Integration
Integrationspakt kompakt Baden-Württemberg hat einen Pakt für Integration. Für 2017 und 2018 stehen insgesamt 320 Millionen Euro zur Verfügung. Davon gehen 180 Millionen über eine Pauschale von 1.125 pro Flüchtling und Jahr in die Finanzierung der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in die Gemeinden. Das Land hat bislang den Kommunen hierfür keine Mittel zur Verfügung gestellt. 140 Millionen sollen für Integrationsprogramme zur Verfügung stehen. Noch ist aber völlig offen, wie diese Mittel eingesetzt werden sollen. Die kommunalen Landesverbände wollen möglichst wenig Vorgaben und möchten darüber entschieden. Das Land hat die Wohlfahrtsverbände bislang nicht in die Beratung miteinbezogen. Die Diakonie Baden begrüßt den Integrationspakt grundsätzlich und auch die vom Sozialministerium formulierten Ziele. Nach Ansicht der Diakonie ist das Volumen des Paktes ein guter Anfang. Die Aufgabe besteht jetzt darin, die Mittel gezielt einzusetzen. Der Integrationspakt ist Teil einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und setzt ein deutliches Zeichen gegen Rechts. Die Diakonie Baden fordert: 1. Die insgesamt 140 Millionen Euro für das auf 2 Jahre angelegte Integrationsprogramm müssen in die Integrationsberatung und -unterstützung fließen. Auch Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung müssen durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit begleitet und ihre Integration in die deutsche Gesellschaft so effektiv gefördert werden. 2. Zentral wichtig sind einheitliche Qualitätsstandards. Es muss sichergestellt werden, dass anerkannte Flüchtlinge überall in Baden-Württemberg die gleiche Qualität und Intensität der Beratung und Begleitung erfahren. 3. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind in die Beratungen über die Verwendung der Gelder miteinzubeziehen. Insbesondere Diakonie und Caritas sind bereits bspw. über die Kirchengemeinden im ganzen Land in der Flüchtlingsarbeit aktiv.
Sie haben in den vergangenen Jahren Beratungsstrukturen aufgebaut, die jetzt genutzt werden können. Die Wohlfahrtsverbände kennen genau den Bedarf und die Möglichkeiten für gute Integration. Ein möglichst effektiver Einsatz der Mittel des Integrationspaktes wäre so gewährleistet. 4. Die Integrationsberatung und -unterstützung muss durch unabhängige Fachkräfte bei gemeinnützigen Trägern der Sozialen Arbeit erfolgen. Integrationsberatung und hoheitliche Aufgaben sind klar zu trennen, um Interessenskollisionen zu vermeiden. Als gesellschaftsnahe Träger können die Verbände eine zentrale Funktion übernehmen, die Integrationsarbeit effektiv zu gestalten, bei Konflikten zu vermitteln und insgesamt durch eine gute Gemeinwesenarbeit die Akzeptanz in der Aufnahmegesellschaft zu fördern.
Flüchtlingsarbeit von Kirche und Diakonie in Baden Kirchlich-diakonische Fachberatungsstellen für Flüchtlinge (kirchlich finanziert) Kirchenbezirksbeauftragte Flucht und Migration (kirchlich finanziert) Verfahrens- und Sozialberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen durch die Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas, DRK, AWO, Parität) LEA = Landeserstaufnahmestelle BEA = bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung Flüchtlingssozialarbeit in den Stadt- und Landkreisen DW = Diakonisches Werk CV = Caritas-Verband DRK = Deutsches Rotes Kreuz Flüchtlingssozialarbeit für Personen in der Anschlussunterbringung Initiativen / Ehrenamtliche Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge / Ausländer (UMF / UMA) in der Jugendhilfe Behandlungszentren für Folteropfer Weitere Beratungsangebote Bildungseinrichtungen Weitere Angebote für Flüchtlinge und Einheimische Ursprünglich 3,0 Deputate Seit 2014 + 2,0 Deputate Seit 2015 + 6,0 Deputate Seit 2016 + 8,0 Deputate Insgesamt: 19,0 Deputate Seit 2016 0,5 Deputate pro Kirchenbezirk (24 Kirchenbezirke) In Baden : Ankunftszentrum Heidelberg, LEA Karlsruhe, LEA/BEA Mannheim, LEA Wertheim, LEA Freiburg, BEA Villingen/Donaueschingen Übertragen auf die Wohlfahrtsverbände in Baden in den Kreisen: Stadt Pforzheim (DW), Stadt Mannheim (DW/CV), Neckar-Odenwald-Kreis (DW/CV), LK Rastatt (DW/CV), LK Lörrach (DW/CV), Bodenseekreis (DW/DRK), Schwarzwald-Baar-Kreis (DRK) Derzeit keine Finanzierung durch das Land Einzelne Kreise und Gemeinden haben Eigenmittel eingesetzt teilweise Fachstellen bei den Verbänden (auch der Diakonie); z.b. Landkreis Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Konstanz In fast allen Gemeinden / Stadtteilen zwischen 10 bis mehr als 50 Personen aktiv, viele Menschen mit kirchlichem Hintergrund, oft sind die Kirchengemeinden vor Ort mit aktiv ca. 300 Plätze in diakonischen Einrichtungen in Baden Refugio Villingen, Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten Karlsruhe Kompetenzzentren Beratung Anerkennung beruflicher Qualifikationen in den 4 Regierungsbezirken (Diakonie in FR, KA, HD) Die diakonischen Beratungsstellen (wie z.b. Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, ) werden verstärkt auch von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Anspruch genommen 635 Evangelische Kindertageseinrichtungen; Evangelischer Religionsunterricht in den Schulen Evangelische Erwachsenenbildung, Bildungsangebote der Diakonie, Schulsozialarbeit Begegnungsangebote wie z.b. Cafe International, Begegnungsfreizeiten, gemeinsame Veranstaltungen u.v.m.
Zugang von Asylbegehrenden* in Baden-Württemberg pro Kalenderwoche seit Januar 2015* * Die Grafik weist den an der Pforte der Erstaufnahmeeinrichtungen erfassten Zugang vor EASY-Verteilung und Registrierung auf. Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Monatlicher Zugang von Asylbegehrenden (für Erstanträge) mit Verbleib in Baden-Württemberg in den vergangenen 13 Monaten Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Zugang Asylbegehrender (Erstanträge und Verbleib*) in Baden-Württemberg im November 2016 Staatsangehörigkeit Anzahl Anteil (in %) Syrien 222 13,1 Eritrea 219 12,9 Gambia 173 10,2 Nigeria 169 10,0 Irak 122 7,2 Afghanistan 106 6,2 Türkei 84 4,9 Somalia 54 3,2 Bosnien und Herzegowina 52 3,1 Albanien 48 2,8 Serbien 47 2,8 Kamerun 41 2,4 Togo 38 2,2 Mazedonien 36 2,1 Iran 36 2,1 Algerien 35 2,1 Indien 31 1,8 Georgien 29 1,7 Pakistan 22 1,3 Kosovo 19 1,1 Tunesien 17 1,0 Sri Lanka 15 0,9 Russische Föderation 14 0,8 Marokko 12 0,7 China 9 0,5 Ungeklärt 38 2,2 Andere Länder 8 0,5 Staatenlos 2 0,1 Insgesamt November 2016 1.698 100 * Bei diesen Zugangszahlen handelt es sich um jene Asylbegehrenden, die bekundet haben, einen Asylerstantrag stellen zu wollen, und die nach der Registrierung in Baden- Württemberg verblieben, d.h. nicht in ein anderes Bundesland weitergeleitet wurden. Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration BW, 12/16.
Grafiken und Zahlen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Erläuterung: Bei den folgenden Zahlen zur Entwicklung der Asylanträge fällt auf, dass 2016 die Zahl der gestellten Anträge massiv angestiegen ist, obwohl die Zahl der neu eingereisten Geflüchteten in diesem Jahr im Vergleich zu 2015 stark zurückgegangen ist. Dies erklärt sich damit, dass bei vielen der 2015 eingereisten und von den Landesbehörden registrierten Asylsuchende, die formellen Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erst 2016 aufgenommen wurden. Diese Fälle werden beim BAMF erst 2016 als neue Asylanträge erfasst. Über die neu ankommenden Geflüchteten geben die Landesstatistiken korrekter Auskunft.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge