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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2493 16. Wahlperiode 2009-03-02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Birk und Antwort der Landesregierung - Innenminister WEG-Weisung und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Schleswig-Holstein 1) Wie haben sich die Einsatzzahlen der Polizei bei Fällen von häuslicher Gewalt seit Einführung des WEG-Weisungsrechtes bis heute entwickelt? * Da die heutigen Polizeidirektionen im Jahr 2006 eingerichtet wurden, werden die regionalen Zahlen zeitlich entsprechend abgebildet. Anzahl der gemeldeten Einsätze in Fällen häuslicher Gewalt PD SH 2006 2007 2008 Bad Segeberg 182 250 380 Flensburg 440 552 506 Husum 97 86 74 Itzehoe 151 228 189 Kiel 132 584 273 Lübeck 444 342 407 Neumünster 345 404 488 Ratzeburg 317 333 300 Gesamt 2108 2779 2617

Drucksache 16/2493 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode 2) In wie vielen Fällen wurde jeweils eine polizeiliche Wegweisung und / oder eine andere Maßnahmen (z. B. Ingewahrsamnahme, Inobhutnahme, Verweisung auf ein Beratungsangebot etc.) durchgeführt? * Die Zahlen polizeilicher Wegweisungen nach Fällen häuslicher Gewalt sind in der folgenden Tabelle nach Polizeidirektionen (PD`en) getrennt aufgeführt. Andere polizeiliche Eingriffs- oder Beratungsmaßnahmen werden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt statistisch nicht erfasst: Anzahl der gemeldeten Wegweisungen nach Fällen häuslicher Gewalt gegen Täter und gegen Täterinnen PD SH 2006 2007 2008 Bad Segeberg 65 101 120 Flensburg 121 120 129 Husum 36 23 26 Itzehoe 78 86 68 Kiel 85 90 90 Lübeck 70 107 109 Neumünster 108 91 120 Ratzeburg 60 73 54 Gesamt 623 691 716 3) Bei wie vielen Fällen häuslicher Gewalt, bei denen die Polizei gerufen wurde, handelte es sich um Ersteinsätze bzw. Folgeeinsätze und in wie vielen Fällen war bereits zuvor eine WEG-Weisung oder andere Maßnahmen (s. o. ) durchgeführt worden? * Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. 4) Wie haben sich die Fallzahlen und die Aufenthaltsdauer bei der Inanspruchnahme eines Frauenhausplatzes seit Einführung der WEG-Weisung entwickelt? * Aus den nachfolgenden Tabellen ist ersichtlich, wie sich die Belegungszahlen und die Dauer des Aufenthaltes in Frauenhäusern entwickelt haben, seit das 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2493 Instrument der polizeilichen Wegweisung ( Wohnungsverweisung sowie Rückkehr- und Betretungsverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt - 201a LVwG) im Jahr 2003 gesetzlich geregelt wurde. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang sich die polizeiliche Wegweisung auf die Inanspruchnahme von Frauenhausplätzen und die Dauer des Aufenthaltes auswirkt. Die nachfolgend dargestellten Zahlen über die Belegung lassen hier keine eindeutigen Schlüsse zu. 1 Zahl der in Frauenhäusern n Personen Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 Zahl der n Personen 2260 2242 2230 2144 2330 Dauer ihres Aufenthaltes Aufenthaltsdauer 2003 2004 2005 2006 2007 bis zu einer Woche bis zu einem Monat von 1-3 Monaten über 3 Monate 904 920 827 800 952 588 538 575 528 585 406 449 499 516 368 362 335 328 300 424 1 Die Belegungszahlen für das Jahr 2008 liegen der Landesregierung noch nicht vor. 3

Drucksache 16/2493 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode 5) Wie beurteilt die Landesregierung die Zweckmäßigkeit einer WEG-Weisung im Bezug auf Opferschutz und Sekundärprävention sowie aus polizeilicher Sicht, aus Sicht der Opfer und aus Sicht der Täter? Die polizeiliche Wegweisung zum Schutz vor häuslicher Gewalt hat sich grundsätzlich als eine wirksame Maßnahme der Krisenintervention bewährt und sorgt für eine Unterbrechung der Gewaltspirale. Die Zweckmäßigkeit einer Wegweisung liegt insbesondere darin, akute Gewaltsituationen mit der unmittelbaren Gefahr für das Opfer abzuwenden und den Täter für die Dauer der Maßnahme an weiteren Übergriffen zu hindern. Durch die Wegweisung erhält das Opfer genügend Zeit, um eine Beratungsstelle zu kontaktieren und gegebenenfalls andere gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen zu beantragen. Für den Täter ist die Wegweisung eine spürbar einschneidende Erfahrung, die geeignet sein kann, die eigene Beratungs- bzw. Therapiebereitschaft zu erhöhen. 6) Wie beurteilt die Landeregierung die Kooperation zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Frauenhäusern / Frauennotrufen sowie (Frauen)Beratungseinrichtungen im Rahmen von KIK im Bezug auf den Umgang mit akuten Gewaltsituationen, den Schutz der Opfer sowie der (Sekundär)Prävention? In Schleswig-Holstein ist im Rahmen des Kooperations- und Interventionskonzeptes gegen häusliche Gewalt (KIK) eine bundesweit beachtete systematische Kooperation zwischen der Polizei, den Staatsanwaltschaften, Gerichten und Frauenfacheinrichtungen entstanden, die sich durch eine feste und dauerhafte organisatorische Struktur auf regionaler und Landesebene auszeichnet. Die so konzipierte Zusammenarbeit führt zu einem wachsenden gegenseitigen Aufgabenverständnis. Sie sichert wirksamen und nachhaltigen Opferschutz. Sie bewährt sich in akuten Gewaltsituationen und trägt gleichermaßen dazu bei, Strategien einer effektiven Sekundärprävention zu entwickeln. Die 4

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2493 Ausführungen im Aktionsplan gegen häusliche Gewalt (http://www.schleswigholstein.de/mbf) zur Bedeutung und zum Erfolg dieses durch das Kooperations- und Interventionskonzept etablierten Netzwerkes gelten unverändert fort. 7) In wie vielen Fällen wurden nach der WEG-Weisung gegen den selben Täter weitere juristische Schritte eingeleitet (bitte differenzieren nach Verstößen gegen die WEG-Weisung, Maßnahmen gegen Stalking, Anzeigen wegen Bedrohung / Nötigung / Vergewaltigung oder anderer Gewalttaten)? * a) In wie vielen Fällen wurden die Verfahren jeweils eingestellt? * b) In wie vielen Fällen erfolgte jeweils eine Verurteilung? * c) Wie viele Fälle sind noch nicht abgeschlossen? * Die Justiz in Schleswig-Holstein führt keine spezielle Statistik darüber, in wie vielen Fällen nach der Wegweisung gegen denselben Täter weitere juristische Schritte eingeleitet werden. Bei den Staatsanwaltschaften waren 2007 insgesamt 4975 Verfahren im Zusammenhang mit Gewalt in der Familie anhängig. In 246 Fällen wurde Anklage erhoben. Verfahrenseinstellungen ergaben sich wie folgt: 225 Verfahren nach 153a StPO gegen Auflagen oder Weisungen, 1283 Verfahren nach 153, 154 StPO bzw. 45 JGG (Geringfügigkeit, unwesentliche Nebenstraftat), 2397 Verfahren gemäß 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht), 274 Verfahren gemäß 170 Abs. 2 StPO i.v.m. 376 StPO (kein öffentliches Interesse). Die Summe der Verfahrensausgänge weicht von der Verfahrensgesamtsumme ab, da nicht alle anhängigen Verfahren im selben Kalenderjahr abgeschlossen werden. Die KIK-Statistik des Ministeriums für Bildung und Frauen gibt zusätzlich Auskunft darüber, dass im Jahr 2007 263 familiengerichtliche Verfahren nach 1 Gewaltschutzgesetz (Anordnung von Schutzmaßnahmen) und 190 familiengerichtliche Verfahren nach 2 Gewaltschutzgesetz (Wohnungszuweisung) 5

Drucksache 16/2493 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode stattfanden. 8) Wie viele Täter erhielten die Auflage, an einem Verhaltenstraining oder an einer Therapiemaßnahme zur Unterlassung des eigenen gewalttätigen Verhaltens teilzunehmen?* a) In wie vielen Fällen wurde der Auflage folge geleistet und mit welchem Erfolg? * b) Wie oft wurden welche Sanktionsmaßnahmen oder polizeilichen Maßnahmen aufgrund einer Missachtung der entsprechenden Auflagen notwendig? * Es existieren weder bei der Justiz noch der Polizei Statistiken, die hierüber speziell Auskunft geben. Laut KIK-Statistik haben im Jahr 2007 Gewaltverursacher in 237 Fällen ein Täterprogramm durchlaufen. 166 Fälle wurden hierbei von der Justiz zugewiesen, 71 Fälle waren Selbstmelder. In 116 Fällen war der Abschluss des Programms erfolgreich. 71 Personen befanden sich zum Jahresende 2007 noch in einem laufenden Trainingsprogramm. 9) Haben sich aus Sicht der Landesregierung die landesgesetzlichen Regelungen zur WEG-Weisung unter besonderer Berücksichtigung der Änderung des 204 Landesverwaltungsgesetz im Jahr 2006 bewährt? Wenn nein, warum nicht und sieht die Landesregierung rechtlichen Änderungsbedarf bzw. Änderungsbedarf bezüglich der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen? Aus Sicht der Landesregierung haben sich die landesgesetzlichen Regelungen bewährt. * Soweit es möglich ist, bitte die erfragten Angaben nach Jahren, Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Polizeiinspektionen bzw. Kreisen / kreisfreien Städten aufschlüsseln. 6