Trennung /Scheidung. ... und was jetzt? Eine Erst-Information der Gleichstellungsstelle der Stadt Siegen. 3. Auflage



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Ansprechpartnerin bei der Stadt Siegen, Gleichstellungsstelle Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 5. Etage Katja Flender 02 71 / 40 4-34 12 Trennung /Scheidung... und was jetzt? Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche aller Angaben kann keine Gewähr und Haftung übernommen werden. Die Informationen erheben nicht den Anspruch eines Ratgebers und können auch nicht die individuelle anwaltliche Beratung ersetzen. Eine Erst-Information der Gleichstellungsstelle der Stadt Siegen Stand Januar 2007 Stadt Siegen Der Bürgermeister Gleichstellungsstelle Markt 2 57072 Siegen 12 1 3. Auflage

Etwa 550 Ehen werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes täglich geschieden. Hinter dieser Zahl stehen Lebenssituationen, die für alle Beteiligten nicht einfach zu bewältigen sind. Frauen sehen sich, vor allem dann, wenn sie aus familiären Gründen aus dem Berufsleben ausgestiegen sind, mit ganz eigenen Fragen und Anforderungen konfrontiert. Mit der Trennungssituation steht meistens die finanzielle Absicherung im Vordergrund, aber auch Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Diese Broschüre informiert über wichtige Rechtsbegriffe, darüber, was zu bedenken ist und wo Beratung und Hilfe in Anspruch genommen werden können. 1. Wichtige Begriffe aus dem Ehe- und Familienrecht Getrennt lebend bedeutet im rechtlichen Sinne Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Nach außen wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass diese nicht wieder hergestellt wird. Das kann mündlich, schriftlich oder durch ein eindeutiges Verhalten (z.b. Auszug) geschehen. Ist in der Regel Voraussetzung für die Einleitung eines Ehescheidungsverfahrens ( Trennungsjahr). Scheidungsverfahren erfordert zwingend, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellt, Voraussetzung ist einjähriges Getrenntleben - Trennungsjahr. Zerrüttungsprinzip der Grund der Trennung ist unerheblich, einziger Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe. Dies ist im rechtlichen Sinne dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist. Einvernehmliche Scheidung beide Parteien stimmen der Ehescheidung zu oder haben einen Ehescheidungsantrag gestellt; es gibt einen übereinstimmenden Vorschlag zur Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sowie zu Unterhaltsangelegenheiten u.ä. Strittige Scheidung die Parteien sind sich in einzelnen Punkten (z.b. Unterhalt) noch nicht einig oder eine Partei stimmt der Scheidung nicht zu. Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.07.2005) (gekürzte Form ohne Vomhundertsatz und Bedarfskontrollbetrag, Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf NRW) Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Euro 0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre 1. bis 1.300 204 247 291 335 2. 1.300-1.500 219 265 312 359 3. 1.500-1.700 233 282 332 382 4. 1.700-1.900 247 299 353 406 5. 1.900-2.100 262 317 373 429 6. 2.100-2.300 276 334 393 453 7. 2.300-2.500 290 351 414 476 8. 2.500-2.800 306 371 437 503 9. 2.800-3.200 327 396 466 536 10. 3.200-3.600 347 420 495 570 11. 3.600-4.000 368 445 524 603 12. 4.000-4.400 388 470 553 637 13. 4.400-4.800 408 494 582 670 über 4.800 Altersstufen in Jahren ( 1612a Abs. 3 BSHG) nach den Umständen des Falles Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen. Nach dreijährigem Getrenntleben wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist, ein Nachweis ist nicht mehr zu führen. 2 11

Schuldenberatungsstellen Diakonie in der City (Diakonisches Werk) Caritasverband Siegen-Wittgenstein Friedrichstr. 27, 57072 Siegen Häutebachweg 5 02 71 / 50 03-23 1 02 71 / 23 60 2-15 Beruf / Wiedereinstieg Agentur für Arbeit Diakonie in der City Emilienstr. 45, 57072 Siegen Beratungsstelle für Arbeitslose 02 71 / 23 01-0 02 71 / 50 03-11 0 VAMV e.v. Verband alleinerziehender Mütter und Väter Friedrichstr. 106, 57072 Siegen 02 71 / 20 53 9 Amtsgericht Siegen - Familiengericht - Berliner Str. 22, 57072 Siegen 02 71 / 33 73-43 3 Platz für Ihre persönlichen Notizen: Härtescheidung die Ehescheidung kann vor Ablauf des Trennungsjahres betrieben werden, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, unzumutbar ist. Übermäßiger Alkoholkonsum des Partners verbunden mit körperlicher und psychischer Gewalt stellen z.b. eine solche unzumutbare Härte dar. 2. Scheidungsfolgen Versorgungsausgleich wird zwingend mit dem Scheidungsverfahren vorgenommen; regelt Rentenanwartschaften und/oder andere Aussichten auf Versorgungsansprüche, die während der Ehe angesammelt wurden. Nach der Scheidungsregelung können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden; der Anspruch auf Witwenrente sowie Erb- und Pflichtteilsrechte entfallen ebenfalls. Zugewinn bedeutet grundsätzlich, dass jeder Ehegatte nach der Eheschließung weiterhin das bisher eigene Vermögen behält. Es wird ein Ausgleich vorgenommen zwischen dem in der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögen. Unterhalt der Eheleute grundsätzlich wird unterschieden Unterhalt für die Dauer des Getrenntlebens und nachehelicher Unterhalt. Bei jeder Unterhaltsberechnung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, daher können hier keine Detail- Angaben gemacht werden. Aktuell gilt die Berechnung nach der Differenzmethode. 3. Kindesunterhalt 10 Kindesunterhalt ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch der minderjährigen und ggf. auch volljährigen Kinder der Eheleute (vgl. Düsseldorfer Tabelle Seite 11). Unterhaltsvorschuss kann in Anspruch genommen werden, wenn der Partner keinen oder weniger als den Mindestunterhalt für die Kinder zahlt. Vorraussetzung: das Kind hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil und ist jünger als 12 Jahre. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht längstens für die Dauer von 72 Monaten (Antrag beim Jugendamt). Beistandschaft freiwilliges und kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern. Voraussetzung ist, das das betreffende Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. 3

4. Regelungen durch das Familiengericht 9. Beratungs- und Hilfeangebote freier Träger Wenn sich die Parteien nicht einigen können, regelt das Familiengericht auf Antrag die elterliche Sorge das Umgangsrecht und Herausgabe des Kindes an einen anderen Elternteil den Ehegatten- und Kindesunterhalt die Zuweisung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats den Zugewinnausgleich Elterliche Sorge und Umgangsrecht das seit 1998 gültige Kindschaftsrecht sieht keine automatische Stellungnahme des Jugendamts bei einem Scheidungsverfahren mehr vor. Diese wird nur dann an das Gericht abgegeben, wenn die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht vom Familiengerecht geregelt werden sollen. Das Jugendamt bietet Eltern zu Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes kostenlos fachliche Beratung an. Ehewohnung und Hausrat haben beide Partner oder derjenige, der auszieht, den Mietvertrag unterzeichnet, so bald wie möglich mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, um den Mietvertrag zu ändern. Bei Auszug können die persönlichen Gegenstände (Kleidung, Schmuck, Dokumente) in jedem Fall mitgenommen werden. Bei der Aufteilung des Hausrats sind die Interessen der Partei zu beachten, die die Kinder betreut und deshalb Dinge, die zur Kinderversorgung dienen, benötigt (z.b. Waschmaschine, Kinderzimmereinrichtung usw.) Wer schlägt, muss gehen bei Gewaltanwendung kann das Familiengericht die Wohnung sowohl für die Dauer des Getrenntlebens als auch für die Zeit nach der Ehe der geschädigten Partei zuweisen. Das neue Gewaltschutzgesetz ermöglicht eine kurzfristige Wegweisung des Täters aus der Wohnung, binnen derer ein Antrag auf Zuweisung der Wohnung gestellt werden kann. Weitere Infos enthält die Broschüre Hilfen bei häuslicher Gewalt, die Sie u.a. bei der Gleichstellungsstelle und in den Bürgerbüros der Stadt Siegen erhalten. Frauen helfen Frauen e.v. Frauenberatungsstelle Notruf für vergewaltigte Frauen Freudenberger Str. 28, 57072 Siegen 02 71 / 23 75 92 02 71 / 21 88 7 Frauenhaus Postfach 10 640, 57038 Siegen 02 71 / 20 46 3 Alternative Lebensräume ggmbh (ALF) Am Bahnhof 37, 57072 Siegen 02 71 / 23 83 71 0 Familienberatungsstellen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Kirchenkreises Siegen Burgstr. 23, 57072 Siegen 02 71 / 21 03 8 Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Obergraben 27, 57072 Siegen 02 71 / 57 61 7 Deutscher Kinderschutzbund e.v., Kreisverband Siegen-Wittgenstein Koblenzer Str. 109, 57072 Siegen 02 71 / 33 00 50 6 Erziehungsberatungsstellen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Ev. Jugendhilfe Friedenshort, Oranienstr. 7, 57072 Siegen 02 71 / 56 01 1 Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Kreises Siegen-Wittgenstein, Am Stadtwald 17, 57072 Siegen 02 71 / 54 00 1 4 9

8. Beratungs- und Hilfeangebote der Stadtverwaltung Siegen 5. Kosten und Gebühren bei Scheidung Rathaus Weidenau, Weidenauer Str. 211-213/215 Busverbindung: Linie R 10, Bahnhof Weidenau Fachstelle für Wohnungsnotfälle 40 4-22 10 oder - 22 11 Wohnungsvermittlung Allgemeiner Sozialer Dienst 40 4-29 60 40 4-29 32 oder - 23 33 Unterhaltsvorschuss 40 4-0 (über Zentrale) Service-Stelle-Kinderbetreuung 40 4-22 34 oder - 29 58 Beistandschaft 40 4-0 (über Zentrale) Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7 Busverbindung: Linie R 10, Haltestelle Sohlbacher Straße Gleichstellungsstelle 40 4-34 12 oder - 33 87 Bürgerbüros Busverbindung Rathaus Siegen: Linie L 107, Haltestelle Oberstadt Rathaus Siegen 404-12 33 Rathaus Weidenau 40 4-20 25 Rathaus Geisweid 40 4-34 01 Rathaus Eiserfeld 40 4-35 10 17 0 Beratungshilfe bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Berechtigungsschein auf Gewährung von Beratungshilfe zu beantragen (kann auch durch die Anwältin oder den Anwalt erfolgen). Zuständig: Rechtspfleger beim für den Wohnort zuständigen Amtsgericht. Prozesskostenhilfe kann für das Scheidungsverfahren beantragt werden, um die Anwaltskosten zu bestreiten. Kann ratenfrei gewährt werden oder je nach Einkommen mit geringer Ratenzahlung. Gerichtskosten entfallen bei ratenfreier Prozesskostenhilfe; ansonsten können sie ebenfalls in geringen Raten bezahlt werden. Schulden auf keinen Fall vorschnell Kredite aufnehmen! Bestehen Zahlungsverpflichtungen aus der Ehe, helfen die Schuldenberatungsstellen weiter. Grundsätzlich gilt, dass Verpflichtungen, die ein Partner alleine eingegangen ist, nicht auf beide Eheleute übertragen werden. 6. Mediation Seit einiger Zeit gibt es auch in Siegen die Möglichkeit, im Vorfeld außergerichtlich Lösungen für strittige Punkte zu finden. Ziel einer Mediation ist es, in neutraler Atmosphäre unter fachlicher Anleitung Regelungen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. In ca. 3-4 Gesprächsterminen können z.b. das Besuchs- und Aufenthaltsrecht gemeinsamer Kinder oder finanzielle Fragen geklärt werden. In einigen Familienberatungsstellen und Jugendämtern wird Mediation im Rahmen der Beratungstätigkeit angeboten. Adressen finden Sie auf Seite 9. Freiberuflich tätige Fachkräfte arbeiten meist gegen ein entsprechendes Entgelt. Finanziell ist ein Mediationsverfahren in der Regel günstiger als Anwalts- und Gerichtskosten. 8 5

6. Checkliste, wenn Sie sich trennen 7. Wenn Sie Fragen haben Sie sollten zunächst versuchen, sich in allen Fragen gütlich mit dem Partner zu einigen. Folgende Checkliste hilft Ihnen, an wichtige Dokumente zu denken: Persönliche Unterlagen Krankenversicherungskarte Geburtsurkunde Lohnsteuerkarte Heiratsurkunde sonstige Arbeitspapiere Ausweise Zeugnisse Rentenversicherungsunterlagen (Ausweisheft) eigene Sparbücher, Kopien gemeinsamer Sparbücher, Scheckkarten Unterlagen der Kinder Geburtsurkunde Kinderausweis Vorsorgehefte Schulzeugnisse Krankenversicherungskarten Sparbücher Impfpässe Kindergeldnummer aufschreiben Kopien, die hilfreich sind Versicherungsunterlagen Mietvertrag Einkommensnachweise Wichtige Informationen des Partners Anschrift des Arbeitgebers Krankenkasse und Versicherungsnummer Rentenversicherungsnummer Einkünfte und Nebeneinkünfte Sonstiges Lohnsteuerklasse ändern (neu ab 2004: Lohnsteuerklasse 2 für getrennt Lebende und Geschiedene nur, wenn Sie ohne eine weitere erwachsene Person mit Ihren Kindern in einem Haushalt leben. Schriftliche Erklärung ist erforderlich!) An- und Abmelden bei Wohnungswechsel Nachsendeantrag für Post stellen Vollmachten (z.b. über Konten) überprüfen und ggf. ändern 6 Zu speziellen Fragen, die sich durch die Trennungssituation ergeben, gibt es unterschiedliche Beratungs- und Hilfeangebote. Erste Anlaufstellen in der Stadt Siegen finden Sie hier aufgelistet: Wohnung ich brauche eine Wohnung ich brauche einen Mietzuschuss ich weiß nicht, wohin Geld / Unterhalt 7 Fachstelle für Wohnungsnotfälle Wohnungsvermittlung Wohngeldstelle Alternative Lebensräume für Frauen Frauen helfen Frauen e.v. der Kindesunterhalt wird nicht Unterhaltsvorschuss, gezahlt Beistandschaft ich kann meinen Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt nicht selbst sichern (Sozialamt) Schulden Schuldenberatungsstellen Beruf / Arbeit ich will zurück in den Beruf Gleichstellungsstelle, Arbeitsamt ich brauche eine Steuerkarte / Bürgerbüros möchte die Lohnsteuerklasse ändern ich brauche eine eigene Krankenkassen, Sozialamt, Krankenversicherung Arbeitsamt ich brauche eine Betreuung für Service-Stelle-Kinderbetreuung meine Kinder Beratung und Hilfe wenn die Kinder mit der Situation Allgemeiner Sozialer Dienst, nicht klar kommen Erziehungsberatungsstellen wenn ich selber mit der Situation Familienberatungsstellen, nicht klar komme Frauenberatungsstelle, VAMV e.v. wenn der Partner gewalttätig ist Frauen helfen Frauen e.v.