) 1. Gefahrensymbole und bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Richtlinie 67/548/EWG Anhang II) 2. Hinweise auf
CLP (EU-GHS) Kennzeichnung Übersicht
CLP (EU-GHS) Kennzeichnung Übersicht Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!
Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R
Liste der R- und S-Sätze
Liste der R- und S-Sätze R-Sätze: Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze): R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25
Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.
Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) Anhang 1 1 (Art. 39 Abs. 1, 40, 46, 47 Abs. 2, 100 Abs. 2 Bst. c)
A.6 Auflistung der R- und S-Sätze
A.6 Auflistung der R- und S-Sätze Auflistung der R- und S-Sätze nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG, Anhang III bzw. IV, zuletzt geändert durch die 28. Anpassungsrichtlinie 2001/59/EG. R-Sätze R 1: In trockenem
R- und S-Sa tze in deutscher Sprache
R- und S-Sa tze in deutscher Sprache R-Sätze R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 R 27 R 28 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
INHALT Chemisch-physikalische Gefahren und Umweltgefahren
INHALT Einleitung REACH und CLP und Geltungsbereich Laboratorien Gesundheitsgefahren Chemisch-physikalische Gefahren und Umweltgefahren Das Etikett (mit Empfehlung vereinfachtes Kennzeichnungssystem im
Anhang III. Teil 1 der
1 Anhang III Teil 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung
Gefahrenhinweise. Piktogramm Bezeichnung Bedeutung
Gefahrenhinweise Dieses Merkblatt richtet sich an Händler und Verwender die Chemikalien gebrauchen, welche nach GHS (Globally Harmonised System) gekennzeichnet sind. Das GHS ist ein Kennzeichnungssystem
Gefahrenhinweise nach GHS
Gefahrenhinweise nach GHS Bei den Gefahrenhinweisen nach GHS (den H-Sätzen) sind im Gegensatz zu den bisherigen R-Sätzen keine Kombinationen gestattet. Da, wo Ergänzungen bzw. detailliertere Angaben möglich
Der HWK-Umweltberater
Der HWK-Umweltberater Gefahrstoffkennzeichnung 2015 34 Inhaltsverzeichnis Vorwort........................... 3 Wesentliche Neuerungen und Änderungen........................... 4 Was ist zu tun? Anpassung
Sicherheitshinweise nach GHS
Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben
Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen
Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse
Risiken der verwendeten Gefahrstoffe und Sicherheitsvorkehrungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
Stand 4.04.2012 Krebserzeugende Substanzen Karz. 1A und 1B und erbgutverändernde Substanzen (Mutag. 1A und 1B) werden im Praktikum nicht eingesetzt. Abkürzungen: Mutag.= Mutagen; Karz.=Karzinogen Gesetzliche
Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen
Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
GHS Piktogramme und ihre Bedeutung
GHS Piktogramme und ihre Bedeutung Juli 2015 GHS01 Flüssigkeiten, Feststoffe und Gemische, die durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen (z.b. elektronische Kontakte) explodieren.
OTTOKRAFTSTOFF GEFAHR
Kennzeichnung Zapfsäule für Ottokraftstoff (Mischung) OTTOKRAFTSTOFF Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen.
Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe
Gruppe A Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe F+/F hochentzündlich leichtentzündlich Die Gefahrstoffe der Gruppe A enthalten organische Lösemittel, die mit Luft explosionsfähige Gemische
Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion) Darstellung von Gramin Literatur: H. G. O. Becker et
Global harmonisiertes System (GHS)
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GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe
Lernen durch Lehren im Fachgebiet Chemie GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe (Quellen: http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/gestis_de/000000.xml?f=templates$fn=default.htm$3.0,
Neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP
Neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP Preis 5 Euro GHS02 ENTZÜNDBAR GHS04 GAS UNTER DRUCK GHS05 ÄTZEND GHS06 AKUTE TOXIZITÄT GHS01 EXPLOSIONS- GEFÄHRLICH GHS03 BRAND- FÖRDERND GHS07 GESUNDHEITS- GEFAHR
Flamme GHS über 08 Kreis
LISTE DER H-SÄTZE H200-REIHE: Physikalische Gefahren Exlo, Explo, Exlo, Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H2 Explosiv; große Gefahr durch Splitter,
Präparat 10: Essigsäureisopentylester (Veresterung)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 10: (Veresterung) Literatur: D. R. Palleros, Experimental Organic Chemistry, John Wiley & Sons, Weinheim 2000,
H-Sätze des EU-GHS-Systems
H-Sätze des EU-GHS-Systems H-Codes H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 H228 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 H261 H270 H271 H272 H280 H281 H290 H300 H301 H302 H304 H-Sätze
Gefahren durch Haushaltschemikalien
Gefahren durch Haushaltschemikalien Versteckte Gefahren Ist Ihnen bewusst, dass Sie jeden Tag mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt kommen? Aber nicht nur am Arbeitsplatz Bei jedem von uns steht mindestens
GHS (CLP) Etikettierung: Was ist neu? o die Gefahren der Substanzen sind in Klassen eingeteilt. o 16 Physikalische Gefahrenklassen:
GHS (CLP) Etikettierung: Was ist neu? o die Gefahren der Substanzen sind in Klassen eingeteilt o 16 Physikalische n: 01. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 02. Entzündbare Gase
GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU
GHS die neuen n in der EU 2* Physikalische Gefahren Instabil, explosiv 1.1 1.2 1.3 1.4 Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H202 Explosiv; große Gefahr
SICHERHEITSDATENBLATT
SICHERHEITSDATENBLATT SECTION 1 Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Produktidentifikator - Produktname: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen,
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1/11 A M T FÜ R U M W ELT FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Merkblatt EA11 Information zum EWR-Chemikalienrecht Version 2.0 07/2015 GHS-Kennzeichnung Dieses Merkblatt richtet sich an Händler sowie an Verwender
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GHS Global Harmonisiertes System Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen GHS, EG-Verordnung Nr. 1272/2008 Seite 1 von 31 Inhalt Inhalt Seite 2 Einführung in die GHS-Verordnung
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und
R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 In trockenem Zustand explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen
Merkblatt A11 Seite 1 von 10 Ver. 4.0-07/2011. GHS-Kennzeichnung
Information zur Chemikaliengesetzgebung Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt A11 Seite 1 von 10 Ver. 4.0-07/2011 GHS-Kennzeichnung Dieses Merkblatt richtet sich an Händler sowie an Verwender
R- und S-Sätze. Einleitung.
R- und S-Sätze Einleitung Die sogenannten R-Sätze beschreiben die Hinweise auf besondere Gefahren, die von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen können. Der Buchstabe R steht für Risiko (englisch:
Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen beeinträchtigt wird oder durch sie besondere Unfallgefahren ausgelöst werden.
MNS Achtung Gefahr Als gefährlich sind Stoffe anzusehen, wenn durch ihre Einwirkungen das Leben bzw. die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen beeinträchtigt wird oder durch sie besondere Unfallgefahren
Anhang III. Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Anhang III Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 R15 R16 R17 R18 R19 R20 R21 R22 R23 R24 R25 R26 R27 R28 R29 In trockenem
Gefahrensymbole und ihre Bedeutung ab 2010
Gefahrensymbole und ihre Bedeutung ab 2010 GHS01 Flüssigkeiten, Feststoffe und Gemische, die durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen (z.b. elektronische Kontakte) explodieren. Stoffbeispiele:
E Bedeutung der Chemikalienkennzeichnung nach GHS
1 Leitfaden Sicherer Umgang mit Chemikalien in «Naturwissenschaften und Technik» Beiblatt E E Bedeutung der Chemikalienkennzeichnung nach GHS Die entsprechende Information zur Chemikalienkennzeichnung
KALT H. Arbeitsanweisung für TOPGUM RP
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Alte Gefahren neue Zeichen
Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Freie Universität Berlin GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Königin-Luise-Str. 27 14195 Berlin Tel. 54495/96, Fax 54498 E-mail: [email protected] www.fu-berlin.de/sites/baas
Modul 3 Schülergerechtes Experimentieren
Modul 3 Schülergerechtes Experimentieren Unterrichtseckentwurf - Gefährdungsbeurteilung Fachdidaktik Chemie WS 2016/17 Studiengang: Bachelor of Education Apl. Prof. Dr. G. Hornung, A. Molitor-Schworm,
Sicherheitsunterweisung März 2015
Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien
Gefahrensymbole und ihre Bedeutung
ensymbole und ihre Bedeutung Kennzeichnung Signalwörter: ROT = BLAU = SCHWARZ = kein Signalwort ensymbole und ihre Bedeutung bei Gesundheitsgefahren Signalwort enklasse und enkategorie H-Nr. H-Satz Ätz-/Reizwirkung
GHS-Kennzeichnung Information für Verwender
1/10 A M T FÜ R U M W ELTS C H U TZ FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Merkblatt EA11 Information zum EWR-Chemikalienrecht Version 1.0-02/2012 GHS-Kennzeichnung Information für Verwender Dieses Merkblatt
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitstudierenden
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitstudierenden Tragen von Schutzausrüstung Schutzbrille ist im Labor ständig zu tragen Labormantel aus Baumwolle ist im Labor ständig zu tragen Festes, trittsicheres
Präparat 11: Dibenzylidenaceton (Aldolkondensation)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2016/17 Präparat 11: (Aldolkondensation) Darstellung von Literatur: H. G. O. Becker et al., Organikum, Wiley-VCH, Weinheim, 23.
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1 HYGIENE, ARBEITSSICHERHEIT, UMWELTSCHUTZ Aufgabe 1 Schreiben Sie den gefragten Begriff in die zweite Spalte: wie nennt man? Kleinstlebewesen? die krankmachende Art dieser Lebewesen auch noch? die Krankheiten,
Synthese von N -(4-Ethoxyphenyl)harnsto (Dulcin)
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 23. Juni 2008 Synthese von N -(4-Ethoxyphenyl)harnsto (Dulcin) 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Isopropanol (F, Xi) R 11-36-67 S 7-16-24/25-26 p-phenetidin
FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John
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Präparat 4: n Butylethylether (Williamsonsche Ethersynthese)
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Betriebsanweisung nach 14 GefStoff (Sammelanweisung) Version 02-11/09 Umgang mit Methanol Datum: Unterschrift: Gefahren für Mensch und Umwelt Zukünftig Gefahr Giftig beim Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken
Präparat 12: Diphenylmethanol (Grignard Reaktion)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2016/17 Präparat 12: (Grignard Reaktion) Allgemeine Arbeitsvorschrift zur Darstellung von Alkoholen über Grignard-Verbindungen
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Merkblätter Gefährliche Arbeitsstoffe
ecomed Sicherheit Merkblätter Gefährliche Arbeitsstoffe Bearbeitet von Robert Kühn, Karl Birett Loseblattwerk mit 103. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 4162 S. Mit DVD. In 3 Ordnern ISBN 978 3 609
4.4 Borax-Probe. Aufgabe. Wie lässt sich Methanol von Ethanol unterscheiden? (1) Naturwissenschaften - Chemie - Organische Chemie - 4 Alkohole
Naturwissenschaften - Chemie - Organische Chemie - 4 Alkohole (P77900) 4.4 Borax-Probe Experiment von: Anouch Gedruckt: 25.02.204 3:45:2 intertess (Version 3.2 B24, Export 2000) Aufgabe Aufgabe Wie lässt
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Synthese von n-butylacetat
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