Verordnung über Benützungsgebühren, Spesen und Entschädigungen für Behördemitglieder und externe, freiwillig Mitarbeitende Version IV vom

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Transkript:

KIRCHGEMEINDE MÜHLEBERG Verordnung über Benützungsgebühren, Spesen und Entschädigungen für Behördemitglieder und externe, freiwillig Mitarbeitende Version IV vom 08.11.2016 Inhaltsverzeichnis Benützungsgebühren + Mieten 2 Spesen + Entschädigungen 3 Sitzungs- und Taggelder 4 Andere Entschädigungen 5 Beschluss Kirchgemeinderat 6 Vertraulich KGR-Verordnung vom 6.8.2008 gedruckt 17.11.2016

KIRCHGEMEINDE MÜHLEBERG Seite 2 1. Benützungsgebühren 1.1. Kirchenbenützunq a) Trauungen und Abdankungen Fr. 480.- für auswärtige Kirchenangehörige Kirchenbenützung und Arbeiten des Sigristen/in im Umfang von 3 Stunden* Fr. 200.- Organist/in inkl. Spesen Fr. 180.- (für zusätzliche Proben gem. Absprache) Administration Fr. 100.- *Jede weitere Stunde Sigristenbesoldung Fr. 60.-, Kirchenbenützung Fr. 80.- Die Kollekte von Trauungen für auswärtige und ortsansässige Kirchenangehörige wird sofern nicht anders gewünscht - bestimmt zu Gunsten der Pfarramtskasse b) Trauungen und Abdankungen Fr. 1 240.- für nicht Kirchenangehörige gemäss Reglement über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen, die den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben, KGV-Beschluss vom 6.5.2007 Zusammengesetzt aus folgenden Gebühren: a) Stellvertretungskosten Pfarramt Fr. 280.- b) Pauschalisierte Eigenleistungen der Kirchgemeinde infolge der kirchgemeindeeigenen Pfarrstellen Fr. 250.- c) Organistenbesoldung Fr. 180.- d) Sigristenbesoldung im Umfang von 3 Stunden* Fr 180.- e) Benützung des Kirchengebäudes im Umfang von 3 Stunden* Fr. 250.- f) Sekretariatskosten Fr. 100.- *Jede weitere Stunde Sigristenbesoldung Fr. 60.-, Kirchenbenützung Fr. 80.- Die Kosten reduzieren sich anteilmässig um nicht beanspruchte Leistungen. Die Kollekte von Trauungen für nicht Kirchenangehörige wird bestimmt zu Gunsten der Pfarramtskasse c) Konzerte auswärtiger Vereine Kirchenbenützung und Arbeiten des Sigristen/in im Umfang von 3 Stunden Fr. 200.- Jede weitere Stunde: Sigristenbesoldung Fr. 60.-, Kirchenbenützung Fr. 80.- 1.2. Mieten a) Beamer Für Behördemitglieder und Personal bei privatem Gebrauch Fr. Tag / 50.- b) Digitalpiano kostenlos c) Kirchenstube 1) Für Kirchliche Veranstaltungen kostenlos 2) Regelmässige BesucherInnen - Krabbelgruppe Jahrespauschale/Rechnung Fr. 150.- - ElternForum Mühleberg EFM Jahrespauschale/Rechnung Fr. 100.- - Frauenverein kostenlos - Klavierunterricht Gabriela Rüedi (Unterrichtszi.) Raummiete kostenlos Klavier 2. OG: Klavierstimmen: Eigentum Musikschule Laupen z.l. Musikschule Laupen 3) Nicht-kirchliche Veranstaltungen inkl. Privater Gebrauch Fr. 50.-

KIRCHGEMEINDE MÜHLEBERG Seite 3 2. Spesen a) Fahrentschädigung Unabhängig von Autogrösse pro km Fr. 0.75 Innerhalb der Kirchgemeinde werden keine km - Entschädigungen entrichtet. b) Verpflegung Bei Teilnahme an Delegiertenversammlungen Tagungen und Kursen, sofern nicht im Kursgeld inbegriffen Fr. 25.- 3. Entschädigungen a) Behördemitglieder In der Pauschalabgeltung enthalten sind: - Handwerkerbesprechungen - Telefonate - Fahrspesen innerhalb der Kirchgemeinde und Predigttaxi, Einkäufe, Kirchenkaffee Präsident/in Jahrespauschale Fr. 3'000.- Vize-Präsident/in Jahrespauschale Fr. 600.- entsprechend dem Pflichtenheft (Personalwesen) bis Fr. 1 100.- 1 Ratsmitglieder Jahrespauschale Fr. 400.- 2 Sekretär/in vertraglich geregelt Finanzverwalter/in vertraglich geregelt b) Funktionäre Rechnungsrevisor/in Jahrespauschale Fr. 250.- Sekretär/in Kirchgemeindeversammlung Jahrespauschale Fr. 200.- 1 Erhöhung des Grund-Honorars Vize-PräsidentIn um Fr. 100.- per KGR-Sitzung vom 11.2.2014 von Fr. 500.- auf Fr. 600.-, resp. inkl. Personalwesen von Fr. 1 000.- auf Fr. 1 100.-. 2 Erhöhung des Grund-Honorars Kirchgemeinderat/rätin um Fr. 100.- per KGR-Sitzung vom 11.2.2014 von Fr. 300.- auf 400.-

KIRCHGEMEINDE MÜHLEBERG Seite 4 4. Sitzungs- und Taggelder a) Tagesentschädigung intern Für interne Sitzungen, bei Beanspruchung von mehr als 2 Stunden je Vormittag und Nachmittag am gleichen Tag Fr. 100.- b) Tagesentschädigung extern Für externe Tagungen, bei Beanspruchung von mehr als 2 Stunden je Vormittag und Nachmittag am gleichen Tag Fr. 150.- (Vorbereitungstagungen Gwatt f. Kirchensonntag, Retraite, externe WB etc.) c) Halbtagesentschädigung Für Beanspruchung von über 2 Stunden vormittags oder nachmittags Fr. 50.- d) Abendsitzung Fr. 30.- e) Kurzsitzung Für Beanspruchung bis 2 Stunden, tagsüber Fr. 30.- inkl. Beisitze in ständigen Kommissionen (Delegierte Gümmenenhaus etc.)

KIRCHGEMEINDE MÜHLEBERG Seite 5 5. Andere Entschädigungen (für Nicht-Ratsmitglieder) 5.1. Obligatorische Angebote der KGM Legende: G = Finanzielle Entschädigung, Geld D = Dankespräsent F = Einladung zum Freiwilligen-Event a) Mitwirkungen im Gottesdienst (pro Anlass) G D F Musikgesellschaften Fr. 200.- Gesangsvereine (Männerchor, Gemischter Chor, Jodlerchor) Fr. 150.- Besondere Mitwirkungen (Ausnahmen entscheidet der KGR) Fr. 600.- (max.) z.b. (Profi-)Musiker(Erwachsener, inkl. Spesen und Proben) Fr. 200.-/Pers. Pianist(inkl. Fahrspesen, ersetzt Organistendienst) Fr. 200.- Bläserensemble (dito, open air) Fr. 100.-/Pers. Musiker (Schülerniveau) Fr. 50.-/Pers. b) Mitwirkungen in der KUW (pro Anlass) Begleitperson bei Exkursionen, z.b. Pilgertag, Sinnorama x x Leitungsteam KUW-Lager (inkl. Kost & Logis, max. 4 Pers.) Fr. 50.-/Tag x 5.2. Freiwillige Angebote der KGM a) Mitwirkungen im Gottesdienst (pro Anlass, jährl. abgerechnet) G D F Kinderbetreuung während Gottesdiensten x x Teammitglied für GD-GestaltungErwachsenen-GD s x x b) Mitwirkungen in der Kinderarbeit (pro Anlass jährl. abgerechnet) Gemäss Kinderangebote Homepage x x c) Mitwirkungen in der Erwachsenen- und Seniorenarbeit Entschädigung gemäss individuellen Leistungsvereinbarungen x (LV) x d) Übriges Teammitglied Seniorennachmittag und Herzschlag x x Abwart Schulhaus Allenlüften x Abwart Schulhaus Mühleberg x Weiterbildung aller Freiwilligen gemäss Bewilligung KGR. Gebrauchsmaterial wird gegen Quittung zurück vergütet. Der Kirchgemeinderat behält sich Änderungen und Anpassungen vor. Anpassung Pt. 5.2.c. per KGR-Beschluss 10.1.2012 Anpassung Pt. 1.2.b, 1.2.c., 3.d (gestrichen) und 5.ff. per KGR-Beschluss 8.11.2016

KIRCHGEMEINDE MÜHLEBERG Seite 6 Der Kirchgemeinderat hat dieser Verordnung an der Sitzung vom 6. August 2008 zugestimmt. Der Präsident: Die Sekretärin: Kurt Buri Das Kirchgemeindesekretariat hat den Beschluss der Verordnung mit der Inkraftsetzung ab 1. Januar 2009 im Amtsanzeiger Laupen Nr. 37 vom 11.9.2008 bekannt gegeben. Mühleberg, 11. September 2008 Die Sekretärin - Ergänzungen Version II per 10.01.2012 (Pt. 5.2.c.) - Ergänzungen Version III per 11.02.2014 (Pt. 3.a.): Das Kirchgemeindesekretariat hat die Aktualisierung von Pt. 3.a. mit der rückwirkenden Inkraftsetzung per 1.1.2014 in den Amtsanzeigern Laupen Nr. 15 und 16. vom 10. und 17. April 2014 bekannt gegeben. - Ergänzungen Version IV per 08.11.2016 (Pt. 1.2.b + c., 3.d (gestrichen) und 5.ff. : Der Kirchgemeinderat hat den Ergänzungen dieser Verordnung Version IV an dessen Sitzung vom 8. November 2016 zugestimmt. Der Präsident: Die Sekretärin: Walter Herren Das Kirchgemeindesekretariat hat die Aktualisierung mit der Inkraftsetzung per 1.1.2017 in den Amtsanzeigern Laupen Nr. 50 und 51. vom 15. und 22. Dezember 2016 bekannt gegeben. Mühleberg, 22. Dezember 2016 Die Sekretärin