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Pädagogische Hochschule Thurgau. Lehre Weiterbildung Forschung Prorektorat Lehre Studiengang Sekundarstufe I vs. 29.05.2017 Richtlinien Englisch und Französisch Diese Richtlinien informieren Studierende des Regelstudiengangs Sek I über die Ausbildung zur Lehrbefähigung in Französisch oder Englisch. Von zentraler Bedeutung ist dabei die. Wir empfehlen, diese Kompetenz durch den Erwerb eines anerkannten Sprachdiploms auf Niveau C2 (Certificate of Proficiency in English CPE; Diplôme Approfondi de Langue Française DALF C2) nachzuweisen. 1. Mindestanforderungen Als Eingangskompetenz bei Studienbeginn wird in den Fremdsprachen das Niveau B2 (GER; Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) vorausgesetzt. Die Ausgangskompetenz wird stufenweise wie folgt nachgewiesen: 1. Es muss ein anerkanntes Sprachdiplom (Zertifikat) auf Niveau C1 vorgelegt werden (Certificate in Advanced English CAE oder ein IELTS Academic (7.5 Punkte); Diplôme Approfondi de Langue Française DALF C1). Das Diplom wird mit 2 Credits angerechnet. 2. Nach Abschluss des obligatorischen Moduls Professionsspezifische kann die interne Prüfung C1+ abgelegt werden. Der erste Prüfungstermin ist in Kalenderwoche 4, der zweite in Kalenderwoche 35. Der Nachweis der durch Bestehen der internen Prüfung C1+ wird mit 2 Credits angerechnet. Hinweise zur internen Prüfung C1+ sind auf einem Merkblatt zusammengefasst und auf ILIAS abgelegt. 3. Alternativ: Die Ausgangskompetenz hat vollständig nachgewiesen, wer ein CPE (Proficiency) oder ein IELTS Academic (9 Punkte) bzw. DALF C2 vorlegt. Damit entfallen sämtliche internen prüfungen. Das Diplom wird mit 4 Credits angerechnet. 1.1 kurse Französisch oder Englisch Es besteht die Möglichkeit, freiwillig kurse als Vorbereitung für die internen prüfungen in Französisch und/oder Englisch zu belegen. Wenn teilgenommen wird, besteht Präsenzpflicht. Wird die Präsenzpflicht von 80% unterschritten oder wird der Kurs vorzeitig abgebrochen, ist die Teilnahme an den weiteren kursen im Bereich Fremdsprachen nur noch mit einer Ausnahmebewilligung der Studiengangsleitung möglich. Pädagogische Hochschule Thurgau Unterer Schulweg 3 Postfach CH-8280 Kreuzlingen 2 Tel. +41 (0)71 678 57 22 studiengang.sek1@phtg.ch www.phtg.ch

1.2 Zulassungsbedingungen für Fachdidaktik Englisch/Französisch und Professionsspezifische Für die Zulassung zu den Modulen Fachdidaktik Englisch 1 oder Französisch 1 Sek I + II muss mindestens die PHTG-interne Sprachprüfung C1 bestanden oder ein anerkanntes Zertifikat C1 vorgelegt werden. Für die Zulassung zum Modul Fachdidaktik Fremdsprachen 2 Sek I + LOF ist die Fachdidaktik 1 Voraussetzung. Für die Zulassung zum Modul Professionsspezifische Sek I muss ein anerkanntes Zertifikat C1 vorgelegt werden. 2. Übersicht über die Ausbildungsstruktur Die Darstellung zeigt den Studienverlauf im neunsemestrigen Regelstudium. Zertifikate/Prüfungen Studienjahr Semester UKN PHTG Fremdsprachaufenthalt Master 5. Studienjahr 9 Prüfung PHTG C1+ 8 Zertifikat C1 CAE / DALF 4. Studienjahr Bachelor 3. Studienjahr 2. Studienjahr 7 6 5 4 3 Modul Professionsspezifische FD 2 Sek l+ LOF FD 1 Sek l+ll FW Romanistik FW Anglistik Sprachlernzentrum Sprachaufenthalt Teil 1 + Teil 2 Unterrichtspraktikum im Sprachgebiet Teil 3 evtl. Mobilitätssemester 1 mit Sprachaufenthalt Prüfung PHTG Niveau C1 Prüfung PHTG Niveau C1 BULATS 1. Studienjahr 2 1 Sprachkurs C1 Prüfungsvorbereitung CAE/DALF Sprachkurs C2 Modul Einführung in Theorie und Praxis des Fremdsprachenunterrichts Eintrittsniveau B2 (GER) 1 Beachten Sie die separaten Richtlinien zum Mobilitätssemester Seite 2

2.1 Übersicht über die Veranstaltungen Die Darstellung zeigt den Modellstudienverlauf im neunsemestrigen Regelstudium. Zeit Veranstaltung Inhalt Bedingungen selbstbestimmt Sprachaufenthalt Teil 1 im Sprachgebiet vor Studienbeginn empfohlen selbstbestimmt Sprachaufenthalt Teil 2 oder Projektarbeit im Sprachgebiet vor Studienbeginn empfohlen, nach Absprache mit der PHTG Einführungsmodul Kompetenzprüfung BULATS Diagnose der obligatorisch 1. Semester Modul Einführung in Theorie und Praxis des Fremdsprachenunterrichts Theorie und Praxis des Fremdsprachenunterrichts obligatorisch 1. Semester 2. Semester Module : C1, C2 und Prüfungsvorbereitung CAE/DALF C1 Vorbereitung auf die interne Prüfung C1 und auf die externen Prüfungen C1 und C2 fakultativ semesterweise Interne prüfung auf dem Niveau C1 Interne prüfung auf dem Niveau C1 kann einmal wiederholt werden fakultativ; jeweils samstags KW 4 und 25 selbstbestimmt Sprachaufenthalt Teil 3 Fremdsprachpraktikum im Sprachgebiet ausreichende 3.-5. Semester Romanistikstudien Uni KN Anglistikstudien Uni KN Fachwissenschaftliche Studien s. Fachstudienplan 3.-5. Semester Sprachkurse Sprachlehrinstitut Uni UKN s. Fachstudienplan (3.) oder 5. Semester Modul Fachdidaktik 1 Sek I+II Einführung in die Fachdidaktik Zulassungsvoraussetzung: Interne prüfung C1 oder externes Zertifikat Niveau C1 (4.) oder 6. Semester Modul Fachdidaktik 2 Sek I + LOF Stufenspezifische FD Sek I und lehrplanorientierte Fachstudien Zulassungsvoraussetzung: Fachdidaktik 1 Sek I+II 5., 7. oder 10. Semester oder nach Absprache Mobilitätssemester fakultativ gem. sep. Vertrag evtl. Sprachaufenthalt Teil 1 und Teil 2 s. Richtlinien Mobilitätssemester 0ptimaler Zeitpunkt wird individuell abgeklärt Alle 3 Monate Alle 4 Monate Externe prüfung auf dem Niveau C1 Externe prüfung auf dem Niveau C1 obligatorisch Zulassungsvoraussetzung: exter- 7. (oder 9.) Semester Modul Professionsspezifische Professionsspezifische nes Zertifikat Niveau C1 Erlassen, wenn externes Zertifikat auf Niveau C2 vorgelegt wird 7. (oder 9.) Semester Interne Prüfung C1+ s. Hinweise zur Prüfung C1+ Merkblatt ILIAS Zulassungsvoraussetzung: Modul Professionsspezifische Seite 3

3. Sprachaufenthalt Für jede Fremdsprache ist ein Sprachaufenthalt von mindestens zehn Wochen Dauer im Sprachgebiet vorgeschrieben. Der Sprachaufenthalt ist in drei Teile gegliedert, die zeitlich unabhängig voneinander absolviert werden können: > Teil 1 Sprachaufenthalt: Schulung der während mindestens vier zusammenhängender Wochen an einer Sprachschule oder durch Arbeitstätigkeit im Sprachgebiet. (2 C) > Teil 2 Sprachaufenthalt oder Projektarbeit: Schulung der an einer Sprachschule, durch Arbeitstätigkeit im Sprachgebiet oder nach vorheriger Vereinbarung in Form einer selbst gewählten Projektarbeit im Sprachgebiet während drei zusammenhängender Wochen. (2 C) > Teil 3 Fremdsprachpraktikum: Schulpraktikum während drei zusammenhängender Wochen auf der Sekundarstufe I (evtl. in Klassen des 5. oder 6. Schuljahres) im Sprachgebiet. Vermittlung der Praktikumsschule durch die PHTG. Selbstständige Organisation nach Absprache möglich. (2 C) > Die Sprachaufenthalte werden mit insgesamt 6 Credits angerechnet. Es wird empfohlen, Teil 1 und/oder Teil 2 des Sprachaufenthaltes vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Es ist zudem von grossem Vorteil, im Rahmen des Sprachaufenthaltes vor Beginn des Studiums ein externes Sprachzertifikat auf dem Niveau C1 oder C2 (GER) zu erwerben (s. https://www.cambridge-exams.ch/ oder https://www.britishcouncil.ch/exam/ielts bzw. https://www.delfdalf.ch/). Damit können Sie die Belastung während des Studiums deutlich reduzieren. Teil 1 und Teil 2 können inhaltlich und zeitlich kombiniert werden. Ein Aufenthalt an einer Vollzeit- Sprachschule wird nicht vorgeschrieben, aber mindestens für Teil 1 empfohlen. Um die Anerkennung sicherzustellen, ist eine vorgängige Eingabe des vorgesehenen Aufenthaltes an die Fachleitung Fremdsprachen Sek I empfohlen. Teil 3 kann erst nach Beginn des Studiums absolviert werden. Neben der Weiterentwicklung der persönlichen wird im Rahmen dieses Fremdsprachpraktikums der Einblick in ein anderes Schulsystem ermöglicht. Durch Unterrichtsassistenz und -tätigkeit werden Erfahrungen in der Schule und im Lehrerteam vor Ort gesammelt. Für die erfolgreiche, gewinnbringende Absolvierung des Fremdsprachpraktikums wird die auf Niveau C1 vorausgesetzt. Seite 4

3.1. Teil 1 Sprachaufenthalt Schulung der im Sprachgebiet während vier zusammenhängender Wochen Der erste Teil des Sprachaufenthaltes umfasst einen vierwöchigen Aufenthalt im Sprachgebiet der Zielsprache. 1 Es wird empfohlen, entweder eine Sprachschule zu besuchen oder in einem kommunikationsintensiven Berufsfeld zu arbeiten (z.b. Unterrichtsassistenz, Sozialpraktikum etc.). Ein Ferienaufenthalt genügt nicht. > Wer sowohl Englisch als auch Französisch wählt, muss den Teil 1 für jede Sprache absolvieren. 3.2 Teil 2 Sprachaufenthalt oder Projektarbeit Schulung der im Sprachgebiet während drei zusammenhängender Wochen Der zweite Teil des Sprachaufenthaltes umfasst einen dreiwöchigen Aufenthalt im Sprachgebiet der Zielsprache. Die kann wie im Teil 1 geschult werden, indem ein weiteres Mal eine Sprachschule besucht oder in einem kommunikationsintensiven Berufsfeld gearbeitet wird. Als Schlussbericht Teil 2 wird eine schriftliche Reflexion, verfasst in der Zielsprache, im Umfang von ca. 2-5 Seiten verlangt. Teil 2 kann auch in Form einer selbständigen Projektarbeit (siehe 3.2.1) durchgeführt werden. > Wer sowohl Englisch als auch Französisch wählt, muss den Teil 2 für jede Sprache absolvieren. 3.2.1. Sprachaufenthalt Teil 2 als Projektarbeit im Sprachgebiet Der Sprachaufenthalt Teil 2 kann auch in Form einer selbstständigen Projektarbeit im Sprachgebiet absolviert werden. Die Studierenden setzen sich im Sprachgebiet während drei zusammenhängender Wochen mit einem selbst gewählten Thema auseinander. Die Projektarbeit wird von den Studierenden in Form eines Projektbeschriebs mindestens zwei Monate vor Beginn als Antrag der Fachleitung Fremdsprachen Sek I zur Genehmigung eingereicht. Über diese Projektarbeit erstellen die Studierenden einen Bericht in der Zielsprache, in welcher sie über Zielsetzungen, Arbeitsprozess und Ergebnis in der Zielsprache berichten. Im Zentrum steht die individuelle. Partnerund Gruppenarbeiten sind nicht zugelassen. 3.2.1.1 Zielsetzungen Ziele, Inhalte, Fragestellung, Arbeitsmethoden und Rahmenbedingungen (Ort, Zeit, Institutionen usw.) der Projektarbeit werden im Projektantrag formuliert. Das Projekt orientiert sich an den persönlichen Interessen der Studierenden und soll möglichst handlungsorientiert sein, so dass eigene Befragungen, Experimente, Erkundungen, Beobachtungen usw. möglich sind. 1 Die gewählte Fremdsprache muss im Sprachgebiet Amts- und Kultursprache sein. Für Englisch werden akzeptiert: AUS, CA, GB, IRL, NZL, USA, SA. Für Französisch werden akzeptiert: B, CA (Québec), CH, F, LU. Aufenthalte in anderen Ländern werden nur in Ausnahmefällen auf Antrag durch die Fachleitung Fremdsprachen bewilligt. Seite 5

3.2.1.2 Projektbericht Der Projektbericht wird in der Zielsprache erstellt und umfasst ca. 20 A4-Seiten. Es sind mindestens vier relevante, aktuelle wissenschaftliche Bücher/Artikel zur Bearbeitung der gewählten Fragestellung einzubeziehen. Formale Vorgaben für den Projektbericht: > Deckblatt mit: Titel der Projektarbeit Adresse der Verfasserin/des Verfassers, Ort, Datum > Inhaltsverzeichnis > Einleitung (Begründung zur Themenwahl, Fragestellung, Ideen, Erwartungen) > Hauptteil (Zielsetzungen, Projektbeschrieb, Umsetzung, Vorgehensweise, Fotos etc.) > Schlussteil (Reflexion, Schlusswort, Auswertung) > Bibliographie 3.3 Teil 3 Fremdsprachpraktikum Die Studierenden absolvieren im Sprachgebiet ein Fremdsprachpraktikum von drei zusammenhängenden Wochen auf der Sekundarstufe I. Die Praktikumsschule wird durch die PHTG vermittelt. Die Studierenden wohnen in Gastfamilien, vorzugsweise bei den Praktikumslehrpersonen selbst. Es besteht die Möglichkeit, das Fremdsprachpraktikum nach Absprache selbständig zu planen und durchzuführen. 3.3.1 Zielsetzungen > persönliche weiterentwickeln > Einblick in ein anderes Schulsystem mit eigener Schul- und Lernkultur gewinnen > Unterrichtsassistenz und -tätigkeit gemäss individuellen Möglichkeiten übernehmen > Erfahrungen sammeln in der Schule und dem Lehrerteam vor Ort 3.3.2 Einsatzmöglichkeiten Die Studierenden übernehmen Assistenz- und Unterrichtstätigkeiten in dem Ausmass, wie sie dies qualitativ gut bewältigen können. Je nach den Möglichkeiten der Praktikumsschulen und der Praktikantin/des Praktikanten planen diese neben der Assistenztätigkeit Unterrichtseinheiten bzw. reihen, führen diese durch und werten sie mit der Praktikumsleitung aus. Die Einsatzmöglichkeiten werden im Dialog zwischen Studierenden und der Praktikumsleitung besprochen, vereinbart und in regelmässigen Standortgesprächen angepasst. Seite 6

3.3.3 Bericht der Praktikumsleitung Die Praktikumsleitung erstellt einen schriftlichen Bericht im Sinne einer zusammenfassenden Bewertung und Rückmeldung an die PHTG und an die Studierenden. Die Praktikumsleitung beschreibt darin ihren generellen Eindruck, wie sich die Studentin/der Student in der Schule integriert hat, und wie sich die sowie die unterrichtspraktischen Kompetenzen während des Praktikums entwickelt haben. 3.3.4 Praktikumsbericht Die Studierenden erstellen einen schriftlichen Bericht über das Fremdsprachpraktikum, welcher folgenden Inhalt aufweist: > Deckblatt mit Adresse der Verfasserin/des Verfassers, Ort, Datum > Beschreibung der Tätigkeiten im Fremdsprachenpraktikum > Persönlicher Bericht über Erfahrungen, Eindrücke, Fortschritte 3.3.5 Anmeldung Studierende, die ein Fremdsprachpraktikum absolvieren wollen, melden sich mittels Anmeldeformular an, das über ILIAS (Studiengang Sek I) bezogen werden kann. Es ist zu beachten, dass die Anmeldetermine mehr als ein halbes Jahr vor dem Praktikum ablaufen. Anmeldetermin für das Fremdsprachpraktikum im März: 31.08. Anmeldetermin für das Fremdsprachpraktikum im September: 01.02. 3.3.6 Organisation des Praktikums nach der Anmeldung Das Sekretariat Sek I koordiniert die Administration des Fremdsprachpraktikums. Studierende, die sich für ein Fremdsprachpraktikum angemeldet haben, erhalten die notwendigen Informationen per E- Mail und anlässlich einer Informationsveranstaltung durch Frau T. Rey Kuhn (tanja.reykuhn@phtg.ch). Seite 7

4. Teilweise oder vollständige Anerkennung des Sprachaufenthaltes Sprachaufenthalte oder Teile davon werden in der Regel anerkannt, wenn sie nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Der Sprachaufenthalt kann vollständig anerkannt werden, wenn ein Austauschjahr während der Maturitätsausbildung oder ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Sprachgebiet nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Maturitätsschule (PMS) werden Teil 1 und Teil 3 anerkannt, wenn der Abschluss der PMS nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Studierende, die zwei Fremdsprachen wählen, haben nur in einer Fremdsprache den Teil 3 (Unterrichtspraktikum im Sprachgebiet) zu absolvieren. Die durch den Studienplan festgelegten 35 Credits bleiben dadurch unverändert. Die 2 Credits werden durch Module aus dem Fremdsprachpraktikum in der entsprechenden Sprache kompensiert. Studierende, die ein Mobilitätssemester (s. Richtlinien Mobilitätssemester) im entsprechenden Sprachgebiet absolvieren, können Teil 1 und Teil 2 in das Mobilitätssemester integrieren. 5. Planung von Sprachaufenthalten Es besteht die Möglichkeit, geplante Sprachaufenthalte vor Beginn der Fachleitung Fremdsprachen zur Begutachtung einzureichen. Dies gewährleistet, dass der Sprachaufenthalt den Vorgaben entspricht. Für den Sprachaufenthalt Teil 2 in Form einer Projektarbeit muss mindestens zwei Monate vor Beginn ein schriftlicher Projektantrag eingereicht werden. 6. Anerkennung von Sprachaufenthalten und Sprachzertifikaten Für absolvierte Sprachaufenthalte und externe Sprachzertifikate muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Das Antragsformular kann auf ILIAS heruntergeladen werden. Kopien der Dokumente, die die gesamte Aufenthaltsdauer belegen (Kursbescheinigungen, Arbeitszeugnisse oder Bestätigungen), werden zusammen mit dem Antragsformular an das Sekretariat Sek I (studiengang.sek1@phtg.ch) eingereicht. Originaldokumente werden persönlich auf dem Sekretariat Sek I vorgelegt. Dies gilt auch für Sprachaufenthalte, die vor Studienbeginn absolviert wurden. Aufenthalte, die nicht den Intentionen dieser Rahmenbedingungen entsprechen, werden nicht anerkannt. Der Schlussbericht oder der Projektbericht zu Teil 2 bzw. der Praktikumsbericht zu Teil 3 ist zusammen mit den entsprechenden Belegen bis spätestens vier Wochen nach absolviertem Sprachaufenthalt oder Praktikum dem Sekretariat Sek I einzureichen (studiengang.sek1@phtg.ch). Die Annahme der Berichte sowie die Kreditierung der Studienleistung werden durch die Rückgabe des unterzeichneten Antragsformulars bestätigt. Seite 8

7. Fachwissenschaftliche Studien an der Uni Konstanz Für das fachwissenschaftliche Studium gelten die Vorgaben im Manual «Studieren an der Universität Konstanz» (s. ILIAS). Vor Beginn des Uni-Studiums findet eine Informationsveranstaltung mit dem verantwortlichen Uni Coach statt. Die Studien an der UKN erfolgen in den Bereichen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeskunde (Wahlmöglichkeiten gemäss Fachstudienplan). Studierende, die neben einer Fremdsprache auch Deutsch belegen, absolvieren aus dem Bereich Sprachwissenschaft zwingend das deutschsprachige Modul LIN-12000 «Einführung in die Linguistik». Dieses Modul wird im Fach Deutsch angerechnet. 8. Fachberatung Für Auskünfte und Beratung im Fachbereich Fremdsprachen wenden Sie sich an folgende Stellen: > Allgemeine Auskünfte zum Studium in Französisch und/oder Englisch > Anrechnung von Sprachaufenthalten und Sprachzertifikaten > Mobilitätssemester UniCoaching > Fremdsprachpraktikum Anmeldung Organisation Inhaltliches Konzept Aufträge bettina.imgrund@phtg.ch bettina.imgrund@phtg.ch gerit.jaritz@phtg.ch studiengang.sek1@phtg.ch tanja.reykuhn@phtg.ch 9. Geltungsbereich Diese Richtlinien gelten für alle Studierenden des Studiengangs Sek I mit Eintritt ab Studienjahr 2011/12. 10. Übergangsregelung Für die Studierenden mit Studienbeginn 2009/10 oder 2010/11 gelten die bei Studienbeginn publizierten Rahmenbedingungen. Es entfallen das externe Zertifikatsobligatorium C1 und die Zulassungsbedingungen für die Fachdidaktiken und das Modul «Professionsspezifische». Die Prüfung «C2» gemäss alter Regelung entfällt. Es wird die Prüfung «C1+» abgelegt. Für Studierende bis und mit Regelstudiengang 2012/13 kann das Modul «Einführung in die Theorie und Praxis des Fremdsprachenunterrichts» auf freiwilliger Basis besucht werden. Seite 9