Vertrag zur Durchführung des praktischen Teils eines dualen Studienganges in Kooperation mit der WelfenAkademie in Braunschweig

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Transkript:

Vertrag zur Durchführung des praktischen Teils eines dualen Studienganges in Kooperation mit der WelfenAkademie in Braunschweig zwischen der Firma (nachfolgend als Betrieb bezeichnet) und Herrn geb. am (nachfolgend als Student bezeichnet) 1 Präambel Im Rahmen des Studienganges mit dem Abschluss des Bachelor of Arts an der WelfenAkademie in Braunschweig wird in Kooperation mit dem Betrieb eine wissenschaftsund praxisorientierte berufliche Bildung vermittelt. Vertragsgegenstand ist der praktische Teil des oben genannten Studiengangs an der WelfenAkademie gemäß der geltenden Prüfungsordnung sowie dem Hochschulgesetz des Landes Niedersachsen. Voraussetzung für das Wirksamwerden ist die Vorlage des Nachweises der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife und die Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung der WelfenAkademie. 2 Studien- und Praktikumszeit Das Praktikumsverhältnis beginnt am und endet mit Ablauf des, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Betrieb beabsichtigt, den Studenten / die Studentin (im Folgenden wird Vereinfachungsgründen nur die männliche Sprachform benutzt) nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs in ein Anstellungsverhältnis zu übernehmen, ein Rechtsanspruch darauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2 Die Ausbildung erfolgt im blockweisen Wechsel von Praxiszeiten im Betrieb (jeweils ca. 13 Wochen je Semester) und Theoriezeit an der WelfenAkademie (jeweils ca. 10 Wochen je Semester). Das Praktikum wird im Betrieb durchgeführt. Der Betrieb behält sich einen Praktikumseinsatz an weiteren oder anderen Standorten vor, soweit dies mit der Erreichung des Studien- und Ausbildungszieles vereinbar ist. 3 Probezeit und Verlängerung Die ersten 6 Monate des Praktikumsverhältnisses gelten als Probezeit. Wird der Studienund Ausbildungsgang während der Probezeit um mehr als 2 Monate unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. Wird das Studium nicht in der Regelstudienzeit von sieben Semestern abgeschlossen, so verlängert sich das Praktikumsverhältnis automatisch einmal um ein Semester. 4 Betriebliche Praktikumszeit/Freistellung Die regelmäßige betriebliche Praktikumszeit beträgt zur Zeit ohne Pausen wöchentlich 40 Stunden und richtet sich darüber hinaus nach dem jeweils üblichen Zeitrahmen der jeweiligen Praktikumsabteilungen. Der Student soll bei ganzjähriger Vertragsdauer an 24 Einsatztagen im Jahr vergütete Freistellung erhalten. Im letzten Ausbildungsjahr wird hierauf die Freistellung für die Diplomarbeit angerechnet. Die Freistellung muss zusammenhängend während der vorlesungsfreien Zeit der WelfenAkademie genommen werden. 5 Bachelorarbeit / Projektarbeiten Es besteht Einvernehmen darüber, dass von dem Studenten während des Studiums erstellte betriebsbezogene Projektarbeiten und die Bachelorarbeit in das Eigentum des Betriebes übergehen und urheberrechtliche Ansprüche des Studenten auch nach Abschluss der Ausbildung ausgeschlossen sind. Vor jeder Veröffentlichung der Arbeit bzw. von Teilen der Arbeit ist die Einwilligung des Unternehmens einzuholen; ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Veröffentlichungen, die nach der jeweiligen Satzung der Hochschule für den angestrebten Abschluss zwingend erforderlich sind und keinen Rückschluss auf das Unternehmen zulassen. Das Unternehmen ist berechtigt, den inhaltlichen Fortschritt der Bachelorarbeit zu kontrollieren. Der Student hat hierzu die erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen vorzulegen. Der Student ist verpflichtet, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Fertigstellung der Bachelorarbeit dem Unternehmen ein Exemplar kostenlos zu übergeben. Des Weiteren ist der Student verpflichtet, auf Anforderung des Unternehmens das Ergebnis der

3 Bachelorarbeit vor einem fachkundigen und interessierten Teilnehmerkreis im Betrieb zu präsentieren. 6 Pflichten des Betriebes Der Betrieb wird dafür Sorge tragen, dass dem Studenten während der Praktikumszeit in Ergänzung zum Studienplan der WelfenAkademie die selbständige berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zur Erreichung des Studienziels erforderlich ist. Die sachliche und zeitliche Gliederung des Praktikumsablaufes wird so durchgeführt, dass das Studienziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Die für die betriebspraktische Ausbildung notwendigen Ausbildungsmittel werden kostenlos zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Ausbildungsmittel, die für das Studium an der WelfenAkademie benötigt und nicht durch die Hochschule zur Verfügung gestellt werden, sind vom Studenten zu tragen. Der Student wird neben den Theoriephasen, d. h. zum Besuch der Lehrveranstaltungen an der WelfenAkademie, auch für die Zeit der Prüfungen freigestellt. Entsprechend der Prüfungsordnung wird das Thema für eine praxisbezogene zweimonatige Bachelorarbeit vom Betrieb vorgeschlagen und der Student während der Bearbeitungszeit von anderen Aufgaben freigestellt. Über Ort und andere Rahmenbedingungen zur Erstellung der Arbeit entscheidet der Betrieb. 7 Pflichten der Studentin / des Studenten Der Student hat dafür Sorge zu tragen, die Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Studienziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. Der Student verpflichtet sich insbesondere - die im Rahmen des Praktikums übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen; - an Lehrveranstaltungen und an Prüfungen der WelfenAkademie regelmäßig und pünktlich zu den vorgegebenen Zeiten teilzunehmen bzw. bei Ausfall von Veranstaltungen dem Betrieb zur Verfügung zu stehen; - den Weisungen zu folgen, die im Rahmen des betrieblichen Praktikums erteilt werden; - die geltende betriebliche Ordnung zu beachten; - Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese nur zu den entsprechend übertragenen Arbeiten zu verwenden; - alles im Betrieb Wahrgenommene und Erfahrene, sowohl in kaufmännischer als auch in technischer Hinsicht sowie alle Geschäftsangelegenheiten, geheimzuhalten. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht nur nach außen, sondern auch gegenüber anderen unbeteiligten Mitarbeitern des Betriebes. Sie bleibt auch nach Ablauf dieser Vereinbarung bestehen; - bei Fernbleiben vom Praktikum bzw. von Lehrveranstaltungen der WelfenAkademie unter Angabe von Gründen unverzüglich dem Betrieb und der Hochschule Nachricht zu geben. Die Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall ist dem Betrieb unverzüglich nachzuweisen. Bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall von nicht mehr als drei Kalendertagen ist der Nachweis jedoch nur auf rechtzeitiges Verlangen des Betriebes zu erbringen.

4 8 Praktikumsvergütung Der Student erhält eine monatliche Vergütung von brutto im ersten Jahr im zweiten Jahr Euro Euro Die Vergütung wird spätestens am letzten Praktikumstag eines jeden Kalender-Monats auf ein vom Studenten anzugebendes Konto überwiesen. Die Praktikumsvergütung wird auch während der Zeit des Besuchs der WelfenAkademie gezahlt. 9 Studien- und Prüfungsgebühren Der Betrieb trägt und entrichtet die Studiengebühr, die von der WelfenAkademie erhoben wird, in der jeweils aktuellen Höhe und übernimmt die Prüfungsgebühr für die Bachelorprüfung Wird das Praktikumsverhältnis innerhalb der Probezeit gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst, so ist der Student nicht zur Rückzahlung der bis dahin vom Unternehmen gezahlten Studiengebühren verpflichtet. Die von der Firma aufgewendeten Studiengebühren sind vorbehaltlich der unten genannten Ausschlusstatbestände zurückzuzahlen, wenn - das Praktikumsverhältnis nach Ablauf der Probezeit aber vor Beendigung des Studiums auf Wunsch des Studenten bzw. aufgrund einer verhaltensbedingten oder fristlosen Kündigung des Betriebes endet, - das Studium aus von dem Studenten zu vertretenen Gründen (z.b. mangelnde Vorbereitung, Nachlässigkeit) abgebrochen bzw. aufgegeben wird, - der Student nach Studienabschluss ein ihm zumutbares, seiner Ausbildung entsprechendes Angebot auf Abschluss eines Arbeitsverhältnisses ablehnt oder - ein sich an das Studium anschließendes Arbeitsverhältnis vor Ablauf von zwei Jahren auf Wunsch des Mitarbeiters oder aus Gründen endet, die den Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten oder fristlosen Kündigung berechtigen. Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht, wenn - das Praktikumsverhältnis während der Probezeit endet, - das Praktikumsverhältnis aus betriebs- oder personenbedingten Gründen beendet wird, - ein sich an das Studium anschließendes Arbeitsverhältnis vor Ablauf von zwei Jahren aus betriebs- oder personenbedingten Gründen endet oder - der Student berechtigt war, das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund i.s.d. 626 BGB zu beenden.

5 Ist die Rückzahlungspflicht während eines an das Studium anschließenden Arbeitsverhältnisses eingetreten, ermäßigt sich der Rückzahlungsbetrag um 1/24 für jeden vollendeten Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Der ggf. maximal zur Rückzahlung fällige Gesamtbetrag beträgt in Abhängigkeit vom Studiengang etwa 16.000. Der Rückzahlungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Eine ratenweise Rückzahlung kann auf Antrag vereinbart werden. 10 Kündigung Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Danach gelten die Fristen des 622 BGB entsprechend. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wird dem Betrieb während der Laufzeit des Vertrages die Fortsetzung des Praktikumsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder ähnlichem unmöglich, so bemüht sich der Betrieb im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten um eine Fortsetzung des Praktikumsverhältnisses in einem anderen geeigneten Betrieb. 11 Zeugnis Der Betrieb stellt dem Studenten bei Beendigung des Praktikumsverhältnisses ein Zeugnis aus. Es muss Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbene Qualifikation des Studenten enthalten, auf Verlangen des Studenten auch über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten. 12 Sonstige Vereinbarungen Wird vom Betrieb eine besondere Berufsbekleidung vorgeschrieben, so wird sie dem Studenten zur Verfügung gestellt. Die Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Studium an der WelfenAkademie entstehen, und Fahrtkosten zu anderen Ausbildungsstätten werden von dem Studenten getragen. Die Beschaffung des Wohnraumes ist Angelegenheit des Studenten. Die Kosten der Unterbringung sind von dem Stundenten zu tragen. Der Student erklärt, dass - sonstige gestellte Studienaufnahmeanträge bei anderen Einrichtungen mit Abschluss dieses Vertrages unverzüglich zurückgenommen werden,

6 - weitere Studienaufnahmeanträge bei anderen Bildungseinrichtungen für diesen Vertrag betreffende Zeiten nicht gestellt werden, - weitere Praktikumsverträge für ein duales Studium mit anderen Unternehmen nicht geschlossen wurden oder werden und - ihm bekannt ist, dass die Übernahme jeder auf Erwerb gerichteten Nebentätigkeit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Betriebes bedarf und weitere Vereinbarungen und Nebenabreden der Schriftform bedürfen. Ist eine Absprache dieses Vertrages bei Vertragsabschluss nichtig bzw. werden Vertragsteile während der Laufzeit unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Absprachen dieses Vertrages nicht. Vorstehender Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragsschließenden unterschrieben. Der Student bestätigt durch seine Unterschrift, eine Ausfertigung des Vertrages erhalten zu haben. Ort, den.