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(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

Transkript:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

Allgemeine Angaben Einrichtung St. Augustinus Heime GmbH Name St. Vinzenz-Haus Anschrift Kirchstraße 32, 45879 Gelsenkirchen Telefonnummer 0209 17004-0 ggf. Email-Adresse und Homepage (der t.smiezewski@sanktvinzenz.eu Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Betreuungseinrichtung mit pflegerischer Betreuung ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 93 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur 28.03.2017 Bewertung der Qualität erfolgte am 2

Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Mangel behoben am 3

Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre 15.08.2017 Information und Beratung keine geringfügige 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement 4

Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende - Personalausstattung 16. Fachkraftquote 15.08.2017 17. Fort- und Weiterbildung 5

Pflege und Betreuung keine geringfügige 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ 15.08.2017 Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln 21. Dokumentation 15.08.2017 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Gewaltschutz Anforderung nicht abschließend geprüft nicht keine geringfügige 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation - 6

Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- 7

Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Wohnqualität Gem. 6 Abs. 2 WTG-DVO sollen Wohnbereiche nicht mehr als 36 Personen umfassen. Auf beiden Wohnbereichen der Einrichtung werden jedoch mehr als 36 Personen betreut. Der Wohnbereich I umfasst 44 Plätze und der Wohnbereich II 49 Plätze. Hinzu kommt, dass sich beide Wohnbereiche über jeweils zwei Etagen erstrecken, was zu einer Mehrbelastung für das eingesetzte Personal führt. Die Wohnbereiche müssen im Sinne der gesetzlichen Vorschrift umstrukturiert werden. Zum 01.01.2017 wird die Einrichtung in insgesamt 4 Wohnbereiche zu je max. 27 Bewohnern aufgeteilt werden. Die Bestimmungen des 6 Abs. 2 WTG-DVO würden damit erfüllt werden. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung Im Rahmen der Regelprüfung wurde deutlich, dass geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Privat- und Intimsphäre, insbesondere der in Doppelzimmern lebenden Bewohner, nicht regelhaft auf jedem Wohnbereich ergriffen werden. Von Seiten der Heimaufsicht wurde am Tag der Begehung nach den Sichtschutzwänden und deren Aufenthaltsort in der Einrichtung gefragt. Die begleitende Wohnbereichsleitung konnte keine konkreten Angaben über die Anzahl und den Aufenthaltsort der vorhandenen Sichtschutzwände machen. Somit wird gegen die Vorgaben des 1 Abs. 4 WTG verstoßen, da geeigneten Maßnahmen zur Wahrung der Privat- und Intimsphäre der Bewohner nicht ergriffen werden. Die Einrichtung schafft 2 weitere Sichtschutzwände an. Somit stehen dann 6 Sichtschutzwände für insgesamt 15 Doppelzimmer zur Verfügung. Während der Prüfung ist aufgefallen, dass sich relativ viele Bewohner (pro WB ca. 8-10 Bewohner) in der Zeit zwischen Frühstück und Mittagessen beschäftigungslos in den jeweiligen Aufenthaltsräumen befinden. Zwischenzeitlich sind Bewohner zum Kegeln in den Keller begleitet worden. Insbesondere auf dem Wohnbereich II verblieben die Bewohner jedoch weiter beschäftigungslos am Tisch des Aufenthaltsraumes. Personelle Ausstattung Gem. der Vereinbarung nach 84, 85 und 87 SGB XI vom 07.03.2017 wurde bei einer durchschnittlichen Belegung mit 90,56 Bewohnern (0,36 in Pflegegrad 1; 25,16 in Pflegegrad 2; 24,39 in Pflegegrad 3; 22,13 in Pflegestufe 4 und 18,52 in Pflegegrad 5) folgender Personalschlüssel vereinbart: 38,99 Vollzeitkräfte im Jahresdurchschnitt davon 20,35 Pflegefachkräfte, 16,57 Pflegehilfskräfte und 2,07 VK im sozialen Dienst. 8

Bei Veränderungen der Belegungsstruktur ist die Personalausstattung entsprechend anzupassen. Am Prüfungstag waren 88 Plätze in folgender Verteilung belegt: Pflegegrad 1 = 0 Pflegegrad 2 = 23 Pflegegrad 3 = 25 Pflegegrad 4 = 25 Pflegegrad 5 = 15 Nach der mit den Kostenträgern vereinbarten Personalausstattung sind in der Pflege hiernach insgesamt 36,02 Vollzeitkräfte erforderlich. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren insgesamt 33,65 Mitarbeiter (20,77 PFK und 12,88 PHK) in der Pflege gemeldet. Hieraus ergibt sich eine Stellenunterbesetzung von 2,37 Vollzeitstellen. Der Anteil an unbesetzten Stellen entspricht somit 6,58 %. Die Personalausstattung entspricht somit nicht der gesetzlichen Vorgabe. Die Fachkraftquote in der Pflege beträgt 61,72 % und entspricht der gesetzlichen Vorgabe. Die Stellenunterbesetzung konnte inzwischen (Stand 14.08.2017) auf 0,89 VK reduziert werden. Eine Stellenausschreibung wurde zusätzlich geschaltet, um die noch verbliebenden Unterbesetzung aufzuheben. Die Fachkraftquote im Sozialen Dienst beträgt 0,00 % und entspricht somit ebenfalls nicht der gesetzlichen Vorgabe. Anhand der eingereichten Personalliste lassen sich lediglich 1,75 Stellenanteile bei Helfern im Sozialen Dienst erkennen. Die Personalausstattung im Sozialen Dienst weicht außerdem von dem in der Leistungsvereinbarung geforderten Wert ab (2,01 VK bei 88 Bewohnern). Auf Grund der krankheitsbedingten Ausfälle mehrerer Mitarbeiter kann von einer Kontinuität in der sozialen Betreuung nicht ausgegangen werden. Die Einrichtung konnte nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Prüfung 1,5 VK Fachkräfte im Sozialen Dienst beschäftigt waren. Zwei Mitarbeiter waren zu diesem Zeitpunkt erkrankt. Nach Rückkehr dieser Mitarbeiter im September werden dann insgesamt 2,12 VK Fachkräfte im Sozialen Dienst beschäftigt sein. Pflege und soziale Betreuung Aufgesucht wurden die Wohnbereiche I und II. Es wurde nach Zustimmung die Bewohnerzimmer aufgesucht und Kontakt mit den Bewohnern aufgenommen. Befragt wurden die Bewohner zum persönlichen pflegerischen Bedarf sowie zur allgemeinen Zufriedenheit. Die befragten Bewohner waren mit der pflegerischen Betreuung zufrieden. Verbesserungsvorschläge/Kritikpunkte wurden nicht geäußert. Weiterhin wurde überprüft, ob ausreichend Körperpflegeartikel, Handtücher und Waschlappen vorgehalten werden. Hier haben sich keine Beanstandungen ergeben. Bei den aufgesuchten Bewohnern wurde das äußere Erscheinungsbild bewertet. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. 9

Anhaltspunkte für Pflegemängel konnten nicht erkannt werden. Bei der Regelprüfung konnte festgestellt werden, dass bei der Verabreichung von Bedarfsmedikationen (Psychopharmaka) nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind. Es war nicht regelhaft ersichtlich, dass alle Beteiligten (Betroffene, Betreuer oder der Bevollmächtigte) über die ärztliche Behandlung (Nebenwirkungen, Wirkweise und Komplikationen) aufgeklärt und eine Einwilligung erteilt wurde. Die Verordnung der Ärzte, Unruhe ist unzureichend. Es müssen Bedarfssituationen (von den Pflegenden vor Ort) genau angegeben werden. Eine regelhafte Kontrolle nach der Vergabe der Medikation bei dem Bewohner sollte in engmaschigen Abständen erfolgen und dokumentiert werden ggf. die erworbenen Beobachtungen an den behandelnden Arzt weiterleiten. 10

Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen/ Beschreibungen zutreffend sind. Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)? Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein. Was zeichnet die Einrichtung/das Angebot besonders aus? a) hinsichtlich der Konzeption (maximal 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein. b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen) Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein. 11