Vereinbarung zur Benutzung des Paintballhauses Stefan Knappitsch

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Transkript:

Seite 1 von 5 Vereinbarung zur Benutzung des Paintballhauses Stefan Knappitsch 1 - Präambel Jeder Spielteilnehmer ist vor der Teilnahme am Paintballspiel verpflichtet, die vorliegende Vereinbarung zu unterfertigen. Der Betreiber (Stefan Knappitsch) weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Paintball um ein Spiel handelt. Die Spielerinnen und Spieler werden zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfestellung angehalten. Gewalt bzw. jegliche Gefährdung der Gesundheit eines Spielteilnehmers ist strengstens verboten, führt zu einem ersatzlosen Spielausschluss und wird gegebenenfalls zur Anzeige gebracht! Die nachfolgenden Regeln gelten zwischen dem Betreiber und den Spielteilnehmern sowie auch zwischen den Spielteilnehmern des Paintballspiels. Jeder Spielteilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, die in dieser Vereinbarung festgesetzten Vorschriften gelesen zu haben und diese vollinhaltlich zu akzeptieren und zu befolgen. 2 Paintball Stefan Knappitsch (Das Paintballhaus) Das Spielfeld ist Eigentum von Stefan Knappitsch. Die Benützung des Spielfeldes ist lediglich Vereinsmitgliedern und Kunden von Stefan Knappitsch gestattet. 3 - Spielregeln und Gefahren 1. Das Spielen von Paintball ist grundsätzlich nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestattet. Personen zwischen dem vollendeten 16. und dem vollendeten 18. Lebensjahr dürfen unter der Voraussetzung der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten am Spiel teilnehmen. In diesem Fall haften die Erziehungsberechtigten für allfällige durch ihre Kinder verursachte Schäden. Kindern und Jugendlichen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Betreten des Spielfeldes und die Teilnahme am Spiel ausnahmslos untersagt.

Seite 2 von 5 Jeder Spieler erklärt sich bereit, zum Nachweis seines Alters einen Lichtbildausweis vorzulegen und erteilt dem Betreiber die Erlaubnis, diesen für einen allfälligen späteren Nachweis zu kopieren. 2. Das Paintballspiel besteht aus mindestens zwei Mannschaften. Alle Spieler sind mit druckluftbetriebenen Schusswaffen (sogenannten Markierern) ausgerüstet, welche mit Farbe gefüllte Kugeln (Paintballs) verschießen. Wird der Körper oder die Ausrüstung eines Spielers von einer solchen Kugel getroffen und zerplatzt diese, so scheidet er aufgrund der Farbmarkierung sofort aus dem Spiel aus. Getroffene Spieler müssen das Spielfeld unverzüglich und auf dem schnellsten Weg verlassen, ohne auf den weiteren Spielverlauf Einfluss zu nehmen und sich oder andere zu gefährden. 3. Der Spieler ist verpflichtet, beim Betreten des Spielfeldes und während der gesamten Dauer des Spiels stets eine Paintball Schutzmaske (optional Halsschutz, Tief- oder Brustschutz, feste Schuhe) zu tragen, um sich vor Verletzungen zu schützen. Das Tragen von Schmuck ist aufgrund der Gefahr von Verletzungen verboten. Die Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der Schutzmaske) und getragen (Schutzmaske muss Augenpartie, Gesicht und Ohren bedecken) werden. Nur speziell für das Paintballspiel entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck erfüllen. Das Tragen anderer Schutzausrüstung (Masken) ist strengstens untersagt, kann zum Spielausschluss führen und der Betreiber ist von jeglicher Haftung frei zu sprechen. Der Betreiber weist explizit daraufhin, dass durch das Auftreffen der Farbkugel auf dem Körper des Spielers oder durch Körperkontakt mit anderen Spielern der Spieler trotz ordnungsgemäßen Tragens der vollständigen Schutzausrüstung Verletzungen erleiden kann. Der Betreiber übernimmt für Verletzungen dieser Art keinerlei Haftung. 4. Das Versagen der Schutzausrüstung, deren Bestandteile oder der druckluftbetriebenen Schusswaffe und deren Treibmittelbehälter, kann beim Spielen schwere oder tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Wartung eintreten kann und nicht vorhersehbar ist. Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei auftretenden Verletzungen oder an Objekten verursachten Schäden. Der Spieler nimmt dies durch seine Unterschrift ausdrücklich zur Kenntnis. 5. Das Paintballspiel kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden sein, sodass das Spielen von Paintball einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand des Spielers erfordert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Ausübung des Paintballspiels unter Umständen zu körperlichen Schäden bis hin zum Eintritt des Todes führen kann. Jeder Spieler erklärt mit seiner Unterschrift in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand zu sein.

Seite 3 von 5 6. Auf dem Spielfeld besteht infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegenden verschossenen Paintballs, künstlichen Deckungen oder der Zuleitungen der mit Luft aufgeblasenen Deckungen (SupAir Konzeptfeld) erhöhte Sturzgefahr. Jeder Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er infolge der Beschaffenheit (Unebenheiten, Steine, Fixierungshacken der Deckungen etc.) durch einen Sturz oder dergleichen schwere oder sogar tödliche Verletzungen erleiden kann. Das Risiko der Verletzungen infolge eines Sturzes kann durch das Tragen geeigneter Schutzausrüstung lediglich verringert jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung und Verantwortung für derartige Verletzungen. 4 - Aufenthalt am Spielfeld und Spielfeldbereich 1. Das Betreten des Spielfeldes ist nur mit der in 3 genannten und beschriebenen Schutzausrüstung erlaubt. Das Spielfeld ist durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z.b. Ballfangnetze) abgesichert. Mit der Unterschrift dieses Dokuments nimmt der Spieler die möglichen Gefahren die das Spiel mit sich bringen kann zur Kenntnis. 2. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften (insbesondere der fahrlässigen und vorsätzlichen Gefährdung der Gesundheit anderer Spielteilnehmer) ist der Betreiber berechtigt, den Spieler ohne Ersatz des Entgelts unverzüglich vom Spiel auszuschließen und des Spielfeldes zu verweisen. 5 - Haftungsbeschränkung Der Betreiber haftet für keine wie immer gearteten Schäden, welche durch das Spiel wem auch immer, entstehen. Der Betreiber haftet lediglich für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln seinerseits bzw. der bei ihm beschäftigten oder für ihn handelnden Personen. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Haftung für Schäden an Personen oder Objekten, die aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen entstehen. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf das Spielfeld, den Spielfeldbereich sowie die Parkplätze. Der Betreiber empfiehlt ebenfalls Treffer von Paintballs auf den Fahrzeugen schnellstens zu entfernen, da andernfalls Schäden am Lack entstehen können. Für diese Schäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Mit der Unterschrift des Dokumentes wird dies zur Kenntnis genommen.

Seite 4 von 5 6 - Markierer Der Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Mündungsgeschwindigkeit der aus den druckluftbetriebenen Schusswaffen verschossenen Farbkugeln maximal 300 fps (Fuss pro Sekunde) beträgt. Eine Veränderung der Schusswaffe, die zur Überschreitung dieser Mündungsgeschwindigkeit führt, führt zu einem sofortigen Ausschluss des Spielers und berechtigt den Betreiber zur Anzeige bei den zuständigen Behörden. 7 - Sonstige Spielerpflichten Der Spieler verpflichtet sich, sämtliche Einrichtungen des Betreibers und eine allfällig erhaltene Leihausrüstung der Firma Stefan Knappitsch pfleglich zu behandeln. An der Ausrüstung vom Spieler verursachte Schäden sind von diesem zu ersetzen. 8 - Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und es erfolgt eine vertragskonforme Adaptierung der ungültigen Bestimmung. Hiermit bestätige ich, mein 18. Lebensjahr vollendet zu haben, über mögliche Gefahren aufgeklärt worden zu sein, die gesamte oben stehende Vereinbarung gelesen und verstanden zu haben und sämtliche Vorschriften zu befolgen. Name des Spielers (in Blockbuchstaben) Geburtsdatum Unterschrift des Spielers/Erziehungsberechtigten Datum E-Mail Adresse Ich bin damit einverstanden, vom Betreiber per E-Mail Informationen zu erhalten Ja Nein

Seite 5 von 5 Einverständniserklärung (Nur im Falle der Minderjährigkeit des Spielers/der Spielerin auszufüllen) Das Spielen von Paintball ist in Österreich grundsätzlich nur Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben gestattet. Jedoch besteht für unsere jüngeren Paintballbegeisterten die Möglichkeit am Paintballspiel teilzunehmen. Im Falle der Minderjährigkeit (16-18 Jahren) ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Kindern und Jugendlichen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Betreten des Spielfeldes und die Teilnahme am Spiel ausnahmslos untersagt. Bei Missachtung der Veranstaltungsregeln und Sicherheitsvorschriften haften Eltern für ihre Kinder. Ich, bin als Erziehungsberechtigte(r) von, geboren am damit einverstanden, dass er/sie am Paintball im Paintballhaus Stefan Knappitsch teilnimmt. Ich habe mich mit den Eigenheiten von Paintball vertraut gemacht, die vorangegangene Vereinbarung gelesen und meinen Sohn/meine Tochter entsprechend instruiert. Ich übernehme die Haftung und sämtliche Kosten bei Unfällen und Schäden jeglicher Art, die während der Spielteilnahme durch mein Kind verursacht worden sind. Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass der Betreiber keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernimmt. Mein Kind hat ebenfalls Kenntnis von dieser Erklärung. Ich verpflichte mich, mein Kind nochmals nachdrücklich zur Einhaltung der relevanten Regeln anzuhalten. Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten Datum