FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. Geschäftsordnung

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Transkript:

FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. Geschäftsordnung

0 Inhaltsverzeichnis 0 Inhaltsverzeichnis... 1 1 Vorwort... 2 2 Satzung... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Mitgliedsbeitrag... 3 5 Bankverbindung... 2 6 Jahreshauptversammlung... 3 7 Wahlschema... 3 8 Stellenbeschreibungen... 4 8.a 1. Vorsitzender... 4 8.b 2. Vorsitzender... 4 8.c 1. Kassierer... 4 8.d 2. Kassierer... 5 8.e 1. Schriftführer... 5 8.f 2. Schriftführer... 5 8.g Beirat... 5 8.h Sportleiter... 6 8.i Organisationsleiter... 6 8.j Medienbeauftragter... 6 9 Fahrten... 7 9.a Anmelderegelungen..... 7 9.b Kosten..... 7 10 Dauerkartenregelung... 8 10.a Bundesliga..... 8 10.b Pokalwettbewerbe..... 9 11 Gültigkeit... 9 FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. 1

1 Vorwort Lt. 25 BGB ist die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins die Vereinsatzung. Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus 57 und 58 BGB. Grundlegende Inhalte sind u. a. Name, Zweck und Sitz, gegebenenfalls Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft, Vorstand (Anzahl, Wahl, Rechte und Pflichten, Umfang der Finanzberechtigung), Mitgliederversammlung (Beschlußfähigkeit, Entscheidungsumfang gegenüber dem Vorstand, Beschlußverfolgung), Auflösung des Vereins, etc. Des weiteren gibt es allerdings Dinge, die eine Satzung überfrachten würden. Um diese Dinge zu fixieren, wurde diese Geschäftsordnung entworfen. Sie dient als Grundlage für die Arbeit des Vorstandes und enthält u. a.: Mitgliedsbeitrag, Wahlschema, Stellenbeschreibungen und Dauerkartenregelungen. 2 Satzung Die Satzung regelt folgende Punkte: o Name, Sitz, Geschäftsjahr o Vereinszweck o Vereinsämter o Erwerb der Mitgliedschaft o Rechte und Pflichten der Mitglieder o Beitrag o Erlöschen der Mitgliedschaft o Ehrungen und Ehrenmitglieder o Mitgliederversammlung o Außerordentliche Mitgliederversammlung o Versammlungsablauf/Abstimmung o Wahlen o Vorstand o Geschäftsbereich des Vorstandes o Beschlußfassung des Vorstandes o Auflösung des Vereins o Inkrafttreten der Satzung Die aktuelle Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 25.04.2009 beschlossen und trat umgehend in Kraft. Diese Satzung löste die bisherige Satzung vom 26.05.2006, eingetragen ins Vereinsregister am 07.08.2006 beim Amtsgericht Bad Berleburg unter der Nummer 0496, ab. 3 Mitgliedschaft Lt. 4 der Satzung wird die Mitgliedschaft im Fan-Club mit Ausfüllen und Unterschrift der Bankeinzugsermächtigung und des Aufnahmeformulars wirksam. Falls dem Antrag stattgegeben wird, erhält das neue Mitglied eine Beitrittsbestätigung u. a. mit Angabe des Wirksamkeitsdatums und der Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages. Beigefügt wird der provisorische Mitgliedausweis. Beim Ausscheiden erhält das Mitglied eine Austrittsbestätigung mit Angabe des Wirksamkeitsdatums. FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. 2

4 Mitgliedsbeitrag Lt. 6 der Satzung ist der Mitgliedsbeitrag jährlich im voraus zu entrichten. Neu aufgenommene Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für o Erwachsene 20,- o Jugendliche ab 12 Jahren 10,- o 2. Jugendliche in Familie 0,- o Ehrenmitglieder 0,- Der Beitrag wird im Januar eines Jahres vom 1. Kassierer per SEPA (Single Euro Payments Area, deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) eingezogen. Die Aufnahmegebühr beträgt 0,-. Sowohl der Beitrag als auch die Gebühr wurden von der Mitgliederversammlung am 24.03.2001 beschlossen. 5 Bankverbindung Gläubiger-Identifikationsnummer IBAN (Kontonummer) BIC (Bankleitzahl) DE85ZZZ00000157713 DE41460534800000400804 WELADED1BEB (Sparkasse Wittgenstein) 6 Jahreshauptversammlung Lt. 9, Absatz 2 sollen die turnusmäßigen ordentlichen Jahreshauptversammlungen des Vereins grundsätzlich im fünften oder sechsten Monat nach Ablauf des alten Geschäftsjahres stattfinden. Hierzu wird ergänzt, daß sie immer am letzten Samstag im März stattfinden sollten. Sprechen triftige Gründe gegen diesen Termin (z. B. Spiele des FC Schalke 04, Fahrten zu Spielen des FC Schalke 04) kann der Termin um bis zu zwei Wochen nach hinten oder vorne verschoben werden. Veranstaltungsort sollte das Vereinslokal sein. 7 Wahlschema Die Wahlen sind grundsätzlich im 12 der Satzung definiert. Besonders der Absatz 2 soll verhindern, daß der Vorstand in einem Jahr sämtliche Entscheidungsträger verliert. Daraufhin wurde folgendes Wahlschema eingeführt. FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. 3

Tabelle 1: Wahlschema Jahr 1 dieses Wahlschemas ist 2004. Des weiteren wird jedes Jahr ein Rechnungsprüfer für die Dauer von zwei Jahren gewählt. 8 Stellenbeschreibungen Nach Ablauf der Amtszeit wird die Stellenbeschreibung zusammen mit dem wiedergewählten oder neuen Stelleninhaber auf ihre sachliche Richtigkeit überprüft und gegebenenfalls angepaßt. 8.a 1. Vorsitzender 1. Bezeichnung: 1. Vorsitzender 2. wird vertreten durch: 2. Vorsitzenden / 1. Kassierer / 1. Schriftführer 3. vertritt: ---------- - Repräsentant des Vereins - Vertreter des Vereins - Leitung der Mitgliederversammlung - Organisation von Auswärtsfahrten - Verteilung der Vereinszeitschrift FAN-POST - geschäftsführendes Vorstandsmitglied, einzelvertretungsberechtigt - ausschlaggebende Stimme bei Stimmengleichheit bei Vorstandssitzungen 8.b 2. Vorsitzender 1. Bezeichnung: 2. Vorsitzender 3. vertritt: 1. Vorsitzenden - Stellvertreter des 1. Vorsitzenden - Repräsentant des Vereins 8.c 1. Kassierer 1. Bezeichnung: 1. Kassierer FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. 4

2. wird vertreten durch: 2. Kassierer 3. vertritt: 1. Vorsitzenden - Kassenführung des Vereins - Organisation von Fahrten Auf Schalke - Verteilung der Vereinszeitschrift FAN-POST - geschäftsführendes Vorstandsmitglied, einzelvertretungsberechtigt 8.d 2. Kassierer 1. Bezeichnung: 2. Kassierer 3. vertritt: 1. Kassierer - Stellvertreter des 1. Kassierers - Jugendbeauftragter 8.e 1. Schriftführer 1. Bezeichnung: 1. Schriftführer 2. wird vertreten durch: 2. Schriftführer 3. vertritt: 1. Vorsitzenden - Schriftführung des Vereins - Protokollführung bei Mitgliederversammlungen - geschäftsführendes Vorstandsmitglied, einzelvertretungsberechtigt - Pressesprecher 8.f 2. Schriftführer 1. Bezeichnung: 2. Schriftführer 3. vertritt: 1. Schriftführer - Stellvertreter des 1. Schriftführers 8.g Beirat 1. Bezeichnung: Beirat 3. vertritt: ---------- FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. 5

- Beraten des geschäftsführenden Vorstands 8.h Sportleiter 1. Bezeichnung: Sportleiter 3. vertritt: ---------- - Leitung der Vereins-Fußballmannschaft - Verteilung der Vereinszeitschrift FAN-POST - Ausschließlich beratende Funktion bei Beschlüssen und Abstimmungen des Vorstandes, kein Stimmrecht 8.i Organisationsleiter 1. Bezeichnung: Organisationsleiter 3. vertritt: ---------- - Organisationsleitung bei festlichen Veranstaltungen des Vereins - Ausschließlich beratende Funktion bei Beschlüssen und Abstimmungen des Vorstandes, kein Stimmrecht 8.j Medienbeauftragter 1. Bezeichnung: Medienbeauftragter 3. vertritt: ---------- - Erstellen der Vereinszeitschrift FAN-POST - Pflege der Vereinshomepage - Ausschließlich beratende Funktion bei Beschlüssen und Abstimmungen des Vorstandes, kein Stimmrecht FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. 6

9 Fahrten Der Verein organisiert u. a. Busfahrten zu Spielen des FC Schalke 04, sowohl zu Heim- als auch zu Auswärtsspielen. Um die starke Nachfrage zu ordnen, wurden die unter Punkt 9.a stehenden Regeln erarbeitet. Die Kosten für die Fahrten sind unterschiedlich, sie werden unter Punkt 9.b erläutert. 9.a Anmelderegelungen Folgende Anmelderegeln zu o. g. Fahrten gelten: o Mitglieder werden bis drei Wochen vor der Fahrt vorrangig behandelt. o Nach der Veröffentlichung des Spielplans der Saison gibt es einen Termin, nach dem Bestellungen für alle Busfahrten (außer Drei-Tages-Fahrt) möglich sind. Es ist derselbe Termin wie der Termin zur Bestellung der Dauerkarten der Hinrunde, siehe Dauerkartenregelung Punkt 10.a. o Der genaue Termin wird über unsere Internetseite bekanntgegeben. o Anmeldungen nimmt nur der 1. Kassierer entgegen. 9.b Kosten Die Kosten für eine Busreise setzen sich wie folgt zusammen: o Der Buspreis pro Person ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer. Jugendliche bezahlen weniger als Erwachsene, siehe Tabelle 2. o Von den Teilnehmern, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben, wird eine Getränke- Pauschale von 6,- erhoben. Den Teilnehmern unter 16 Jahren wird diese erlassen, siehe Tabelle 3. o Das optionale Frühstück (nur samstags bei Nachmittagsspielen) wird mit 3,- berechnet. o Der Kartenpreis ist individuell. Tabelle 2: Buspreis Tabelle 3: Getränkepauschale FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. 7

Tabelle 4: Fahrtpreis 10 Dauerkartenregelung Der Fan-Club verfügt über fünf Dauerkarten für Heimspiele des FC Schalke 04, Block 27, Reihe 5, Plätze 1-5. Um die starke Nachfrage nach diesen Karten zu regeln wurde ein vorstandsinterner Ausschuß gebildet. Die nachstehenden Regelungen für die Vergabe dieser Dauerkarten wurden von diesem Ausschuß ausgearbeitet und vom gesamten Vorstand am 07.02.2009 beschlossen. Es wird zwischen Bundesliga und Pokalwettbewerben unterschieden. 10.a Bundesliga Für die Dauerkarten der Bundesliga-Heimspiele gelten folgende Regeln: o Mitglieder werden bis drei Wochen vor der Fahrt vorrangig behandelt. o Die Kartenvergabe wird in Hin und Rückrunde geteilt. Je Runde kann jedes Mitglied einmal Karten bestellen (je nach Verfügbarkeit). o Es können max. 3 Karten pro Person bestellt werden. o Bei jeder Bestellung müssen verbindliche Namen aller Teilnehmer angegeben werden. o Es gibt pro Saison zwei Termine, ab denen Anmeldungen angenommen werden. Nach der Veröffentlichung des Spielplans der Saison gibt es einen Termin, nach dem Anmeldungen für die Hinrunde abgegeben werden können. Anmeldungen für die Rückrunde sind dann ab Anfang Januar möglich. Die genauen Termine werden über unsere Internetseite bekanntgegeben. o Anmeldungen nimmt nur der 1. Kassierer entgegen. FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. 8

10.b Pokalwettbewerbe Für die Dauerkarten der Europa- und DFB Pokal-Heimspiele gelten folgende Regeln: o Mitglieder werden bis drei Wochen vor der Fahrt vorrangig behandelt. o Es können max. 3 Karten pro Person bestellt werden. o Bei jeder Bestellung müssen verbindliche Namen der Mitfahrer angegeben werden. o Die Anmeldung kann frühestens drei Tage nach der jeweiligen Auslosung erfolgen. Diese Termine werden nicht gesondert bekanntgegeben. o Anmeldungen nimmt nur der 1. Kassierer entgegen. 11 Gültigkeit Die vorstehende Geschäftsordnung, Version 01 vom 01.07.2013, wurde vom Vorstand am 03.07.2013 beschlossen und tritt umgehend in Kraft. Die jeweils gültige Ausfertigung wird auf der Homepage veröffentlicht. Ausdrucke und Auszüge dienen nur zur Information und unterliegen nicht dem Änderungsdienst. Bad Berleburg, 03.07.2013 1. Vorsitzender 1. Schriftführer 1. Kassierer FC Schalke 04 Fan-Club Müsse 1982 e. V. 9