Katechetin/Katechet Unterrichtsfunktion Kl

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1 Besoldungsplan Anhang zum Personalreglement gemäss Artikel 16, Abs. 2 Inhaltsverzeichnis Seite Mitarbeitende gemäss Kantonalem Besoldungsplan... 1 Katechetin/Katechet... 1 Sekretärin/Sekretär... 2 Sekretärin/Sekretär/Leiter/in Kirchgemeindeverwaltung/Redaktor/in... 2 Organistin/Organist... 2 Sigristin/Sigrist/Hauswart/in... 3 Sozialdiakon/innen... 3 Sozialdiakon/innen mit Leitungsfunktion... 4 Mitarbeitende Kirchliche Unterweisung Klavierbegleitung in Gottesdiensten... 4 Stellvertretung Organistin/Organist... 4 Festangestellte Organistin/Organist innerhalb der Kirchgemeinde... 4 Reinigungspersonal... 5 Pfarramtliche Stellvertretung... 5 Honorare an Dritte... 5 Genehmigungsvermerk... 5 Mitarbeitende gemäss Kantonalem Besoldungsplan In Ausnahmefällen kann das für Personalbelange zuständige Kirchgemeinderatsmitglied für alle in diesem Besoldungsplan aufgeführten Positionen eine andere Lohnklasseneinteilung vornehmen. Katechetin/Katechet Unterrichtsfunktion Kl Katechet/in III Unterrichtet selbständig und im Team-Teaching Bernische Katechetenausbildung Unterrichtserfahrung 18 Katechet/in HP Unterrichtet selbständig Bernische Katechetenausbildung, Zusatzausbildung in Heilpädagogik Unterrichtserfahrung

2 Besoldungsplan der Reformierten Kirche Ostermundigen Seite 2 Telefonistin, Sekretärin/Sekretär Verwaltungsfunktion Kl Ausführend, einfache Sach- - Schreibarbeit nach Vorlage Telefonistin, KV oder gleichwertige Wenig bearbeitung - Einfache Kassenführung und Buchhaltung (Zahlungsverkehr) - Koordinationsaufgaben - Telefondienst Sekretär/in, Sachbearbeiter/in, Redaktor/in Verwaltungsfunktion Kl Selbständig/ einfache Sachbearbeitung - Korrespondenz selbständig Wenig Berufserfah- - Koordinationsaufgaben rung - Protokollführung - Telefondienst 13 Selbständig/ einfache Sachbearbeitung Ausführend/ Kontrollfunktion/ Sachbearbeitung/Leitung Sekretariat/ Redaktion Übernahme Arbeitsgebiete - selbständige Bearbeitung eines bestimmten Sachgebietes - ausarbeiten von Berichten und Stellungnahmen - Auskünfte/Beratungen - Abklärungen - Planungsaufgaben - Protokolle, anspruchsvolle Korrespondenz - KV oder gleichwertig - Gemeindeverwaltung - Spezialkurse (Führungserfahrung) - Journalismus - Anspruchsvolle Korrespondenz - Sachauskünfte 14 Selbständige Sachbearbeitung Organistin/Organist Musikalische Funktion Kl Organist/in V Ohne Ausweis 15 Organist/in IV Ausweis I, Klavierdiplom 15 Organist/in III Ausweis II 21 Organist/in II Lehrdiplom Organist/in I Konzertdiplom

3 Besoldungsplan der Reformierten Kirche Ostermundigen Seite 3 Sigristin/Sigrist/Hauswart/in Manuelle Funktion Kl Ausführend, zum Teil selbständig - Reinigung Gebäulichkeiten und Anlagen Berufslehre (Hauswart/in) Keine oder wenig Be- - Umgebungsarbeiten rufserfah- - Bereitstellung der Räumrung als Hauswart - Handwerkliche Arbeiten Ausführend, selbständig Berufslehre (Sigrist/in) - Überwachung und Betreuung von Gebäulichkeiten, Anlagen und Geräten - Selbständige Erledigung der Arbeiten - Belegungskontrolle - Gottesdienste und kirchliche Anlässe/Kasualien - Überwachen der Handwerker - Leitung kleinerer Projekte, Weiterbildung in Führungsfragen Sozialdiakon/innen Soziale Funktionen Kl Sachbearbeitung - Betreuung und Beratung von Einzelpersonen Anerkannte oder gleichwertige Mit oder ohne Be- - Arbeit mit Gruppen Ausrufserfah- - Mithilfe bei der Durchführung verschiedener Aktionen bildung für rung - Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Behörden und Kommissionen - Erstellung von Berichten und Anträgen - Erledigung verschiedener administrativer Arbeiten - Planung und Durchführung von Anlässen - Alleinverantwortung in schwierigen Beratungs- und Betreuungsaufgaben - PR-Arbeit - Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten

4 Besoldungsplan der Reformierten Kirche Ostermundigen Seite 4 18 Sachbearbeitung, Leitung Team - Betreuung und Beratung von Einzelpersonen - Arbeit mit Gruppen - Mithilfe bei der Durchführung verschiedener Aktionen - Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Behörden und Kommissionen - Erstellung von Berichten und Anträgen - Erledigung verschiedener administrativer Arbeiten - Planung und Durchführung von Anlässen - Alleinverantwortung in schwierigen Beratungs- und Betreuungsaufgaben - PR-Arbeit - Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten - Leitung des Teams inkl. Mitarbeit in der Kollegiumsleitung und bei den MAG Anerkannte oder gleichwertige für Mit, Weiterbildung in Führungsfragen Mitarbeitende Kirchliche Unterweisung Der Arbeitsaufwand und die Besoldung gelten pro Lektion oder Sitzung und orientieren sich nach den Richtlinien der Kantonalkirche (HUB / April 2004). Pro Lektion à 45 Minuten: CHF 50.- pauschal (inkl. Vor- und Nacharbeit) Sitzungen: CHF 30.- pro Sitzung pauschal Klavierbegleitung in Gottesdiensten Entschädigung pro Gottesdienst (BOV, Preisstand 15. Oktober 2008) CHF Stellvertretungen Organistin/Organist Gemäss Empfehlung für die Besoldung von Organistinnen und Organisten des Bernischen Organistenverbandes BOV vom 15. Oktober Die Stellvertreter/innen haben zudem Anspruch auf die Vergütung der Reisespesen (Ziff. 6 und 8, BOV). Ohne Ausweis CHF Organistenausweis I und II, Klavierdiplom CHF Lehr- und Konzertdiplom CHF Festangestellte Organistin/Organist innerhalb der Kirchgemeinde Gemäss Empfehlung für die Besoldung von Organistinnen und Organisten des Bernischen Organistenverbandes BOV vom 15. Oktober 2008 (Ziff. 6, BOV). Ohne Ausweis CHF Organistenausweis I und II, Klavierdiplom CHF Lehr- und Konzertdiplom CHF 180.-

5 Besoldungsplan der Reformierten Kirche Ostermundigen Seite 5 Reinigungspersonal bei 5 Wochen Ferien und bis zum vollendeten 20. Altersjahr: CHF ,6 % Ferienentschädigung CHF 23.- bei 4 Wochen Ferien: CHF ,33 % Ferienentschädigung CHF 25.- bei 5 Wochen Ferien und ab dem vollendeten 20. Altersjahr: CHF ,6 % Ferienentschädigung CHF bei 6 Wochen Ferien: CHF ,04 % Ferienentschädigung CHF Pfarramtliche Stellvertretungen Gemäss Stellvertretungsentschädigungsverordnung ( ) vom 10. September 2008 des Regierungsrates Gottesdienste aller Art (inkl. Abendmahl) CHF Urnenbeisetzung (falls nicht unmittelbar vor oder nach dem Trauergottesdienst) CHF 60.- Tauf-, Trau- und Trauergespräch CHF 50.- Honorare an Dritte (Musik und andere Leistungen) Grundsätzlich ist jeweils abzuklären, ob es sich um Personen als Selbständigerwerbende oder um Unselbständigerwerbende handelt. Bei selbständig erwerbenden Personen (Coaching, Journalisten) sind die Beträge der 1. Säule (AHV/IV/EO/ALV) nicht abzurechnen und Ende Jahr wird kein Lohnausweis erstellt. Dies muss in der Vereinbarung untereinander festgelegt sein. Für Kurzeinsätze und temporären Aushilfen werden keine Lohnausweise erstellt (ausser Reinigungspersonal). In der Regel handelt es sich um Musikanten oder Kurzaushilfen im Bereich Unterhalt und Umgebung oder um extern vergebene Lageraktivitäten wie etwa Leitung, Koch/Köchin usw. Eine Lohnausweiserstellung erfolgt, sobald das Total der Honorare CHF /Jahr übersteigt und die Honorarempfangenden nicht selbständig erwerbend sind. Genehmigungsvermerk Der vorliegende Anhang zum Personalreglement wurde an der Sitzung des Kirchgemeinderates vom 21. Oktober 2014 genehmigt und tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft. Es ersetzt den Anhang vom 22. November Reformierte Kirche Ostermundigen Peter Hofer, Präsident Sonja Kramer, Personalverantwortliche

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