Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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Transkript:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

Allgemeine Angaben Tagespflegeeinrichtung Haus Ewald Name Ambulante Pflege Plus Anschrift Ewaldstr.43 Telefonnummer 0209/93048080 ggf. Email-Adresse und Homepage (der kontakt@app-info.de, app-info.de Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Tagespflegeeinrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Pflege und Soziale Betreuung ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität Max. 14 Tagespflegegäste am Tag Die Prüfung der zuständigen Behörde zur 05.07.2017 Bewertung der Qualität erfolgte am 2

Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht 1. Privatbereich (Einzelzimmer/Badezimmer/ Zimmergrößen) 2. Gemeinschaftsräume (Raumgrößen) 3. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) Keine Geringfügige Wesentliche Mangel behoben am Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 4. Speisen- und 01.09.2017 Getränkeversorgung 5. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 6. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 7. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 3

keine geringfügige 8. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung keine geringfügige 9. Information über Leistungsangebot 10. Beschwerdemanagement Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 11. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 12. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 13. Fort- und Weiterbildung 01.09.2017 4

Pflege und Betreuung keine geringfügige 14. Pflege- und Betreuungsqualität 15. Pflegeplanung/ Förderplanung 16. Umgang mit 01.09.2017 Arzneimitteln 17. Dokumentation 18. Hygieneanforderungen 19. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 20. Rechtmäßigkeit 21. Konzept zur Vermeidung 22. Dokumentation Gewaltschutz keine geringfügige 23. Konzept zum Gewaltschutz 24. Dokumentation 5

Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- 6

Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Hauswirtschaftliche Versorgung Bezüglich des Mittagessens konnte festgestellt werden, dass für die Tagespflegegäste keine richtige Auswahlmöglichkeit besteht, da lediglich ein Mittagsgericht für alle Bewohner bestellt und angeliefert wird. Gem. 4 Abs. 13 WTG ist die Freiheit der Nutzerinnen und Nutzer, eigene Entscheidungen zu treffen, zu beachten und ihre Selbstbestimmung zu fördern. Sie sind deshalb rechtzeitig zu beteiligen und ihre Wünsche sind zu berücksichtigen. Dieser Absatz bezieht sich auch auf die Speisenauswahl. Da auf den Speiseplänen des Zulieferers täglich drei Mittagsgerichte aufgeführt werden, sollten diese auch tatsächlich ausgewählt werden können. Zumindest muss die Möglichkeit eines Alternativgerichtes bestehen, sofern der Tagespflegegast das bestellte Menü nicht essen möchte. Das Mittagessen am Prüfungstag machte einen appetitanregenden und positiven Eindruck. Die Portionsgrößen waren mehr als ausreichend. Bei Bedarf können die einzelnen Komponenten des Mittagsmenüs auch noch nachgenommen werden. Inzwischen ist der Zulieferer gewechselt worden. Es kann nun zwischen verschiedenen Mittagsspeisen gewählt werden. Der festgestellte Mangel ist damit behoben worden. Pflege und Betreuung Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Die Einrichtung stellt aktuell das bisherige Dokumentationssystem auf die vereinfachte Pflegedokumentation (Strukturmodell) um. Anhand der Dokumentation waren für jeden Tagespflegegast individuelle pflegerische Maßnahmen ersichtlich. Im Gespräch mit den Tagespflegegästen wurden keine Kritikpunkte/Verbesserungsvorschläge geäußert. Grundsätzlich wurde die pflegerische und soziale Betreuung als positiv bewertet und die Freundlichkeit/Einsatzbereitschaft der Beschäftigten hervorgehoben. Für die Lagerung von Arzneimitteln wurden während der Prüfung Empfehlungen ausgesprochen. Bei der Verabreichung von Arzneimitteln werden die gebotenen Sorgfaltspflichten von den Beschäftigten eingehalten. 7

Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen/ Beschreibungen zutreffend sind. Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)? Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein. Was zeichnet die Einrichtung/das Angebot besonders aus? a) hinsichtlich der Konzeption (maximal 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein. b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen) Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein. 8