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Transkript:

Produktinformationsblatt Bernhard Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 5 Jahren Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich gerne diesem Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist! Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Reise-Krankenversicherung Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Bei stationären Aufenthalten von mehr als 5 Tagen IM KRANKENHAUS organisieren wir für Sie die Reise einer Ihnen nahestehenden Person ans Krankenbett und übernehmen die hiermit in Verbindung stehenden Kosten. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt I.C. der Tarifbeschreibung aus den Was ist nicht versichert? Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. In der Reise-Krankenversicherung: Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. In allen Sparten: Auf der Folgeseite stellen wir Ihnen die Leistungsübersicht der Reiseversicherung zur Verfügung. 1

Leistungsübersicht Bernhard Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 5 Jahren Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein, den Tarifbeschreibungen und Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist. Reise-Krankenversicherung SMART Versicherbarer Personenkreis und Geltungsbereich: Versicherungsfähig sind Personen bis zum Alter von 75 Jahren (75. Geburtstag), die bei Antragsstellung ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Erstattung der Kosten für: Ambulante Heilbehandlung beim Arzt Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz Stationäre Behandlung im Krankenhaus Den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus Den medizinisch sinnvollen Rücktransport Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR Reise-Krankenversicherung PRO Versicherbarer Personenkreis und Geltungsbereich: Versicherungsfähig sind Personen bis zum Alter von 75 Jahren (75. Geburtstag) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Erstattung der Kosten für: Ambulante Heilbehandlung beim Arzt Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz Stationäre Behandlung im Krankenhaus Den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus Den medizinisch sinnvollen Rücktransport Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR Sowie nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten: Für Hilfsmittel (nicht unfallbedingt) bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr Ambulante Vorsorgeuntersuchungen für Kinder Ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen Zahnersatz - In den ersten beiden Versicherungsjahren mit 80% des Rechnungsbetrages bis max. 1.000,- EUR - Ab dem 3. Versicherungsjahr bis max. 1.500,- EUR je Versicherungsjahr Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen 6 der VB-KV 2013 (RKL-BA). Stand: November 2014 2

Produktinformationsblatt Bernhard Sachversicherungspaket für Reisen ins Ausland Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich gerne diesem Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist! Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Notfall-Versicherung Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfall verschieden Beistandsleistungen. Hierzu gehören u. a. Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 EUR bei einem Unfall. Im Falle eines Reiseabbruchs infolge einer Erkrankung organisieren wir Ihre Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise. Sofern keine andere Versicherung die Kosten einer stationären Behandlung während Ihrer Auslandsreise übernimmt, gewähren wir Ihnen hierfür ein Darlehen. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall-Versicherung lesen Sie im Abschnitt Notfall-Versicherung in den Reise-Haftpflichtversicherung Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungsumfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Wir regulieren nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehren wir für Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung steht im Abschnitt Reise-Haftpflichtversicherung der Reise-Unfallversicherung Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Reise-Unfall in den versichert, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhandenkommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Abschnitt Reisegepäck- Versicherung der Versicherungsbedingungen finden Sie die vollständige Leistungsbeschreibung der Reisegepäck- Versicherung. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt II.4 der Tarifbeschreibung aus den Was ist nicht versichert? Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere In allen Sparten: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. In der Reisegepäck-Versicherung: Wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u. a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert. In der Reise-Unfallversicherung: Für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen wie z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt. In der Reise-Haftpflichtversicherung: Für Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen. Reisegepäck-Versicherung Schließen Sie in Ihrem Versicherungsumfang eine Reisegepäck-Versicherung ab, ist Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen 1

Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Auf den Folgeseiten stellen wir Ihnen die Leistungsübersicht der Reiseversicherung zur Verfügung. 2

Leistungsübersicht Bernhard Sachversicherungspaket für Reisen ins Ausland Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein, den Tarifbeschreibungen und Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist. Versicherbarer Personenkreis Versicherungsfähig sind Personen bis zum Alter von 75 Jahren (75. Geburtstag), die bei Antragsstellung ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Notfall-Versicherung (SMART/PRO) Versicherte Leistungen: Bei Krankheit/Unfall Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern 15.000,- EUR Krankentransport 2.500,- EUR Rücktransport von Gepäck: Wir organisieren und bezahlen die zusätzliche Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind 100 % Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen 1.000,- EUR Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) Erkrankung, Unfall oder Tod 100 % Entführung 15.000,- EUR Reiseruf 100 % Bei Strafverfolgung Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) 2.500,- EUR Darlehen bei Strafkaution 15.000,- EUR Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) 2.500,- EUR Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten 100% Verlust von Reisedokumenten 100 % Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen 100 % Reisehaftpflicht-Versicherung (SMART/PRO) Deckungssummen für Personen- und Sachschäden Mietsachschäden Schlüsselverlust Reiseunfall-Versicherung (SMART/PRO) Versicherungssummen Im Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) im Invaliditätsfall (mit Progressionsstaffel 350 %) Bergungskosten Kosmetische Operationen Reisegepäck-Versicherung (nur in PRO-Variante) Versicherungssumme Kein Selbstbehalt 2,5 Mio. EUR 25.000,- EUR 250,- EUR 20.000,- EUR 10.000,- EUR 40.000,- EUR 5.000,- EUR 5.000,- EUR max. 2.000,-. EUR Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf einer Reise mitgenommen werden, sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III.3 der jeweiligen Versicherungen in den Versicherungsbedingungen VB-RS 2013 (RK BA). Stand: November 2014 3