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Nr. 28 November 2011 KUNDENINFORMATION DER AGRO TREUHAND SCHWAND personal Der Landwirt als Arbeitgeber 3110 Münsingen P.P. Werden die Betriebe immer grösser und sind weniger familieneigene Arbeitskräfte auf dem Betrieb, so wird häufig familienfremdes Personal angestellt, um Arbeitsspitzen oder ein grösseres Bauvorhaben zu bewältigen. Als Grundlage für das Arbeitsverhältnis gelten die Regeln des kantonalen Normalarbeitsvertrages (NAV). Wird ein Einzelarbeitsvertrag (EAV) unterzeichnet, so gehen diese Bestimmungen dem NAV vor. Für Lehrverträge sind besondere Bedingungen massgebend. Sobald ein Anstellungsverhältnis eingegangen wird, sollen zwingend ein Arbeitsvertrag, eine Stundenkontrolle und monatlich eine saubere Lohn abrechnung erstellt werden. Interessantes aus dem NAV Lohnabzüge für AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung ALV, Berufliche Vorsorge BVG, Nicht des Kantons Bern berufsunfall NBU und Krankentaggeld KT sind Arbeitszeit zulässig. Für Kost und Logis werden CHF 990. je Im NAV ist die maximale Jahresarbeitszeit auf Monat berechnet. 2750 Stunden und 10 Stunden pro Tag festgesetzt. Mitarbeiter in anderen Branchen einsetzen Werden Mitarbeiter ausserhalb der Landwirtschaft zu mehr als 50 % (z.b. im Bau- oder Gast Überstunden Als Überstundenarbeit gilt jede Arbeitsleistung, gewerbe) eingesetzt, so gelten die speziellen die über die verabredete Arbeitszeit hinaus erbracht wird. Die Überstunden müssen geleistet arbeitsverträge. Die Bautätigkeit für den eige Anstellungsbedingungen der jeweiligen Gesamtwerden, wenn sie notwendig und zumutbar nen Betrieb gilt als landwirtschaftliche Arbeit, sind. auch wenn das Personal ausschliesslich auf der Der Arbeitgeber hat einen Lohnzuschlag von Baustelle tätig ist. 25 % zu leisten, wenn nichts anderes in einem Versicherungsschutz EAV vereinbart oder kompensiert wird. Der Arbeitgeber hat den Überstundenbeweis zu er Für den vollumfänglichen Versicherungsschutz des landwirtschaftlichen Personals empfiehlt es bringen. sich, die Globalversicherung des Bauernverbandes abzuschliessen. Der Monatslohn geteilt durch 229 Std. ergibt den Stundenlohn. Adressen Freitage Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter: www.abla.ch Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf eineinhalb freie Tage pro Woche. Stellenvermittlung der LOBAG: Lohnabrechnung www.lobag.ch\stellenvermittlung Damit die Lohnabrechnung und die Lohnmeldungen sauber erstellt werden können, soll ein www.optimalversichert.ch Landwirtschaftliches Versicherungszentrum LVZ: Bruttolohn vereinbart und die Lohnabzüge vorgenommen werden. INHALT Der Landwirt als Arbeitgeber Seite 1 Anpassungen an das neue Tierschutzgesetz Seite 2 Einkommen der Bäuerin Seite 3 Solarstrom, unerschöpfliche Energie Seite 4 Wussten Sie dass... Seite 5 Neue Mitarbeiterin Seite 5 Ringtagungen 2011 nicht verpassen! Seite 5 Optimalversichert.ch mit der Krankenkasse Agrisano Seite 6 Vorsorge Seite 7 Warum jeder Bauer einen Computer braucht! Seite 8 Kursangebote 2012 Seite 8 AGRO TREUHAND Schwand 3110 Münsingen Telefon 031 720 12 40 Fax 031 720 12 50 info@atschwand.ch www.atschwand.ch Buchhaltung PC-Lösungen Steuern Unternehmensberatung Versicherungen November 2011 AKTUELL Nr. 28 18

STANDPUNKT Anpassungen an das neue Tierschutzgesetz Am 1. September 2008 wurde die damals fast 30-jährige Tierschutzgesetzgebung durch neue Vorschriften ersetzt. Als eine der für die Landwirte wesentlichsten Änderungen wurden bisherige Toleranzmasse aufgehoben. Dies führt dazu, dass gewisse Stallungen bis am 31. 8. 2013 umgebaut werden müssen. Die Toleranzmasse werden auch als Klammermasse bezeichnet, weil sie in der «alten» Tierschutzverordnung in Klammern hinter den einzuhaltenden Mindestmassen geschrieben waren. Diese Klammermasse lagen unter den vorgeschriebenen Mindestmassen. Standplätze und Liegeboxen für Kühe sowie Standplätze für Jungtiere über 300 kg, welche diese Klammermasse aufwiesen, mussten im Jahre 1981 nicht angepasst werden, obwohl sie die vorgeschriebenen Mindestmasse nicht erfüllten. Mit der im 2008 in Kraft gesetzten Tierschutzverordnung wurden nun diese Klammermasse aufgehoben und entsprechende Einrichtungen müssen bis spätestens am 31. August 2013 den ebenfalls seit 2008 geltenden, neuen Mindestmassen angepasst werden. Diese neuen Mindestmasse sind abhängig von der Grösse der Kühe. Sie gelten ebenfalls für Neu- und Umbauten von Stalleinrichtungen. Für bestehende Einrichtungen, bei welchen die Mindestmasse der Tierschutzverordnung aus dem Jahre 1981 eingehalten sind, gibt es keine generelle Anpassungspflicht. Reto Wyss, Kantonstierarzt Detaillierte Informationen zu den neuen Vorschriften im Nutztierbereich finden sich in einem Merkblatt, welches auf der Webseite des Veterinärdienstes (www.vol.be.ch Veterinärwesen Anpassungen an das neue Tierschutzgesetz) heruntergeladen werden kann. Bei weiteren Fragen können sich Landwirte auch direkt an den Veterinärdienst wenden. Investitionsschutz garantiert Das neue Tierschutzgesetz garantiert aber auch einen Investitionsschutz, wonach die gemäss dieser Gesetzgebung bewilligten Bauten und Einrichtungen für Nutztiere auch bei allfälligen weiteren Gesetzesänderungen mindestens während der ordentlichen Abschreibungsdauer genutzt werden können. Unterstützung durch den Veterinärdienst Der Veterinärdienst und die Kontrollkommission für eine umweltschonende und tierfreundliche Landwirtschaft (KUL) unterstützen die Landwirte bei der Beurteilung, ob ein Haltungssystem den neuen Anforderungen noch genügt oder ob ein Umbau nötig ist. Seit der Kontrollperiode 2008 / 2009 messen die Kontrolleure der KUL anlässlich ihrer Betriebskontrollen, wo nötig, die Stallungen aus und orientieren die Landwirte über allfälligen Anpassungsbedarf. Bis Ende 2012 sollte so jeder direktzahlungsberechtigte Betrieb automatisch überprüft worden sein. IMPRESSUM Herausgeber Agro-Treuhand emmental ag Agro-Treuhand Berner Oberland Agro Treuhand Schwand Agro-Treuhand Seeland AG Erscheinungsweise 2 x jährlich Auflage 5 100 Expl. Adresse Redaktion Agro-Treuhand Berner Oberland Frau Ruth Stoller-Reusser 3702 Hondrich Tel. 033 650 84 84, Fax 033 650 84 77 info@treuhand-beo.ch Gestaltung Dänzer Werbung Thun www.rot.ch Druck Gerber Druck AG, Steffisburg 2 AKTUELL Nr. 28 November 2011

Betriebsorganisation Einkommen der Bäuerin Wie kann die Betriebsleiterin für ihre Arbeit entschädigt werden? Heutzutage arbeitet die Bäuerin oft in einem Masse auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit, das über die eheliche Beistandspflicht hinausgeht. Neben der alltäglichen Arbeit auf dem Hof werden Betriebsführung, Investitionen und die Betriebsentwicklung vom Betriebsleiterehepaar meist gemeinsam besprochen und entschieden. Wenn die Bäuerin massgeblich auf dem Betrieb mitarbeitet oder einen Betriebszweig eigenverantwortlich führt, empfiehlt es sich, das Einkommen unter den Ehepartnern aufzuteilen. Grundsätzlich kennen wir folgende Möglichkeiten, das Einkommen zuzuweisen: Bäuerin ist Mitarbeiterin ohne AHV-Lohn Status der Bäuerin im Betrieb Bäuerin ist Mitarbeiterin mit AHV-Lohn Möglichkeiten der Einkommenszuweisung Bäuerin ist Selbständigerwerbende Entlöhnung der Ehefrau als mitarbeitendes Familienmitglied Versicherungstechnisch gesehen ist der Status der Bäuerin bei der Bestimmung der Leistungen entscheidend. Ist sie Mitarbeiterin ohne Lohn und wird das landwirtschaftliche Einkommen vollständig dem AHV-Konto des Landwirts gutgeschrieben, gilt sie versicherungsrechtlich als nichterwerbstätig. Sehr oft ist sie bei Invalidität oder ihre Angehörigen bei Tod daher lediglich mit der Minimalrente versichert. Zudem stehen ihr keine Taggelder aus der Mutterschaftsversicherung zu. Diesen Nachteil kann man nur durch eine Änderung des Status der Bäuerin beheben. Die einfachste Lösung ist dabei, der Bäuerin einen Lohn zu bezahlen. Auf dem vereinbarten Lohn sind dann AHV-Beiträge in der Höhe von 10.3 % des Bruttolohns abzurechnen. Durch diese einfache Änderung wird die versicherungsrechtliche Stellung der Bäuerin deutlich verbessert, es ergeben sich für sie dem Lohn entsprechende Leistungen aus der AHV / IV. Zudem profitiert die Bäuerin bei Niederkunft von den Leistungen der Mutterschaftsversicherung in Form von Taggeldern und es wird möglich, dass sie auch eine Vorsorge im Bereich der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge) aufbauen kann. Für den Mann sinkt durch die Entlöhnung der Ehefrau das landwirtschaftliche Einkommen, womit er einerseits von der degressiven Beitragsskala für Selbständigerwerbende profitieren kann und tiefere AHV-Beiträge entrichtet, andererseits aber auch mit verminderten Leistungen aus der AHV rechnen muss. Weil die Einkommen auf der Steuererklärung zusammengezählt werden, bringt die Einkommensaufteilung auf den ersten Blick keine Steuervorteile. Da die Ehefrau jedoch Beiträge in die Säulen 2 und 3a einzahlen kann, können diese vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zusätzlich kann die Frau allfällige Berufsauslagen steuerwirksam in Abzug bringen. Auch die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge im vereinfachten Abrech nungsverfahren kann zu Steuerersparnissen führen. Durch die Entlöhnung der Betriebsleiterin werden somit die Möglichkeiten zur Steueroptimierung erweitert. Beide Ehegatten sind Selbständigerwerbende Führt das Betriebsleiterehepaar den Betrieb partnerschaftlich und gleichberechtigt oder führt die Bäuerin eigenverantwortlich einen Betriebszweig, kann sie sich bei der Ausgleichskasse als Selbständigerwerbende anmelden. Damit die Bäuerin als Selbständigerwerbende gilt, muss sie gegen aussen auch dementsprechend auftreten. Dabei gilt es beispielsweise, die Geschäftskonten auch auf den Namen der Bäuerin laufen zu lassen oder Lieferscheine, Quittungen und Rechnungen auf den Namen der Bäuerin oder beider Ehepartner auszustellen. Sie muss unternehmerisch tätig sein und als gleichberechtigte Partnerin ihres Ehegatten auch das unternehmerische Risiko mittragen. Es gilt zu beachten, dass für den Bezug der Direktzahlungen in diesem Fall auch eine Ausbildung gemäss Art. 2 der Direktzahlungsverordnung von der Bäuerin verlangt wird. Bei der Ausgleichskasse muss sich die Bäuerin als Selbständigerwerbende anmelden. In der Buch haltung wird zwingend eine Einkommensaufteilung verlangt, es muss aber keine zweite Buchhaltung geführt werden. Aufgrund des deklarierten Einkommens werden dann auch die AHV-Beiträge bemessen. Zusätzlich zu den bei der Entlöhnung erwähnten Vorteilen bei Steuern und Versicherungen kann bei dieser Variante auch die Ehefrau von der degressiven Beitragsskala profitieren und muss maximal 9.7 % an AHV-Beiträgen (Stand 1. 1. 2011) entrichten. Abschliessend lässt sich somit festhalten, dass eine Einkommensübertragung auf die Bäuerin verschiedene Vorteile bringt. Um die optimale Lösung für die individuelle betriebliche und familiäre Situation zu finden wendet man sich am besten an seinen Treuhänder. November 2011 AKTUELL Nr. 28 3

KUNDENINFORMATION DER AGRO TREUHAND SCHWAND Photovoltaik Solarstrom, unerschöpfliche Energie Die Sonne liefert täglich rund 10 000-mal mehr Energie, als in der gleichen Zeit weltweit verbraucht wird. Dies bedeutet: In einer knappen Stunde wird der Energiebedarf für die gesamte Weltbevölkerung für ein Jahr gedeckt. Um die Weltenergieversorgung sicherzustellen, müssten ca. 4 % der Wüstenflächen photovoltaisch genutzt werden. Würden in der Schweiz auf den am besten beson n ten Dach- und Fassadenflächen Solarmodule installiert, könnte ca. ein Drittel des schweizerischen Strombedarfs gedeckt werden. Strom aus Licht Solarstromanlagen beruhen auf einem faszinierenden physikalischen Effekt. Die Lichtquanten (Photonen) der Sonneneinstrahlung erzeugen im Halbleitermaterial der Solarzelle einen elektrischen Gleichstrom. Dieser wird über Kontakte an der Oberfläche gesammelt. Mehrere zusammengeschlossene Solarzellen ergeben ein Solarmodul. Einmal installiert, produziert eine Solarstromanlage bei geringem Wartungsaufwand während mindestens 25 Jahren zuverlässig Strom. Die geeignete Fläche Optimal ist eine gegen Süden gerichtete Fläche mit einer Neigung von ungefähr 30. Der Einfluss der Schräge und der Abweichung von Süden ist jedoch relativ moderat. Zu beachten ist, dass die vorgesehene Fläche keiner Beschattung durch Bäume oder Nachbargebäude ausgesetzt ist und dass wenige Aufbauten wie Kamine vorhanden sind. Der Bau / Formalitäten Der Zustand des Daches ist bei der Wahl der mechanischen Befestigung ausschlaggebend. Die Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Dach, das demnächst saniert werden muss, ist nicht sinnvoll. Hingegen bietet eine bevorstehende Dachsanierung oder auch ein Neubau die ideale Gelegenheit, eine integrierte Anlage zu realisieren, die auch ästhetisch überzeugt. Eine Aufbaulösung bietet die grösste Unabhängigkeit vom bestehenden Dach und kann fast überall erstellt werden. Im Gebäude muss ein geeigneter Platz für den Wechselrichter gefunden werden. Eine Photovoltaikanlage braucht im Kanton Bern auf nicht geschützten Gebäuden und ausserhalb von Ortsbildschutzgebieten in der Regel keine Baubewilligung. Wichtig ist ebenfalls die Absprache mit dem örtlichen Elektrizitätswerk betreffend Einspeisung der Energie ins Netz. Vergütung des Solarstroms / Förderung von erneuerbaren Energien Strom von Photovoltaikanlagen wird bei bewilligten Projekten während 25 Jahren mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel können nicht alle Projekte sofort unterstützt werden und es besteht eine lange Warteliste. Falls nicht zusätzliche Mittel bewilligt werden, muss ab der Anmeldung bis zum positiven KEV-Entscheid mit ca. drei Jahren gerechnet werden. Zur Überbrückung dieser «Wartezeit» besteht momentan die Möglichkeit, den ökologischen Mehrwert der BKW zu verkaufen. Finanzierung der Anlage / Wirtschaftlichkeit Grundsätzlich müssen Photovoltaikanlagen wie andere Projekte mit Eigenmitteln, Finanzhilfen und Bank- oder Privatdarlehen finanziert werden. Da Investitionen in erneuerbare Energien als Di versifizierung gelten, kann die Bernische Stiftung für Agrarkredite (BAK) solche Projekte auf Landwirtschaftsbetrieben mit mehr als einer Standardarbeitskraft (SAK) mit Investitionshilfen unterstützen. Weil aufgrund der Investition der amtliche Wert und somit die Belastungsgrenze steigt, wird auch Spielraum für eine Bankfinanzierung geschaffen. Solaranlagen ohne KEV sind nur wirtschaftlich, wenn der ökologische Mehrwert verkauft werden kann. Bei den Berechnungen ist auch der Steuervorteil zu beachten. Hilfe bei der Realisation Die AGRO BERATUNG hilft zusammen mit professionellen Partnern von der Planung bis zur Inbetriebnahme bei der Verwirklichung von Photovoltaikprojekten. Haben Sie Interesse an einer solchen zukunftsorientierten Investition? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: beratung-schwand@atschwand.ch oder 031 720 12 40. 19 4 AKTUELL Nr. 28 November 2011

KUNDENINFORMATION DER AGRO TREUHAND SCHWAND in kürze Wussten Sie... personelles Neue Mitarbeiterin dass der Bund Investitionen zur Ammoniakreduktion finanziell unterstützt? Mögliche Projekte sind: Abdeckung Güllesilos, Einbau Mistschieber, Wind- und Sonnenschutzanlagen, Abluftreinigungsanlagen / Sprinkleranlagen. Unterstützt werden Betriebe, die am Förderprogramm Boden mitmachen. Es werden bis 80 % der Projektkosten übernommen, im Maximum CHF 25 000. je Pro jekt. Anmeldeformulare finden Sie unter www.ipringe.ch dass die Bernische Agrarkreditkasse (BAK) Betriebsleitern, die jünger als 52-jährig sind und die ihren Betrieb dauerhaft aufgeben (verpachten oder verkaufen), eine Umschulungshilfe bezahlt? Einerseits werden bis 50 % der Umschulungskosten übernommen, andererseits werden während der Umschulung (max. 3 Jah re) die Lebenshaltungskosten bezahlt. Für eine Familie mit 3 Kindern sind dies z.b. CHF 3750. je Monat! Für Auskünfte steht auch die AGRO BERATUNG Schwand unter 031 720 12 40 zur Ver fügung. Andrea Wyssbrod Der Vorstand der AGRO TREUHAND Schwand konnte per 1. Juli 2011 Andrea Wyssbrod aus Rubigen als neue Mandatsleiterin wählen. Sie wird die Mandate von Michael Fasel übernehmen, der die AGRO TREUHAND Schwand per 30. Juni verliess, um eine neue Herausforderung im Treuhandbereich ausserhalb der Land wirtschaft anzunehmen. Andrea Wyssbrod ist als Bauerntochter in Rubigen aufgewachsen. Nach der kaufmännischen Lehre in einem Notariat und erfolgreichem Abschluss der BMS sammelte sie bei der kantonalen Steu erverwaltung wertvolle Erfahrungen im Bereich Steuern. Be rufsbegleitend bildet sie sich zur Sachbearbeiterin Finanz- und Rechnungswesen weiter. Zusätzlich bieten wir Andrea Wyssbrod intern breite Unterstützung für die Einarbeitung in ihr anspruchsvolles Arbeitsgebiet. Wir hoffen, dass Frau Wyssbrod rasch das Vertrauen ihrer Kunden gewinnen kann und wünschen ihr viel Befriedigung bei der täglichen Arbeit. Ringtagungen 2011 nicht verpassen! Bereits sind wir an den Vorbereitungen für unsere diesjährigen Ringtagungen. Wir werden Ihnen wiederum ein vielfältiges Programm mit wichtigen Informationen aus den Bereichen Versicherungen, Steuern, neue Agrarpolitik, Liquiditätsprobleme und Investitionen in erneuerbare Energien bieten. Für diejenigen Kunden, für die der Besuch einer Tagesveranstaltung nicht möglich ist, führen wir wiederum regionale Abendveranstaltungen durch; und zwar an folgenden Daten: Daten unserer Abendveranstaltungen Do 24.11.2011 Restaurant Gasthof Dörfli, Mühledorf Di 29.11.2011 Restaurant Lamm / Wislisau, Rüschegg Heubach Do 8.12.2011 Restaurant Rössli, Arni BE Di 13.12.2011 Restaurant Kreuzweg, Unterlangenegg Unser Tipp: Einfach hinkommen, spielt keine Rolle wann oder wo, Hauptsache Sie nehmen auch dieses Jahr wieder teil! Zu den Tagungen Ihres Ringes werden Sie mit separater Post persönlich eingeladen. November 2011 AKTUELL Nr. 28 20 5

krankenkasse Optimalversichert.ch mit der Krankenkasse Agrisano Diese Vorteile bietet die Agrisano dem landwirtschaftlichen Familienbetrieb: attraktive Prämien, bedürfnisgerechte Angebote und kompetente Beratung. Die Berater des landwirtschaftlichen Versicherungszentrums (LVZ) sind gerne für Sie da. Die Website www.optimalversichert.ch/ DasUnternehmen/Regionalstellen.aspx führt Sie zum LVZ in Ihrer Region nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie sich kompetent beraten! Agrisano Prämien 2012 Die Grundversicherungsprämien der Agrisano bleiben auch für 2012 attraktiv. Die Erhöhung ist mit durchschnittlich 4 % moderat, so dass Agrisano in den ländlichen Regionen der Kantone Bern und Freiburg weiterhin zu den günstigsten Anbietern gehört. Tipp: Überprüfen Sie jetzt die Höhe der Franchise und überlegen Sie sich, in das Hausarztmodell AGRI-eco einzusteigen (8 % Rabatt). Handeln Sie jetzt, denn der Einstieg in das Hausarztmodell ist nur per Anfang eines Jahres möglich. AGRI-spezial In der Grundversicherung sind etliche Risiken nicht oder nur ungenügend abgedeckt. Diese Lücken schliesst das Zusatzpaket AGRI-spezial. Das Preis- Leistungs-Verhältnis ist vorzüglich, die Prämien sind im Vergleich zu anderen Krankenkassen wesentlich tiefer. Tipp: Aus dem AGRI-spezial werden unter anderem Kosten für komplementärmedizinische Behandlungen übernommen, wie z.b. Kinesiologie, Akupunktur oder Homöopathie. Bedingung für die Kostenübernahme ist, dass der behandelnde Therapeut oder die Therapeutin für die entsprechende Behandlungsmethode anerkannt ist. Erkundigen Sie sich bei der Agrisano, damit schon vor der Behandlung Klarheit über die Kostenbeteiligung besteht. Betriebshelfer zum vergünstigten Tarif zu Gute. Danach werden neu in jedem Fall CHF 240. / Tag verrechnet. Überprüfen Sie also die Taggeldhöhe Ihrer Erwerbsausfallversicherung je nach betrieblicher und familiärer Situation ist eine Erhöhung empfehlenswert. AGRI-protect Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer identisch... Wer für sein Recht einstehen will, ist in unserem Justizsystem auf Unterstützung angewiesen. Mit AGRI-protect bietet die Agrisano eine Rechtsschutzversicherung an, mit der die Bauernfamilie in den Bereichen Betrieb, Verkehr und Privat umfassend versichert ist. Tipp: Wer sich für AGRI-protect entscheidet, soll die Versicherung für alle Familienmitglieder ab Alter 19 abschliessen. So lassen sich Deckungslücken vermeiden. Die Prämie von CHF 6.90 pro Monat und Person ist im Branchenvergleich sehr günstig. Versicherungsgesamtberatung Möchten Sie mehr wissen zu den Angeboten der Agrisano oder möchten Sie sämtliche Versicherungspolicen überprüfen lassen? Die Berater des LVZ nehmen sich gerne Zeit und unterstützen Sie, damit Sie optimalversichert.ch sind! Taggeldversicherung Eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin führt oftmals zu einer finanziellen Mehrbelastung, da die Dienste eines Betriebshelfers in Anspruch genommen werden müssen. Die Taggeldversicherung der Agrisano deckt dieses finanzielle Risiko ab. Die Prämien sind äusserst attraktiv, nicht zuletzt dank der Kollektivlösung, in der ausschliesslich die Betriebsleiterfamilie versichert werden kann. Tipp: Sofern Sie mit AGRI-spezial versichert sind und / oder den jährlichen Beitrag von CHF 50. an die landw. Betriebs- und Familienhilfe (LBF) zahlen, haben Sie während 120 Tagen einen 6 AKTUELL Nr. 28 November 2011

versicherungen Vorsorge Optimalversichert ist nicht nur der Name einer Website, sondern das Motiv für eine umsichtige und ganzheitliche Betrachtung und Beratung, zum Beispiel im Bereich Altersvorsorge. Wenn man zudem die vorhandene Flexibilität der Einzahlung in die Vorsorge nutzt, so finden betriebsnotwendige Investitionen und Vorsorgeeinzahlungen ideal nebeneinander Platz. Eine gut geplante Vorsorge wird darum nicht unnötig flüssige Mittel binden. Für einen selbständig erwerbenden Unternehmer bedeutet der Aufbau und der Erhalt eines gut eingerichteten und effizient laufenden Betriebes einen ersten wichtigen Teil der Altersvorsorge. Genügend Wohnraum für mindestens zwei Familien ergänzt die betriebliche Basis für das Alter. Ein gutes Einvernehmen unter den Generationen rundet die materiellen Voraussetzung für einen geruhsamen Lebensabend ab. Der Erlös aus der Betriebsübergabe, ein günstiges Wohnrecht und Naturalien aus dem Betrieb sowie die AHV-Rente sind eine erste sinnvolle Altersvorsorge. Oft ist jedoch der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge angezeigt. Dies kann auf zwei Arten geschehen: entweder in der zweiten Säule mit Vorsorgeplänen der Vorsorgestiftung der schweizerischen Landwirtschaft oder aber durch Einzahlungen in die Säule 3a. Beide Vorsorgearten geniessen den vollen Abzug beim steuerbaren Einkommen im Moment der Einzahlung und eine privilegierte Besteuerung bei der dereinstigen Auszahlung. Zudem unterliegt das Kapital bis zur Auszahlung nicht der Vermögenssteuer. Das Ziel der guten Vorsorge ist es, weitgehend das aktuelle Einkommen nach der Pensionierung zu sichern. Bildlich gesprochen garantiert die obligatorische erste Säule, also die AHV, Wasser und Brot. Die vom selbständigen Unternehmer selbst definierte Vorsorge der zweiten und dritten Säule soll dagegen «Anke u Gonfi druf» ermöglichen. Wir Agro-Treuhänder können Ihnen weder «Anke» noch «Gonfi» bieten, aber dafür fundiertes Wissen und langjährige Praxis in der Beratung der Landwirte in vorsorge- und steuertechnischen Fragen. Die Vorsorgeziele tönen einfach und einleuchtend, aber in der Umsetzung sind doch einige Stolpersteine vorhanden, die es zu umfahren gilt. Fragen Sie darum das Landwirtschaftliche Versicherungszentrum in Ihrer Nähe. www.optimalversichert.ch/dasunternehmen/regionalstellen.aspx Auswahlund Abschluss laufende Optimierung Planung der persönlichen Strategie und Absicherung Diese Steuerbegünstigung hat den Ursprung in der Annahme, dass diejenigen, die Vorsorge betreiben, den Staat letztlich weniger kosten. Wer während der Erwerbstätigkeit so die Annahme auf dem Zahnfleisch läuft und keine Ersparnisse anlegen kann, hat im Alter Mühe, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Darum fördert der Staat die freiwillige Altersvorsorge mit einem Steuerprivileg. Darunter fallen Einzahlungen in die berufliche Vorsorge der Säule 2 und in die gebundene Vorsorge der Säule 3a. Neben regelmässigen Einzahlungen kann auch ein Einkauf in die zweite Säule Sinn machen. Der Einkauf kann verschiedene Motive haben. An erster Stelle ist der Einkauf von fehlenden Versicherungsjahren zu nennen. In jungen Jahren will der Unternehmer in den Betrieb investieren und möglichst wenig flüssige Mittel in der Vorsorge binden. Aber in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens als selbständiger Unternehmer bändigt die Einzahlung in eine geeignete Vorsorge etwas die Investitionsfreudigkeit und -versuchung. Bestandesaufnahme Ist-Situation Zielund Bedarfsanalyse November 2011 AKTUELL Nr. 28 7

KUNDENINFORMATION DER AGRO TREUHAND SCHWAND informatik Warum jeder Bauer einen Computer braucht! kurswesen Kursangebote 2012 Das aktuelle Kursangebot kann auch unter www.atschwand.ch eingesehen werden. Anmeldungen und Auskünfte: 031 720 12 40 oder info@atschwand.ch Ein grosser Teil der Bevölkerung besitzt einen Computer mit Internetanschluss. Was liegt näher, als die Angaben, die unsere Amtsstellen brauchen, gleich in elektronischer Form zu übermitteln. Sie haben es bereits erfahren. Vor wenigen Wochen mussten Sie sich über das Internet auf der Gelan-Informatik einloggen und das Formular elektronisch ausfüllen. Vorerst haben Sie mit 2, 3 Kreuzen den Anspruch der Direktzahlungen für das nächste Jahr angemeldet. Damit machen Sie einen Schritt in Richtung papierlose Verwaltung. Hofübergabe Hofübernahme Kurs Nr. 001 Zielgruppe Familien, die vor der Hofübergabe bzw. vor der Hofübernahme stehen Kursdatum Herbst / Frühling 2011 / 2012 Kursdauer 09.00 12.00 Uhr Kursleitung Hans Bigler, Beat Moser Kosten CHF 100. / Betrieb Die korrekte Lohnabrechnung / Kurs Nr. 002 Lohnausweis ausfüllen Zielgruppe Unternehmer und Landwirte, die Arbeitnehmer beschäftigen Kursdatum Winter / Frühling 2011 / 2012 Kursleitung Hanspeter Aebi, Iwan Biedermann Kosten CHF 80. / Betrieb Anspruchsvoller wird die Erhebung im Frühling, wenn der Kanton alles wissen will. Die Agrardatenerhebung wird ab diesem Zeitpunkt nur noch elektronisch entgegengenommen. Das bedeutet, dass jeder Landwirt seine Daten am Computer eingeben und kontrollieren muss. Der Computer erhält in unserem Alltag damit einen immer grösseren Stellenwert. Über die Plattform: www.agate.ch werden alle für die Behörden und Landwirte notwendigen Datenbanken verwaltet. So auch die Meldung für die Tierverkehrsdatenbank (TVD). Viele nutzten bereits den bequemen Weg über das Internet. Vorsorge in der Landwirtschaft Kurs Nr. 003 Zielgruppe Kursdatum Kursleitung Kursort Kosten Selbständigerwerbende Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder auf Anfrage Hanspeter Aebi Schwand / Münsingen CHF 80. / Betrieb AGRO TWIN Cash für Ihren Hof Kurs Nr. 004 Zielgruppe BetriebsleiterInnen, die den Geldverkehr selber elektronisch erfassen wollen Kursdatum Winter / Frühling 2011 / 2012 Kursleitung Marcel Müller, Bernhard Zürcher Kosten CHF 120. / Betrieb Jeder Landwirtschaftsbetrieb braucht einen Traktor, eine Motorsäge und einen PC. Verfügen Sie noch nicht über einen PC mit Internetanschluss? Falls ja, verpassen Sie den Anschluss nicht und beschaffen Sie sich jetzt einen PC. Die AGRO TREUHHAND Schwand bietet Ihnen gerne Unterstützung an. Der Preis für ein gutes und leistungsfähiges Gerät ist vergleichbar mit der Investition in eine Motorsäge. Der Umgang mit einem PC ist auch nicht schwieriger nur wesentlich ungefährlicher! AGRO TWIN ebanking Kurs Nr. 005 Zielgruppe AGRO TWIN Cash-Benutzer, die Zahlungen per ebanking erledigen wollen. Kursdatum Winter / Frühling 2011 / 2012 Kursleitung Marcel Müller, Bernhard Zürcher Kosten CHF 120. / Betrieb Agro Office Schnupperkurs Kurs Nr. 006 Zielgruppe Kursdatum Kursleitung Kursort Kosten BetriebsleiterInnen, die sich für eine vollumfängliche Buchhaltungssoftware inkl. Faktura und ebanking interessieren. auf Anfrage Agro Office, Peter Wüest Schwand / Münsingen CHF 20. / Betrieb Vereinsfinanzen Kurs Nr. 007 Zielgruppe Rechnungsführer von Vereinen KassierInnen Kursdatum auf Anfrage Kursleitung Samuel Santschi Kosten CHF 150. / Verein 17 8 AKTUELL Nr. 28 November 2011