Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Aktuelle Gesetze und Verordnungen worauf Sie als Betreiber und Planer achten müssen

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Transkript:

Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen und Wärmepumpen Aktuelle Gesetze und Verordnungen worauf Sie als Betreiber und Planer achten müssen Energien optimal einsetzen. engie-refrigeration.de

Ozone Depletion Potential Global Warming Potential Gesetzesübersicht Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Proaktive Lösungen 4 5 7 8 9 10 Die aktuelle Klimadiskussion zeigt deutlich, wie wichtig ein schonender Umgang mit unserer Umwelt ist. Die EU und die Bundesregierung haben eine Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die den Einsatz von Kältemitteln und das Betreiben von Kälteanlagen betreffen. Diese sind für Sie als Anlagenbetreiber verbindlich. Betreiber (Arbeitgeber) sind natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Kontrolle und Verantwortung über das technische Funktionieren eines Betriebsmittels (Maschine, Anlage) ausüben. Ein Mitgliedsstaat kann in bestimmten, genau bezeichneten Situationen dem Eigentümer die Pflichten des Betreibers übertragen. ENGIE Refrigeration nimmt auch hier seine Vorreiterrolle ernst und informiert Sie über die aktuellen Gesetze und Verordnungen. Neufassungen, Entwicklungen und EN-Entwürfe greifen wir zeitnah auf und setzen diese in unseren Produkten um. Aktuelles zu Vorschriften und Regelwerken: Neufassung EMV-Richtlinie 2014/30/EU Die neue Richtlinie löst am 20.04.2016 die bisherige Richtlinie 2004/108/EG ab. Neufassung Niederspannungs-Richtlinie 2014/35/EU Die neue Richtlinie löst am 20.04.2016 die bisherige Richtlinie 2006/95/EG ab. Neufassung Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU Die neue Richtlinie löst am 19.07.2016 die bisherige Richtlinie 97/23/EG ab. Entwicklung der zukünftigen 42. BImSchV VerdunstKühl V Das Bundesland NRW setzte 2013 eine Expertenkomission ein, um zu erörtern, wie Legionellen-Infektionen durch Verdunstungskühlanlagen/Kühltürme verhindert werden können. EN 378 CEN (Comité Européen de Normalisation, siehe Europäisches Komitee für Normung) beabsichtigt, die Neufassungen der gesamten Normreihe 2016 zu veröffentlichen. ENGIE Refrigeration Aktuelle Gesetze und Verordnungen 03

Ozone Depletion Potential Global Warming Potential ODP ist die Abkürzung von Ozone Depletion Potential und gibt das Ozongefährdungspotenzial eines Kältemittels an. Der Abbau der Ozonschicht geschieht durch Chlor- und Brom-Atome, die sich aus den aufsteigenden FCKW-Molekülen in der Stratosphäre in 15 20 km Höhe herauslösen. Durch die Reduzierung oder gar Zerstörung der Ozonschicht vermindert sich die natürliche Filterwirkung der Atmosphäre, wodurch die schädliche UV-Strahlenbelastung auf der Erdoberfläche erhöht wird. Abbildung 1: Ausmaß des Ozonlochs über dem Südpol ca. 27,2 Mio. km 2 (Stand 2000) GWP Kennwert für Treibhauspotenzial GWP ist die Abkürzung für Global Warming Potential und verdeutlicht den Beitrag zur globalen Erderwärmung. Dem Kältemittel R-744 (CO 2 ) wurde der GWP-Wert 1,0 zugeteilt. Die Werte aller anderen Kältemittel werden ent sprechend ihrem Potenzial auf R-744 bezogen. Liste der GWP-Werte häufiger Kältemittel* Kältemittel GWP-Wert R-12 10.900 R-22 1.810 R-134a 1.430 R-404A 3.922 R-407C 1.774 R-410A 2.088 R-422A 3.143 R-422D 2.729 R-502 4.657 Alle Kältemittel, die ein Chloratom enthalten (z. B. R-22), sind seit dem 01. Januar 2015 verboten. Für gesetzeskonforme Altanlagen (Dichtheit, technisch voll funktionsfähig) besteht jedoch Bestandsschutz. Die Durchführung der nachfolgenden Tätigkeiten (Chem- OzonSchichtV) ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr zulässig: Filtertrocknerwechsel, Ölwechsel Reparatur von Undichtigkeiten mit Nachfüllen Druckmessungen mit mobilen Manometern ODP-Werte verschiedener Kältemittel Kältemittel ODP-Wert R-11 1,0 R-12 1,0 R-502 0,33 R-22 0,055 R-134a 0 R-717 (Ammoniak) 0 R-507A 3.985 R-290 (Propan) 3 R-600 (Butan) 4 R-600a (Isobutan) 3 R-702 (Wasserstoff) 6 R-717 (Ammoniak) 0 R-1270 (Propylen) 2 R-1234yf 4 R-1234ze 7 *Quelle: Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und IPPC Report IV 04 ENGIE Refrigeration Aktuelle Gesetze und Verordnungen 05

Gesetzesübersicht Pflichten des Betreibers lauten wie folgt: Verordnung (EU) Nr. 517/2014: Eine absichtliche Freisetzung von fluorierten Treibhausgasen ist untersagt. Betreiber treffen Vorkehrungen, um unbeabsichtigte Freisetzungen dieser Gase (Leckage) zu verhindern. Wird eine Leckage entdeckt, stellt der Betreiber sicher, dass diese unverzüglich repariert wird. Wird eine Undichtigkeit Gesetze zum Schutz der Umwelt und Ziele der Europäischen Union Zum Schutz der Umwelt und des Klimas hat die EU die drastische Reduzierung der Emissionen von klimaschädlichen Gasen beschlossen. Bezüglich fluorierter Kältemittel werden schrittweise sehr schädliche Kältemittel vom Markt genommen. Die Verfügbarkeit von Kältemittel mit hohem GWP-Wert werden durch marktregulierende Maßnahmen künstlich eingeschränkt. UNEP Montreal-Protokoll EU Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 Ozonschicht UNEP Kyoto-Protokoll EU Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Fluorierte Gase repariert, ist innerhalb eines Monats nach der Reparatur eine Dichtheitskontrolle durch eine zertifizierte Person vorzunehmen. Natürliche Personen für die genannten Tätigkeiten müssen zertifiziert sein. Unternehmen müssen ebenfalls zertifiziert sein. Durch diese Verordnungen werden die Betreiber von Kälteanlagen und Wärmepumpen in die Pflicht genommen. Es unterliegt ihrer Verantwortung, selbstständig die vorgeschriebenen Maßnahmen technisch und zeitnah umzusetzen. DEUTSCHLAND ChemOzonSchichtV über Stoffe,die die Ozonschicht schädigen Ausstieg Ersatz Umrüstung DEUTSCHLAND ChemKlimaschutzV Emissionsreduktion Überwachung Kontrollen Abbildung 2: Gültige Gesetze und Verordnungen zur Einschränkung von ozonschädigenden Stoffen und fluorierten Gasen. 06 ENGIE Refrigeration Aktuelle Gesetze und Verordnungen 07

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 Verordnung zu Stoffen mit Ozon-Abbau- Potenzial Diese Verordnung definiert den Ausstieg aus der Produktion und Anwendung von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen. Die Chem- OzonSchichtV, die die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 auf nationaler Ebene zum Teil ver schärft, bezieht sich auf die Verbote und Beschränkungen von chlorhaltigen Kältemitteln. Zusätzlich werden hier die Anfor der ungen an das Betriebspersonal geregelt. Seit 01.01.2015 sind alle chlorhaltigen Kältemittel in Europa verboten. Austreten geregelter Stoffe: Vorsichtsmaßnahmen (Artikel 17) Es sind alle praktikablen Vorsichts maßnahmen zu treffen, um ein Austreten von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dichtheitskontrollen in Abhängigkeit der Füllmengen: > 3 kg, aber < 30 kg 1 x im Jahr > 30 kg, aber < 300 kg 2 x im Jahr > 300 kg 4 x im Jahr Bei Füllmengen > 300 kg ist eine Gaswarnanlage Pflicht. Zu beachten ist, dass laut EN 378 für Kälteanlagen und Wärmepumpen ab 25 kg Kältemittelfüllmenge eine Gaswarnanlage installiert werden soll. Verordnung (EG) Nr. 517/2014 Verordnung zu Stoffen mit Treibhaus-Potenzial Ziel dieser Verordnung ist die Minderung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen. Unter anderem resultieren Auflagen für Betreiber von Kälteanlagen und Wärmepumpen, die mit fluorierten Kältemittel betrieben werden. Insbesondere ist das Entweichen von Gasen zu verhindern und entdeckte Lecks sind umgehend zu reparieren. Dies ist Aufgabe des Anlagenbetreibers. Im Einzelnen regelt die Verordnung: die Häufigkeit der Dichtheitskontrollen in Abhängigkeit des CO 2 -Äquivalents (GWP-Wert Kältemittel x Kältemittelfüllmenge) Die Häufigkeit der Kontrollen halbiert sich, wenn ein funktionierendes und geeignetes Leckage-Erkennungssytem eingebaut ist. Bei Füllmengen ab 500 t CO 2 -Äquivalent ist ein Leckage-Erkennungssystem vorgeschrieben, das alle 12 Monate zu prüfen ist. Dichtheitsprüfung ist von zertifiziertem Personal und Unternehmen durchzuführen. Dichtheitskontrollen in Abhängigkeit des CO 2 -Äquivalents in t: ab t aber < t alle 12 Monate (1/a) (ab 714 kg bis 7.140 kg Füllmenge R-1234ze) (ab 3,5 kg bis 35 kg Füllmenge R-134a) (ab 2,4 kg bis 2,4 kg Füllmenge R-410A) ab t aber < t alle 6 Monate (2/a) (ab 7.140 kg bis 71.400 kg Füllmenge R-1234ze) (ab 35 kg bis 350 kg Füllmenge R-134a) (ab 24 kg bis 239 kg Füllmenge R-410A) ab t alle 3 Monate (4/a) (ab 71.400 kg Füllmenge R-1234ze) (ab 350 kg Füllmenge R-134a) (ab 239 kg Füllmenge R-410A) 08 ENGIE Refrigeration Aktuelle Gesetze und Verordnungen 09

Proaktive Lösungen Wir denken weiter und haben schon heute alle Lösungen vorbereitet, damit Sie die gesetzlichen Bestimmungen für Ihre Kälteanlagen und Wärmepumpen erfüllen: Dichtheitsprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Gaswarnanlagen für Kältemittel, Kälteträger und Wärmeträgerkreisläufe Lecksuchgeräte gemäß Verordnung (EG) Nr. 1516/2007 Generelle Schutzkonzepte nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) Hygienebewusste Wartung und Instandsetzung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) nach VDI 6022 Hygienebewusste Wartung und Instandsetzung von Verdunstungskühlanlagen nach VDI 2047-2 Gefährdungsbeurteilungen für Kältenalagen, Wärmepumpen und Rückkühlwerke Energieoptimierungen an Bestands- und Altanlagen Qualifizierte Schulungen und jährliche Betreiberunterweisungen Fragen Sie uns. Unser Serviceteam steht Ihnen fachkompetent zur Seite. I) Raumlufttechnische Anlagen (RLT) nach VDI 6022 RLT- Anlagen haben die Aufgabe, ein physiologisch günstiges Raumklima und eine hygienisch einwandfreie Luft zu schaffen. RLT- Anlagen sind nach dem Stand der Technik so zu planen, auszuführen, zu betreiben und instand zu halten, dass eine Vermehrung von Mikroorganismen vermieden wird. Hygienebewusste Wartung und Instandsetzung Voraussetzung für diese Tätigkeiten ist die Sachkunde nach VDI 6022 Kategorie B Sichtkontrollen, Hygieneinspektion und Abklatschproben Mikrobiologische Prüfung der Gesamtkoloniezahl (GKZ in KBE) mittels Dip-Slides Mikrobiologische Prüfung der Gesamtkoloniezahl (GKZ in KBE) mittels Abklatschprobe und Untersuchung durch akkreditiertes Labor II) Hygiene-Anforderung an Verdunstungskühlanlagen (Rückkühlwerken) nach VDI 2047-2 Verdunstungskühlanlagen dienen der Übertragung von Prozesswärme aus z. B. Kraftwerken, Kälteanlagen, Wärmepumpen, Rechenzentren und verfahrenstechnischen Anlagen jeglicher Art an die Umgebungsluft. Grundsätzlich kann man unterscheiden: > Verdunstungskühlanlagen mit Nasskühlern (offen und geschlossen) > Kühlanlagen mit adiabatischer Kühlung (Trockenkühler mit teilweiser Befeuchtung) Gewährleistung der Betriebssicherheit durch Aerosol-Transport (Wasser/ Feuchtigkeit) Voraussetzung für diese Tätigkeiten ist die Sachkunde nach VDI 2047-2 Gefährdungsbeurteilung durch einen Sachkundigen Kontrolle kritischer Parameter und der Sicherheitseinrichtungen Mikrobiologische Prüfung mittels Wasserprobe und Untersuchung durch akkreditiertes Labor: > Allgemeine Koloniezahl (4 x /Jahr)* > Legionellen (4 x /Jahr)* > Pseudomonaten (4 x /Jahr)* *Tatsächliche Häufigkeit abhängig von Betriebszustand, Hygiene und Grundbelastung ENGIE Refrigeration Aktuelle Gesetze und Verordnungen 11

ENGIE Refrigeration liefert die richtige Kälte für jeden Prozess: Von effizienten Kältemaschinen über modular aufgebaute Rückkühlwerke bis hin zu schlüsselfertigen Lösungen wie Kältecontainer oder -module. Effizienz, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und höchste technische Lösungskompetenz kennzeichnen jedes Projekt, das ENGIE Refrigeration umsetzt. Unsere individuelle Beratung und umfassenden Service- Leistungen stellen den Kunden und seine Bedürfnisse ins Zentrum. Als Teil der weltweiten ENGIE-Gruppe haben wir Zugriff auf ein globales Netzwerk von Spezialisten und können unsere kältetechnischen Lösungen sowohl national als auch international umsetzen. ER.GV.DE.03.17 Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten. 2017 ENGIE Refrigeration GmbH Klimaneutral gedruckt ID: 11151-1612-2297 ENGIE Refrigeration GmbH Josephine-Hirner-Straße 1 & 3 D-88131 Lindau T + 49 8382 706-1 F + 49 8382 706-410 refrigeration@de.engie.com engie-refrigeration.de Energien optimal einsetzen.