Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen für den Ortsteil Zurstraße und das Wohngebiet Wengeberg 66.06

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Transkript:

Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen für den Ortsteil Zurstraße und das Wohngebiet Wengeberg Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemach t Inkrafttreten 24.01.2006 ---- 25.01.2006 27.01.2006 27.01.2006

Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen für den Ortsteil Zurstraße und das Wohngebiet Wengeberg vom 25.01.2006 Aufgrund von 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.5.2005 (GV.NRW. S. 498) in Verbindung mit 45 Abs. 6 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung vom 01.03.2000 (GV.NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332) hat der Rat der Stadt Breckerfeld in der Sitzung am 24.01.2006 folgende Satzung beschlossen: 1 Regelungsgegenstand Die Stadt Breckerfeld hat durch Untersuchungen und Messungen im Bereich Wohngebiet Wengeberg sowie Ortsteil Zurstraße erhebliche Fremdwasserzuflüsse festgestellt. Die Stadt Breckerfeld beabsichtigt zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung die Durchführung umfangreicher Kanalsanierungs- und - erneuerungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Abwasseranlage, die insbesondere der Abwehr von Gefahren für unterirdische und offene Gewässer im Wasserschutzgebiet dienen. Die Stadt kann gem. 45 Abs. 6 BauO NRW für ihr Gebiet oder für abgegrenzte Teile des Gemeindegebiets durch Satzung kürzere Zeiträume für die erstmalige Dichtheitsprüfung von bestehenden Abwasserleitungen als nach 45 Abs. 5 BauO NRW festlegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Ausbau oder der Instandhaltung der örtlichen Kanalisation steht und der Gefahrenabwehr dient. 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst alle Grundstücke, die über die öffentliche Kanalisation in den folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten abwassertechnisch erschlossen werden (s. a. Anlagen 1 und 2 mit dem jeweiligen Geltungsbereich): a) Ortsteil Zurstraße Amselstraße Benscheider Straße Birkenweg Drosselstraße -2-

-2- Eichenstraße Finkenstraße Hans-Berger-Straße Hauptstraße vom Abzweig Rafflenbeul im Norden bis Höhe Friedhofskapelle im Süden In der Porten Kettelbachstraße Meisenstraße Oberfeldhauser Straße Pestalozziweg Rosenstraße Tannenstraße Taubenstraße von Bodelschwingh Straße Waldbauerstraße Zum Hombach Zur Höhe b) Wohngebiet Wengeberg Amboßweg Am Brauckhof Am Fernblick Am Kreutz Am Küchenplatz Am Stalhof Am Stollen An der Quelle Bäckerriege Brauerriege Denarstraße Dr.-Knipping- Weg Erlenbruch Gildenstraße Handelsriege Hansering Hülsenbusch Im Grund In der Sylbach Jacobusweg Keutstraße Klingenweg Kückelhauser Straße Meilerriege Messmäckerweg Münzstraße -3-

-3- Osemundstraße Penninckweg Spormäckerriege Stopinckweg Teichstraße Vor dem Tore Westring (Teilabschnitt) Zu den Weiden Zum Alten Holweg Zum Bachlauf Zum Telegraf Zur Esse 3 Fristenbestimmung Die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasserleitungen im Geltungsbereich dieser Satzung ist spätestens bis zum 31. Dezember 2006 durchzuführen. Die Frist nach Satz 1 gilt nicht für Grundstücke in Wasserschutzgebieten, bei denen die Dichtheitsprüfung nach 45 Abs. 5 Satz 2 BauO NRW bis zum 31.12.2005 durchzuführen war. Innerhalb eines Monats nach der Prüfung ist die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung der Stadt Breckerfeld vorzulegen. 4 Bestimmung der Sachkundigen/Prüfmethoden Die Dichtheitsprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die von der Stadt Breckerfeld zugelassen worden sind bzw. zugelassen werden. Als geeignete Prüfmethoden sind - abhängig von der Einschätzung des Sachkundigen - nur Prüfungen mittels Wasser- oder Luftdruck nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DIN EN 12056 und DIN 1986-100 und DIN 1986-30 in der jeweils gültigen Fassung zugelassen. Eine TV-Untersuchung ist nach DIN 1986-30 grundsätzlich als nicht ausreichend anzusehen, weil etwaige Undichtigkeiten (z.b. durch fehlende Dichtungsringe) und der damit einher gehende Fremdwassereintritt nur mit einer Druckprüfung festgestellt werden können. -4-

-4-5 Inkrafttreten der Satzung Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen für den Ortsteil Zurstraße und das Wohngebiet Wengeberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NRW kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Breckerfeld, 25.01.2006 Baumann Bürgermeister

Anlage 1 Geltungsbereich für die vorgezogene Dichtheitssatzung im Wohngebiet Wengeberg ohne Maßstab