Mittwoch, 5. Mai 2010: Deutsch Bildungsgang Hauptschule 1. Fremdsprache Bildungsgang Realschule

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Transkript:

Durchführungsbestimmungen zu den Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2009/2010 Erlass vom 15. November 2009 (ABl. 12/09, S. 856) II.2 BE - 170.000.109-70 Vorbemerkung Alle die Abschlussarbeiten betreffenden Informationen sind im Internet unter http://zap.schule.hessen.de zu finden. 1 Zeugnisse 1.1 Prüfungsteile des ersten Schulhalbjahres Die Noten der im ersten Schulhalbjahr abgelegten Prüfungsteile dürfen nicht im ersten Halbjahreszeugnis erscheinen. Abhängig vom Zeitraum der Projektprüfung wird gemäß 50 Abs. 3 VOBGM entweder dem Zeugnis des ersten Halbjahres oder dem Abschlusszeugnis eine Anlage beigefügt, die das Thema, eine kurze Beschreibung und die Note des Projektes enthält. 1.2 Abschlusszeugnis für die Bildungsgänge der Haupt- und der Realschule Die Noten der schriftlichen Abschlussarbeiten in Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache sowie der Projektprüfung oder der Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit bzw. der mündlichen Prüfung sind im Abschlusszeugnis gesondert auszuweisen (siehe auch Erlass zur Änderung des Erlasses Zeugnisformulare für die Grundstufe (Primarstufe) und die Sekundarstufe I vom 4. Februar 2005, ABl. 3/05, S. 110). 2 Termine 2.1 Prüfungszeitraum Die Schulen sollen Wanderfahrten, Projekte und andere Vorhaben so planen, dass zur Sicherstellung des Haupttermins wie auch des Nachtermins der Prüfungszeitraum für die Abschlussklassen nicht berührt wird. 2.2 Haupttermin Die schriftlichen Prüfungen werden in der Woche vom 3. bis 7. Mai 2010 durchgeführt. Montag, 3. Mai 2010: Mathematik Bildungsgang Hauptschule Deutsch Bildungsgang Realschule Mittwoch, 5. Mai 2010: Deutsch Bildungsgang Hauptschule 1. Fremdsprache Bildungsgang Realschule Freitag, 7. Mai 2010: Englisch Bildungsgang Hauptschule Mathematik Bildungsgang Realschule 2.3 Nachtermin Die schriftlichen Prüfungen werden in der Woche vom 26. bis 28. Mai 2010 durchgeführt. Mittwoch, 26. Mai 2010: Mathematik Bildungsgang Hauptschule Deutsch Bildungsgang Realschule Donnerstag, 27. Mai 2010: Deutsch Bildungsgang Hauptschule 1. Fremdsprache Bildungsgang Realschule Freitag, 28. Mai 2010: Englisch Bildungsgang Hauptschule Mathematik Bildungsgang Realschule

3 Bereitstellung der schriftlichen Prüfungsaufgaben für die Schulen Für den Haupttermin werden die Prüfungsaufgaben sowie die Handreichungen zentral gedruckt und die Tonträger (Audio-CDs) für den Prüfungsteil Hörverstehen in den Fremdsprachen Englisch und Französisch zentral bereitgestellt. 3.1 Die Auslieferung der Prüfungsarbeiten für den Haupttermin erfolgt an die Staatlichen Schulämter am 26. April 2010. 3.2 Die Prüfungsarbeiten für den Haupttermin werden in den Staatlichen Schulämtern unter Verschluss verwahrt. Eine Vorsortierung nach Schulen wird empfohlen. Die Geheimhaltung ist sicherzustellen. 3.3 Im Zeitraum vom 29. bis 30. April 2010 sind die Prüfungsarbeiten für den Haupttermin durch die Schulleiterin oder den Schulleiter oder einem von dieser oder diesem beauftragten Mitglied der Schulleitung gegen Empfangsbestätigung beim zuständigen Staatlichen Schulamt abzuholen. 3.4 Für den Nachtermin werden die Prüfungsaufgaben sowie die Handreichungen (einschließlich der Tondateien für den Prüfungsteil Hörverstehen in den Fremdsprachen Englisch und Französisch) elektronisch zum Download bereitgestellt. Der Download erfolgt durch die Schulleiterin/den Schulleiter oder eine von dieser oder diesem beauftragte Lehrkraft der Schule am Vortag der Prüfung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters von einem geschützten Server des Hessischen Schulverwaltungsnetzes. Weitergehende Hinweise und Erläuterungen zur elektronischen Übermittlung erfolgen rechtzeitig vor der Prüfung. 3.5 Die Prüfungsarbeiten, die Tonträger für den Prüfungsteil Hörverstehen und die Handreichungen für die Lehrkräfte werden in den Schulen bis zum jeweiligen Prüfungstag unter Verschluss verwahrt. Die genannten Prüfungsunterlagen sind im Anschluss an die Prüfung bis zum Schuljahresende unter Verschluss zu halten. Werden Prüfungsaufgaben vorzeitig bekannt oder wird auf Prüfungsaufgaben vorzeitig hingewiesen, ist dieses unverzüglich dem zuständigen Staatlichen Schulamt zu melden. Dieses informiert umgehend das Hessische Kultusministerium Referat Haupt- und Realschulen. 4 Vorleistungen durch die Schulen 4.1 Gewährung und Anwendung des Nachteilsausgleichs Schulen, die einen Nachteilsausgleich für Prüflinge aufgrund einer nachgewiesenen Seh- oder Hörschädigung oder eines nachgewiesenen Autismus gemäß dem Erlass vom 18. Mai 2006 (ABl. 6/06, S.429) gewähren, melden dies zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung den in Anlage 2 genannten Landesfachberatern. Die jeweils zuständigen Landesfachberater informieren rechtzeitig das Institut für Qualitätsentwicklung, welches diesen Schulen eine individuelle Anwendung des Ausgleichs von behinderungsbedingten Nachteilen ermöglicht. Die Gestaltung des Nachteilsausgleichs, das heißt die Erarbeitung differenzierter Aufgabenstellungen innerhalb der Zentralen Abschlussarbeiten, erfolgt in der Regel mindestens einen Tag vor dem Prüfungstag durch die Lehrkräfte der Schule in den Räumen der Schule. Die Landesfachberater bieten gegebenenfalls in Kooperation mit den entsprechenden sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren im Vorfeld der Prüfung Informationsangebote über die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs bei Zentralen Abschlussprüfungen für Lehrkräfte an. 4.2 Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt dafür, dass die Lage der Prüfungsräume und die Anordnung der Plätze für die Schülerinnen und Schüler ein ungestörtes und eigenständiges Arbeiten ermöglichen. 4.3 Die Schule stellt sicher, dass für die Schülerinnen und Schüler liniertes bzw. kariertes Reinschriftpapier mit Rand (DIN A 3, gefalzt, mit Korrekturrand) sowie Konzeptpapier (DIN A 4) in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. Alle Blätter müssen mit dem Schulstempel versehen sein. 4.4 Die Schule stellt sicher, dass die unter den fachspezifischen Regelungen (Ziff. 10) angeführten Hilfsmittel bereitgestellt und keine anderen verwendet werden. Für den Prüfungsteil Hörverstehen in den Fremdsprachen Englisch und Französisch ist je Lerngruppe ein Abspielgerät (CD- bzw. MP3- Abspielgerät) bereitzustellen. 4.5 Für den Nachtermin werden die zu fertigenden Kopien, ggf. auch Tonträger in der benötigten Anzahl vor Ort hergestellt. Entsprechend der Zahl der Schülerinnen und Schüler in einer Prüfungsgruppe werden Kopien jeder Prüfungsaufgabe in verschlossenen Umschlägen mit Angabe des Faches, der Prüfungsgruppe und des Namens der Lehrkraft sicher deponiert. Ein nur für die Fachlehrkraft bestimmter Umschlag enthält jeweils ein Exemplar der Prüfungsaufgaben und die Handreichungen für die Lehrkraft. Die Lehrkraft erhält diesen Umschlag am Morgen des Prüfungstages.

4.6 Die Schulleiterin oder der Schulleiter gewährleistet, dass die Geheimhaltung der Aufgaben von der Abholung im Staatlichen Schulamt bzw. vom Zeitpunkt des Downloads bis zur Ausgabe an die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer gewahrt bleibt. 4.7 Die Schule informiert rechtzeitig vor den Prüfungen die Schülerinnen und Schüler über die gemäß den fachspezifischen Regelungen (Ziff. 10) mitzubringenden Arbeitsmittel. 5 Öffnung der Prüfungsumschläge 5.1 Die für den Prüfungsteil Hörverstehen in den Fremdsprachen Englisch und Französisch vorgesehenen Tonträger (Audio-CDs bzw. -Dateien) sind am letzten Schultag vor der Prüfung auf ihre Abspielbarkeit hin zu kontrollieren. 5.2 Sollten für den Haupttermin funktionsfähige Audio-CDs nicht in ausreichender Menge vorhanden sein, soll eine Ersatzbeschaffung über das Staatliche Schulamt erfolgen. 5.3 Die Öffnung der Prüfungsunterlagen durch ein Mitglied der Schulleitung in Anwesenheit der beteiligten Lehrkräfte erfolgt am jeweiligen Prüfungstag um 7.00 Uhr. Hierbei gilt folgender Ablauf: - Die Unversehrtheit der Umschläge ist festzustellen. - Der Inhalt ist auf seine Vollständigkeit hin zu kontrollieren (Vergleich der Anzahl der Prüfungsarbeiten und der Lehrerhandreichungen mit den auf den Umschlägen angegebenen Zahlen). - Unmittelbar nach der Öffnung der Umschläge lesen die Lehrkräfte die Arbeiten sowie die Lehrerhandreichungen durch, um Begriffe in den Aufgaben aufzufinden, die im Unterricht nicht eingeführt wurden und die den Schülerinnen und Schülern erläutert werden müssen. 5.4 Für jedes Fach im Bildungsgang Hauptschule bzw. Realschule steht jeder Schülerin / jedem Schüler eine Prüfungsarbeit mit Pflicht- und Wahlaufgaben zur Verfügung. 5.5 Die Prüfungsarbeiten sind vor der Aushändigung an die Schülerinnen und Schüler auf ihre Vollständigkeit hin zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ergänzen. Bei unzureichender Anzahl sind entsprechende Kopien vor Ort zu fertigen. 5.6 Die Öffnung der Umschläge, die Aushändigung an die Fachlehrkräfte und die Kontrolle der Unterlagen auf Vollständigkeit sind im Protokoll (siehe Anlage 1) festzuhalten. 5.7 Gravierende, die Prüfung beeinträchtigende Abweichungen sind im Protokoll festzuhalten und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter sofort an die zuständige schulfachliche Dezernentin oder den zuständigen schulfachlichen Dezernenten des jeweiligen Staatlichen Schulamtes zu melden. Diese oder dieser informiert umgehend das Hessische Kultusministerium Referat Haupt- und Realschulen sowie das Institut für Qualitätsentwicklung. 5.8 Die Schulleiterinnen und Schulleiter und die zuständigen Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten der Staatlichen Schulämter sind an den Prüfungstagen von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar. 5.9 Die Schulen kontrollieren ihr E-Mail-Postfach Landesaufgaben am Morgen der Prüfung regelmäßig, auf jeden Fall aber um 8.00 Uhr, 8.30 Uhr, 8.45 Uhr und um 9.00 Uhr auf Nachrichten vom Institut für Qualitätsentwicklung, vom zuständigen Staatlichen Schulamt und vom Hessischen Kultusministerium. 6 Schriftliche Prüfung 6.1 Die schriftlichen Prüfungen beginnen um 9.00 Uhr. 6.2 Vor Beginn der Prüfung sind die Schülerinnen und Schüler zu befragen, ob sie sich gesund fühlen. Das Ergebnis der Befragung ist in einem Protokoll festzuhalten. 6.3 Ist eine Schülerin oder ein Schüler an einem Prüfungstag erkrankt, so ist die Schule bis 8.00 Uhr telefonisch zu benachrichtigen. Der Schule ist innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen. 6.4 Die Schülerinnen und Schüler sind über erlaubte und nicht erlaubte Hilfsmittel sowie über die Folgen von Täuschungshandlungen zu informieren. Das Mitführen sämtlicher kommunikationstechnischer Medien einschließlich Mobiltelefonen in der Prüfung ist verboten ( 45 VOBGM). 6.5 Der Ablauf der schriftlichen Prüfung sowie die Information entsprechend 4.4 sowie 6.4 sind zu protokollieren.

6.6 Die Fachlehrkraft bespricht mit den Schülerinnen und Schülern die in den Aufgabensätzen enthaltenen Hinweise zur Bearbeitung der jeweiligen Prüfungsarbeit und klärt eventuelle Nachfragen vor Beginn der Bearbeitungszeit. 6.7 Die Bearbeitungszeit beträgt in Deutsch 180 Minuten, Mathematik 135 Minuten, 1. Fremdsprache 135 Minuten und beginnt erst nach der Klärung eventueller Fragen. 6.8 Jede Schülerin und jeder Schüler hat den Aufgabensatz, das von der Schule bereitgestellte Reinschriftpapier und das beschriebene Konzeptpapier mit Namen zu versehen. Werden mehrere Blätter beschrieben, sind sie von den Schülerinnen und Schülern zu nummerieren. 6.9 Die Abschlussarbeit wird auf das Reinschriftpapier geschrieben. Der Aufgabensatz ist nur an den ausdrücklich dafür vorgesehenen Stellen zu beschreiben. 6.10 Der Prüfungsraum darf von den Schülerinnen und Schülern nur einzeln und für kurze Zeit verlassen werden. Es ist dafür zu sorgen, dass während dieser Zeit keine Täuschungen begangen werden können. 6.11 Am Ende der schriftlichen Prüfung gibt die Schülerin oder der Schüler alle Blätter der Prüfungsarbeit, das Reinschriftpapier und das Konzeptpapier ab. 6.12 Die Vorschriften der Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) in der jeweiligen Fassung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 18. Mai 2006 (ABl. 6/06, S. 425) sowie die des Erlasses über den Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 18. Mai 2006 (ABl. 6/06, S. 429) sind zu beachten und anzuwenden. 7 Korrektur 7.1 Die in den Lehrerhandreichungen enthaltenen Hinweise zur Korrektur und Bewertung sind zu beachten. Dem Sinn nach gleichartige Schülerantworten und Lösungswege sind als richtig zu bewerten. 7.2 Bei der Benotung der Abschlussarbeiten dürfen nur ganze Noten gegeben werden. Die Tendenzzeichen plus ( + ) und minus ( ) sind nicht zugelassen. 7.3 Im Anschluss an die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen sind Korrekturbesprechungen von den Staatlichen Schulämtern durchzuführen. 8 Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten 8.1 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten und die Notenspiegel sind den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern bis zum 7. Juni 2010 in schriftlicher Form bekanntzugeben. Die Kenntnisnahme durch die Eltern ist einzuholen. 8.2 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten des Haupt- und des Nachtermins werden elektronisch erhoben. Die Ergebnisse werden von allen Schulen in der zentralen LUSD erfasst. Dort sind auch rechtzeitig die Daten der Abschlussjahrgänge zu aktualisieren. Nur Schulen ohne LUSD- Zugang erfassen die Ergebnisse in einer vom Institut für Qualitätsentwicklung bereitgestellten Excel- Datei. Bei freiwilliger Wiederholung gem. 14 VOGestSchV ist der Rücktritt der Schülerin bzw. des Schülers in die im vorangegangenen Schuljahr besuchte Jahrgangsstufe bis zum 14. Juni 2010 in der zentralen LUSD umzusetzen. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen eine oder mehrere Abschlussarbeiten, sind die einzelnen Aufgabenteile mit Null Punkten zu bewerten. Die Erfassung der Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten ist bis zum 18. Juni 2010 abzuschließen. Die zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten in den Staatlichen Schulämtern stellen die fristgerechte und vollständige Eingabe sicher. 9 Nachtermin und weitere schriftliche Nachprüfungen Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Haupttermin und den Nachtermin aus Gründen, die sie oder er nicht selbst zu verantworten hat, so erhält sie oder er die Möglichkeit, die Prüfung zeitnah nachzuholen. Die Termine für diese Nachprüfungen werden durch das zuständige Staatliche Schulamt festgelegt. Die Prüfungsarbeiten hierfür werden in der Verantwortlichkeit des jeweils zuständigen Staatlichen Schulamts erstellt.

10 Fachspezifische Regelungen 10.1 Deutsch Die Schulen stellen Wörterbücher in ausreichender Zahl für die Prüfung zur Verfügung. Die Benutzung schülereigener Wörterbücher ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass diese keine zusätzlichen Eintragungen enthalten. Im Bildungsgang der Hauptschule enthält die Abschlussarbeit zwei Texte zur Auswahl (Prosatext und Sachtext). Im Bildungsgang der Realschule enthält die Abschlussarbeit drei Texte zur Auswahl (lyrischer Text, Prosa- und Sachtext). Die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, welchen Text sie bearbeiten wollen. Deutsch Bildungsgang Hauptschule Hinweise zur Durchführung der Abschlussarbeit Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Aufgabensatz und eine ausreichende Menge mit Schulstempel versehenes liniertes Reinschriftpapier (DIN A3, gefalzt, mit Korrekturrand) und Konzeptpapier (DIN A4). Auf alle Blätter des Aufgabensatzes, des Reinschrift- und des Konzeptpapiers müssen die Schülerinnen und Schüler ihren Namen schreiben; die Reinschrift- und die Konzeptpapierblätter sind zusätzlich zu nummerieren. Die Schülerinnen und Schüler sind vor Beginn der Bearbeitungszeit über das Verfahren und über die Hinweise zur Bearbeitung ausführlich zu informieren. Begriffe in den Aufgaben, die im Unterricht nicht eingeführt wurden, sind zu erläutern. Nach Klärung eventueller Fragen wird das Ende der Prüfungszeit festgesetzt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten und beginnt erst nach Klärung eventueller Fragen. Der Aufgabensatz enthält zwei verschiedene Texte mit Aufgaben. Einer dieser Texte und die dazugehörenden Aufgaben sind zu bearbeiten. Die letzte Aufgabe ist jeweils eine Wahlaufgabe, bei der zwischen a und b gewählt werden muss. Die Schülerinnen und Schüler haben innerhalb der Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten Zeit, die Texte und Aufgaben zu lesen und ihre Wahl zu treffen. Sie sind darauf hinzuweisen, bei ihrer Wahl nicht nur die Texte, sondern auch die Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Der nicht gewählte Text ist dann abzugeben. Die Aufgaben 5 bis 7 sind auf Reinschriftpapier zu schreiben. Von den Aufgaben 5 bis 7 sind die Wörter zu zählen; ihre Anzahl ist unter jede Aufgabe zu schreiben und abschließend zu einer Gesamtwortzahl zu addieren. Das Zählen der Wörter geschieht außerhalb der Bearbeitungszeit. Danach sind der Aufgabensatz sowie sämtliche Blätter abzugeben. Die Benutzung eines deutschen Wörterbuchs mit Begriffserklärungen ist gestattet. Deutsch Bildungsgang Realschule Hinweise zur Durchführung der Abschlussarbeit Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Aufgabensatz und eine ausreichende Menge mit Schulstempel versehenes liniertes Reinschriftpapier (DIN A3, gefalzt, mit Korrekturrand) und Konzeptpapier (DIN A4). Auf alle Blätter des Aufgabensatzes, des Reinschrift- und des Konzeptpapiers müssen die Schülerinnen und Schüler ihren Namen schreiben; die Reinschrift- und die Konzeptpapierblätter sind zusätzlich zu nummerieren. Die Schülerinnen und Schüler sind vor Beginn der Bearbeitungszeit über das Verfahren und über die Hinweise zur Bearbeitung ausführlich zu informieren. Begriffe in den Aufgaben, die im Unterricht nicht eingeführt wurden, sind zu erläutern. Nach Klärung eventueller Fragen wird das Ende der Prüfungszeit festgesetzt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten und beginnt erst nach Klärung eventueller Fragen. Der Aufgabensatz enthält drei verschiedene Texte mit Aufgaben. Einer dieser Texte und die dazugehörenden Aufgaben sind zu bearbeiten. Die letzte Aufgabe ist jeweils eine Wahlaufgabe, bei der zwischen a und b gewählt werden muss.

Die Schülerinnen und Schüler haben innerhalb der Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten Zeit, alle Texte und Aufgaben zu lesen und ihre Wahl zu treffen. Sie sind darauf hinzuweisen, bei ihrer Wahl nicht nur die Texte, sondern auch die Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Die beiden nicht gewählten Texte sind dann abzugeben. Die Arbeit wird auf Reinschriftpapier geschrieben. Alle Wörter sind zu zählen; ihre Anzahl ist unter jede Aufgabe zu schreiben und abschließend zu einer Gesamtwortzahl zu addieren. Das Zählen der Wörter geschieht außerhalb der Bearbeitungszeit. Danach sind der Aufgabensatz sowie sämtliche Blätter abzugeben. Die Benutzung eines deutschen Wörterbuchs mit Begriffserklärungen ist gestattet. 10.2 Mathematik Bei der Arbeit darf eine Formelsammlung ohne Musterbeispiele und ohne persönliche Anmerkungen verwendet werden. Die Auswahl der zu verwendenden Formelsammlung wird durch Beschluss der Fachkonferenz schulintern einheitlich geregelt. Die Schulen stellen Formelsammlungen in ausreichender Zahl für die Prüfung zur Verfügung. Die Benutzung schülereigener Formelsammlungen ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass diese keine zusätzlichen Eintragungen enthalten. Ab dem Schuljahr 2010/11 dürfen nur noch gedruckte Formelsammlungen der Schulbuchverlage ohne Musterbeispiele und ohne persönliche Anmerkungen verwendet werden. Schulinterne eigene Formelsammlungen sind dann nicht mehr zugelassen. Ein technisch-wissenschaftlicher Taschenrechner, der nicht programmierbar und nicht grafikfähig ist, darf verwendet werden. In der Arbeit im Bildungsgang der Realschule werden die Themen aus der Jahrgangsstufe 10 vorwiegend im Wahlteil behandelt. Mathematik Bildungsgang Hauptschule Hinweise zur Durchführung der Abschlussarbeit Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Aufgabensatz und eine ausreichende Menge mit Schulstempel versehenes kariertes Reinschriftpapier (DIN A3, gefalzt, mit Korrekturrand) und Konzeptpapier (DIN A4). Auf alle Blätter des Aufgabensatzes, des Reinschrift- und des Konzeptpapiers müssen die Schülerinnen und Schüler ihren Namen schreiben, die Reinschrift- und die Konzeptpapierblätter sind zusätzlich zu nummerieren. Die Schülerinnen und Schüler sind vor Beginn der Bearbeitungszeit über das Verfahren und über die Hinweise zur Bearbeitung ausführlich zu informieren. Begriffe in den Aufgaben, die im Unterricht nicht eingeführt wurden, sind zu erläutern. Nach Klärung eventueller Fragen wird das Ende der Prüfungszeit festgesetzt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass alle Pflichtaufgaben zu rechnen sind. Von den vier Wahlaufgaben sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten. Werden mehr als zwei Wahlaufgaben bearbeitet, so sind die beiden mit den meisten Punkten zu werten. Empfehlungen für die Auswahl können gegeben werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 135 Minuten und beginnt erst nach Klärung eventueller Fragen. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit sind der Aufgabensatz sowie sämtliche Blätter abzugeben. Erlaubte Arbeitsmittel sind - ein Geodreieck, - eine Formelsammlung ohne Musterbeispiele und ohne persönliche Anmerkungen und - ein technisch-wissenschaftlicher, nicht programmierbarer und nicht grafikfähiger Taschenrechner (nur für Teil 2). Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis nachvollziehbar sein. Alle Aufgaben sind mit ganzzahligen Punkten zu bewerten. Evtl. Punktabzüge sind hiervon ausgenommen. Ein Punktabzug darf im ungünstigen Fall nur dazu führen, dass eine (Teil-)Aufgabe mit Null Punkten bewertet wird.

Beim Rechnen mit Maßeinheiten können die Einheiten entweder in der gesamten Rechnung mitgeführt oder weggelassen werden. Das Ergebnis muss mit der richtigen Einheit / Dimension und der geforderten Rundung angegeben werden. Eine falsche oder fehlende Maßeinheit im Endergebnis sowie fehlende Formelzeichen (z. B. h k für die Höhe des Körpers) führen jeweils zu einem Abzug von einem halben Punkt. In der Aufgabenstellung ist in der Regel angegeben, auf wie viele Stellen das Endergebnis gerundet werden soll. Eine falsche oder fehlende Rundung führt zu einem Abzug von einem halben Punkt. Die Verwendung von 3,14 als Näherungswert von Pi ist möglich. Antwortsätze sind dann zu formulieren, wenn dies ausdrücklich verlangt ist. Operatoren wie begründe, erkläre oder vergleiche erfordern in jedem Fall einen Antwortsatz. Eine ähnliche richtige Rechnung, Antwort bzw. Lösung ist zu akzeptieren. Die Arbeit besteht aus zwei Teilen: Teil 1 Die Schülerinnen und Schüler schreiben ihre Rechnungen und Ergebnisse direkt auf das Aufgabenblatt. Taschenrechner und Formelsammlung dürfen nicht benutzt werden. Teil 2 Nach Abgabe von Teil 1 bekommen die Schülerinnen und Schüler einen Taschenrechner. Eine Formelsammlung darf benutzt werden. Alle Rechnungen, Nebenrechnungen und Lösungen sind unter Angabe der Aufgabennummer auf das Reinschriftpapier zu schreiben. Zeiteinteilung: Die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, wann sie Teil 1 abgeben und mit Teil 2 beginnen. Eine Empfehlung kann gegeben werden. (Vorschlag: ca. 30 Minuten für Teil 1). Mathematik Bildungsgang Realschule Hinweise zur Durchführung der Abschlussarbeit Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Aufgabensatz und eine ausreichende Menge mit Schulstempel versehenes kariertes Reinschriftpapier (DIN A3, gefalzt, mit Korrekturrand) und Konzeptpapier (DIN A4). Auf alle Blätter des Aufgabensatzes des Reinschrift- und des Konzeptpapiers müssen die Schülerinnen und Schüler ihren Namen schreiben, die Reinschrift- und die Konzeptpapierblätter sind zusätzlich zu nummerieren. Die Schülerinnen und Schüler sind vor Beginn der Bearbeitungszeit über das Verfahren und über die Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben ausführlich zu informieren. Begriffe in den Aufgaben, die im Unterricht nicht eingeführt wurden, sind zu erläutern. Nach Klärung eventueller Fragen wird das Ende der Prüfungszeit festgesetzt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass alle Pflichtaufgaben zu rechnen sind. Von den fünf Wahlaufgaben sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten. Werden mehr als zwei Wahlaufgaben bearbeitet, so sind die beiden mit den meisten Punkten zu werten. Empfehlungen für die Auswahl können gegeben werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 135 Minuten und beginnt erst nach Klärung eventueller Fragen. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit sind der Aufgabensatz sowie sämtliche Blätter abzugeben. Erlaubte Arbeitsmittel sind - ein Geodreieck und ein Zirkel, - eine Formelsammlung ohne Musterbeispiele und ohne persönliche Anmerkungen und - ein technisch-wissenschaftlicher, nicht programmierbarer und nicht grafikfähiger Taschenrechner. Alle Rechnungen, Nebenrechnungen und Lösungen sind mit Aufgabennummer auf das Reinschriftpapier zu schreiben. Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis nachvollziehbar sein. Alle Aufgaben sind mit ganzzahligen Punkten zu bewerten. Ein Punktabzug darf im ungünstigen Fall nur dazu führen, dass eine (Teil-)Aufgabe mit Null Punkten bewertet wird.

Beim Rechnen mit Maßeinheiten können die Einheiten entweder in der gesamten Rechnung mitgeführt oder weggelassen werden. Das Ergebnis muss mit der richtigen Einheit / Dimension und der geforderten Rundung angegeben werden. Eine falsche oder fehlende Maßeinheit im Endergebnis führt jeweils zu einem Abzug von einem Punkt. Innerhalb einer Teilaufgabe ist mit ungerundeten Zwischenergebnissen weiterzurechnen. In der Aufgabenstellung ist in der Regel angegeben, auf wie viele Stellen das Endergebnis gerundet werden soll. Eine falsche oder fehlende Rundung führt zu einem Abzug von einem Punkt. Wird der Wert für π benötigt, so ist auf dem Taschenrechner die π-taste zu benutzen. Es darf nicht mit einem ungenaueren Näherungswert (z.b. 3,14) gerechnet werden. Antwortsätze sind dann zu formulieren, wenn dies ausdrücklich verlangt ist. Operatoren wie begründe, erkläre oder vergleiche erfordern in jedem Fall einen Antwortsatz. Eine ähnliche richtige Rechnung, Antwort bzw. Lösung ist zu akzeptieren. 10.3 Erste Fremdsprache Die Schulen stellen Wörterbücher in ausreichender Zahl für die Prüfung zur Verfügung. Die Benutzung schülereigener Wörterbücher ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass diese keine zusätzlichen Eintragungen enthalten. Elektronische Wörterbücher gleich welcher Art dürfen nicht verwendet werden. Die Abschlussarbeit besteht aus den Teilen Hörverstehen, Leseverstehen, Mediation (Sprachmittlung), Sprachgebrauch und Textproduktion. Die Präsentation der Hörtexte in den Fächern Englisch und Französisch erfolgt durch eine CD (für den Haupttermin) bzw. einen MP3-Datei (für den Nachtermin). Das Vorlesen der Hörtexte ist nicht gestattet. Das Ablaufschema dieser CDs / Tonträger wird noch bekannt gegeben. Erste Fremdsprache in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule Hinweise zur Durchführung der Abschlussarbeit Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Aufgabensatz und eine ausreichende Menge mit Schulstempel versehenes liniertes Reinschriftpapier (DIN A3, gefalzt, mit Korrekturrand) und Konzeptpapier (DIN A4). Auf alle Blätter des Aufgabensatzes, des Reinschrift- und des Konzeptpapiers müssen die Schülerinnen und Schüler ihren Namen schreiben; die Reinschrift- und die Konzeptpapierblätter sind zusätzlich zu nummerieren. Die Schülerinnen und Schüler sind vor Beginn der Bearbeitungszeit über das Verfahren und über die Hinweise zur Bearbeitung ausführlich zu informieren. Begriffe in den Aufgaben, die im Unterricht nicht eingeführt wurden, sind zu erläutern. Nach Klärung eventueller Fragen wird das Ende der Prüfungszeit festgesetzt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 135 Minuten und beginnt mit dem Abspielen der CD / des Tonträgers. Die Teile der Arbeit, die nicht im Aufgabensatz zu bearbeiten sind, müssen auf Reinschriftpapier geschrieben werden. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit sind der Aufgabensatz sowie sämtliche Blätter abzugeben. Teil A Listening Comprehension / Compréhension orale wird zuerst durchgeführt. Die CD/Der Tonträger enthält Arbeitsanweisungen, zwei Durchläufe der Hörtexte sowie Pausenzeiten für die Bearbeitung der Aufgaben. Nach dem Vorspielen der CD / des Tonträgers entscheiden die Schülerinnen und Schüler selbst, in welcher Reihenfolge sie die weiteren Bereiche (B, C, D, E) bearbeiten. Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass im Teil Text Production / Expression écrite eine Aufgabe ausgewählt und bearbeitet werden muss. Das Zählen der Wörter geschieht außerhalb der Bearbeitungszeit. Die Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs ist gestattet. Elektronische Wörterbücher gleich welcher Art dürfen nicht verwendet werden.

Anlage 1 Protokoll über die Abschlussarbeiten im Schuljahr 2009/2010 im Fach: Klasse / Lerngruppe:.... Hauptschulabschluss Realschulabschluss (Schulstempel) Nach 46 VOBGM ist über die schriftliche Prüfung ein Protokoll anzufertigen. Zeitpunkt der Öffnung und Ausgabe der Prüfungsunterlagen: Datum Uhrzeit Die Verpackung der Aufgabensätze ist unversehrt: ja nein Die Anzahl der enthaltenen Aufgabensätze und Handreichungen stimmt mit der auf der Verpackung angegebenen Zahl überein: (Fehlende Exemplare sind vor Ort durch Kopien zu ergänzen.) ja nein Gravierende Abweichungen sind hier im Protokoll festzuhalten und unverzüglich der zuständigen Dezernentin / dem zuständigen Dezernenten (Name, Uhrzeit) im Staatlichen Schulamt zu melden:...... Beginn der Prüfung: 9.00 Uhr. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der Prüfung zu ihrem Gesundheitszustand befragt: ja Die folgenden Schülerinnen und Schüler fühlen sich krank oder sind nicht erschienen:.................................... Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der Prüfung auf die Folgen von Täuschungen oder Täuschungsversuchen hingewiesen und über erlaubte und nicht erlaubte Hilfsmittel informiert. Die Schülerinnen und Schüler wurden darüber informiert, dass das Mitführen sämtlicher kommunikationstechnischer Medien einschließlich Mobiltelefonen in der Prüfung verboten ist. ja ja

Beginn der Bearbeitungszeit: (Protokoll Blatt 2) Ende der Bearbeitungszeit:... Name, Vorname Unterbrechung (von bis) Besondere Vorfälle:. Ort, Datum Aufsichtsführende Lehrkraft Schulleiterin / Schulleiter

Anlage 2 Zuständige Landesfachberater für Informationen zum Nachteilsausgleich Nachteilsausgleich bei Schülerinnen und Schülern mit Autismus: Herr Jörg Dammann Helen-Keller-Schule Elsa-Brandström-Allee 11 65428 Rüsselsheim Telefon: 06142/ 301 930 E-Mail: joerg.dammann@hks.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de Nachteilsausgleich bei blinden oder sehbehinderten Schülerinnen und Schülern: Herr Joachim Merget-Gilles Johann-Peter-Schäfer-Schule Johann-Peter-Schäfer-Straße 1 61169 Friedberg Telefon: 06031/ 608 0 E-Mail: merget-gilles@blindenschule-friedberg.de Nachteilsausgleich bei Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigung: Frau Maria Wisnet Homburger Straße 20 61169 Friedberg Telefon: 06031-608602 E- Mail: sekretariat@vatterschule.de