Atemfachverband Schweiz AFS. Reglement für die Aufnahme in den Atemfachverband Schweiz

Ähnliche Dokumente
Atemfachverband Schweiz AFS. Mitgliedschaftsreglement

TBL. Thurgauer Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden. Statuten

Statuten Inhaltsverzeichnis

Akkreditierungsreglement

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

AUFNAHMEORDNUNG. Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) im BDÜ e.v.

Statuten Dachverband Komplementärmedizin

Statuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

camvet.ch Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin

Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom r.b.)

Mitgliedschaftsreglement

Prüfungsreglement für die Manuelle Medizin SAMM

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO

Aufnahmereglement Mitgliedschaften SGfB

über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg

Bitte beachten Sie die angehängte CHECKLISTE. ALLE darin verlangten Dokumente müssen für die Bearbeitung des Antrags beigelegt werden. Vielen Dank!

ASF 2006_016. Verordnung. über die Aufnahme zur Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Der Staatsrat des Kantons Freiburg

Guggemuusig Spezi(B)âlischte

Aufnahmereglement des ASTTI

Vereinsstatuten Disc Club Panthers Bern

Dr. med. Cornelia Dollfus (Präsidentin), Hochstrasse 48, 8044 Zürich, Tel

Ilse Middendorf. Die Lehre des Erfahrbaren Atems. Ein Stammbaum. Wir sind ein Middendorf-Verband. Wie sind wir gewachsen, wie setzen wir uns zusammen?

Swiss Rules gültig ab

STATUTEN PFADI WINTERTHUR HANDBALL. Winterthur, April 2005

Aufnahme- und Übertrittsreglement Lions Club Ufenau District 102 E Schweiz / Liechtenstein

S T A T U T E N. vom 19. April HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, ,

1 Zielsetzung Qualität Spezielles Angebotsprofil Transparenz für die Kunden Qualitätssicherungs-Kommission...

Männerchor Oberneunforn

über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg

Fort- und Weiterbildungsreglement

Vereinsstatuten. Contao Association mit Sitz in Lyss (Schweiz)

Club Latino an der Universität St. Gallen

Volleyballclub Spada Academica Zürich

STATUTEN. des Vereins C R E S C E N D A. in Basel CRESCENDA. besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

STATUTEN DER PFADIABTEILUNG ALBIS & FELSENEGG. Pfadiabteilung Albis & Felsenegg STATUTEN

Unter dem Namen Rahmespränger besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

MITGLIEDERREGLEMENT. Genehmigt an den ausserordentlichen Generalversammlungen der beiden Vorgängerverbände SLTV und SATV vom 6. Dezember 2012 in Olten

ANERKENNUNGSORDNUNG FÜR KLASSEN UND KLASSENVEREINIGUNGEN

SCHWEIZERISCH-BRASILIANISCHE ANWALTSASSOZIATION

1. Unter dem Namen PULSUS besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Luzern.

STATUTEN DES RACING-CLUB ZÜRICH

Statuten des Vereins. E-Mobil Züri

I. Gegenstand und Wirkung II. Zertifizierungsvoraussetzungen III. Zuständigkeit und Verfahren... 4

Reglement Zuchtfamilienbeurteilung für Ziegen

BMaSFj. I. Allgemeines

Berufsrechtliche Verankerung der KomplementärTherapie in der Schweiz

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom

Aufnahmereglement des SBAO Anhang 1 zu den Statuten des SBAO

STATUTEN DES GOLF CLUB EGGFLUH

S T A T U T E N. Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte. Sektion Bern

STATUTEN. Die männliche Form in diesen Statuten gilt sinngemäss auch für weibliche Personen

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

STATUTEN. des Squash Rackets Club Bern (SRCB)

Statuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck

ALUMNI HOCHSCHULE LUZERN

Antrag zum Erwerb der Aktivmitgliedschaft SGfB Sur Dossier

Das Berufsregister wird von der Geschäftsstelle SW geführt.

Unter dem Namen «Fliegenfischen Oberwallis» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Statuten der Vereinigung Rettungssanitäter Freiburg

Richtlinie. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Teil 3: Anforderung an EMA-Fachfirmen zur SES Zertifizierung. Ausgabe-V1 /

STATUTEN. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins. 3. Mitgliedschaft

Information zur Berufsbildung Version 2013 mit wichtigen Ergänzungen/Änderungen

Schweizer Akkordeon-Lehrer Verband

Dachverband Xund Statuten

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Badminton-Club Trimbach

STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen

Verein SLA Swiss Limousine Association mit Sitz in Zürich

Vereinsstatuten des Volleyballclub Schaffhausen INHALTSVERZEICHNIS

Hörgeräte - Tarifvertrag

Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt.

Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe

Gebührensatzung zur Satzung der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom über die Benutzung der Kindergärten der

Spitex Verband der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER

Statuten Gewerbeverein Gossau

Dorfverein Müselbach und Umgebung. Statuten. Rechtsform, Zweck und Sitz

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

VITS Statuten 2008 (Version 1.1) 1 Allgemeines

Aufnahmereglement des ASTTI

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

Prozessfachmann/-fachfrau Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20

Tennis Club Chur. Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

MINIMALANFORDERUNGEN FÜR KUNSTTHERAPIEAUSBILDUNGEN GPK

Waageclique Rhywälle Basel Vereinsstatuten

Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit

Wegleitung über die verbandsinterne Ausbildung

Satzung des Ortsvereins Soest

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM

SwiNOG Federation Statuten. Index

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen

Vereinsstatuten Gültig ab

INTERESSEN-GEMEINSCHAFT STATIONSHALTER SCHWEIZ 8723 MASELTRANGEN. Statuten. IG Stationshalter.

Die Statuten des Triathlon Clubs Vaduz

Transkript:

Reglement für die Aufnahme in den Atemfachverband Schweiz

Inhalt Seite 1. Aktivmitglied 3 2. Aktivmitglied / Atemtherapeutinnen mit einem Diplom eines Ausbildungsinstitutes, welches nicht in der Mehtodenidentifikation Atemtherapie der OdA KTTC aufgeführt ist 3 3. Mitglied in Ausbildung 4 4. Passivmitglied 4 5. Aufnahme-Antrag 4 6. Gebühren 5 7. Inkrafttreten 5 Hinweis: Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird jeweils nur die weibliche Form genannt. Es sind jedoch immer Personen beiderlei Geschlechts gemeint. Atemfachverband Schweiz Reglement für die Aufnahme in den Atemfachverband Schweiz Seite 2 von 5

Reglement für die Aufnahme in den Atemfachverband Schweiz Dieses Reglement führt die Statuten des Atemfachverbandes Schweiz für Atemtherapeutinnen vom 6. Juni 2009 näher aus, welche Mitgliedschaft, Mitgliederkategorien und Ausschluss in den Artikeln 4-9 regeln: Voraussetzungen für die Aufnahme als 1. Aktivmitglied 1.1 In den Atemfachverband Schweiz werden Personen als Aktivmitglied aufgenommen, die eine Berufsausbildung als Atemtherapeutin mit einem Diplom abgeschlossen haben. Der Atemfachverband anerkennt bei Erlass dieses Reglements die Diplome von Schulen mit einer der fünf Fachrichtungen: ATLPS IAB IKP LIKA ORB Medau Schweizerische Gesellschaft für Atemtherapie auf logopsychosomatischer Grundlage Integrale Atem- und Bewegungsschulung Ausbildungsinstitut für ganzheitliche Therapien Lehrinstitut für Körper- und Atemtherapie Organisch-rhythmische Bewegungsbildung Medau 1.2 Die Ausbildung Middendorf ist in der gemeinsam erarbeiteten Methodenidentifikation Atemtherapie der OdA KTTC eine bereits anerkannte Fachrichtung. Deshalb profitieren Bewerberinnen, die im Besitze eines Diploms als Atemtherapeutin Middendorf sind, vom vereinfachten Aufnahmeverfahren Aufnahme-Antrag A. (vgl. Ziff. 5.1). 2. Aktivmitglied für Atemtherapeutinnen mit einem Diplom eines Ausbildungsinstitutes, welches nicht in der Methodenidentifikation Atemtherapie der OdA KTTC aufgeführt ist 2.1 Bewerberinnen anderer Schulen oder Lehrgänge aus dem In- und Ausland können als Aktivmitglieder aufgenommen werden, wenn ihre Ausbildung bezüglich Qualität und Umfang, den Bestimmungen des Ausbildungs- und Prüfungsreglements der oben erwähnten Schulen als gleichwertig beurteilt werden kann. Sie reichen den speziellen Aufnahme-Antrag B: Aufnahme-Antrag für Atemtherapeutinnen mit einem Diplom eines Ausbildungsinstitutes, welches nicht in der Methodenidentifikation Atem der OdA KTTC aufgeführt ist, ein (vgl. Ziff. 5.2)). 2.2 Antragstellerinnen anderer Schulen und Lehrgänge aus dem In- und Ausland, die das Branchendiplom OdA KTTC Komplementärtherapeutin Methode Atemtherapie erlangt haben, können dies zusammen mit dem Aufnahmeantrag einreichen und profitieren von dem vereinfachten Aufnahmeverfahren Aufnahme-Antrag A. (vgl. Ziff. 5.1). Atemfachverband Schweiz Reglement für die Aufnahme in den Atemfachverband Schweiz Seite 3 von 5

3. Mitglied in Ausbildung Wer in Ausbildung an einer anerkannten Schule bzw. in einer der anerkannten Fachrichtung ist, kann dem Atemfachverband als Mitglied in Ausbildung beitreten und hat den Status als Passivmitglied (vgl. Ziff. 5.2 der Statuten). Sie beantragen die Aufnahme als Mitglied in Ausbildung mit dem Aufnahme-Antrag C (vgl. Ziff. 5.3). 4. Passivmitglied Passivmitglieder sind gemäss Ziff. 5.2.1 der Statuten natürliche Personen, welche eine atemtherapeutische Ausbildung absolviert haben, jedoh nicht als Atemtherapeutin berufstätig sind. Sie unterstützen mit ihrer Passivmitgliedschaftdie Berufspolitische Arbeit des AFS. Sie beantragen die Passivmitgliedschaft mit dem Aufnahme-Antrag D (vgl. Ziff. 5.4). 5. Aufnahme-Anträge 5.1. Aufnahme-Antrag A Aktivmitglied (Ziff. 1.1, 1.2, 2.2) Die Berufsbildungskommission BBK überprüft, ob die Bewerberin die fachlichen Anforderungen für eine Aktivmitgliedschaft im Atemfachverband erfüllt und der Vorstand entscheidet abschliessend über die Aufnahme. 5.2. Aufnahme-Antrag B Aktivmitglied für Atemtherapeutinnen mit einem Diplom eines Ausbildungsinstitutes, welches nicht in der Methodenidentifikation Atem der OdA KTTC aufgeführt ist (Ziff. 2.1) Die BBK überprüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob alle Anforderungen für eine Mitgliedschaft im Atemfachverband erfüllt sind und stellt dem Vorstand einen Antrag. Der Vorstand entscheidet abschliessend über die Aufnahme. 5.3. Aufnahme-Antrag C Mitglied in Ausbildung mit Status als Passivmitglied (Ziff. 3) Atemfachverband Schweiz Reglement für die Aufnahme in den Atemfachverband Schweiz Seite 4 von 5

Die BBK überprüft, ob die Bewerberin die Anforderungen für eine Mitgliedschaft in Ausbildung erfüllt und der Vorstand entscheidet abschliessend über die Aufnahme. 5.4. Aufnahme-Antrag D Passivmitglied (Ziff. 4) Die BBK überprüft, ob die Bewerberin die Anforderungen für eine Passivmitgliedschaft im Atemfachverband erfüllt und der Vorstand entscheidet abschliessend über die Aufnahme. Der entsprechende Aufnahme-Antrag ist mit den nötigen Unterlagen an folgende Adresse zu senden: Atemfachverband Schweiz, 4600 Olten 6. Gebühren Für die Überprüfung sind folgende Gebühren zu entrichten: Aufnahme-Antrag A = sfr. 150.- (Diese Gebühr entfällt für Gesuchsstellerinnen, die bereits Mitglied in Ausbildung sind) Aufnahme-Antrag B = sfr. 300.- Aufnahme-Antrag C = gebührenfrei Aufnahme-Antrag D = sfr. 150.- 7. Inkrafttreten Das vorliegende Aufnahmereglement wurde von der Mitgliederversammlung des Atemfachverbandes Schweiz am 30. April 2011 angenommen und tritt am 1. Mai 2011 in Kraft. Es ersetzt die Reglemente vom 1. Februar 2009 und 24. April 2010. Atemfachverband Schweiz Reglement für die Aufnahme in den Atemfachverband Schweiz Seite 5 von 5