Befugte Betriebe für die Wiederbefüllung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern, Befugte Betriebe mit abgenommener Füllstelle

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Transkript:

INFO ÖBV Die wesentlichen Inhalte der ÖNORM F 1053 Die Norm wurde vom Fachnormenausschuß Brandschutzwesen erarbeitet und ist erstmals mit 1. Februar 2000 und in der Überarbeitung per 01.11.2004 in Kraft getreten. Sie definiert: Befugte Betriebe für die Wiederbefüllung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern, Befugte Betriebe mit abgenommener Füllstelle für die Wiederbefüllung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern und die Wiederbefüllung von Druckgas-, Halon- und Kohlendioxidlöschern, Sachkundige, die die Überprüfungen nach dieser Norm durchführen dürfen, Überprüfungsplaketten, mit denen die nach dieser Norm erfolgte Überprüfung gekennzeichnet werden muss. AUF JEDEN FALL IST ES WICHTIG, DAS AUF DER PLAKETTE AUCH DIE ZERTIFIZIERUNGSSTELLE ERKENNBAR IST! NUR DADURCH KANN EIN KORREKTES VERHALTEN UND VORGEHEN DES PRÜFERS KONTROLLIERT WERDEN!! Erstelldatum 25.2.2010 Seite 1 von 7

Sie verlangt auch ein Instandsetzungsetikett aus dem die Art und der Zeitpunkt durchgeführter Instandsetzungsarbeiten erkennbar sein müssen. Zum ersten mal wird damit in Österreich in einer einschlägigen Norm festgelegt, welche Arbeiten im Rahmen der Überprüfung eines tragbaren Feuerlöschers mindestens durchgeführt werden müssen, und wer die Arbeiten nach dieser Norm durchführen darf. In der Folge werden die wichtigsten Bestimmungen dieser Norm zusammengefasst und wiedergegeben. Sachkundige, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit nach dieser Norm arbeiten wollen, müssen von einer dafür akkreditierten Personenzertifizierungsstelle zertifiziert sein. Sie müssen eine Ausbildung nach der ON Regel 61053 mit anschließender Prüfung absolviert haben und im Rahmen einer Zertifizierungsprüfung ihre Kenntnisse nachweisen. Wesentlich ist, dass die Ausbildung dieser zertifizierten Sachkundigen an allen Arten von tragbaren Feuerlöschern erfolgen muss, die in Österreich zugelassen sind. Das heißt, die Sachkundigen müssen mit allen Gerätetypen, die sie antreffen können, vertraut sein. Nach Abschluss seiner Arbeit muss der Sachkundige die durchgeführte Überprüfung mit der genormten Überprüfungsplakette dokumentieren. Diese Plakette enthält die Zertifikatsnummer des Sachkundigen, durch die er eindeutig identifiziert ist und gegebenenfalls Name und Anschrift des Betriebes für den er tätig ist. Durch ihre Anbringung bestätigt der Sachkundige, dass er die Arbeiten entsprechend der ÖNORM F 1053 durchgeführt hat, und dass das Gerät einsatzbereit ist. Auf der Internetseite des österreichischen Brandschutzverbandes Fachbereich tragbare Feuerlöscher sind die Sachkundigen und deren Unternehmen, welche sich verpflichtet haben ausschließlich nach dieser Norm zu prüfen und dafür von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle nach ÖNORM F 1053 zertifiziert sind, abrufbar. Vom Arbeitsumfang, der im Rahmen der Überprüfungstätigkeit mindestens durchgeführt werden muss, nimmt die Norm auf die in der Europäischen Union nach EN 3 zugelassenen tragbaren Feuerlöschgeräte Rücksicht. Es ist daher der Mindestumfang der Überprüfungstätigkeit für: Dauerdruck Pulverlöscher, Dauerdruck Wasser- und löscher, versiegelten Dauerdrucklöscher, Wasser- und -Aufladelöscher, Pulver- Aufladelöscher und Kohlenstoffdixidlöschern getrennt nach deren Erfordernissen im einzelnen festgelegt. Betreffend die Wiederbefüllung von tragbaren Feuerlöschern sagt die Norm, daß der Sachkundige den Betreiber auf die Tatsache der erforderlichen Wiederbefüllung aufmerksam machen muss und anschließend das Gerät in einen nach ÖNORM F 1053 befugten Betrieb zur Wiederbefüllung bzw. Instandsetzung zu bringen hat. Nach durchgeführter Instandsetzung muss das Gerät mit einem Erstelldatum 25.2.2010 Seite 2 von 7

Instandsetzungsetikett gekennzeichnet werden auf dem zumindestens die Zertifikatsnummer des befugten Betriebes (auch dieser muss zertifiziert sein), das Datum der durchgeführten Instandsetzung und die Art der Instandsetzung dauerhaft angegeben sein müssen. Hinsichtlich der Verwendung von Löschmitteln und Ersatzteilen sagt die Norm, dass nur Originallöschmittel verwendet werden dürfen, da diese die Löschleistung des Gerätes beeinflussen, und dass die verwendeten Ersatzteile, denen entsprechen müssen, die in der Dokumentation für die Zulassung des tragbaren Feuerlöschers aufgelistet sind. Das Original ist erhältlich beim: Österreichischen Normungsinstitut Heinestraße 38 1020 Wien Telefon 01 21 300 805 e-mail sales@on-norm.at Auf den nachfolgenden Seiten sind die Mindesttätigkeiten der Überprüfung bei tragbaren Feuerlöschern nun tabellarisch festgehalten, dies entspricht auch der Önorm F 1053 Auf nachfolgenden Seiten sehen Sie den Mindestumfang einer Prüfung für tragbare Feuerlöscher nach dieser Norm welche auch ganz klar und als einziges Regelwerk den STAND DER TECHNIK darstellt! Erstelldatum 25.2.2010 Seite 3 von 7

1 Augenscheinkontrolle des tragbaren Feuerlöschers Der tragbare Feuerlöscher ist auf Korrosion, Beschädigungen, Beulen oder Ähnliches zu überprüfen, welche die Sicherheit des Druckbehälters beeinträchtigen könnten. Weist der tragbare Feuerlöscher Beschädigungen auf, die der Sachkundige sicherheitstechnisch bedenklich findet, ist er einer Werksprüfung zuzuführen. 2 Überprüfung der Sicherung (zb Plombe, Siegel) 3 Überprüfung der Druckanzeigeeinrichtung bzw. des Innendruckes Überprüfung von Sicherungen und Plomben bzw. Kontrollanzeigern, um festzustellen, ob das Gerät betätigt wurde. Ist eine Druckanzeigeeinrichtung vorhanden, ist ihre Funktionstüchtigkeit wenn möglich durch Druckbeaufschlagung von außen zu überprüfen. Ist keine Druckanzeigevorrichtung vorhanden, ist am dafür vorgesehenen Anschluss zu überprüfen, ob der Innendruck den Angaben auf dem Hauptschild entspricht. Liegt die Anzeige der Druckanzeigevorrichtung außerhalb des vorgeschriebenen Bereiches, ist die Druckanzeige-Vorrichtung defekt, oder ergibt die Kontrolle des Innendruckes eine unzulässige Abweichung von der Angabe auf dem Typenschild, ist das Gerät zur Instandsetzung in einen befugten Betrieb mit abgenommener Füllstelle zu bringen. 4 Masseprüfung bei tragbaren CO2- Feuerlöschern Die nicht bei der Gesamtmasse berücksichtigten Teile (Schlauch, Schneedüse u.dgl.) sind zu demontieren und die Gesamtmasse des tragbaren CO2- Feuerlöschers ist festzustellen. Diese muss der auf dem tragbaren CO2-Feuerlöscher dauerhaft angegebenen Gesamtmasse bei der Herstellung entsprechen. Im Falle eines Verlustes von mehr als 10 % der Füllmasse ist das Gerät in einen befugten Betrieb mit abgenommener Füllstelle zu bringen. Erstelldatum 25.2.2010 Seite 4 von 7

5 Überprüfung des Schlauches und der Düse 6 Überprüfung des Hauptschildes und der Bedienungsanleitung Schlauch und Düse sind auf ihren Zustand und ihre Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen. Es ist sicherzustellen, dass die Düse und/oder die Schlauchleitung nicht verstopft, brüchig oder gebrochen, abgenutzt oder sonst wie beschädigt ist. Die Beschriftung ist auf Lesbarkeit und die Bedienungsanleitung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. 7 Öffnen des tragbaren Feuerlöschers Der tragbare Feuerlöscher ist zu öffnen, wobei darauf zu achten ist, dass eventuell vorhandener Restdruck vor dem endgültigen Öffnen entweichen kann. Der Verschluss ist abzunehmen und die Treibgaspatrone zu entfernen. 8 Überprüfung des Behälterinneren bei Wasser- und löschern Ist die Löschflüssigkeit klar, sodass die gesamte Behälterinnenseite durch Ausleuchten auf Korrosion überprüft werden kann, darf sie im Gerät verbleiben. Anderenfalls ist sie in ein sauberes Gefäß zu entleeren und das Behälterinnere ist auf Korrosion zu überprüfen. Befindet sich das Zusatzmittel in einem getrennten Behälter, ist dieses Behältnis auf Dichtheit zu überprüfen. Bei Undichtheit ist die Löschflüssigkeit zu erneuern. Die alte Flüssigkeit ist fachgerecht zu entsorgen. Die Innenprüfung ist unter Zuhilfenahme einer Leuchtsonde durchzuführen. Der Löschmittelbehälter ist auf Korrosion zu überprüfen. Bezüglich der Lebensdauer vorgemischter Löschmittel sind die Empfehlungen des Herstellers einzuhalten. Ist die Lebensdauerzusage des Herstellers abgelaufen, ist das Löschmittel zu erneuern. 1) spätestens alle 10 Jahre ab Herstellungsjahr 2) Die Instandsetzung ist in einem befugten Betrieb mit Füllstelle durchzuführen. Erstelldatum 25.2.2010 Seite 5 von 7

9 Überprüfung des Löschpulvers bei tragbaren Pulverlöschern Das Pulver ist auf sichtbare Anzeichen von Verkrustung, Klumpenbildung oder Fremdkörpern zu untersuchen. Das Pulver ist zu lockern, indem der tragbare Feuerlöscher auf den Kopf gestellt und geschüttelt wird. Bei Anzeichen von Verkrustung, Klumpenbildung oder dann, wenn das Pulver nicht rieselfähig ist bzw. sonstige Bedenken bestehen, ist der Pulverlöscher zur genauen Überprüfung bzw. Neufüllung in einen befugten Betrieb zu bringen. 10 Überprüfung der Bauteile auf Funktion und Brauchbarkeit 2) 3) 2) 3) Die entsprechenden Bauteile sind zu reinigen. Den Druckentlastungseinrichtungen im Verschluss ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist sicherzustellen, dass Düsen, Schlauch, Steigrohr und Sicherheitsventil (soweit vorhanden) nicht verstopft und funktionsfähig sind. Die Betätigungseinrichtung und die Löschpistole (soweit vorhanden) sind auf freie Beweglichkeit und freien Durchgang zu überprüfen. Bewegliche Teile und Gewinde sind mit einem verträglichen Schmiermittel vor Korrosion zu schützen. 11 Überprüfung der Betätigungseinrichtung 12 Untersuchung der Treibgasflasche Die Betätigungseinrichtung ist auf freie Beweglichkeit und ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und zu reinigen. Bewegliche Teile und Gewinde sind mit einem verträglichen Schmiermittel gegen Korrosion schützen. Bei CO2-Löschern ist darauf zu achten, dass kein Treibgas entweicht. Die Treibgasflasche ist von außen auf Korrosion oder Beschädigung zu untersuchen. Ist sie mechanisch beschädigt oder korrodiert, ist sie zu ersetzen. Dabei muss eine den Angaben des Herstellers entsprechende Treibgasflasche verwendet werden. Die Treibgasflasche ist zu wägen und das Ergebnis mit den Angaben auf der Flasche zu vergleichen. Hat die Treibgasflasche mehr als 10 % ihrer ursprünglichen Füllmasse verloren, ist sie zu ersetzen. Die Funktion des Ventils ist gemäß Nr. 11 dieser Tabelle zu überprüfen. Es ist darauf zu achten, dass kein Treibgas entweicht. 2) Die Instandsetzung ist in einem befugten Betrieb mit Füllstelle durchzuführen. 3) soweit zutreffend Erstelldatum 25.2.2010 Seite 6 von 7

13 Erneuerung von Dichtungen, O- Ringen und Membranen Dichtungen, O-Ringe und Schlauchmembrane sind nach Beurteilung durch den Sachkundigen zu erneuern. 14 Zusammenbauen des tragbaren Feuerlöschers und Plombierung 15 Markieren und Anbringen der Überprüfungsplakett e Der tragbare Feuerlöscher ist gemäß den Herstellerangaben zusammenzubauen; Sicherungseinrichtungen und Plomben sind anzubringen. Alle Elemente, die betätigt werden müssen, um das Gerät in Betrieb zu nehmen, sind einzeln zu plombieren. Die außenliegende Treibgasflasche ist gegen den Behälter des tragbaren Feuerlöschers zu plombieren, sodass sie nicht demontiert werden kann, ohne die Plombierung zu beschädigen. Die Plombe der Sicherungseinrichtung ist nur dann zu erneuern, wenn sie vom Sachkundigen im Zuge der Instandhaltungstätigkeit entfernt worden ist. Die Überprüfungsplakette ist entsprechend Abschnitt 6 zu markieren und anzubringen. 1) spätestens alle 10 Jahre ab Herstellungsjahr 2) Die Instandsetzung ist in einem befugten Betrieb mit Füllstelle durchzuführen. Erstelldatum 25.2.2010 Seite 7 von 7