Heizungsanlage Wärmeverteilung Lüftungsanlage (Auszug) KfW-Förderung: Programm 430 Energieeffizient Sanieren info 15 FORUM für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.v.» Erneuerung der Heizungsanlage» Optimierung der Wärmeverteilung» Einbau der Lüftungsanlage max. 5.000 Wichtige Information siehe Seite 2 >
KfW-Programm 430: Verbesserte Förderung und neue Einzelmaßnahme (Auszug) Das aktuelle KfW-Programm 430 zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes gewährt wie auch schon früher die Förderung von Einzelmaßnahmen bzw. die Kombination von Einzelmaßnahmen als einmaligen Zuschuss. Seit Januar 2013 wurde die Zuschusshöhe von 7,5% auf mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit deutlich angehoben. Wer kann Anträge stellen? Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer Hinweis Kreditvariante: Für alle nachfolgend aufgeführten Fördermaßnahmen steht Ihnen auch eine Kreditvariante»Energieeffizient Sanieren«zur Verfügung. Antragsberechtigt sind dort alle Träger von energetischen Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). Nähere Einzelheiten erhalten Sie unter www.kfw.de/152 (Einzelmaßnahmen) WICHTIG: Gilt für neue Anträge, die ab 1. März 2013 gestellt werden: Begutachtung vor und nach der Maßnahme durch unabhängigen Sachverständigen! Ein unabhängiger Sachverständiger muss bei Antragstellung die Planung des Vorhabens nach den KfW-Programmbedingungen bestätigen. Nach Abschluss der Sanierung bestätigt der Sachverständige die fachgerechte Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen. Die Prüfungen des Sachverständigen umfassen auch die vom Antragsteller angesetzten und tatsächlich angefallenen Kosten gemäß der»liste der förderfähigen Kosten«. Was wird gefördert? Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten), für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen sowie Wochenendhäusern. Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert: Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen Einbau einer Lüftungsanlage Wie hoch ist die Förderung? Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Die förderfähigen Investitionskosten können bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bezuschusst werden. Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Wie erfolgt die Antragstellung? Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Ist Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich? Die Kombination mit Zuschüssen und Zulagen aus öffentlichen Fördermitteln ist möglich, sofern deren Summe 10 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Bei Überschreitung dieser Grenze wird der Zuschussbetrag des KfW-Programms entsprechend anteilig gekürzt. Ein unabhängiger Sachverständiger im Sinne dieses Programms ist ein in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes www.energie-effizienz-experten.de geführter Sachverständiger oder eine nach 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person. Der Sachverständige ist für das Sanierungsvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen. Neben einer Beratung, eventuellen Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln. Die Kosten des Sachverständigen gehören mit zu den förderfähigen Leistungen!
Austausch der Heizung Heizungsanlage max. 5.000 Euro Als Austausch der Heizung gilt der Einbau von Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie (einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen). In diesem Zusammenhang sind die Fachunternehmer mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Heizungsflächen für die geplante Heizanlage, insbesondere für einen dauerhaften Brennwertbetrieb, geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Anderenfalls ist auf die Möglichkeit des Austauschs von Heizkörpern und Verteilsystemen hinzuweisen. Unterbleibt die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen, ist die Einzelmaßnahme»Austausch der Heizung«nicht förderfähig. Externe Umwälzpumpen müssen Hocheffizienzpumpen der Effizienzklasse A mit einem kleinsten einstellbaren Pumpenförderdruck von 100 mbar sein. In Geräten integrierte Umwälzpumpen müssen baugleich mit Hocheffizienzpumpen der Effizienzklasse A mit einem kleinsten einstellbaren Restförderdruck von 200 mbar sein. Gefördert werden: der Einbau von Brennwertkesseln und Brennwerttechnik nutzende Wärmepumpen (Kombination aus Brennwertkessel und Wärmepumpe mit Sorptionstechnik sog. Gaswärmepumpe) mit Öl oder Gas als Brennstoff (Brennwerttechnik verbessert nach DIN V 4701-10) Bei einem Austausch der Heizungsanlage sowie bei einem Ersatz oder erstmaligem Einbau von Umwälzpumpen des Heizkreislaufs ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Welche Kosten werden beim Austausch der Heizung berücksichtigt? Ausbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung Austausch Heizkessel und Heizkörper Einbau einer neuen Heizungsanlage Fußbodenheizung (inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Fußboden Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik, notwendige Elektroarbeiten Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und / oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe Einbau oder Austausch von Thermostatventilen hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems Austausch oder Dämmung des Rohrsystems Nebenarbeiten wie Austausch oder Anpassung von Fensterbänken und Fensternischen notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten Umstellung des Warmwassersystems, d. h. Integration in die Heizungsanlage (inklusive notwendige Sanitärarbeit) Hydraulischer Abgleich anschaulich dargestellt in der VdZ- Info 16 und als Video.
Wärmeverteilung Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen max. 5.000 Euro Dabei sind folgende Maßnahmen durchzuführen und werden gefördert: die Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378 (VdZ Heizungs-Check) die Umsetzung aller aufgrund beider Analysen erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem: (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumreglern) die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand die Durchführung des hydraulischen Abgleichs (VdZ Info 16) Die Analyse des Ist-Zustandes (Heizungs-Check) sowie weitere Planungsleistungen gelten nicht als antragsrelevanter Vorhabensbeginn. Dazu ergänzend sind förderfähig: Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen (Effizienzklasse A), hocheffiziente Trinkwasserzirkulationspumpen Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme Maßnahmen in Einrohrsystemen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung. > Leistungsbeschreibung für die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen Die Leistungsbeschreibung wurde in Abstimmung mit KfW und BAFA erarbeitet. Grundlagenermittlung 1 Bestandsaufnahme Sorgfältige Aufnahme und Dokumentation der Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, Leitungsanlage, Pumpe, Überströmventile, hydraulische Weichen, Heizkreisverteiler, Strangarmaturen, begrenzbare Heizkörperarmaturen, Heizflächen, Regler, Thermostatventile, VdZ-Checklistenverfahren, Herstellerformblätter. Planung Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs für diekfw-/bafa-förderung 2 Berechnung/ Erstellung einer raumweisen Heizlastnachberechung nach DIN EN 12831, ggf. alternative Verfahren. Näherungsverfahren Auf vorliegende Berechnungen kann zurückgegriffen werden: Handberechnung oder Programme verschiedener Softwarehäuser und Hersteller. 3 Berechnung/ Dimensionierung bzw. Aufnahme der Heizflächen (Raumheizflächen nach VDI 6030) Näherungsverfahren einschließlich Ermittlung der Massenströme und der Rücklauftemperaturen. Näherungsverfahren: Nachberechnung der installierten Heizflächenleistung. Quellen:Tabellen, Diagramme, Datenschieber oder Software der Hersteller. 4 Dimensionierung Festlegung der Differenzdrücke und Auswahl/Einstellung von Thermostatventilen Das vorliegende Verfahren zum Nachweis des Hydraulischen Abgleichs und / oder Rücklaufverschraubungen je Heizkörper. durch Fachbetriebe wurde mit KfW und BAFA abgestimmt. Quellen:Tabellen, Nomogramme, Datenschieber oder Software der Hersteller, Planersoftware mit Schnittstelle. 5 Dimensionierung ggf. Auswahl Differenzdruckregler zur Vermeidung von Geräuschen und zur Optimierung der Pumpenleistung Diese Bestätigung ausgefüllt durch den Fachbetrieb bitte dem Verwendungsnachweis im (Empfohlen bei Einstellung der Förderhöhe der Pumpe > 1,5 m). Programm Energieeffizient Sanieren Zuschuss (430) beifügen oder als Nachweis Quellen:Tabellen, im Programm Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist Nomogramme etc. KfW-/BAFA-Antrag vom 6 Dimensionierung ggf. Ermittlung der Dimension und der Voreinstellwerte einstellbarer Strangarmaturen. aufbewahren und auf Anforderung senden an KfW Niederlassung Berlin 10865 Quellen:Tabellen, Berlin Nomogramme, KfW-Geschäftspartnernummer Datenschieber oder falls Software bekanntder Hersteller, Planersoftware mit Schnittstelle. oder im BAFA-Marktanreizprogramm dem Kunden aushändigen 7 Berechnung/ Erstellung einer Heizungs-Rohrnetzberechnung unter Zugrundelegung der ermittelten Näherungsverfahren Massenströme, definierter Differenzdrücke je Heizkörper, Armatur,Teilstrecke und Strang, ggf. vereinfachte Annahmen für Rohrnetz. Näherungsverfahren:Tabellen, Nomogramme, Datenschieber oder Software der Hersteller. 8 Dimensionierung Dimensionierung der Heizungs-Umwälzpumpe (Förderhöhe und Förderstrom). Name / Antragsteller Quellen: Nomogramme, Datenschieber oder Software der Hersteller, Planersoftware mit Schnittstelle. Ausführung 9 Montage Einbau von begrenzbaren Thermostatventilen und / oder Rücklaufverschraubungen (falls nicht vorhanden). PLZ, Ort, Straße 10Montage ggf. Einbau von einstellbaren Strangarmaturen oder Differenzdruckreglern. 11 Montage ggf. Einbau und Einstellung einer Heizungs-Umwälzpumpe (ab 25 kw drehzahlgeregelt). Bei KfW-Förderung Einbau von Heizungsumwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A (falls nicht vorhanden). Objektanschrift Betrieb 12Inbetriebnahme Begrenzung der Massenströme durch Thermostatventile und/oder Rücklaufverschraubungen. 13Inbetriebnahme Anpassung derdrücke/massenströme durch Strangarmaturen. Bitte Zutreffendes ankreuzen und Werte eintragen: 14Messtechnische ggf. Einmessung des hydraulischen Abgleichs mittels Differenzdruck/Massenstrom. Der Hydraulische Abgleich wurdeeinregulierung durchgeführtalternative: indirekt Ja über Temperaturspreizung an Wärmeerzeuger, Strangarmaturen und Heizflächen. Durchgeführte Maßnahmen: 15Einweisung Einweisung in die Funktion der Anlage. 1. Neue Auslegungsvorlauftemperatur eingestellt Hilfsmittel: Software für den Hydraulischen Abgleich; Nomogramme; Datenschieber; Näherungsverfahren; baujahrabhängige Energiekennwerte (z. B. von Radiatorenheizung) Wohngebäuden. C 1. Heizkreis 2. Heizkreis Hinweis: (z. B. BeiFußbodenheizung) der Ermittlung der Heizlast kann auf die installierte Heizflächengröße im Rahmen von Näherungsverfahren zurückgegriffen werden, C wenn die Heizlast des Gebäudes z.b.durch nachträgliche Fassadendämmung um nicht mehr als 25%verringert wurde. Bis zu dieser Grenze sind auch Näherungsverfahren zum hydraulischen Abgleich zulässig. 2. Pumpeneinstellung Weitere Informationen siehe ZVSHK-Fachregel»Optimierung von Heizungsanlagen in Bestand«. Anmerkungen: Die vorstehenden Ausführungen gelten nicht für Einrohrheizungen. Bei Einrohrheizungen ist ggf. ein Strang-Abgleich und 1. Heizkreis (z. B. Radiatorenheizung) 2. Heizkreis (z. B. Fußbodenheizung) die Überprüfung bzw. Einstellung der Umwälzpumpe vorzunehmen. Optimale Situation ist nur im Sanierungsfall gegeben. Keine Einstellung 1) Keine Einstellung 1) Pumpe stellt sich automatisch ein Pumpe stellt sich automatisch ein Mehr Informationen und weitere Arbeitsmittel finden Sie unter: www.vdzev.de www.intelligent-heizen.info oder Einstellung 2) : oder Einstellung 2) : entweder Förderhöhe m entweder Förderhöhe m oder Drehzahlstufe oder Drehzahlstufe 1) Pumpe ist einstufig oder wird vom Wärmeerzeuger gesteuert/geregelt 2) gilt auch für Pumpen in Wärmeerzeugern 3. Alle Komponenten zur Massenstrombegrenzung eingestellt Ja Das VdZ-Bestätigungsformular für die KfWund Bafa-Förderung. Hydraulischer Abgleich nach den anerkannten Regeln der Technik. Unterlagen und Berechnungsergebnisse wurden dem Antragsteller übergeben. Die VdZ Leistungsbeschreibung für die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen wurde berücksichtigt. Ort, Datum Unterschrift Fachbetrieb 2012/09/17 Heizungsventil-Umrüstung Voreinstellbares Ventil Hocheffizienzpumpe Strangregulier-Ventil
Einbau einer Lüftungsanlage Förderfähig sind folgende Lüftungsanlagen: Lüftungsanlage Welche Kosten werden beim Einbau einer Lüftungsanlage berücksichtigt? Einbau der Lüftungsanlage Wand- und Durchbrucharbeiten Lüftungsdurchlässe Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelement Elektroanschlüsse Verkleidungen notwendige Putz- und Malerarbeiten (ggf. anteilig) bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale Blower-Door-Messung (Verfahren zur Prüfung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes max. 5.000 Euro Innen Zuluft Fortluft Außen bedarfsgeregelte Abluftsysteme, die Feuchte-, CO2- oder Mischgasgeführt sind und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme von maximal Pel, Gerät 0,20 W/m 3 h aufweisen (Ausführung der Klasse E nach DIN 1946 Teil 6) zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude mit folgenden Eigenschaften: Kompaktgerät Luft-/ Luft- Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe Wärmeübertrager Abluft Außenluft Prinzip Luft- und Wärmeübertrager Lüftungsgerät integriert in Küchenzeile Wandbelüftung im Bad Einbaubeispiele Lüftungsgerät
Das Wichtigste auf einen Blick Die folgenden Merkblätter enthalten alle notwendigen Informationen zum Programm 430. Die Merkblätter finden Sie auf der Internetseite der KfW zum Programm: 1. Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss 2. Merkblatt mit den technischen Mindestanforderungen 3. Liste der förderfähigen Kosten 4. Allgemeine Bestimmungen für Investitionszuschüsse Wo gibt es weitere Informationen und Antragsformulare? Zuständig ist die KfW Bankengruppe Palmengartenstr. 5 9 60325 Frankfurt am Main Weitere Informationen sowie die notwendigen Formulare zum Programm Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss finden unter den Link: www.kfw.de/430. Für Antragsformulare in Papierform oder weitere Fragen steht das Infocenter der KfW-Förderbank zur Verfügung: Tel. 0800 539 9002 Als Service bietet die VdZ eine Förderdatenbank an über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Region und der lokalen Energieversorger. Mit der Eingabe der Postleitzahl werden alle Förderprogramme der jeweiligen Region angezeigt. Die Förderdatenbank ist kontinuierlich auf dem neuesten Stand! Die Förderdatenbank der VdZ: www.intelligent-heizen.info KfW-Programm 430 Antragstellung VOR Durchführung der Maßnahme Ihr SHK-Innungs-Fachbetrieb hilft Ihnen gern bei der Ermittlung und Beantragung der Fördermittel. Aktuelle Informationsbroschüren rund um das Thema Heizungsmodernisierung finden Sie auf den Internet-Seiten der VdZ. Die VdZ Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. ist ein etablierter Branchenverband mit Standort Berlin. Als Forum bieten wir eine Plattform für den Interessenaustausch zwischen Industrie, Großhandel und Fachbetrieben. Unsere Zielsetzung ist die rationelle und energiesparende Energieverwendung durch Einsatz moderner Technologien für die Beheizung, Lüftung und Klimatisierung von Gebäuden. Bei der projektorientierten Aufbereitung von Fragestellungen der Branche verfolgen wir das Ziel einer systemübergreifenden und energieträgerneutralen Darstellung. Die VdZ Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.v. publiziert Informationsschriften für Fachbetriebe sowie zur Weitergabe an deren Kunden. Überreicht durch: Ausgabe: Januar 2013 Herausgeber: FÖGES Fördergemeinschaft Gebäude- und Energiesysteme GmbH Robert-Koch-Platz 4 10115 Berlin Tel. 030 2787 4408-0 Fax 030 2787 4408-9 info@vdzev.de www.vdzev.de www.intelligent-heizen.info FORUM für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.v.