Freiwillige Feuerwehr STADT KALKAR

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Transkript:

Freiwillige Feuerwehr STADT KALKAR Postanschrift: Freiwillige Feuerwehr Stadt Kalkar, Postfach 1165,47538 Kalkar Aufnahmeantrag Kinderfeuerwehr Hiermit bitte(n) wir/ich um die Aufnahme unseres/meines Kindes in die Kinderfeuerwehr, Löschzwerge der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kalkar. Kind Name, Vorname: Adresse: Ort: Staatsangehörigkeit: Schule/Kindergarten: Geburtsdatum: Erziehungsberechtigte(r) Name, Vorname: Adresse: Ort: Telefon: E-Mail: Mobil: Name, Vorname: Adresse: Ort: Telefon: E-Mail: Mobil:

Einverständniserklärung Uns/Mir liegt die Ordnung der Kinderfeuerwehr Löschzwerge Kalkar vor und wir/ich akzeptiere(n) diese wir/ich lehnen diese ab. Bei Veranstaltungen der Kinderfeuerwehr können Foto- und /oder Videoaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden. In der Regel werden diese für Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere der Homepage und der Facebook Seite der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kalkar sowie Informationsmaterial, oder Presseartikel genutzt. Hierbei wird streng nach dem Pressekodex sowie der Dienstanweisung zur Pressearbeit gehandelt. Da nach 22 Kunst-Urheberrechtsgesetz (KunstUrhG) jeder Mensch ein Recht am eigenen Bild hat, dürfen grundsätzlich keine Bilder sowie Textdarstellungen, die auf eine einzelne Person Bezug nehmen, ohne ihr ausdrückliches Einverständnis verbreitet werden. Wir/Ich erlaube(n)/ untersage(n), dass Foto- und/oder Videoaufnahmen sowie Textdarstellungen unseres/meines Kindes wie oben beschrieben verwendet werden dürfen. Wir/Ich erlaube(n)/ untersage(n), dass der Name unseres/meines Kindes wie oben beschrieben verwendet werden darf. Ein Widerruf kann jederzeit schriftlich bei der Kinderfeuerwehrwartin erfolgen. Weitere Informationen Unser/Mein Kind hat folgende Erkrankung(en), Allergien und/oder Unverträglichkeiten: Es nimmt regelmäßig folgende Medikamente ein: Es sollen folgende Maßnahmen im Akutfall durchgeführt werden:

Wir/Ich hole(n) unser/mein Kind selbst ab: Ja / Nein Unser/Mein Kind darf alleine nach Hause gehen: Ja / Nein Es darf abgeholt werden von (Name und Telefonnr.): Bei Abweichungen teile(n) wir/ich dieses schriftlich mit. Ort, Datum, Erziehungsberechtigte(r) Ort, Datum, Durch die Betreuer der Kinderfeuerwehr auszufüllen: Zum in die Kinderfeuerwehr Löschzwerge Kalkar aufgenommen. Unterschrift

Ordnung der Kinderfeuerwehr Löschzwerge Kalkar 1 Name, Sitz und Zweck 1.1 Die Kinderfeuerwehr Löschzwerge Kalkar ist eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kalkar zur Nachwuchsgewinnung. 1.2 Die Kinderfeuerwehr Löschzwerge Kalkar ist der freiwillige Zusammenschluss von Kindern, die noch nicht das Eintrittsalter der Jugendfeuerwehr erreicht haben. Sie gestalten ihr Kinderleben mit ihrer Leitung nach dieser Kinderordnung selbst. 2 Leitung der Kinderfeuerwehr 2.1. Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kalkar setzt einen Leiter der Kinderfeuerwehr ein, um die sachgerechte Anleitung der Kinderfeuerwehr sicherzustellen. 2.2 Der Leiter einer Kinderfeuerwehr sollte für die Ausübung seiner Funktion im Besitz einer Jugendleitercard sein und über die dementsprechenden Lehrgänge verfügen bzw. diese innerhalb eines Jahres nachholen. 2.3 das mit der Leitung der Kinderfeuerwehr beauftragte Feuerwehrmitglied ist nach Maßgabe dieser Grundsätze insbesondere zuständig für: Aufstellung eines Dienstplanes Planung und Durchführung der dienstlichen Veranstaltungen Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten Zusammenarbeit mit dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Zusammenarbeit mit der Leiterin/ dem Leiter der Jugendfeuerwehr 3 Aufgaben und Ziele 3.1 Aufgaben und Ziele der Kinderfeuerwehr sind insbesondere: Spielerische Vorbereitung auf den Dienst in der Jugendfeuerwehr Erziehung der Mitglieder zur Nächstenhilfe Zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben und Ziele gehören insbesondere folgende Aktivitäten: Spiel und Sport Basteln Singen Informationsveranstaltungen (z.b. Besuch anderer Gerätehäuser) Brandschutzerziehung Verkehrserziehung

3.2 Bei der Arbeit in der Kinderfeuerwehr ist die Leistungsfähigkeit des einzelnen Kindes zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten. 3.3 Die Kinderfeuerwehr muss ihren Dienst getrennt vom Dienst der Jugendfeuerwehr durchführen. 4 Mitgliedschaft 4.1 Die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr ist geschlechtsneutral. Mit allen Ämtern und Funktionen die sich aus dieser Ordnung ergeben, können sowohl männliche als auch weibliche Personen betraut werden. 4.2 In der Kinderfeuerwehr können Kinder aus der Stadt Kalkar, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, auf Vorschlag der Leiterin/ des Leiters der Kinderfeuerwehr nach schriftlichem Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Leiterin/ der Leiter der Kinderfeuerwehr. Die Zustimmung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr ist einzuholen. 5 Ordnungsmaßnahmen 5.1.Ausschluss von Aktivitäten Verstößt ein Kind wiederholt gegen die Weisungen der Betreuer, kann es vom Dienst ausgeschlossen werden. Es ist auf weitere Betreuung bzw. auf die Abholung durch die Erziehungsberechtigten zu achten. 5.2 Ausschluss aus der Kinderfeuerwehr Diese Ordnungsmaßnahme kann nach Beratung der Betreuer zusammen mit dem Leiter der Kinderfeuerwehr und dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ausgesprochen werden. Grundlage eines Ausschlusses aus der Kinderfeuerwehr sind schwerwiegende Verstöße gegen die Ordnung und die Gefährdung anderer Kindes oder sich selbst, sowie der wiederholte Ausschluss von Aktivitäten ( 5 Abs. 5.1). 6 Verlust der Mitgliedschaft 6.1 Die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr erlischt: 6.1.1 bei nicht regelmäßiger Teilnahme am Kinderfeuerwehrdienst, nach Information der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. 6.1.2 durch übertritt in die Jugendfeuerwehr ab dem 10. Lebensjahr. 6.1.3 bei Erreichen des Höchstalters von 12 Jahren.

6.1.4 durch schriftliche Austrittserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. 6.1.5 durch Ausschluss gemäß 5 Abs. 5.1. 6.2 Bei Verlust der Mitgliedschaft sind sämtliche Ausrüstungsgegenstände innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. 7 Rechte und Pflichten 7.1 Jedes Mitglied der Kinderfeuerwehr hat das Recht: bei der Gestaltung der Jugendarbeit aktiv mitzuwirken. in eigener Sache gehört zu werden. 7.2 Jedes Mitglied übernimmt freiwillig die Verpflichtung: an Dienststunden und Veranstaltungen regelmäßig, pünktlich und aktiv teilzunehmen. die im Rahmen dieser Grundsätze gegebenen Anordnungen zu befolgen. die Kameradschaft und Freundschaft zu pflegen und zu fördern. 8 Dienstkleidung 8.1 Es besteht bei Dienstveranstaltungen der Kinderfeuerwehr eine einheitliche Kleiderordnung. Über die Art der einheitlichen Bekleidung entscheidet die jeweilige Leitung der Kinderfeuerwehr selbstständig. 9 Übernahme in die Jugendfeuerwehr 9.1 Kinder, die sich in der Kinderfeuerwehr bewährt haben und den Bedingungen für die Aufnahme in die Jugendfeuerwehr entsprechen, können nach Vollendung des 10. Lebensjahrs in die Jugendfeuerwehr übernommen werden. Stand 15.07.2017