Haushaltssatzung des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014/2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Haushaltssatzung des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014/2015"

Transkript

1 Haushaltssatzung des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014/2015 Aufgrund der 53 und 56 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646) in Verbindung mit 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Kreistag des Kreises Düren am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan für das Jahr 2014 mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzplan für das Jahr 2014 mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der EUR EUR EUR EUR und im Ergebnisplan für das Jahr 2015 mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzplan für das Jahr 2015 mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der festgesetzt EUR EUR EUR EUR

2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, 2 wird für 2014 auf EUR festgesetzt und für 2015 auf EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird für 2014 auf EUR festgesetzt und für 2015 auf EUR festgesetzt. Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird für 2014 auf 0 EUR festgesetzt. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird für 2014 auf 0 EUR festgesetzt. Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird für 2015 auf 0 EUR festgesetzt. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird für 2015 auf 0 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird für 2014 auf 70 Mio. EUR festgesetzt und für 2015 auf 70 Mio. EUR festgesetzt (1) Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 wird auf 47,61 v.h. und für das Haushaltsjahr 2015 auf 46,49 v.h. der maßgebenden Umlagegrundlagen gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW) 2014 bzw festgesetzt.

3 (2) Zur Deckung der Aufwendungen, die dem Kreis durch die Aufgaben der Jugendhilfe entstehen, wird von den kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt eine einheitliche ausschließliche Belastung erhoben, die für das Haushaltsjahr 2014 auf 23,60 v.h. und für das Haushaltsjahr 2015 auf 26,78 v.h. der maßgebenden Umlagegrundlagen gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW) 2014 bzw festgesetzt wird. (3) Die Kreisumlage und die einheitliche ausschließliche Belastung nach Absatz 2 sind in gleichen Quartalsraten jeweils zum 20. der Monate Februar, Mai, August und November zu zahlen. Erfolgt die Wertstellung der Zahlung nicht am Fälligkeitstag, können Verzugszinsen in Höhe von 6 v.h. p.a. für die ausstehenden Beträge erhoben werden. In Absprache mit den kreisangehörigen Gemeinden können andere Termine festgesetzt werden. 7 Hinsichtlich der Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. 83 Abs. 1 GO NRW gilt folgendes: Als erheblich i.s. des 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall den Betrag von EUR übersteigen. Mehraufwendungen und -auszahlungen, die den Haushalt nicht belasten (z. B. durchlaufende Gelder, ertrags- bzw. einzahlungsbedingte Mehraufwendungen/-auszahlungen und interne Leistungsverrechnungen) sowie solche, die im Rahmen von Jahresabschlussbuchungen entstehen, gelten ohne Rücksicht auf ihre Höhe als unerheblich. Das gilt auch für Fälle, in denen nachträglich Erstattungen aufgrund bestehender Verpflichtungen zu leisten sind (z. B. Sozialhilfe, Jugendfürsorge). Die Verwaltung bringt dem Kreistag die Entscheidungen über die nicht erheblichen überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zur Kenntnis. Die Darstellung für das zweite Halbjahr erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. Im Falle der Abwesenheit des Kämmerers wird die Entscheidung nach 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW über die Leistung nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen auf die Amtsleitung der Kämmerei bzw. im Vertretungsfall auf die stellvertretende Amtsleitung der Kämmerei übertragen. 8 (1) Es werden folgende Budgets im Sinne des 21 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW gebildet: a) Die Personal- und Versorgungsaufwendungen aller Teilpläne (Zeilen 11 und 12 TEP) werden zu einem Budget zusammengefasst. b) Alle Aufwandsermächtigungen eines Amtes für Sach- und Dienstleistungen (Zeilen 13 TEP) sowie alle Aufwandsermächtigungen eines Amtes für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeilen 16 TEP) werden zu einem Budget zusammengefasst. Zudem werden diese als deckungsverpflichtet zu

4 Gunsten aller Aufwendungen eines Amtes in den Zeilen 15 TEP (Transferaufwendungen), 28 TEP (Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen) sowie der Abschreibungsaufwendungen (Zeilen 14 TEP), der Produkte, die in der Verantwortung des Amtes liegen, erklärt. c) Alle Aufwandsermächtigungen eines Amtes für Transferaufwendungen (Zeilen 15 TEP) werden zu einem Budget zusammengefasst. d) Alle Aufwandsermächtigungen eines Amtes für Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung (Zeilen 28 TEP) werden zu einem Budget zusammengefasst. e) Alle investiven Auszahlungsermächtigungen eines Amtes (Zeilen 24 bis 29 TFP) werden zu einem Budget zusammengefasst. Es ist darauf zu achten, dass ggf. zusätzliche Abschreibungsaufwendungen (Zeilen 14 TEP) entstehen können und diese durch Mittel des Amtes aufgefangen werden müssen. f) Bei dem Produkt "Museen" gelten die vg. produktübergreifenden Budgetregelungen nicht. g) Alle Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen (Zeilen 14 TEP Teilpläne) werden zu einem Budget zusammengefasst. h) Im Bereich der Kämmerei (Amt 20) werden abweichend von lit. b) bis e) alle Aufwandsermächtigungen der Zeilen 13 TEP (Aufwandsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen), alle Aufwandsermächtigungen der Zeilen 16 TEP (Sonstige ordentliche Aufwendungen) sowie alle Aufwandsermächtigungen der Zeilen 20 TEP (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen) zu einem Budget zusammengefasst. Zudem werden diese als deckungsverpflichtet zu Gunsten aller Aufwendungen der Kämmerei in den Zeilen 15 TEP (Transferaufwendungen) und 28 TEP (Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehungen) sowie die Abschreibungsaufwendungen (Zeile 14 TEP) der Produkte, die in der Verantwortung der Kämmerei liegen erklärt. i) Zudem werden die Dezernate wie ein Amt behandelt. Somit gelten alle vg. Budgetregelungen auf Dezernatsebene auch ämterübergreifend. Die ämterübergreifende Ausnutzung der Deckungsringe ist jedoch nur möglich, wenn 1. die Deckung von Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen über die vg. Deckungsringe auf Amtsebene nicht möglich ist 2. alle Amtsleitungen der betroffenen Ämter zustimmen und 3. die Abgabe von Mitteln beim abgebenden Amt nicht später zu einem über- oder außerplanmäßigen Bedarf führt. j) In den Budgets ist die Summe der Aufwendungen bzw. investiven Auszahlungen (vgl. lit. e) für die Haushaltsausführung verbindlich. k) Die Verfügungsmittel des Landrates sind aus dem unter lit. b) genannten Budget ausgenommen.

5 l) Die unter lit. a) bis i) dargestellten Budgets gelten auch für die mit den jeweiligen Aufwendungen korrespondierenden Auszahlungen, wobei darauf zu achten ist, dass die Bewirtschaftung der Budgets nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen darf. (2) Einsparungen bei Aufwandsermächtigungen eines Amtes in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) der jeweiligen Teilpläne werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten der Zeile 14 (Abschreibungsaufwendungen) für geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 netto) erklärt. Die korrespondierenden Auszahlungen werden zur Verstärkung der Auszahlungen dieses Bereiches (Zeilen 26 der jeweiligen Teilpläne) herangezogen. (3) Im Bereich der Kämmerei werden Einsparungen bei den Auszahlungsermächtigungen bei den Zeilen 12 bis 15 sowie 24 bis 29 der jeweiligen Teilfinanzpläne zudem für einseitig deckungsfähig zu Gunsten der investiven Auszahlungen der Zeile 34 GFP (Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit) erklärt. (4) In dem Fall, dass für bestimmte Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen entsprechende Erträge bzw. Einzahlungen veranschlagt sind, dürfen diese nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Erträge bzw. Einzahlungen eingegangen sind bzw. sichergestellt ist, dass diese eingehen werden. In begründeten Fällen kann der Kämmerer auf Antrag des Fachamtes Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. (5) Mehrerträge berechtigen unter nachfolgend genannten Voraussetzungen zu Mehraufwendungen: a) Es besteht ein sachlicher Zusammenhang zwischen Ertrag und Aufwand. b) Die Ausnutzung der unechten Deckung führt nicht zu einer Minderung des Zahlungssaldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit (ausgenommen sind Ermächtigungsübertragungen nach 22 Abs. 3 GemHVO). c) Es ist sicherzustellen, dass zweckgebundene Mehrerträge nur für zweckgebundene Mehraufwendungen verwendet werden. (6) Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit berechtigen unter nachfolgend genannten Voraussetzungen zu Mehrauszahlungen für Investitionstätigkeit: a) Es besteht ein sachlicher Zusammenhang zwischen Einzahlung und Auszahlung. b) Die im Wege der unechten Deckung verstärkten Auszahlungsermächtigungen dürfen keine Mittel an andere Auszahlungsermächtigungen abgeben. (7) Sofern einzelne Verpflichtungsermächtigungen nicht benötigt werden, können diese auch für andere investive Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Der in 3 festgesetzte Gesamtbetrag darf nicht überschritten werden. 9 Die Wertgrenzen nach 4 Abs. 4 und 14 GemHVO NRW werden auf EUR festgesetzt. B E K A N N T M A C H U N G

6 Die vorstehenden Haushaltssatzungen des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 mit ihren Anlagen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzungen mit ihren Anlagen sind gemäß 80 Abs. 5 GO i.v.m. 53 Abs. 1 und 56 Abs. 2 KrO der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit Verfügung vom wurde die erforderliche Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln erteilt. Der Haushaltsplan 2014/2015 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom bis zum Ende der Auslegungsfrist des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 im Kreishaus Düren, Bismarckstraße 16, Düren, Haus A, Zimmer 179 während der Dienststunden aus und ist unter der Adresse im Internet verfügbar. Düren, den Der Landrat (Wolfgang Spelthahn)

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g Auf Grund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis samt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises

Mehr

Haushaltssatzung. der Bundesstadt Bonn. für das Haushaltsjahr 2015/2016

Haushaltssatzung. der Bundesstadt Bonn. für das Haushaltsjahr 2015/2016 Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für das Haushaltsjahr 2015/2016 Amtliche Bevölkerungszahl nach dem Ergebnis des Zensus - Stichtag 09.05.2011 305.765 Fortgeschriebene Bevölkerungszahl zum 30.06.2014

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Hilden

Amtsblatt der Stadt Hilden Amtsblatt der Stadt Hilden Sitzungstermine Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hilden 1. Neufassung vom 21.04.2010 der Haushaltssatzung der Stadt Hilden vom 17.03.2010 für das Haushaltsjahr 2010 Jahrgang

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10 Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 012/2012 Wahlbekanntmachung über die am 13. Mai 2012 stattfindende Landtagswahl NRW 013/2012 Bekanntmachung

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss

Mehr

2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Haushaltssatzung des LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 17.02.2014 und mit

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das. Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das. Haushaltsjahr 2014 Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Frechen

AMTSBLATT der Stadt Frechen AMTSBLATT der Stadt Frechen ο 28. Jahrgang ο Ausgabetag 3.2.214 Nr. 2 Inhaltsangabe 5/214 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Frechen über den Ablauf der Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabstätten

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012 Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

Amtliches Kreisblatt

Amtliches Kreisblatt Amtliches Kreisblatt Amtsblatt für den Kreis Herford Herford, 07.04.2011, Nr. 06/2011 Bekanntmachungen des Kreises Herford Inhalt 032 2. aktualisierte Tagesordnung (Stand 06.04.2011) für die am Freitag,

Mehr

Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Beschluss Nr. 159 18/2014 der Sitzung des Kreistages vom 23.04.2014 Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2013

1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2013 1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) hat die Verbandsversammlung des Bezirksverbandes

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Haushalts- und Deckungsvermerke

Haushalts- und Deckungsvermerke Haushalts- und Deckungsvermerke der Stadt Mühlheim am Main I. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 HGO Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig,

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg 68. Jahrgang 23. Februar 2011 Nr. 8 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 26/2011 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren 1. Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 und mit Genehmigung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches 6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt. 59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KÖLN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KÖLN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 Haushaltssatzung HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KÖLN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 Aufgrund der 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der z. Z. geltenden

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 7. Jahrgang Schwelm, 10.04.2014 Nr. 08 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 28.03.2014

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Hochstadt für das Haushaltsjahr 2014 vom 4. Juni 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr