Illegales Glücksspiel im Internet: Experten befürworten legale Angebote mit nicht signifikantem Suchtpotential

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Transkript:

Illegales Glücksspiel im Internet: Experten befürworten legale Angebote mit nicht signifikantem Suchtpotential 180 Fachleute beim Symposium Glücksspiel im Internet der Universität Hohenheim / Kritik am Glücksspielstaatsvertrag in Ba-Wü / Politische Vertretern äußern teilweise Zustimmung Durch gesperrte Seiten sei dem illegalen Glücksspiel im Internet nicht beizukommen. Stattdessen sollte die Politik erwägen, das Internet für legale Glücksspiele mit nicht signifikantem Suchtpotential vorsichtig zu öffnen, um dem illegalen Angebot zu begegnen. So lautet eines der Diskussionsergebnisse von 180 Experten, die sich zum Ende der vergangenen Woche auf dem Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim trafen. Kritik übten die Teilnehmer vor allem an der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages in Baden-Württemberg: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gäbe es keine systematische Koordination und Dokumentation, um den sozialschädlichen Auswirkungen der Glücksspielsucht zu begegnen. Auch die politischen Vertreter von CDU, SPD und Die Grünen machten sich auf einer Podiumsdiskussion für eine Überarbeitung stark und erörterten Wege, die Forschung zu Vermeidung und Abwehr von Glücksspielsucht durch Glücksspiele sicher zu stellen. Eine Öffnung des Internets für legale Glücksspiele lehnten die Parteienvertreter auf dem Symposium jedoch ab. Beim Surfen im Internet poppt ein filzgrünes Fenster auf. Auf dem virtuellen Spieltisch liegt ein Kartenstapel, der zum Online-Poker einlädt. Schon das ist verboten, stellt Prof.

Dr. Tilman Becker, der geschäftsführende Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim fest. Die deutsche Rechtsprechung belegt nicht erst das Internet- Angebot, sondern bereits das Vermitteln und Werben für Glücksspiele mit Strafe. Nur ein Klick weiter und schon können Anfällige in den Strudel von Spielsucht und finanziellen Ruin geraten. Das Internet-Blocking also das Sperren illegaler Inhalte und Zahlungsströme im weltweiten Netz fand unter den Fachleuten dennoch wenig Befürwortung. Jede Sperrung, sei sie technisch noch so kompliziert zu umgehen, ist mit einem einzigen Mausklick zu umgehen, wenn hierfür eine Software geschrieben wird. Bei einer tatsächlichen Sperrung im Internet wird diese sicherlich schnell erhältlich sein, fasst Prof. Dr. Becker die Diskussion zusammen. Allerdings werden durch eine Sperrung von Webseiten zumindest die Gelegenheitsspieler abgeschreckt. Neben der Sperrung von Glücksspielseiten wurde auch die Blockierung von Zahlungsströmen diskutiert. Hier ist zum einen mit erheblichen Kollateralschäden zu rechnen, da auch legale Unternehmen davon betroffen wären und zum anderen gibt es auch hier leicht Umgehungsmöglichkeiten für die Anbieter. Nur einige Länder in Europa haben ein Internetverbot. Diese beginnen, wie Frankreich und Italien, es behutsam zu öffnen. Insgesamt zwei Tage lang hatten Wissenschaftler die verschiedenen Aspekte des Glücksspiels im Internet diskutiert. Neben technischen Möglichkeiten und die verfassungs-, haftungs- und datenschutzrechtliche Implikationen der Kontrolle von Glücksspiel im Internet gehörten dazu das junge Phänomen der TV-Gewinnspiele, Online-Beratung und -therapie für Glücksspielsüchtige und der neue Glücksspielstaatsvertrag im Ländervergleich. Getragen wurde die Veranstaltung von der Forschungsstelle Glücksspiel, an deren Arbeit mehrere Institute und Lehrstühle der Universität Hohenheim und anderer Universitäten aus ganz

Deutschland beteiligt sind. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Podiumsdiskussion mit den Vertretern aller im Landtag vertretenen Parteien, an der nur die FDP aufgrund einer kurzfristigen Absage nicht teilnehmen konnte. Votum für differenziertes Internet-Angebot Einigkeit bestand zwischen Wissenschaftlern und den vom Internetverbot betroffenen Anbietern darüber, dass es notwendig sei, zwischen dem Suchtgefährdungspotential der verschiedenen Formen des Glücksspiels deutlich zu unterscheiden. So sprachen sich alle Teilnehmer an der Podiumsdiskussion dafür aus, das Internet für Glücksspiele ohne ein signifikantes Suchtgefährdungspotential, wie die von staatlicher Seite angebotenen Lotterien, vorsichtig zu öffnen. Das staatlich kontrollierte Angebot von gefährlicheren Glücksspielen, wie Poker, das Casinospiel oder das Automatenspiel wäre eine Möglichkeit, dem illegalen Angebot zu begegnen, erklärt Prof. Dr. Becker. Hier wäre von Seiten der Forschung allerdings noch zu klären, ob und wenn ja, wie dieses auszugestalten wäre, um dem staatlichen Auftrag der Prävention von Sucht und Betrug Rechnung zu tragen. Klärungsbedarf bei Gewinnspielen im Fernsehen Ein weiteres Thema: Gewinnspiele im Fernsehen Bei diesem recht neuen Phänomen existieren noch keinerlei gesicherten Zahlen, sagt Prof. Becker. Offensichtlich ist: Besonders Jugendliche gehen auf die Angebote ein und verlieren viel Geld damit. Problematisch ist, dass es hier erhebliche rechtliche Unklarheiten gibt. So ist nicht ausreichend geklärt, ob diese nicht auch unter den Glücksspielstaatsvertrag fallen und damit verboten sind. Die komplexe Materie muss weiter untersucht werden. Eins zeichnete sich in der Diskussion jedoch ab: Auch hier sind

Wissenschaft und Politik gefordert, so Prof. Dr. Becker. Internetbasierte Beratung und Therapie sind sinnvoll Schwerpunkt des zweiten Tages bildete die Online- und Glücksspielsucht. Hier haben wir sehr vielversprechende internetbasierte Beratungs- und Therapiemöglichen, meinte Becker. Erste Ergebnisse zeigten, dass diese Angebote, als Ergänzung zu den traditionellen ambulanten und stationären Angeboten und zur Suchtprävention, sehr sinnvoll seien, da hierdurch bereits vergleichsweise frühzeitig problematische Spieler erreicht werden. Speziell Onlinesucht sei mittlerweile gerade unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreitet und wird, genau wie die Glücksspielsucht, als eine Verhaltenssucht eingeordnet. Die Glücksspielsuchtforschung steckt im Vergleich zu der Alkohol- und Drogensuchtforschung in den Kinderschuhen. Ein problematisches Konsumverhalten kann vielfältige Formen annehmen, wir wissen jedoch sehr wenig darüber, so fasst Prof. Dr. Becker die Meinung der Experten zusammen. Kritik am Glückspielstaatsvertrag Eine kritische Zwischenbilanz zogen die Referenten aus der Sicht des Hilfesystems und der Wissenschaft. Der Glücksspielstaatsvertrag gilt von 2008 für vier Jahre und sieht vor, dass die Länder die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele sicherstellen. Hier wurde deutlich, dass es in Baden-Württemberg, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, an einer systematische Koordination und Dokumentation der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den sozialschädlichen Auswirkungen der Glücksspielsucht zu begegnen, fehlt. Es ist nicht einmal bekannt, wo und wie viel pathologische Glücksspieler in Baden- Württemberg gegenwärtig in Behandlung sind, so Prof. Dr.

Becker. Drängende Aufgabe sei es, hierfür die institutionellen Voraussetzungen zu schaffen. An der ambulanten Schwerpunktberatungsstelle der EVA in Stuttgart bestehen lange Wartezeiten für therapiewillige pathologische Spieler. Dies deutet auf eine fehlende personelle Ausstattung zur Behandlung pathologischer Spieler hin. Der Auftrag, die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr der Suchtgefahren durch Glücksspiele sicher zu stellen, wird in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich wahrgenommen. Einige Bundesländer, insbesondere in Ostdeutschland, haben keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen, andere Länder, wie Bayern, nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Für Baden-Württemberg wäre eine stärkere Förderung der sozialpsychologischen Forschung wünschenswert, so Prof. Dr. Becker. Politikvertreter für Monopol und gegen Öffnung Internet Überraschend einig waren sich auch die Vertreter der politischen Parteien, die an der Podiumsdiskussion an dem zweiten Tag teilnahmen. Alle Teilnehmer an der Podiumsdiskussion stimmten darin überein, dass bei einer Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere was die Einschränkungen der Werbung betrifft, dem unterschiedlichen Gefährdungspotential der verschiedenen Formen des Glücksspiels besser Rechung zu tragen wäre. Bei der Diskussion waren die CDU, SPD und Die Grünen vertreten, nachdem die Vertreterin der FDP kurzfristig absagen musste. Es war ein Geburtsfehler des Glücksspielstaatsvertrags, dass die für Sportwetten geltende Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in dem Sportwettenurteil von 2006, welches zu dem neuen Glücksspielstaatsvertrag geführt hat, undifferenziert für alle Formen des Glücksspiels umgesetzt wurde, rief Prof. Dr. Becker in Erinnerung.

Ebenfalls schnell einig waren sich die teilnehmenden Politiker darin, dass an einem staatlichen Monopol bei Glücksspielen festgehalten werde. Eine Öffnung des Internets wird und soll es nach Ansicht der Politiker nicht geben. Hier kommen die Politiker zu einem anderen Ergebnis als die Experten. Sorge um Zunahme des Automatenspiels Nicht nur die Therapeuten, sondern auch die anwesenden Politiker sehen mit erheblichen Sorgen, dass die überwiegende Mehrheit der Klienten in Therapieeinrichtungen diese auf Grund von Problemen mit dem Spielen an Geldspielautomaten aufsucht. Diese Form des Glücksspiels ist nicht im Glücksspielstaatsvertrag geregelt, und wird gewerblich angeboten. Dieses Problems wollen sich die Politiker annehmen und weisen auf die Anhörung des Finanzausschusses des Baden- Württembergischen Landtags zu dem Thema Glücksspiel am 13. Oktober 2009 hin. Vorschläge für dauerhafte Forschungsförderung Deutlich wurde, dass die Politiker des Landes Baden- Württemberg ihren Auftrag Ernst nehmen, die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr der Suchtgefahren durch Glücksspiele sicher zu stellen, berichtet Prof. Dr. Becker. Konkret sind dazu in der Podiumsdiskussion zwei Vorschläge gemacht worden. Eine dauerhafte Sicherstellung von Mitteln für diese Forschung soll im Rahmen des Wettmittelfonds, der sich aus den Einnahmen des Landes aus dem Glücksspiel speist, erfolgen. Auch die psychosoziale Begleitforschung solle, entsprechend dem Auftrag des Glücksspielstaatsvertrags, vermehrt gestärkt werden. Hintergrund: Forschungsstelle Glücksspiel

In der Hohenheimer Forschungsstelle Glücksspiel werden seit Dezember 2004 Spiele und Wetten zum Gegenstand interdisziplinärer Forschung. Mehrere Institute und Lehrstühle der Universität Hohenheim und anderer Universitäten aus ganz Deutschland sind an der Arbeit der Forschungsstelle beteiligt. Die wissenschaftliche Leitung der Forschungsstelle besteht aus 20 Wissenschaftlern aus Deutschland, in der Regel Professoren, die sich schwerpunktmäßig mit dem Glücksspiel befassen Damit sind nicht nur alle relevanten Fachgebiete, sondern generell die Forschung im Bereich Glücksspiel in Deutschland abgedeckt. Ganz gleich, ob Wahrscheinlichkeitsrechnung, Ordnungspolitik oder Verbraucherverhalten Glücksspiele liefern ein wertvolles Modell für viele wissenschaftliche Fragen. Ziel ist es, die weiten Bereiche Spiele und Wetten, Glück und Leidenschaft unter rechtlichen, ökonomischen, mathematischen, sozialen, medizinischen und psychologischen Fragestellungen systematisch wissenschaftlich zu untersuchen. Florian Klebs, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Universität Hohenheim