Anlage I (gemäß Nr. 2 der Übertragungsverfahrensvereinbarung - ÜvV Auswahl kommunaler Kitas für Übertragungen an freie Träger Vorbemerkungen Seite 1 Kriterienkatalog Seite 2 bis 5 Arbeitshilfe Seite 6 und 7 Vorbemerkungen Die Übertragungsverfahrensvereinbarung geht von der gesetzlichen Grundlage aus, dass die Leistungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe partnerschaftlich mit gleicher Qualität auf der Grundlage analoger Finanzierungsmodalitäten zu erbringen sind. Mit dem Übertragungsprozess will der Senat von Berlin folgende Ziele erreichen: Stärkung der Angebots- und Trägervielfalt, Sicherstellung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern, mehr Wettbewerb auf der Grundlage gleicher Rahmenbedingungen. Im Jahre 2006 sollen folgende Ziele erreicht sein: im großem Umfange sind städtische Kindertagesstättenplätze in freie Trägerschaft überführt worden, freie und öffentliche Träger können auch finanziell ihren Aufgaben nachkommen und die gesetzlichen Leistungen sach- und fachgerecht erbringen, die bezirklichen Jugendhilfeplanungen sind beachtet, unnötige konzeptionelle und organisatorische Veränderungen sind nicht eingetreten. Der vorliegende Kriterienkatalog wurde so formuliert, dass der jeweilige Bezirk von seinem derzeitigen und angestrebten bezirklichen Profil für die von ihm betriebenen Kindertagesstätten ausgehend, planen kann, die kommunalen Kitas, die grundsätzlich für eine Übertragung an freie Träger in Frage kommen, danach ausgewählt und im Rahmen der Kitaentwicklungsplanung als Teil der Jugendhilfeplanung benannt werden können, der Übertragungsprozess transparent und nachvollziehbar gestaltet werden kann; aus diesem Grund wurden die Kriterien und Indikatoren möglichst verbindlich und überprüfbar formuliert, die Bereitschaft zum Wechsel durch die dadurch gegebene Klarheit und Verlässlichkeit gefördert wird, kommunale Träger mit einem eigenen Trägerprofil weiter wirken können und Entwicklungsmöglichkeiten auch für sie offen gehalten sind, kommunale Träger ihrer gesetzlich verankerten Gewährleistungsverpflichtung auch nach Abschluss des Übertragungsprozesses nachkommen können. 1
Kriterienkatalog Prüfkriterien: Netz 1 - gesetzte Vorgaben Erläuterung: Alle hier genannten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Nur diese betroffenen Kitas kommen in die Überprüfung des Netzes 2. Das bedeutet für die Kriterien 1 bis 3: jede Kita, die alle diese Kriterien erfüllt, kann abgeben werden für das Kriterium 4: die Kita muss bereits in freier Trägerschaft eröffnet werden. Mit diesem großmaschigen Netz werden in jedem bezirklichen Planungsraum alle Kitas herausgesucht, die die in der Nr. 2 (1 dieser ÜvV genannten Kriterien erfüllen. 1 Kriterium: Bedarf besteht voraussichtlich langfristig (grundsätzlich 10, mindestens 5 Jahre Indikator: Ergebnisse der Kitaentwicklungsplanung Text Bemerkungen Die Daten nach dem neue Anmeldeverfahren müssen beobachtet werden und Berücksichtigung finden 2 Kriterium: Betriebserlaubnis Indikator: Betriebserlaubnis ist auch nach Trägerwechsel garantiert In Zweifelsfällen ist die frühzeitige Abstimmung mit LJA notwendig 3 Kriterium: (Miet- Vertragliche Absicherung länger als 10 Jahre Indikator: miet-, pacht- oder eigentümerrechtliche Absicherung ist länger als 10 Jahre gewährleistet 4 Kriterium: Neubaukitas gem. 14 Abs. 2, letzter Satz KitaVerfVO Ggf. bezirkliche Entscheidungen, die über die Indikator: alle Kitas, die nach dem 01.01.2001 gebaut bzw. fertiggestellt wurden KitaVerfVO hinausgehen, beachten 2
Prüfkriterien: Netz 2 Konzeptionelle, organisatorisch - planerische und finanzielle Aspekte Erläuterung: Alle hier genannten Kriterien sind Prüfkriterien, keine Ausschlusskriterien. Kitas aus Netz 1 die nachfolgende Kriterien erfüllen, können abgegeben werden. Hier zählt die Häufigkeit der Übereinstimmung. Die Nummern behandeln im Wesentlichen - konzeptionelle Überlegungen (Nr. 1und 2 - organisatorisch - planerische Überlegungen (Nr. 3 5 1 Kriterium: Kitas, deren Profil nicht zum Erhalt des kommunalen Angebotsprofil erforderlich ist Indikator: spezifische Konzeption ist nicht vorhanden Indikator: kein spezifischer Ausweis in der bezirklichen Jugendhilfeplanung Text Bemerkungen 2 Kriterium: Kitas, die keine besonderen Erfahrungen in der Arbeit mit behinderten Kindern, deren Bedarf an pädagogischer Hilfe wesentlich erhöht ist, haben Indikator: Kita weist in der Konzeption kein entsprechendes Profil aus Indikator: Kita arbeitet gar nicht oder seit weniger als drei Jahren mit Kindern mit entsprechenden Behinderungen 3 Kriterium: Kitas ohne Möglichkeit der Platzerweiterung Indikator: die pädagogische Nutzfläche lässt keine Angebotserweiterung gegenüber dem Umfang der aktuellen Belegung zu Indikator: Platzerweiterung ist ohne tarifrechtliche Auswirkung im Leitungsbereich nicht möglich ggf. durch bezirkliche Schwerpunktsetzungen ergänzen Platzreserven werden wegen der Gewährleistungsverpflichtung des öffentlichen Trägers benötigt Eingruppierungsstufen im BAT nach der Anzahl der Kinder in der Einrichtung sind zu beachten (40, 70, 100, 130, 180 4 Kriterium: Kitas die auf Grund ihrer Bauweise, bzw. Nutzung keine multifunktionale und flexible Gebäudenutzung für sich verändernde Bedarfe zulassen Indikator: großzügiges Raum- und Freiflächenangebot ist nicht vorhanden Indikator: zentrale Erreichbarkeit in der Planungsregion ist nicht gegeben Indikator: Kita ist nicht rollstuhlgerecht 5 Kriterium: Kitas mit Hortbereich in Schulnähe Indikator: Kita grenzt unmittelbar an Schulgelände an Indikator: Hortplätze der Kita übersteigen die errechneten durchschnittlichen Hortplätze der Kitas im Planungsraum 6 Kriterium: Kitas, deren Personal von sich aus zu einen freien Träger wechseln will Indikator: die Mehrheit des Personals einer Kita erklärt verbindlich, dass sie zum Träger X wechseln will Indikator: alle Prüfkriterien aus Netz 1 sind erfüllt Ziel ist es, mindestens eine Kita pro bezirklichem Planungsraum für multifunktionale Nutzung und konzeptionelle Weiterentwicklung oder Umwidmung zu behalten. ggf. bezirkliche zusätzliche Bedingungen 3
Prüfkriterien: Netz 3 andere, auch bezirkliche Besonderheiten Erläuterung: Diese Prüfkriterien dienen als Gegenprüfung, ob mit der vorgenommenen Zuordnung der Kitas nach dem Netz 1 und 2 die dem Übertragungsprozess vorgegebenen Ziele erreicht werden. Sie sind ggf. durch eigene bezirklichen Vorgaben zu ergänzen. Zur evtl. Übertragung stehen alle Kitas aus Netz 2 an, wenn bei Gleichwertigkeit von mehreren Kitas in einem Planungsraum Text Bemerkungen 1 Kriterium: Möglichkeit zur eigenen Angebotsverteilung/-streuung Indikator: geografische Verteilung / Streuung im Planungsraum Indikator: gleichmäßige Aufteilung von Einrichtungen unterschiedlicher Größe (< 100 > 2 Kriterium: Investitionen Indikator: konzeptionell bedingte Investitionen bis höchstens 25.000,-- in den letzten zwei Haushaltsjahren Soll zur Ausschöpfung der knapper werdenden Ressourcen beitragen 3 Kriterium: Gegenprüfung von Netz 2, lfd. Nr. 2 - Kinder mit Behinderungen, deren Bedarf an pädagogischer Hilfe wesentlich erhöht ist Indikator: mindestens eine Kita für Kinder mit entsprechender Behinderung ist im Sozialraum vorhanden 4 Kriterium: Gegenprüfung von Netz 2, lfd. Nr. 4 - multifunktionale Einrichtung Indikator: mindestens eine Kita ist im Sozialraum vorhanden 5 Kriterium: Raum für weitere bezirkliche Besonderheiten Indikator: 4
Arbeitshilfe Zuordnung der Kitas nach dem Kriterienkatalog Vorbereitung für die Entscheidung zur Kitaentwicklungsplanung Prüfkriterien - Netz 1 Text (Stichwort Kita 1 Kita 2 Kita 3 Kita 4 Kita 5 Kita 6 Kita 7 Kita 8 Kita 9 Kita 10 1 Bedarf > grundsätzlich 10, mindestens 5 Jahre 2 Betriebserlaubnis 3 (Miet-vertragliche Absicherung. > 10 Jahre 4 Neubaukita gemäß 14 (2 KitaVerfVO nur weiter in Netz 2, wenn alle erfüllt Prüfkriterien - Netz 2 Text (Stichwort Kita 1 Kita 2 Kita 3 Kita 4 Kita 5 Kita 6 Kita 7 Kita 8 Kita 9 Kita 10 1 ohne spezifische Konzeption 2 keine Erfahrung mit schwer behinderten Kindern 3 keine Möglichkeit der Platzerweiterung 4 keine multifunktionale / flexible Nutzung 5 Hortbereich in Schulnähe 6 Mehrheit des Personals will Trägerwechsel Häufigkeit der Übereinstimmung 5
Prüfkriterien Netz 3 Text (Stichwort 1 Angebotsverteilung/-str euung 3 Gegenprüfung zu Netz 2, lfd. Nr. 2 4 Gegenprüfung zu Netz 2, lfd. Nr. 4 5 ggf. eigene bezirkliche Besonderheite n Häufigkeit der Übereinstimmung Übertragbar sind die Einrichtungen mit den häufigsten Übereinstimmungen Kita 1 Kita 2 Kita 3 Kita 4 Kita 5 Kita 6 Kita 7 Kita 8 Kita 9 Kita 10 6