Schnellabklärung - Kurzübersicht

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1 kijufa ggmbh Krankheiten in der Kita Stand: Juli 2017 Schnellabklärung - Kurzübersicht Wir informieren die Eltern über alle Erkrankungen ab dem 3. Fall per anonymen Aushang. Ausnahme: Bei dem Gesundheitsamt meldepflichtigen Erkrankungen informieren wir die Eltern ab dem ersten Fall per anonymen Aushang. Abklärung im Zweifelsfall durch Arzt einfordern! weitere Erklärungen zu den Krankheiten weiter hinten (siehe hier auch Maßnahmen für Schwangere (z.b. Eltern) anschließend zu dieser Schnellabklärung. Schwangere vorzeitig auch per Telefon informieren! Hauptquellen: IfSG Robert-Koch-Institut: http://www.rki.de/de/content/infekt/epidbull/merkblaetter/merkblaetter_node.html Anlage 4 des Betreuungsvertrages: Merkblatt für Eltern von Gesundheitsamt (gemäß 34 Abs. 1 IfSG)

2 unspezifisches Fieber leichtes Fieber Kitabesuch nach 1 Tag fieberfrei möglich

3 Erkältung Schnupfen, Husten, Halsweh, Kopfschmerzen Im Interesse eines weiteren regelmäßigen Betriebes der Kita möglichst lange zu Hause behandeln, um Ansteckungen des betreuenden Personals zu vermeiden, welches dann in der Folge ggf. krank zu Hause bleibt, wodurch der Betrieb eingeschränkt werden könnte.

4 Bindehautentzündung (Konjunktivitis) zusätzliche Quelle: https://www.gesundheit.de/krankheiten/augenkrankheiten/bindehautentzuendungkonjunktivitis/bindehautentzuendung Abklärung: Es gibt viele verschiedene Ursachen für eine Bindehautentzündung. Sie kann durch Krankheitserreger ausgelöst werden, im Rahmen einer Allergie auftreten oder aber einfach nur durch Umweltstoffe oder trockene Augen bedingt sein. Je nach Ursache unterscheiden sich dann die Symptome und die Behandlung der Bindehautentzündung. Nichtinfektiöse Bindehautentzündungen durch Umwelteinflüsse (z.b. Fremdkörner wie Staub) klingen innerhalb von 24 Stunden ab. Wenn durch Krankheitserreger verursacht, dann hochansteckend Abklärung durch Arzt absolut notwendig Kitabesuch nach 1 Tag symptomfrei oder Gesundschreibung durch Arzt

5 Durchfallerkrankungen Liegt eine infektiöse Magen-Darm-Grippe (Gastro-Enteritis) oder sogar schlimmere infektiöse Magen-Darm-Erkrankung vor (Infektion mit Noroviren, Rotaviren oder EHEC)? Definition infektiöse Durchfallerkrankung: mind. 1 Tag wiederholt Durchfall und/oder Erbrechen (Quelle: Anlage 4: Merkblatt für Eltern von Gesundheitsamt) weitere Abklärung: Wer ist noch erkrankt? --> Kind und/oder auch Familienangehöriger (Quelle: Anlage 4: Merkblatt für Eltern von Gesundheitsamt) Maßnahmen bei Magen-Darm-Grippe: Kind und/oder Familienangehöriger mind. 1 Tag symptomfrei, dann wieder Besuch der Kita möglich. Begründung: Nach gesicherten Ende der Krankheit ist man auch nicht mehr ansteckend. Gesichert gesund ist man, wenn man einen Tag lang keine Symptome mehr hat (siehe auch oben Definition) (Quelle: http://www.magendarm-grippe.com, Anlage 4: Merkblatt für Eltern von Gesundheitsamt). Sollte die Kita Zweifel daran haben, dass Kind und/oder Familienangehöriger gesund ist, darf die Kita einen Besuch beim Arzt zur Abklärung verlangen, bevor das Kind wieder die Kita besuchen darf. Begründung: Berechtigtes Interesse, Gefahren für andere Menschen (andere Kinder, Eltern, MitarbeiterInnen) abzuwenden, auch auf Grundlage des Hausrechts der Kita Meldung ans Gesundheitsamt ab ersten Fall bei infektiösen Durchfallerkrankungen

6 Hand-Fuß-Mund-Krankheit Fieber, Leistungsschwäche, Halsschmerzen, Gliederschmerzen und Appetitlosigkeit zuerst, dann rote Punkte im Mund schließlich auch auf Händen, Füßen und Mund aber auch an anderen Körperstellen, auf denen sich dann Bläschen bilden Hochansteckend! Ansteckung zumeist über Körperflüssigkeiten und Absonderung der Bläschen Besuch der Kita nach Abheilen der Bläschen Geschwisterkinder können Kita besuchen, solange sie keine Symptome haben Im Zweifelsfall ärztliches Attest, dass es sich nicht um Hand-Fuß-Mund-Krankheit handelt bzw. nicht (mehr) ansteckend ist

7 Keuchhusten Schnupfen, Husten, Abhusten vonzähem Schleim, Schwäche, evtl. leichtes Fieber Abklärung auf jeden Fall durch Arzt notwendig Kitabesuch nur mit Gesundschreibung (gemäß 34 Abs. 1 IfSG) bzw. nach ärztlichen Urteil, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist (z.b. 5 Tage nach Beginn einer Antibiotika-Therapie) Meldung ans Gesundheitsamt ab ersten Fall

8 Kopfläuse lebende Läuse, Larven und Eisern (Nissen) auf der Kopfhaut und im Haar (sicherer Nachweis: Haar mit Nissenkamm durchsuchen; Nissen kleben an Haaren, Schuppen (ähnliches Aussehen) nicht. Sie fliegen weg, wenn man dagegenpustet) Wiederzulassung des Kindes nach schriftlicher Erklärung Kopflausbehandlung (siehe anschließend bei Erklärungen zu Kopflausbefall) Waschen der von dem Erkrankten benutzten Sachen (Decken, Kissen, Kuscheltiere etc.) bei mind. 60 Grad; Meldung ans Gesundheitsamt ab ersten Fall

9 Masern Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten, kalkfarbiger Ausschlag an Mundschleimhäuten, bräunlich-rosafarbene Hautflecken (zunächst im Gesicht und hinter den Ohren), Schupung nach Abklingen der Hautflecken; Verwechslung mit Scharlach, Röteln und Ringelröteln möglich Gesundschreibung durch Arzt; das gleiche gilt für Familienangehörige (z.b. Geschwisterkinder), die die Kita besuchen Meldung ans Gesundheitsamt ab ersten Fall

10 Mumps (sichtbare) einseitige oder beidseitige Schwellung der Ohrspeicheldrüse, Fieber, Kopfschmerzen, Unwohlsein, Appetitlösigkeit, Muskelschmerzen Kitabesuch erst 5 Tage nach Beginn der Krankheit möglich; im Zweifelsfall erst nach Gesundschreibung durch Arzt; das gleiche gilt für Familienangehörige (z.b. Geschwisterkinder), die die Kita besuchen Meldung ans Gesundheitsamt ab ersten Fall

11 Röteln Symptome auch oft untypisch; fleckig oder fleckig-knotiger Hautausschlag beginnend im gesicht; Kopfschmerzen, Fieber, Lymphknotenschwellung, entzündete Schleimhäute, Bindehautentzündung Kitabesuch nach Gesundschreibung bzw. Impfung durch Arzt möglich; das gleiche gilt für Familienangehörige (z.b. Geschwisterkinder), die die Kita besuchen Meldung ans Gesundheitsamt ab ersten Fall

12 Skabies (Krätze) Ausschlag mit länglichen Pappeln auf der Haut (selten am Kopf und Nacken) evtl. mit Bläschen am Ende, Juckreiz Kitabesuch nach bescheinigter Erstbehandlung durch Arzt möglich; das gleiche gilt für Familienangehörige (z.b. Geschwisterkinder), die die Kita besuchen Waschen der von dem Erkrankten benutzten Sachen (Decken, Kissen, Kuscheltiere etc.) bei mind. 60 Grad Meldung ans Gesundheitsamt ab ersten Fall

13 Scharlach Halsschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Unwohlsein, Bauchbeschwerden, Erbrechen, Nasennebenhöhlenentzündung, Hautausschlag, Himbeerzunge: vergrößerte Papillen (Zungenerhebungen) auf einer belegten Zunge Kitabesuch nach einem Tag ohne Krankheitsanzeichen möglich

14 Windpocken und Gürtelrose Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen, juckender Ausschlag, Fieber Kitabesuch nach bescheinigten Urteil durch Arzt, dass Weiterverbreitung nicht zu befürchten ist, bzw. auch nach vollständigen Verkrusten aller Bläschen möglich Auch bei Erkrankung von Familienangehörigen Kitabesuch nur mit Gesundschreibung, da man schon 2 Tage vor Auftreten von Symptomen ansteckend sein kann. Meldung ans Gesundheitsamt ab ersten Fall