Ausstellungsordnung. g,v. Glub für Britische Hütehunde Sitz Hildesheim CLUB FT]R BRITISCHE HTJTEHUNDE E.V,



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Glub für Britische Hütehunde Sitz Hildesheim g,v. Bearded Collie, Border Collie, Collie (Langhaar u. Kurzhaar), Old English Sheepdog (Bobtail), Shetland Sheepdog (Sheltie), Welsh Corgi (Cardigan und Pembroke)! CLUB FT]R BRITISCHE HTJTEHUNDE E.V, rt Ausstellungsordnung

Club tür Brtßche Hütehunde e.v. s1 s2 s3 s4 s5 s6 s7 s8 se s10 s11 s12 s13 s14 s1s s16 s17 s18 sle s20 s21 522 s23 424 s26 527 s28 s2e s30 s31 s32 s34 s36 s37 s3b s3e s40 s41 s42 s43 s44 s46 s47 Ausstellungsordnung des Clubs für Britische Hütehunde e.v. Stand: 21. September 2008 Begr ffsbest nnrun9... Elnteilung der Ausstellungen und Geltungsbereich der Ausstellungsordnung des CfBrH... Term inschutz und Formalitäten. Clubsreger-Ausstellung... Arslallen von Aus>tellurger Ausschrerbung... Katalog... Nachmeid ungen Zulassung von Hunden... lulassjng vor Arsstelle'n... l\4e1dun9... l\,4eldegelder... Einlass HaftJrg... Pflichten des Ausstel ers... Rechre des ALSstellers... Hdusrecht... Pe'.onen in' R'n9... Ra"sen und K asseneinteilung Rerherrolge des R chtens... Versel/en ernes Hundes... Formwertnoten und Beurte ungen..... Platzieru nger Verspätet erschienene Aussteller... Beka" ntgabe vor BewertJnger Zu assung von Zuchtr cl^ter1 AJSlandische Zuchtr i"hter Pl chlel des ZLLht l^ters. Pf ichten des Veransta ters bezüglich Zuchtrlchter... Zuchtrichterspesen...... ZJchtrichterwechsel... ZJchtrichter Anwäder... Vorzeitiges Verlassen der Ausstellung. 7 '-ht^.' ' ^^ö^ \A/ötth6'!ärh \achzur '']tg ru ppe n-w etlbewe rb... Paarklassen Wettbewerb... Vorf ührwettbewerb f ür Jugendliche. Wettbewerb,,Bester Hund der Rasse' (BOB)... Wettbewerb,,Bester Hund der Ausstellung (BlS).... Deutscher Champion (CfBrH)... Deutscher Jugendcham pion (CfBrH)... Deutscher Veteranenchampion (CfBrH)... Internationaler- Schönheits-Champion (für Border Collie)... OrdnLrngsbest n- m Lrnqen Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnun9... 3 3 3 4 5 5 5 5 6 6 6 7 7 7 7 7 8 I B 9 9 9 9 10 10 10 10 10 11 11 11 11 12 12 12 12 12 12 12 13 13 tc to ta) t : 2l.September 2008 - Seite 2 von 15

Club für Britische Hütehunde e.v. sl Beg riffsbestimmung 1 Rassehunde-Ausslellungen im Sinne dieser Ordnung sind vom VDH termingeschützte Rassehunde-Ausstel ungen. Sre srnd eine zuchtfördernde E nrichtung. Sie sind öffentliche Veranstaltungen. die der Bewertung von Rassehunden dienen. den Stand der Zucht verrf tteln und e ner breiten Offent ichkeit näher bringen. 2 Ergentümer rst derlenrge der den Hund in seinem Eigentum hat. d.h. der die rechtliche Verf Ljgungsgewalt hat. Aussteller ist derjenige, der auf der Rasseh unde-ausstellung die Formalien abwickelt und sich als solcher a) erkennen qibt. Voführer ist derjenige, der den Hund im Ring präsentiert. U v s2 s3 Einteilung der Rassehunde-Ausstellungen und Geltungsbereich der Ausstellungsordnung des CfBrH Vorbereitung und Ablauf der nachstehend aufgeführten unterschiedlichen Rassehunde- Ausstellungen regeln sich nach den Bestimmungen dieser und der VDH-Ausstellungsord nung. der VDH-Zuchtrichterordnung und der des CfBrH sowie den betreffenden Bestimmungen des Aussteilungsreglem ents der Federation Cynolog que Internationale (F.C.l.) 1. Internat onale Rassehu nde-ausstellungen 2. Nationale Rassehunde-Ausstellungen 3. Termingeschützte Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des CfBrH mit Vergabe der Cham pionatsanwartschaften auf die Titel Deutscher Champlon, Deutscher Jugend und VeteranenchamDion des CfBrH und des VDH. 4. Termingeschützte rassespezifrsche Ausstellungen des CfBrH mit Vergabe der Championatsanwartschaften auf den Titel Deutscher Champion, Deutscher Jugend- und Veteranencham pron des CfBrH und des VDH. 5. Sonderschauen werden auf lnternationalen- und Nationalen-Rassehu nde-ausstellungen des VDH vom CfBrH angegliedert. Die Vergabe von Championatsanwartschaften sind identisch mit Pkt 3. und 4. 6. Die Durchfuhrung von Sonderschauen und Spezia -Rassehunde-Ausstellungen ist in den Durchfuhrungsbestimm u ngen zur Ausstellungsord nung des VDH geregelt. Terminschutz und Formalitäten Die in S 2 unler Ziler 1-5 aufgeführten unterschiedlichen Rassehu nde-ausstellungen bedürfen der Genehmigung des VDH. Zur Bearbetung aller einschlägigen Fragen unterhält der VDH eine Term inschutzstelle Beirn Antrag auf Genehmigung und Terminschutz sowie für alle im Katalog aufgefuhrten Hunde werden Gebühren fäl ig. Be Spezial-Rassehunde-Ausste lungen des CfBrH ist pro geme deten Hund eine vorn VDH festgelegte Gebühr von der durchführenden Landesgruppe den VDH zu entrichten. Ebenfalls ist eine vom CfBrH festgelegte Gebühr pro gemeldeten Hund von der Landesgruppe an den Hauptclub zu entrichten. Für die Durchführung von Spezial-Rassehunde-Ausstellu ngen für Britische Hütehunde ist der CfBrH verantwortlich. Wird im Bereich einer Landesgruppe eine Internationale Rassehu nde-ausstellung durchgeführt, so ist von der zuständigen Landesgruppe elne Sonderschau für unsere Rassen anzugliedern, sofern für einzelne Rassen die Sonderschau nicht an Konkurrenzvereine seitens des VDH vergeben wurde. Gliedert eine Landesgruppe keine Sonderschau an, übernimmt dreses nach Möglichkeit der Hauptclub. In diesem Fall wird der entsprechenden Landesgruppe im Folgejahr keine Spezial- Rassehu nde-ausstellung genehmigt, es sei denn, eine andere Landesgruppe überntmmt freiwilllg die Durchführung der Sonderschau. 2008 - Club-Report 6-2008 Seite 3 von 15

Club für Britische Hütehunde e.v. Der Hauptclub übernimmt die Angliederung einer Sonderschau auf der VD H-Bu ndessieger- Rassehu ndeaussteilung und der FC l-weltsieger-ausstellu ng. Sollte irn Zusammenhang der vorgenannten Ausstellungen eine Nationale-Rassehu nde-ausstellung durchgeführt werden, behält sich auch hierfür der Hauptclub die Angliederung von Sonderschauen vor' D e Sonderschau für Britische Hütehunde auf der VDH-Europasieger-Rasseh unde- Ausstellungliedert die entsprechend regional zuständige Landesgruppe an. Das Präsidium hat bei der Zuchtrichternom inierunq ein Vetorecht. s4 Jede Landesgruppe sollte jährlich eine Spezial-Rassehunde-Ausstellu ng dufchführen Die Durchfr]hrung von mehr als einer Spezial-Rassehu nde-ausstellung bedarf der ajsdrlc\ ichen Gereh'nrgung durcl das P äs dlun. Der Antrag arf Gewährung eines I erninscnutles. besleht aus 1. Anmeldung der Landesgruppe rnlt Antrag auf Genehmigung der Zuchtrichter 2. Antrag auf Terminschutz für Spezial-Rasseh unde-au sstellungen 3. Verpflichtungserklärung - Spezial-Rassehunde-Ausstellung 4. AnerkennungdesLeistungsverzetchntsses Der Antrag ist von den Landesgruppen spätestens bis zum 30.11. für das folgende Jahr, beim Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH zur Genehmigung und Wertedeitung an die Term inschutzstelle des VDH einzureichen. Für Spezial-Rassehunde-Au sstellungen von Januar bis \"4ärz eines jeden Jahres müssen die Anträge jedoch mindestens fünf N4onate vor dem gep anten Ausstellungstermin eingereicht werde n. Verspätete Anträge werden abgewiesen n besonderen Fällen entscheidet das Präsidlum Die Ziffern 1 4 gelten auch für ra sses pezifisch e Ausstel ungen des cfbrh, die alle zwei Jahre stattfinden können, wobe der Rassebetreuef oder Stellvertreter Ausstellungsleiter sein muss. Der Ausstellungsort, zeitpunkt und zuchtrichter sind mit dem Präsidium abzustimmen. Die organisatorische und finanzielle Abwicklung etner rassespezifischen AuSStellUng kann nur über eine für cjie Ausste lung geographisch zuständige Landesgruppe oder über den Hauptclub erfolgen, welche auch den Gewinn oder verlust trägt. Finanzielle Abwicklungen über Privatkonten oder private Sonderkonten sind nicht zulässig. Eine Spezral-Rassehunde-Au sstellung kann nicht genehm gt werden wenn: a) am selben Tage ein Terminschutz für unsere Rassen für e ne Internationa e- oder Nationale Rassehunde-Ausstellu ng im Umkreis von 200 km (Luftlinie) vergeben st b) am se ben Tage eine spezial-rassehu nde-ausstellung im umkreis von 400 km {Luftl nie) vergeben ist. c) Eine Woche vor oder nach der C ubsieger-ausstellu ng im Umkreis von 40C km Leuft nie) Der Leiter für das Ausstellungswesen des cfbrh kann den Term nschutz veruergern. wenn vorstehende voraussetzungen nlcht erfüllt werden. Be Nichtakzeptanz der Entsche dung des Le ters für das Ausstellungswesen ist das Präsidium in die Entscheidungsfindung einzu beziehen. Das Präsidium behält sich grundsätzlich die Vergabe von spezia -Rasseh unde-ausstellungen vor. lm offiziellen organ unseres clubs ist ein Ausstellungskalender durch den Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH zu veröffentlichen und ze tnah zu aktualisieren G lubs ieger-ausste llu ng Der CfBrH führt jährlich. m ndestens jedoch al e zwei Jahre eine Clubsieger-Ausstellung o u rcn. b Stand:21. 2008 - Club-Report 6-2008 Seite 4 von 15

Club für Britische Hütehunde e.v. rt rt s5 s6 s7 s8 Das Präsd um kann die Clubs eger-ausstellung selbst oder rnit einer Landesgruppe durchführen Landesgruppen mit besonderen Anlassen (wie Jubiläen usw.) oder besonderen Rahmen bed ingungen für die Aussteilung und den Festabend können sich beim Präsid um mit e nem Vorlauf von zwei Jahren über den Le ter für das Ausstellu ngswesen bewerben. Bei der Vergabe an e ne Landesgruppe werden d e finanziellen Rahmenbedingungen für die Clubs eger-ausstellung zwischen Präsidium und Lc-Vorstand festge egi. Die Zuchtrichter werden vom Präsidium ggf lm Einvernehmen mit der Landesgruppe ausgewählt Auf der Clubsieger-Ausste lung wird der Tite,,Clubsieger' und,,clubjugendsieger" je Rasse und Geschlecht vergeben. Diese Titel berechtigenicht zur l\,4eldung in der Championklasse, jedoch besteht der Anspruch. dass diese Titel auf den Clubunterlagen geführt werden. Um den Titel,.Clubsieger' konkurrieren d e V1 Hunde der Zwrschen-. Champion- und Offenen Klasse. sowre der Gebrauchshundklasse (nur für Border Co lie). Clubsieger und C ubsiegerin erhalten zusätz ich ein CAC. Ausfallen von Rassehunde-Ausstellungen 1. Kann aus irgendwe chen Gründen die Rassehu nde-ausstellung nicht stattfinden und auch nicht auf e nen späteren Termin verlegt werden, so ist die Ausstellungsleitung berechiigt, b s zu 50% der l\,4eldegebühr zur Deckung entstandener Kosten zu verwenden. 2. Die Höhe des Ante ls der l\,4eldegebühr. der von der Ausstel ungsle tung zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten wird. st durch den Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH im Zusarnmenwirken mit dem Schatzme ster des CfBrH und dem jeweiligen Ausste lungsleiter festzulegen. Er darj nur so hoch festgelegt werden, dass er die tatsächlich entstandenen Kosten deckt. Ausschreibung 1. In sämtlichen Drucksachen, die aus Anlass einer Rassehu nde-ausstellung angefertigt werden, ist auf den Veranstalter. die l\4 tgliedschaft im VDH und der F.C.l. deutlich hrnzuweisen und darauf. dass die Veranstaltung vom VDH genehmigt und geschützt ist. 2. Die Ausschreibung muss über Veranstalter, Ausstellungsle tung, Ort, Terrn n, Tagesplan, Zuchtrchter, Rassen und Klassene nteilung sowle Formwertnoten, Ttel und Titel- Anwartschaften erschopfend Auskunft geben, wobei hervorzuheben ist, dass auf die drei etztgenannten kein Rechtsanspruch besteht. Kata log 1. Fur lede Spez al-rassehunde-ausstellung ist ein Katalog zu erstellen. Eine drucktechnische Herstellung wird empfohlen, jedoch ist auch ein vereinfachtes Vervielfältigungsverlahren mögl ch. Der Katalog muss folgende Mindestangaben beinhalten: Veranstalter, Ausstel ungsleter, Ort, Datum, Art der Ausstellung, Zugehörigkeit zu VDH und F.C.l., Zuchtrichter. ggf. Zuchtrichteranwärter, gemeldete und zu bewertende Hunde mit Angabe des vollständ gen Namens, Zuchtbuchnummer, Wurftag, E tern, Züchter und Eigentümer, dessen Anschrift aufgeführt setn sollte. 2. Jeder Aussteller ist zur Abnahme eines Kataloges verpflichtet. 3. Spätestens zwei Wochen nach Ausstellungstermin erhält der Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH einen ausgefüllten Katalog mit Formwertnoten, Platzierungen und Anwartschaften. Bei Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des CfBrH geht zusätzllch ein Exemplar an den VDH. N ach meld u ngen 1. Nachmeldungen in Form eines Nachtrages oder z.b. von A-Nummern im Katalog sind nicht qestattet. Stand: 2l.SeDtember 2008-6-2008 Seite 5 von '15

Club für Britßche Hütehunde e.v. se Zulassung von Hunden 1. Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCl hinterlegt ist, die in ein von der F.C.l. anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind und das vorgeschriebene l\lindestalter von sechs l\,4onaten am Tage vor der Ausstellung vollendet haben. 2. Bissige, kranke, krankheitsverdächtlge, mit Ungezefer behaftete und missgebiidete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig. oder n der Säugeperiode oder in Begleitung lhrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsge ände eingebracht werden. Sie sind von der Bewertung ausgesch ossen. Dennoch zuerkannte Formwertnoten. Titel und Titel-Anwartschaften können aberkannt werden wenn die Umstände, die eine Bewertung ausschließen, offenbar werden. Die Entscheidung über das Einbringen im Ausnahmefall steht allein der Aussteliungslettung oder e nem von ihr eingesetzten Kontrollorgan zu. Diese hat auf den Bewertungsvorgang keinen Einfluss. Wer kranke Hunde in eine Rassehunde-Ausstellung einbrngt haftet für de daraus entstehenden Folgen. 3. Läufige Hündinnen dürfen auf termingeschützten Rassehu nde-ausstellungen ausgestellt werden. Eine entsprechende RÜcksichtnahme gegenüber den AusstellungsrÜden lst aus sportiicher Fairness geboten. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nichteilnehmen Des Weiteren sind kastrierte Rüden( außer in der Veteranenklasse) nicht zugelassen 4. Nicht im Katalog aufgeführte Hunde können nicht bewertet werden; es sei denn die Aufnahme in den Katalog ist durch ein Versehen der Ausstellungsleitung unterblieben 5. Hunde. die sich auf einer Rassehunde-Ausstellung als bissig oder unangenehm aggressiv gegenüber l\,4enschen oder anderen Hunden erwesen haben. können rnrt einem befristeten oder unbefristeten Ausstellungsverbot für alle vom VDH geschützten Rassehu nde-ausstellungen be egt werden. t S 10 Zulassung von Ausstellern 1. Hunde im Eigentum von amtierenden Ausstellungsleitern oder mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen dürfen nicht ausgeste lt werden 2. Sonderleiter oder Ringhelfer oder mit ihnen n Hausgemeinschaft lebende Personen können Hunde der Rassen. für die sie am Ausstellungstag tätig sind, nur in Ausnahmefällen und nur mit schriftlicher Zustlmmung des Au sstellungslerters ausstellen. Sonderleiter und Ringhelfer dürfen nicht selbst ausstellen und müssen während der Bewertung der Klasse, 1n der ihr Hund vorgestellt wird, den Ring verlassen. 3. Ein Zuchtrichter darf nur einen Hund derjenigen Rasse zu einer Rassehunde-Ausste lung melden. für die er am selben Tage keine Zuchtrichtertätigkeit ausübt. Das gi t auch für Personen, die mit dem Zuchtrichter in Hausgemeinschaft leben. Eln Zuchtrlchter darf am Tag seiner Zuchtrichtertätigkeit nicht ALlssteller sein Personen die m t rhm in Hausgemeinschaft leben dürfen Aussteller sein, sofern sie enen Hund oder Hunde derjenigen Rasse(n) ausstellen, für die der Zuchtrichter an dernse ben Tag l"eine Zuchtrichtertätigkeit ausübt. 4. Hundehändler dürfen an VD H-Rassehunde-Ausstellungen nicht teilnehmen 5. Personen. die durch Beschluss eines l\,4itglledsvereins des VDI-l von der Te Inahme an allen veranstaltungen ausgeschlossen sind, dürfen Hunde auf spezial-rassehunde- Ausstellungen des CfBrH nicht vorführen. S 11 Meldung 1. Zur l\,4eldung eines Hundes ist nur der Egentümer berechtigt Er kann sich vertreten lassen. die Vertretungsvollmacht ist nachzuweisen. Die l"4eldung kann nur unter dem im Zuchtbuch bzw. Register eingetragenen Namen des Hundes erfolgen Die Abgabe der l\,4eldung verpflichtet zur Zahlung der l\,4eldegebühr. 2. Mit der Abgabe der l\4eldung erkennt der Eigentümer drese Ausstellungsordnung als für s ch verbindlich an. b Stand:21. 2008 - Club-Report 6-2008 Seite 6 von 't5

Club für Britische Hütehunde e.v. 3. 4. 5 6. Doopelmeldungen sind L1./uldssig. Das Zurückziehen einer Meldung ist bis zum Tag des offiziellen l\,4eldeschlusses in schriftlicher Form möglich. Die Ausstellungslertung kann in solchen Fällen bis max.25'k der lveldegebühr a s Bearbeitungsgebühr einbeha ten. Der Eigentümer kann den Hund selbst oder durch einen Beauftragten ausstellen lassen. Der zur Abgabe der l\,4eldung berechtgte Vertreter gilt auch für die Rassehunde- Ausstellung als beauftragt. Handlungen und/oder Unterlassungen des Beauftragten wrrken für und gegen den Eigentumer. Verlegt der Veranstalter den Termrn, kann die t\,4eldung schriftlich zurückgezogen werden. Der Veranstalter kann hierfür eine Ausschlussfrist setzen. Zur Wirksamkeit der Terminverlegung reicht eine Benachrichtigung des Veranstalters an den Eigentümer aus. Werden ber der Verlegung des Veran staltungsterm ins erfolgte l\,4eldungen nicht innerhalb der Ausschlussfrist zurückgezogen, so gelten sie als fur den neu festgesetzten Veransta tu ngsterm n abgegeben. Be Spez a -Rassehunde-Ausstellungen ist es dem Veranstalter überlassen, eine Annahmebestätiouno zu verschicken. it s12 Meldegelder s 13 Das N,4eldegeld wird von den Veranstaltern festgelegt. Die flnanzielle Begünstigung einzelner Ausstellerg ruppen st untersagt. Das Meldegeld wird mit der Abgabe der N/leidung fällig Einlass Die Hunde sind innerhalb der in der Ausschreibung angegebenen Einlasszeit einzubdngen. Für Jeden zur Rassehu nde-ausstellung angenommenen Hund hat eine Person freien Eintritt. v s14 s 15 Haftung Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde anger chtet werden. Pflichten des Ausstellers 1. Die Ausstel er erkennen an. dass Formwertnoten. P atzierungen und die Vergabe von Tite -Anwartschaften des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sle unterliegen keiner Prüfung. Beleidigung des Zuchtrchters oder öffentliche Kritik seiner Entscheidungen sind unzuläss g 2. Für das rechtzeitige vorführen der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich. 3. Die Abstamm ungsnachweise der gemeldeten Hunde sowie die Nachweise über Siegertitel sind auf Anforderung vorzulegen. 4. Die korrekte Katalognummer ist von der den Hund führenden Person deutlich sichtbar zu tragen. 5. Jede Form von,,double handling, d.h. der Versuch oder die Durchführung erner Beeinflussung des zu bewertenden Hundes von außerhalb des Ringes ist verboten. Während des Richtens einer Klasse darf der Hundeführer mit seinem Hund den Ring nur auf Anordnung des Rlchters verassen. Bei Zuwiderhandlungen können die betreffenden Hunde von der Bewertung ausgeschlossen werden. 6. Auf dem Ausstellungsgelände rst ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder N,4ittel und Hilfen untersagt. S 16 Rechte des Ausstellers Formelle Beanstandungen an der Durchführung der Rassehunde-Ausstellung sind unverzüglich unter Hinterlegung eines Srcherheitsgeldes in Höhe von drei l\.4eldegebühren schriftlich der Ausstellungsleitung oder binnen zwei Tagen nach Schluss der Veranstaltung (Poststempe ) der VDH Geschäftsstelle, bel Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des CfBrH Stand: 2 t 2008 - Seite 7 von 15

ClLtb für Britische Hulehunde dem Leiter fur das Ausste lungswesen des Clubs zu melden. lm etzten Fall ist ein Verrechnungsscheck für die Sicherheitsgebuhr beiztlfügen Fristversäurrnis g t als Verzicht auf das Rügerecht. s17 Hausrecht Der Veranstalter ist Inhaber des Hausrechts. Er st berechtlgt. fur die laufende und we tere von ihm durchgefuhrte Rassehunde Ausstel ungen gegen Personen. dle den geordneten Ablauf stören oder gegen Bestimrnungen dieser Ordfung verstoßen. flausverbote zu verhängen Den Anwe slrngen der Ausste lungsleiiung und hrer Beauftragen st Foge zu leisten. In den R ngen besteht n gesch oss-onen Räumen b s zum Abschluss des R chtens ern generelles Rauchverbot. s 18 s1e Personen im Ring Außer ciem Zuchtrichter, dem zuge assenen Zuchtrichter Anwärter, dem Arrsslel ungs- und Sonder eiter. den Ringsekretären, den Ordnern, dem Do metscher und den l-lurdellrhf errr hat sich niemand im Ring aufzuhaltef Der Ausste Iungsleiter. die N,4itglieder des VDH Vorstandes. der VDH-Hauptgeschällsfü hrer. clle Obleute für clas Zuchtrichler- und Au sstellungswesen in] VDH sowre berechtigte Mitglieder cles Präs d ums des CfBrH haben das Recht. d1e Bewertungsringe zu betreten Auf die Beurteilung und Patzerung der Hunde darf ken E nfluss genom rnen wefden. Rassen und Klasseneinteilung 1 Es g ll die Rassee ntei ung des lewei s!jü t!len F.C.l.- Ausste lungsreg ements 2 Klassenerntei ung l 1. Jü nllstenklasse 6 I fu4oirate 2. Jugendklasse I - 18 lvlonale '15 3. Zwischenklasse - 2,1 lvlonate 4. Offene K asse ab 15 illonate 5. Gebrauchshu ndkla sse ab 15 l/onate Die Gebrauchshundklasse daf nur für Border Co lie ausgeschrieben werden E ne l\,4eldung lst nur mog ch wenf bis zum Tage des offiziel en Meldeschlusses das erforderliche L-.istungs-iAusb loungske rnzeichen bestätigt wurde. Dazu gehören: a) f-lütetnalprüfung der Klasse 1 (Hütetrial 1) oder b) 3nraliqe bestandene Agi ity Prüfung der Klasse A1 mit Bewerturlg.VorzÜglrch unter 2 verschiedenen FCI-iVDH- Agllity- Le stungsrichtern (A 1)oder c) Bestancjene Rettungshundeprüfung (Fläche oder Trümmer) (RTP) oder d) Bestandene Fahrtenhundeprllfung (FH 1) e) D e Bestät gung ist der Me dung in Kop e beizuflrgen. F-'hlt der Nachr''e s w rd der Hund in dle offene K asse versetzt Die zur lvelclung notwendrge Bestätigung w rd vom VDl-1 naeh E rsend!rg der Kopie der Ahnentafel des Hundes, e ner Kopie des Nachweises der tlestande'ren unter a - d bezerchneten Pftlfung und nach Zah ung einer entsprechencen Gebunr ausgestellt I I ChampionKlasse ab 15 l\4onate Eine Meidung ist nur rnoglich, wenn bis zum Tage des oii z e -on l']eldeschiusses e n edordercher Titel (lnternat onaler Schönheitschamp cn der F C.1.. Nationa er Champon der von der F.C L anerkannten Landesverbalrde. Deutscher Champion (Club oder VDH)) bestätigt wurcle Die T te..deutscher Bundessleger" und. VDH- Europasr:ger' berechtrgenur in Verbtnd!ng mit den: Nachwe s einer Anwartschaft für e nen Champlontitel auf e ner anderen Rassehunce-Ausste lung zur l\4e dung Dle Bestätgung hierüber ist der N4eldung rn Kop e beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt. 7 Ehrenklasse Eine l\4eldung ist nur mög ch. wenn b s zurn Tage des offizie en l\,4eldeschlusses der T tel. nternationaler Schönheitschamp on der F C.1." bestätigt wurde Die Bestätigung ist der l\.4eldung in Kopie be zufalgen D e Hunde bekommen keine Formwertnoie. sie werden plaiziert. Der an erster Stel1e platzierte Hund nlmmt am Wettbewerb.Bester Hund der Rasse tei. 8. Veteranen klasse ab 8 Jahren 21.September2008 club-repon6-2008 Seite I von 15

Club für Britische Hütehunde e.v. Die Bewe(ung durch den Zuchtrichter erfolgt nach dem Standard. Daneben soll besonders auf die Kondition dieser Hunde geachtet werden. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sre werden platziert. Der erstplatzierte Rüde und die erstplatzierte Hündin nehmen an dem Wettbewerb,,Bester Hund der Rasse (BOB)'teil. Der.,Beste Veteran der Rasse" wird ggf. nach dem Wettbewerb (BOB) aus dem erstplatzierten Rüden und der erstplatzierten H ündin der Veteranenklasse ermittelt. Es wird freigestellt, einen Veteranenwettbewerb nach 5 24.4 VDH- Ausstellunosordnuno durchzuf ühren. 3. Stichtag für die Alterszuordnung: Der Hund muss am Tage vor der Rassehunde-Ausstellung das geforderte Lebensalter vollendet haben. 4. Die Einrichtung der Klassen 1-6 und 8 sind für Spezial-Rassehunde-Ausstellungen Sonderschauen des CfBrH vorgeschrieben v S 20 Reihenfolge des Richtens Bei Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des CfBrH ist folgende Reihenfolge einzuhalten: Veteranen-, Ehren-, Jüngsten-, Jugend-. Zwischen-, Champion-, Gebrauchshund-, (für Border Collie) Offene Klasse S 21 Versetzen eines Hundes Das Versetzen ernes Hundes in eine andere Klasse als gemeldet ist nur möglich, wenn dieser in Bezug auf Alter, Geschlecht, Farbschlag, Haarart, wegen fehlender geforderter Nachweise, anderer Voraussetzungen oder durch einen Fehler der Ausstellungsleitung in eine falsche Klasse eingeordnet wurde. Ein solcher Fall ist durch Hinzuziehung der Meldung zu klären. lst die Klassenangabe nicht eindeutig, ordnet der Veranstalter den Hund einer Klasse zu. Es st untersagt. einen Hund auf Wunsch e nes Ausstellers zu versetzen, ohne dass obige Voraussetzungen vorliegen. v S 22 Formwertnoten und Beurteilungen Ber a en Rassehunde-Ausstellungen können folgende Formwertnoten vergeben werden: Vorzüglich (v) Sehr Gut (SG) Gut (G) Genügend (Gsd) (Disq) In der Jüngstenklasse Vielversprechend \/0rc^rö^hö^.1 Wenig versprechend ohne Bewertung?t ii t.ldat^don nicht erschienen (vv) (vsp) (vw ) Mit dieser Beurteilung darf nur ein Hund aus dem Ring entlassen werden. dem keine der vorgenannten Formwertnoten zuerkannt werden kann. Der Grund ist im Richterbericht anzugeben. Als,,zu rückgezogen" gilt ein H und, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wird. Als,,nicht erschienen" gilt ein Hund, der nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt wird. S 23 Platzierungen 1. Die vier besten Hunde einer Klasse sind zu platzieren. sofern diese mindestens die Formwertnote,. Sehr Gut" bzw.,,versprechend'' erhalten haben. Vergeben werden 'l.. 2., 3. und 4. Platz. Weitere Platzierunoen sind unzulässrq. Stand: 2l.SeDtember 2008 - Club-ReDort 6-2008 Seite I von 15

Club für Britische Hütehunde.V. 2. Erscheint rn einer Klasse nur ein Hund und wird ihm die Formwertnote,,Vorzüglich,..Sehr ' Gut',,,Vielversprechend oder.,versprechend zuerkannt, so erhält er die Bewertung..Vorzüglich 1 '..Sehr Gut 1...Vre versprechend 1 ' oder,,versprechend 1". 3. Die Platzierung der Hunde hat unmittelbar nach der Bewertung der einzelnen Hunde der Klasse zu erfolgen. S 24 Verspätet erschienene Aussteller Wird ein Hund in den Ring gebracht, nachdem einer der Hunde der betreffenden Klasse bereits platziert ist, so scheidet er für die Platzierung aus. Er kann nur noch e ne Formwertnoterhalten. S 25 Bekanntgabe von Bewertungen Eine dem Aussteller förmlich bekanntgegebene Bewertung und Platzierung des Hundes darf nicht geändert werden. Die Bewertung auf den hierfür vorgesehenen Tafeln oder Listen darf erst bekannt gegeben werden, wenn die Bewertung und Platzierung der gesamten Klasse abgesch ossen st. S 26 Zulassung von Zuchtrichtern 1. Auf sämtlichen Rassehunde-Ausstellung dürfen nur die in der Richterliste des VDH aufgeführten Zuchtrichter tätig werden. Es ist auf jeder Spezial-Rassehu nde-ausste lung oder Sonderschau des CfBrH ein Spezialzuchtrichter des CfBrH vorzusehen und auszuschrerben, der die Körungen unserer Rassen vornehmen kann.(entfällt evt. bei neuer Körordnung) 2. Auf sämtlichen Rassehu nde-ausstellungen dürfen ausländische Zuchtrichter nur tätig werden. wenn die ausländische Dachorgan sation ihr schriftliches Einverständnis erklärt hat. Diese..Freigabe" ist nur über den Leiter fur das Ausstellungswesen CfBrH bei der Geschäftsstel e des VDH zu beantraqen. S 27 Ausländische Zuchtrichter 1. Landesgruppen des CfBrH. die ausändische Zuchtrchter einladen, haben diesen rechtzeitrg diese Ausstellungsordnung zu ubergeben. 2. Vor ihrer Tätigkeit mllssen ausländische Zuchtrichter von einem Sachkundigen mit den fur das Au sstellungswesen geltenden Regeln vertraut gemacht werden. Dies g t insbesondere für das Bewertungssystem und die Bestimmungen über dre Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften. Eeherrschen sie die deutsche Sprache nicht. so hat der Einladende e nen Do metscher bereitzustellen. Die e nladende Landesgruppe muss ausländischen Zuchtrchtern einen Ringsekretär zuteilen, der außer deutsch eine der offiziellen F.C.l.- Sprachen spricht. Spricht der Zuchtflchtef l.eine d eser Sprathen kann der Veranstalter verlangen, dass der Zuchtrichter selbst und auf e gene Kosten für ernen Dolmetscher sorgt. 3. Der Einladende hat ausländischen Zuchtrichtern mit der E nladung bekannt zu geben, welche Kosten von hm übernommen werden. 4. ungeachtet S 30, Nr.3 hat der Einladende ausländischen Zuchtrchtern bei deren Ankunft die Auszahlung der Reisekosten anzubieten. o t S 28 Pflichten des Zuchtrichters 1. Als Aussteller darf ein Zuchtrichter nur solche Hunde vorführen. deren Eigentümer oder l\,4 teigentümer er ist, oder die ernem l\,4ltgl ed serner nächsten Verwandtschaft oder einer Person gehören. mit der er in Hausgemeinschaft lebt. (S ehe auch $ 8) 2. Die ausldndischen Zuchtrichter sind verpfl chtet, wie auch die in der VDH-Richterliste eingetragenen Zuchtrichter, nach dern bei der FCI hinterlegten Standard zu rlchten. Der Zuchtrchter darf den Standard nicht in einer Weise ausleqen, die der Gesundhelt des H Jndes dbt,io'rch ist Standr 2l.September 2008 - Club-Report 6-2008 Seite 10 von 15

Club für Britische Hütehunde e.v. 3. Es ist untersagt. Hunde zu richten, die nicht im Bewertungsbuch und/oderm Katalog verzeichnet sind. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig. wenn der Aussteller eine schriftliche Bescheinigung der Ausstellungsleitung vorweist. aus der ersichtlich ist, dass der Hund rechtzertigemeldet war, aber infolge eines Versehens nicht im Katalog aufgefü hrt wurde. 4. Der Zuchtrichter kann in Zweifelsfällen, z.b. um die ldentität oder Abstammung eines Hundes festzustellen. den Abstamm u ngsnachweis einsehen assen. Die Einsicht n den Katalog vor Beendigung der Zuchtrrchtertätigkeit ist ihm untersagt. 5. Bei Sonder- und Spezial-Rasse hunde-au sstel ungen des CfBrH st die Ausfertigung ernes Richterberichtes Pflicht. Auf Wunsch des Ausstellers ist der Richterber cht in deutscher Sprache abzufassen. Die Bewedungsbögen muss der Zuchtrichter selbst führen. at rt S 29 Pflichten des Veranstalters bezüglich Zuchtrichter 1. Dte Veranstalter von Rassehunde-Ausstellungen haben ernen Zuchtrichter schriftlich e nzuladen Dieser ist verpflichtet, die Annahme oder Ablehnung der Einladung dem Einladenden schriftlich zu bestätigen. 2. Dem Zuchtrichter sind baldmöglichst nach l\,4eldeschluss d e von ihrn zu richtenden Rassen und die Anzahl der von hm zu richtenden Hunde vom einladenden Verern mitzuteilen. Des weiteren ist ihm eine Ausschretbung zu übersenden. Der Veranstalter muss für den Zuchtrichter eine Haftpflichtversicheru ng abschließen. Drese Versicherung wird bei term ingeschützten Rassehu nde-ausstellungen vom VDH adgescnrossen. 3. Bei Rassen von kleinem Wuchs ist dem Zuchtrlchter en stabiler Tisch mt einer rutschfesten Unterlage bereitzustellen. In den einzelnen Ringen muss es dem Zuchtrichter ermöglicht werden, seine Hände zu reinigen. 4. Einem Zuchtrichter sollen nicht mehr als drerzehn Hunde je Stunde zur Bewertung und Erstellung des R chterberichtes zugete lt werden. Nur bei besten technischen und personellen Voraussetzungen dürfen mehr Hunde zugeterlt werden. Die Entscheidung trlfft der Ausste lungsleiter bzw. Sonderleiter und Ausstellungsleiter gemeinsam im E nvernehmen mit dem Zuchtrichter. S 30 Zuchtric hters pese n 1. Die Spesen der Zuchtrichter bei ihrer Tätigkeit auf Internationalen. Natronalen und Spezia -Rassehu nde-ausstellungen des CfBrH regelt d e Spesenordnung des VDH. 2. Die Zuchtrichterspesen sind von der Ausstellu ngsleitung zu bestreiten bzw. von der Sonderle tung, wenn die Vereinbarung mit der Ausstellungsle tung dies vorsieht. 3. Die dem Zuchtrchter zustehenden Spesen und/oder Kosten sollen erst dann zur Auszahlung gelangen, nachdem dieser seine Tätgkeit ordnungsmäßig beendet und die Abschn tte aus dem Richterbuch sowie ggf. die Vorschlagszettel für CACIB. Anwartschaften für den Titel..Deutscher Champion(VDH)", Bundessieger und VDH-Europasieger der Ausstellu ngsle tung ausgehändigt hat. S 31 Zuc htric hterwec hsel De Ausstellungsleitung ist berechtigt, aus wichtigen Gründen einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen. Der Zuchtrichterwechsel ist dem Leiter für das Ausstellungswesen mitzuteilen und irn Internet zu veröffentlichen. Ausnahme: es lieqt höhere Gewa t vor. S 32 Zuchtrichter Anwärter Spezialzuchtrrchter-Anwärter dürfen nur mit vorheriger Zusttmmung des CfBrH bzw. des VDH- Zuchtrichter-Obm annes zugelassen werden. Bel Internationalen- und Nationalen- Rassehu nde-ausstellu ngen müssen Spezialzuchtrichter-Anwärter der Ausstellungs eitung vom zuständigen Sonder eiter rechtzeitigemeldet werden. Stand:21 2008 - Club-Report 6-2008 Seite 11 von 15

Club lür Brilische Hülehunde e.v. s33 Vorzeitiges Verlassen der Ausstellung Der Aussteller hat sich m1t einem qua ifizieden Hund für alle evtl. nachfolgenden Ausscheidungen wie z.b. CAC, CACIB, BOB, BIS oder FCI Gruppensieger. Jugendsieger Tagessieger usw. pünkt ich anr Bewertungsring bereit zuhalten. Versäumt der Aussteller die Teilnahme oder verlässt dieser vorher die Ausstellung. werden d e Bewertungen und Anwartschaften dieser Ausstellung durch den CfBrH aberkannt. Bel triftigen Gründen ist ein entschuldigtes Fernbeiben vorab bern Ausste lungs- oder Sonderleiter schr ft ich zu beantragen. s34 s35 Zuc htg ruppen-wettbewe rb Für alle Rassehunde Ausstellungen kann ein Zuchtgruppen-W ettbewerb ausgeschrieben werden. Zuchtgruppen bestehen aus rn ndestens dre Hunden einer Rasse mlt gleichern Zwingernamen. Sie müssen am gleichen Talje bei der E nzelbewertung mindestens die Formwertnote..Gut" erhalten haben oder n der Ehren- oder Veteranenkasse ausgestelt worcien sein. Dleser Wettbewerb wird von einem Zuchtrchter gerchtet, der a e acht Rassen des CfBrH richten darf. Nachzuchtgruppen-Wettbewerb Fur alle Rassehunde-Ausstel ungen kann ein Nachzuchtgruppen-Wettbewerb ausgeschrieben werden. Als Nachzuchtgruppen gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Die GruDDe besteht aus solch einem Rüden bzw. solch einer HÜndin sowie rnindestens funf Nachkommen beiderlei Geschlechts aus m ndestens zwei verschiedenen Würfen Ale vorgestellten Hunde müssen zuvor auf einer Rasseh unde-au sste lung minclestens die FormWertnote,,GUt' erhalten haben. mindestens zwei der vorgestellten HUnde mussen am gleichen Tage ausgestellt worden sein. Die geforderte Formwertnote muss lle der lvleldung nachgewiesen werden. Beurte lungskrterien sind die Qual tät der elnzelnen Nachkommen sowie die phänotypische Übere nst mmung mit dem Rüden bzw der Hünd n. Dieser Wettbewerb wir von einem Zuchtrichter qerichtet, der alle acht Rassen des CfBrH richten darf. t S 36 Paarklasse n-wettbewe rb Für alle Rassehunde-Ausstellungen kann ein Paarklassen-Wettbewerb ausgeschrieben werden. Eine Paark asse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, dle Egentum des AussteJlersein müssen. D e Beurteilung der Paarklasse lst gleich der Beurteilung der Zuchtgruppen. Gesucht wird das idealtypische Paar. Beide Hunde müssen am gieichen Tag be der Einzelbewertung mindestens die Formwertnote,,Gut erhalten haben oder n der Ehren- oder Veteranenklasse ausgestellt worden sein. Dieser Wettbewerb wtrd von e nern Zuchtrichter bewertet. der alle acht Rassen des CfBrH darf T S 37 Vorf ührwettbewerb für Jugendliche nach den leweils gü l gen Best mmungen des VDH. $ 38 Wettbewerb,,Bester Hund der Rasse" (BOB) 1. Diesen Wettbewerb richtet ein Zuchtrichter. Richten mehrere Zuchtrchter eine Rasse, ist der Richter dieses Wettbewerbs vor dem Richten festzulegen 2. Der,.Beste Hund der Rasse" wrd nach dem Rrchten al er Klassen vom Zuchtrlchter aus den mit vorzüglich bewerteten, erstplazierten Rüden und Hündinnen der Jugend-' Ehren-, Veteranen-. Zwischen-, Champion-. Gebrauchshund (für Border Collie)-, und Offenen Klasse bestrmmt. S 39 Wettbewerb,,Bester Hund der Ausstellung" (BlS) Alle Rassebesten nehmen am Wettbewerb,,Bester Hund der Ausstellung' teil. Aus den Rassebesten wird der,.beste Hund der Ausstellung (BlS) ermittelt. Diesen Wettbewerb richtet ein Zuchtrichter. der alle acht Rassen des CfBrH richten dad Stand:21 2008 - Club-ReDort 6-2008 Seite 12 von l5

Club für Britische Hütehunde e.v. v 't S 40 Deutscher Champion (CfBrH) Ein Hund kann den Titel,Deutscher ChamDion (C ub) nur einmal und nur von einem - d e jeweilige Rasse betreuenden Verein verl ehen bekommen. Der vom CfBrH vergebene Titel,,Deutscher Champton (CfBrH) kann nur durch mindestens fünf Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei zwischen der ersten und der etzten Anwa(schaft mindestens ein Jahr und ein Tag liegen M USSEN. Nlindestens zwei der Anwartschaften müssen von zwei verschiedenen Spez alzuchtrichtern des CfBrH auf zwei verschiedenen Ausstellungen des CfBrH errungen worden sein. Die fünf erforderlichen Anwartschaften werden nur anerkannt, wenn das CAC auf termingeschützten Spezral-Rassehunde-Ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH vergeben wurde. (Anmerkung: zusätzliche CAC-Vergabe fur Ciubsieger s ehe unter 54) Die Anwartschaften werden in der Zwischenklasse, Offenen Klasse und Championklasse, sowie in der und Gebrauchshundklasse (nur für Border Collie) vergeben, wober der Hund mrt,,vorzüglich 1' bewertet worden sein muss. Die Reserve-Anwartschaft kann nur an e nen mit,,vorzüglich 2 bewerteten Hund vergeben werden. I lbprnannqronel rn^ his ZUn- 31.12.20A9. Für Anwartschaften, die vor dem 01.01.2009 errungen wurden. wird es fre gestellt, nach der a ten. oder neuen Ordnung zu verfahren. Nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Leiter für das Ausstellunqswesen des CfBrH dre Urter'agen zjr Bestätigulg des Titels einzureic'ten:. fünf Kopien des Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf Spezial-Rassehu nde-ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH. eine Kople der Ahnentafel des betrelfenden Hundes. Gebühr für die Cham pionbestätigung des CfBrH nach der z.zt. gülttgen Gebührenordnung Richterberichte m t Vermerk der vergebenen Anwartschaften die nicht ordnungsgemäß ausgefü t und vom amt erenden Richter unterschrieben wurden, werden nicht anerkannt. Eine Anderung auf Anwartschaftsdokumenten daf nur vom Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH vorgenomrren werden Dieses muss auf dem Dokument vermerkt sein. Die Bestät gung und die Urkunde werden vom Leiter für das Ausstellungswesen nach Eingang aller erforderlichen U nterlagen verschickt. S 41 Deutscher Jugendchampion (CfBrH) Ein Hund kann den T tel,deutscher Jugendchampion (Club)" nur ernmal und nur von einem - die jeweilige Rasse betreuenden - Verein verliehen bekommen. Der vom CfBrH vergebene Titel,,Deutscher Jugendchampion (CfBrH)' kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwel verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden. Die Anwartschaft kann nur auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH an einen mit,,vorzüglich 1" bewerteten Hund in der Jugendklasse vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann nur an einen mit,,vorzüglich 2' bewerteten Hund vergeben werden. Ein Reserve-CAC-J kann aufgewertet werden, wenn der Hund, der das CAC-J bekommen hat. bereits die Bedingungen zum Deutschen Jugendchampron (CfBrH)am Tage vor der Ausstellung erfüllt hat. Der Titel Deutscher Jugendchampton (CfBrH) berechtigt nicht zur l\,4eldung in der Championklasse, jedoch besteht der Anspruch, dass dieser Ttel in den Clubunterlagen geführt wird. Innerhalb drei Wochen nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH d e Unterlagen zur Bestätigung des T tels einzureichen: Stand: 2'l.September 2008 - Club-Report 6-2008 Seite 13 von 15

Club für Brilische Hütehunde e.v.. drei Kopien des Richterberichtsform ulars rnit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf term ngeschützten Spezia -Rassehunde-Ausstellungen oder Sonderschauen des CfBTH. eine Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes. Gebühr für die Championbestätigung des CfBrH nach der z Zt Gebü hrenordnung gültigen Richterberichtsform ulare mit vermerk der vergebenen Anwartschaften die nlcht ordnungsgemäß ausgefüllt und vom amtierenden Richter unterschreben wuroen, werden nicht anerkannt. Eine Anderung auf Anwartschaftsdoku menten dad nur vom Lelter fur das Ausstellungswesen des CfBrH vorgenommen werden. D eses muss auf dem Dokument vermerkt seln Die Bestätigung und die Urkunde werden vom Leiter für das Ausstel ungswesenach Eingang aller erforderlichen U nterlagen verschickt. Sollte ohne nachgewiesenen Grund die Zeit von drei Wochen überschritten werden. so wlrd das letzte CAC-J aberkannt. S 42 Deutscher Veteranenchampion (CfBrH) Ein Hund kann den Titel..Deutscher Veteranencham pion (Club) nur ernmal und nur von einem - die jeweil ge Rasse betreuenden - Vereln verliehen bekon'rmen. Der vom CfBrH vergebene Titel,.Deutscher Veteranenchampion (CfBrH)" kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden. Die Anwartschaft kann nur auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellung'on oder Sonderschauen des CfBrH an einen mit,.platz 1' bewerteten Hund in der Veteranenklasse vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft bekornmt der zwe tp atzierte Veteran Ein Reserve-CAc-Vet. kann aufgewertet werden. wenn der Hund, der das CAC-Vet bekommen hat, bereits die Bedlngungen zum Deutschen Veteranencham pron (CfBrH) am Tage vor der Ausstellung erfüllt h at. Der Tiiel Deutscher Veteranencham pion (CfBrH) berechtigt n cht zur l\'4e dung in der Siegerklasse. Nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH die Unterlagen zur Bestätigung des T tels elnzurerchen:. drei Kopien des Richterber chtsformu ars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf termingeschützten Spez al-rassehunde-ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH o eine Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes. Gebühr für die Cham pionbestätigung des CfBrH nach der z Zt Geb tlh re n o rd n u ng gült gen Kopien des Richterberichtsform ulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften die nicht ordnungsgemäß ausgefullt und vom amtierenden Richter unterschrieben wurden, werden nicht anerkannt. Eine Anderung auf Anwartschaftsdokumenten darf nur vom Leiter fur das Ausstellungswesen des CfBrH vorgenommen werden. Dieses muss auf dem Richterber cht vermerkt seln Die Bestätigung und die Urkunde werden vom Leiter für das Ausstellungswesen nach Eingang aller erforderlichen U nterlagen verschickt. t \ S 43 Internatio naler- Schönheits- Champion (für Border Collie) Für die Anerkennung des Titels,,lnternationaler-Schönheits-Champion ist für die Rasse Border Collie neben den qeforderten Anwartschaften eine bestätigte Arbeltsprüfung erforderlich. Die Arbeitsprüfung ergibt sich aus S 19.8 der Ausstel ungsordnung des CfBrH Sland: 2l.September 2008 - Club-Report 6-2008 Seite 14 von 15

Ctub [ür Britßche Hütehunde e.v. Die Bestätigung ist dem Antrag auf Zuerkennung des Titels,,lnternationaier-Schönheits- Champion' in Kopie beizuf ügen t, S 44 Ord n u ngs bestim munge n 1. Verstöße gegen diese Ordnung können mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden. a) l\,4 it dem Verbot der Teilnahme auf allen von VDH-Mltgliedsvereinen oder vom VDH durchgeführten Rassehund e-ausste lungen für mindestens ein Jahr oder auf Dauer kann belegt werden, wer insbesondere 1. den geordneten Ablauf von Rassehunde-Aussteilungen stört. 2. einer Anweisung der Ausstellungsleitung zuwider handelt. 3. seinen Hund bei Internationalen-, Nationalen- oder Spezial-Rassehunde- Ausstellungen vor Veranstaltungsschluss aus dern Ausstellungsgelände e ntfe rnt. 4. sich ohne Berechtigung im Ring aufhält. 5. die den jeweils zur Bewertung anstehenden Hund beze chnende korrekte Katalognummer nicht. oder nicht deutlich sichtbar trägt. 6 einen nach S g Abs. 2 bis 4 nicht zugelassenen Hund in das Ausstellungsgelände einbringt. 7. aufgrund von,.double handling" mehrfach von der Bewertung ausgeschlossen wurde 8. gegen d e $ 11.1. 12 und 15.6 verstoßen hat. b) l\,4 t unbefristetem Verbot der Teilnahme auf allen von VDH-M itgliedsvereinen oder vom VDH durchgeführten Rassehunde-Au sstellungen kann belegt werden, wer insbesondere 1. einen Zuchtrlchter beleidigt oder dessen Bewertung öffentlich mündlich oder schr ft ich kritisiert. 2. sich die Teilnahme durch falsche Angaben bei der Anmeldung erschleicht. 3 Veränderungen oder Eingriffe am gemeldeten Hund vornimmt oder vornehmen lässt. die geeignet sein können, den Zuchtrichter zu täuschen, oder solche Hunde vorführt oder vorführen lässt. 2. Fur Verbote der Teilnahme auf lnternationalen- und Nationalen Rassehunee- Ausstellungen gilt die Ausstellungsordnung des VDH. Zuständig für die Ahndung von Verstößen gegen diese Ordnung anlässlich einer Spezial Rassehu nde-ausstellung des CfBrH ist das Präsidium. $ 37 VDH-Ausstellungsordnung gr t entsprechend. S 45 Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung z eht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nacn srcn. $ 46 Anderung dieser Ausstellungsordnung Durch Anderung der VDH-Ausstellu ngsordnung werden notwendige Anderungen in dieser Ausstellungsordnung wirksam. Die Anderungen werden durch Veröffentlichung lm offiziellen Organ des CfBrH in Kraft gesetzt. Diese Ordnung ist in Anlehnung an die VDH- Ausstellungsordnung n der ab 1. Januar 2009 gültigen Fassung erstellt. Der endgültige Beschluss erfolgte auf der Hauptversarnmlun g am 20.121.09.2008. S 47 Inkrafttreten Diese Ausstellungsordnung wurde von der Hauptversammlung des CfBrH am 20.121. September 2008 in Schloß Holte-Stukenbrock verabschiedet. Diese Ausstellungsordnu tritt nach Veröffentlichung im Club-Report Dezember 2008 am 1. Januar 2009 ln Kraft. Stand: 2l.September 2008 - Club-Reoort 6-2008 Seite 15 von 15