Querstellen Pendelblick/Sicherungsblick

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Transkript:

Querstellen Pendelblick/Sicherungsblick FP-Jourfix 20.6.2017

Festgestellter Fehler: Bei Querstellen führt der/die Kandidat/in keine Pendel bzw. Sicherheitsblicke durch (B 3.27.) Verkehrsbeurteilung (B 3.32.) Blicktechnik

Lehrplan B:

(B 3.27.) Verkehrsbeurteilung - *Mehrfachwertung möglich* Wichtig ist das rechtzeitige Erkennen der Vorrangsituation, von Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten. Mögliche Fehler: Nicht Erkennen einer Kreuzung bzw. Querstelle (S) Vorrangverzicht bei unübersichtlichen Stellen (L) Vorrangsituation falsch beurteilen (unbegründeter Vorrangverzicht) (M) Verstoß gegen Vorschriften bei Eisenbahnkreuzung (S) (B 3.32.) Blicktechnik Zu beachten sind der richtige Pendelblick und ein Sicherungsblick. Mögliche Fehler: Fehlende oder nicht rechtzeitige Blicke auf Querkommende: Im Zug einer Vorrangstraße (L) Ohne Vorrangstraße, einmalig (M) Ohne Vorrangstraße, ständig (S) Spuränderung beim Queren (falsche Blicktechnik): Einmalig (L) Bei Wiederholung (M) Ständig (S) Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer (S)

Fazit: Fehlende Pendelblick bzw. Sicherungsblicke sind unter Punkt (B 3.32.) Blicktechnik zu beurteilen. Mehrfach fehlende Blicke (Fehlprägung) führen zu einer gravierenden Mängeleinstufung Einmal (M) Ständig (S) Kann aus dem Verhalten des Kandidaten geschlossen werden, dass eine Nachrangsituation nicht erkannt wurde (kein Blick, unangepasste Annäherungsgeschwindigkeit) so ist dies unter dem Punkt (B 3.27.) Verkehrsbeurteilung einzuordnen. Wiederholtes nicht Erkennen führt zu wiederholter Fehlerbeurteilung - Mehrfachbewertung

Festgestellter Fehler: Bei rechts vom Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen fährt der/die Kandidat/in mit zu geringem Seitenabstand vorbei (B 3.06.) Spur innerhalb des Fahrstreifens (Spurstreifen) (B 3.25.) Seitenabstand

Spurgestaltung (Gerade, Kurven) (B 3.06.) Spur innerhalb des Fahrstreifens (Spurstreifen) Wahl der Fahrspur unter Bedachtnahme der Fahrstreifenbreite, Fahrgeschwindigkeit, Seitenabstände, Fahrbahnbeschaffenheit und anderer Verkehrsteilnehmer. Mögliche Fehler: Zu weit rechts oder links, ohne Bodenmarkierung (L), (M) mit Bodenmarkierung (M) Befahren unbefestigter Fahrbahnteile (S) Bei Gegenverkehr nicht äußerst rechts (S) Zu geringer Seitenabstand zu nebeneinanderfahrenden Fahrzeugen (M), (S) Nichtbeachten von schadhaften Fahrbahnstellen (L) Vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen nicht äußerst rechts (S) Nicht äußerst rechts bei schlechter Sicht (S) Nicht äußerst rechts beim Überholtwerden (S)

Vorbeifahren/Überholen (B 3.25.) Seitenabstand Von Einspurigen bzw. Personen ist abhängig von Geschwindigkeit und gefahrenerhöhenden Umständen mindestens 1,5m, von mehrspurigen Fahrzeugen und unbeweglichen Objekten mindestens 1m Seitenabstand, einzuhalten. Bei Schienenfahrzeugen genügt ein Seitenabstand von mindestens 0,5m. Diese Abstandsrichtwerte können bei ausreichender Geschwindigkeitsreduktion auch unterschritten werden, ohne dass dies als Mängel gewertet werden muss. Mögliche Fehler: Abstand geringfügig unterschritten Abstand deutlich unterschritten Nicht angepasstes Verhalten bei Personen (Geschwindigkeit, Abstand) (M) (S) (S)

Fazit: Fährt der Kandidat generell zu weit rechts, unabhängig davon ob Fahrzeuge abgestellt sind oder nicht Fehlereinstufung in Punkt (3.06) Fahrspur Unterschreiten der Sicherheitsabstände beim Vorbeifahren an Fahrzeugen ist unter Punkt (B 3.25.) Seitenabstand zu bewerten. Doppelbewertungen sind zu vermeiden

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!