Fragen und Antworten Modell «KPTwin.easy» nach KVG

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Transkript:

Fragen und Modell «KPTwin.easy» nach KVG Fragen Produkt Was sind meine Vorteile bei KPTwin.easy? KPTwin.easy ist ein Grundversicherungsmodell, bei dem Sie mit dem telemedizinischen Beratungszentrum Medi24 den optimalen Behandlungspfad vereinbaren und Medikamente über die Versandapotheke Zur Rose beziehen. - Ihre Grundversicherung wird bis zu 20 % günstiger. - Die telemedizinische Beratung ist gratis. Es fallen deshalb auch keine Franchise- und Selbstbehaltskosten für diese Konsultation an. - Sie sparen Zeit, da oft kein Gang zum Arzt nötig ist. Es bestehen kaum Wartezeiten bei der telemedizinischen Beratung. - Medikamente werden bequem an Ihre Wunschadresse geliefert oder können auch nach Feierabend an PickPost-Stellen oder PickPoint-Automaten von Zur Rose einfach abgeholt werden. Die Abholstellen werden laufend erweitert. - Medikamente werden schnell und portofrei geliefert, es werden von Zur Rose keine Apothekengebühren erhoben. Ich erhalte bis zu 20% Prämienrabatt. Welchen Beitrag an die Senkung der Kosten muss ich leisten? Wann muss ich mich nicht beim telemedizinischen Beratungszentrum melden? Sie leisten einen Beitrag an die Senkungen der Gesundheitskosten, indem Sie sich bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst an das telemedizinische Beratungszentrum Medi24 wenden und den nächsten Behandlungsschritt vereinbaren. Werden Medikamente verschrieben, beziehen Sie diese bei der Versandapotheke Zur Rose. Dies gilt insbesondere für Mehrfach- oder Dauerrezepte. Bei Notfällen. Wichtig ist jedoch, dass Sie das telemedizinische Beratungszentrum nachträglich, das heisst zum frühestmöglichen Zeitpunkt, über die Behandlung informieren. Auch Untersuchungen beim Augenarzt, gynäkologische Untersuchungen und geburtshilfliche Betreuungen sowie zahnärztliche Behandlungen können Sie FAQ_KPTwin.easy_d 29.09.2017 Seite 1 von 6

ohne Absprache mit dem telemedizinischen Beratungszentrum vereinbaren. Was ist die genaue Definition eines Notfalles? Wie erreiche ich das medizinische Beratungszentrum? Ich wohne in der Schweiz und interessiere mich für das Versicherungsmodell KPTwin.easy. Wird es in meinem Wohnkanton auch angeboten? Können auch Angehörige anrufen und etwas mitteilen, das eine andere versicherte Person angeht? Ein Notfall liegt vor, wenn Ihr gesundheitlicher Zustand von Ihnen selbst oder von Dritten als lebensbedrohlich oder als unmittelbar behandlungsbedürftig eingeschätzt wird und es Ihnen nicht möglich o- der zumutbar ist, das telemedizinische Beratungszentrum vorgängig der medizinischen Behandlung zu konsultieren. Notfälle sollten dem telemedizinischen Beratungszentrum nachträglich innerhalb von 20 Tagen gemeldet werden. Sie erreichen das medizinische Beratungszentrum rund um die Uhr unter der Telefonnummer 058 310 98 99 auch nachts oder am Wochenende Ja. KPTwin.easy wird in der ganzen Schweiz angeboten. Versicherte, die nicht der obligatorischen Grundversicherung OKP unterstehen oder ihren Wohnsitz im Ausland haben, können KPTwin.easy nicht abschliessen. Ja, als Mutter oder Vater können Sie beispielsweise für Ihr Kind anrufen. Oder als Enkelin oder Enkel für Ihre Grossmutter. Fragen Sicherheit Welche Daten werden zwischen dem telemedizinischen Beratungszentrum und der KPT ausgetauscht? Wie detailliert werden die Anrufe dokumentiert? Wie wird die Datensicherheit gewährleistet? Damit der Anrufer identifiziert werden kann, ermöglicht die KPT dem telemedizinischen Beratungszentrum den Zugriff auf die Personendaten der Versicherten. Diese Daten umfassen die Police-Nummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse sowie die entsprechende Versicherungsdeckung. Die KPT übermittelt dem telemedizinischen Beratungszentrum zu keinem Zeitpunkt medizinische Daten. Das telemedizinische Beratungszentrum zeichnet die Gespräche zu Ihrer Sicherheit auf und führt eine Krankenakte aufgrund Ihrer Angaben am Telefon. Der Inhalt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, in Form eines Berichts über den Inhalt der Akte informiert zu werden. Sie alleine entscheiden auch, ob Berichte an Ihren behandelnden Arzt weitergeleitet werden sollen. FAQ_KPTwin.easy_d 29.09.2017 Seite 2 von 6

Fragen Sicherheit Die medizinischen Angaben werden nicht an die KPT weitergeleitet. Fragen Ablauf Falls trotz der Beratung durch das telemedizinische Beratungszentrum ein Arztbesuch notwendig wird: übermittelt das Zentrum diese Informationen und Ergebnisse der Beratung an den Arzt oder muss ich diesem mein Problem noch einmal schildern? Darf ich auch zum Arzt gehen, wenn mir das telemedizinische Beratungszentrum zur Selbstbehandlung rät? Ich habe - wie mit dem telemedizinischen Beratungszentrum abgesprochen einen Allgemeinarzt konsultiert. Nun will mich dieser zu einem Spezialisten überweisen. Muss ich vor dem Besuch des Spezialisten das telemedizinische Beratungszentrum anrufen? Ich leide an einer chronischen Krankheit und konsultiere regelmässig den Hausarzt. Wie muss ich vorgehen, damit ich mich richtig verhalte? Nur auf ausdrücklichen Wunsch von Ihnen. Aus Datenschutzgründen und aufgrund des Arztgeheimnisses, dem das telemedizinische Beratungszentrum unterliegt, werden die Angaben über die Beratung nur mit Ihrer Zustimmung an den nachbehandelnden Arzt weitergeleitet. Nein. Die Empfehlung des telemedizinischen Beratungszentrums für den nächsten Behandlungsschritt ist verbindlich. Wenn Sie eine Selbstbehandlung vereinbart haben und sich Ihr Leiden trotzdem nicht bessert, wenden Sie sich erneut an das telemedizinische Beratungszentrum, um die neue Situation zu besprechen und allenfalls einen anderen Behandlungsschritt zu vereinbaren. Ja. Bei jedem weiteren Behandlungsschritt (auch eine Nachkontrolle bei Ihrem Arzt) müssen Sie das telemedizinischen Beratungszentrum anrufen. Es ist wichtig, dass das Zentrum alle Schritte dokumentieren kann und Ihre Krankenakte kennt. Nur so lassen sich die Einsparungen erzielen, die wir Ihnen als Prämienrabatt weitergeben können. Nur wenn der nächste Behandlungsschritt durch den Telemediziner freigegeben wird, verhalten Sie sich richtig. Wenn Sie sich vorübergehend einer längeren Behandlung unterziehen müssen, wie zum Beispiel bei Akne, Desensibilisierung, Abklärung Hyperaktivität, Einstellungen von Quick oder Blutzucker usw., melden Sie dies dem telemedizinischen Beratungszentrum. Somit entfällt der Anruf vor jeder weiteren Konsultation beim Hausarzt. Leiden Sie jedoch an etwas Neuem, wie zum Beispiel einer Erkältung oder Verstauchung des Fusses usw., dann melden Sie wieder vor Vereinbarung eines Arzttermins telefonisch an das telemedizinische Beratungszentrum. FAQ_KPTwin.easy_d 29.09.2017 Seite 3 von 6

Fragen Spital, Kuren und Physiotherapie Muss ich den Spitalein- und -austritt auch dem telemedizinischen Beratungszentrum melden? Mein Arzt hat mir einen Kuraufenthalt in einem Heilbad verschrieben und lässt meine Blutwerte noch in einem Labor untersuchen. Muss ich dies auch melden? Mein Arzt hat mir Physiotherapie verschrieben. Muss ich wirklich vor jeder Behandlung das telemedizinische Beratungszentrum informieren? Wenn ich während meiner Ferien im Ausland krank werde, muss ich dann ebenfalls das telemedizinische Beratungszentrum anrufen? Ja, dadurch gewinnt das telemedizinische Beratungszentrum einen besseren Überblick über Ihre Krankengeschichte und kann Sie bei einem nächsten Anruf gezielter beraten. Während Ihres Spitalaufenthalts müssen Sie jedoch keine ärztlichen Konsultationen melden. Sie müssen nur den Arztbesuch vorgängig melden. Für die Überweisung für den Kuraufenthalt und die Untersuchung der Laborwerte müssen Sie nicht mit dem telemedizinischen Beratungszentrum Kontakt aufnehmen. Physiotherapie-Behandlungen sind nicht meldepflichtig. Der Arztbesuch muss aber vorgängig mit dem telemedizinischen Beratungszentrum abgesprochen werden. Ja, rufen Sie auch in diesem Fall an. Aus dem Ausland erreichen Sie das telemedizinische Beratungszentrum via SOS-Telefon +41 58 310 99 99. Sie erhalten wie gewohnt eine medizinische Beratung zum weiteren Vorgehen sowie eine Empfehlung eines Arztes im Ausland. Fragen Medikamentenbezug Mein Arzt verschreibt mir Medikamente. Wie muss ich mich verhalten? Medikamente, welche Sie im Rahmen einer Erstabgabe von Ihrem Arzt erhalten, dürfen Sie selbstverständlich einnehmen. Wenn Ihr Arzt ein Rezept ausstellt und die Einnahme des Medikaments dringend ist, können Sie das Medikament gleich in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. Es gilt aber zu beachten, dass der Medikamentenbezug in folgenden Fällen bei Zur Rose erfolgen muss: - Der Arzt stellt Ihnen ein Rezept aus. Die Einnahme des Medikaments ist nicht dringend und kann einige Tage später begonnen werden. - Bei einem Dauer- oder Mehrfachrezept kann die erste Medikation über den Arzt erfolgen. Die weiteren Medikamente, die Sie später brauchen, sind bei Zur Rose zu beziehen. Es kann sein, dass die gesundheitlichen Leiden nach der Erstmedikation nicht vollständig gebessert haben und die Medikation fortgesetzt werden muss. In diesem Fall müssen Sie sich wieder mit Medi24 in FAQ_KPTwin.easy_d 29.09.2017 Seite 4 von 6

Verbindung setzen. Medi24 entscheidet dann, ob sie die Folge-Medikamente selbst verschreibt (via Zur Rose) oder Sie sich wieder an den Arzt wenden sollen. Kann das telemedizinische Beratungszentrum Medikamente verschreiben? Wie muss ich beim Medikamentenbezug bei «Zur Rose» vorgehen. Wie schickt mir Zur Rose meine Medikamente zu? Ja. Das telemedizinische Beratungszentrum hat den Status einer Arztpraxis und kann rezeptpflichtige Medikamente verschreiben, sofern es aufgrund der telefonischen Beratung zu diesem Ergebnis kommt. Der einfachste Weg ist, wenn Ihr Arzt das Rezept elektronisch an Zur Rose übermittelt. Fragen Sie Ihren Arzt, ob der die dafür notwendige Software besitzt. Falls Ihnen ein Rezept ausgestellt wurde, so schicken Sie dieses (wichtig: Original-Rezept) direkt an Zur Rose. Sie erhalten nach Abschluss vom Produkt KPTwin.easy von der KPT alle nötigen Informationen zugestellt. Zudem finden Sie auf der Webseite von Zur Rose eine ausführliche Anleitung für die erste Medikamenten-Bestellung: https://www.zurrose.ch/de/p-medikamente-bestellen Zur Rose ist nicht nur eine Versandapotheke, sondern ist an mehreren Standorten persönlich für unsere Kunden da. Sie können Ihre Medikamente natürlich auch vor Ort abholen. Eine Übersicht der Zur Rose Stores finden Sie hier: https://www.zurrose.ch/de/p-stores Vor Abschluss der Medikamentenbestellung bei Zur Rose haben Sie die freie Wahl, wohin Sie die Lieferung erhalten möchten. Entweder Sie lassen sich die Medikamente nach Hause oder an eine Adresse Ihrer Wahl, bspw. ins Büro, liefern. Oder aber Sie bestellen das Paket an eine PickPost- Stelle in Ihrer Nähe. Wählen Sie einfach die für Sie bequemste Lieferart. Beachten Sie, dass die Lieferung immer eingeschrieben verschickt wird. Sind Sie bei der Zustellung nicht zu Hause, stellt Ihnen die Post vielfältige Empfängerdienstleistungen zur Verfügung: https://www.post.ch/de/privat/empfangen/sendung-verpasst https://www.post.ch/de/privat/empfangen/empfangsort-bestimmen-privat FAQ_KPTwin.easy_d 29.09.2017 Seite 5 von 6

Ist bei einer telefonischen Rezepterneuerung beim Hausarzt ein Anruf nötig? Ja, diese Konsultation muss gemeldet werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Hausarzt die telefonische Konsultation der Grundversicherung belastet. Beachten Sie, dass der Folgebezug von Medikamenten bei der Versandapotheke Zur Rose bezogen werden muss. FAQ_KPTwin.easy_d 29.09.2017 Seite 6 von 6