Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Sachsen Einfamilienhaus Definition LBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Freistehendes Einfamilienhaus mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro Installationsschacht (ohne Klassifizierung) Schachtverkleidung des Installationsschachtes (ohne Anforderung) (ohne brandschutztechnische Klassifizierung)
Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe als Reihenhaus in Sachsen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilien-Reihenhaus Definition LBO Gebäudetyp geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. 7 m *
Einfamilienhaus, z.b. als Doppelhaus nicht freistehend mit Deckenabschottungsprinzip (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 Einfamilienhaus, z.b. als Doppelhaus nicht freistehend mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30
Mehrfamilien-Reihenhaus mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m 1) 7,0 m 1) Raumentlüftung nach DIN 18017 z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen ( ohne brandschutztechnische Klassifizierung) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) Bauteilanforderung F 90 A Gebäudeabschlusswand z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.
Mehrfamilien-Reihenhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 30 / F 30 I 30 / F 30 7,0 m 7,0 m Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 (ohne brandschutztechnische Klassifizierung ) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.
Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe in Sachsen Mehrfamilienhaus sonstige Gebäude 7 m * Definition LBO Gebäudetyp geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Mehrfamilienhaus (> 2 Nutzungseinheiten) sonstige Gebäude mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m 7,0 m Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandmontage ohne Anforderung inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen (mit brandschutztechnische Klassifizierung K 30-18017) (mit brandschutztechnische Klassifizierung K 90-18017)
Mehrfamilienhaus (> 2 Nutzungseinheiten) sonstige Gebäude mit I 30-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 30 / F 30 I 30 / F 30 7,0 m 7,0 m Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen (mit brandschutztechnische Klassifizierung K 30-18017)
Informationen zu Gebäudetypen mittlerer Höhe in Sachsen Wohngebäude Sonstige Gebäude Definition LBO Gebäudetyp mittlerer Höhe: Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, höher als 7 m und nicht höher als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. 7-22 m Gebäudeklasse 4 mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m / 22,0 m 7,0 m / 22,0 m inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K 90-18017) Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung
Gebäudeklasse 4 mit I 90-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 90 / F 90 I 90 / F 90 7,0 m / 22,0 m 7,0 m / 22,0 m Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K 90-18017) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)
Informationen zu Hochhäusern in Sachsen Gebäude besonderer Art und Nutzung Definition LBO Hochhaus: Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines es mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. > 22 m * Gebäudeklasse Hochhaus mit Deckenabschottungsprinzip > 22,0 m > 22,0 m Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K 90-18017) Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach 18017-3 in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.
Gebäudeklasse Hochhaus mit I 90-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 90 / F 90 > 22,0 m > 22,0 m I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K 90-18017) Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach 18017-3 in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.
Informationen zu Gebäuden besonderer Art und Nutzung in Sachsen Gebäude besonderer Art und Nutzung Gebäude besonderer Art und Nutzung Industriegebäude/ Lagerhalle Definition LBO Gebäude besonderer Art und Nutzung: Sonderbauten sind 1.Hochhäuser 2.bauliche Anlagen mit mehr als 25 m Höhe über Geländeoberfläche, 3.Hochregalanlagen mit mehr als 10 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut), 4.bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1600 m² Grundfläche, 5.Verkaufsstätten sowie Messe- und Ausstellungsbauten mit mehr als 2000 m² Geschoßfläche, 6.Versammlungsstätten einschließlich Kirchen für mehr als 100 Personen, Sportstätten mit mehr als 400 m² Hallensportfläche mehr als 100 Zuschauerplätzen, Freisportanlagen mit mehr als 400 Zuschauerplätzen, 7.Krankenhäuser, Entbindungs- und Säuglingsheime, Pflegeeinrichtungen, 8.Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte und alte Menschen, 9.Heime, 10.Gaststätten mit mehr als 60 Gastplätzen mehr als 30 Gastbetten, 11.Schulen, Hochschulen und ähnliche Ausbildungseinrichtungen, 12.Justizvollzugsanstalten, 13.Garagen mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, 14.Mittelgaragen, die keine oberirdischen Garagen sind, 15.Camping- und Wochenendplätze, 16.bauliche Anlagen und Räume, deren Nutzung mit erhöhter Brand-, Explosions-, Gesundheits Verkehrsgefahr mit einem starken Abgang unreiner Stoffe verbunden ist. Informationen zu den Muster-Sonderbauvorschriften: www.is-argebau.de Die Landesspezifischen Versionen der Sonderbauvorschriften müssen individuell beschafft werden.
Gebäude besonderer Art und Nutzung Bauliche Trennung durch Brandwände F 90 A entsprechend der BauO NRW bzw. der Sonderbauvorschriften. Die Gebäude werden in Brandabschnitte und Brandabschnittsbereiche eingeteilt. Leitungsdurchführungen durch Brandwände und raumabschließende F90 (F30) Wände und Decken müssen geschottet werden. Mehrgeschossige Bauten Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. F90 F90 Flachbauten F30* F30* Gebäude besonderer Art und Nutzung gelten ab einer Etage * In Rheinland-Pfalz sind die Leitungsdurchführungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile (F 30) baurechtlich eingeführt, d.h. Abschottungen für Leitungen auch bei F 30-Bauteilen. Die Sonderbauvorschriften sind im Detail zu beachten.
Gebäude besonderer Art und Nutzung mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K 90-18017) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.
Gebäude besonderer Art und Nutzung mit I 90-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 90 / F 90 I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K 90-18017) 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.