Textbausteine für einen gerichtlichen Vergleich gem 55a EheG EHEGATTENUNTERHALT

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Transkript:

Textbausteine für einen gerichtlichen Vergleich gem 55a EheG EHEGATTENUNTERHALT 1. Unterhaltsverzicht Beide Antragsteller verzichten wechselseitig unter allen Umständen, somit auch für den Fall der Not, der Änderung der Verhältnisse oder der Gesetzeslage auf Unterhalt und nehmen diese Verzichtserklärung wechselseitig an. (Die Parteien erklären, Unterhaltsansprüche aus einem allfälligen, bewußt nicht geprüften Verschulden an der Scheidung nicht ableiten zu wollen.) 2. Unterhaltsleistung a) mtl Verpflichtung Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, der Erstantragstellerin Berta Glück ab... jeweils bis zum 5. eines Monats im Vorhinein einen monatlichen Unterhaltsbetrag von ATS... (auf deren Konto Nr... bei der... Bank) zu bezahlen. Hierbei wird von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Zweitantragstellers von ATS... und der Erstantragstellerin von ATS... und von Sorgepflichten des Zweitantragstellers für..., geboren am... im Ausmaß von... ausgegangen. / Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Zweitantragsteller Anton Glück zu einer Unterhaltsleistung von... % seines jeweiligen durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens verpflichtet ist. Die Unterhaltsverpflichtung erlischt im Fall der Wiederverheiratung der Erstantragstellerin, sie ruht im Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft. Im Einvernehmen wird festgehalten, dass bis... kein Unterhaltsrückstand besteht. b) Umstandsklausel (clausula rebus sic stantibus) Hinsichtlich dieser Unterhaltsvereinbarung wird die Umstandsklausel ausdrücklich ausgeschlossen; Änderungen der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse bzw der Bedürfnisse der Parteien sowie allfällige weitere Sorgepflichten haben also auf die getroffene Regelung keinen Einfluss. c) Wertsicherung Dieser Unterhaltsbetrag ist wertgesichert auf der Basis des Verbraucherpreisindex 1996 oder eines an seine Stelle tretenden Index(es), wobei als Vergleichsbasis die für den Monat... verlautbarte Indexzahl herangezogen wird. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich/ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt, wobei stets der erste außerhalb des Spielraumes von 5 % liegende Indexwert die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Unterhaltsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat (Schwellenwertklausel). Alle prozentuellen Veränderungen sind auf eine (zwei) Dezimalstelle(n) zu rechnen. d) Unterhaltsverpflichtung nur dem Grunde nach Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 1 von 10

Die Parteien halten im Einvernehmen fest, dass der Erstantragstellerin Berta Glück gegenüber dem Zweitantragsteller Anton Glück derzeit der Höhe nach kein Unterhaltsanspruch besteht. Für den Fall einer wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse bzw der Bedarfssituation verpflichtet sich der Zweitantragsteller Anton Glück, der Erstantragstellerin Berta Glück einen monatlichen Unterhaltsbetrag nach den Grundsätzen des 66 EheG / nach den von der Rechtsprechung im Zeitpunkt der Ehescheidung für den Fall einer Verschuldensscheidung entwickelten Prozentsätzen jeweils bis zum 5. eines Monats im Vorhinein zu bezahlen. e) gesetzliche Krankenversicherung Die Parteien halten übereinstimmend fest, dass die Mitversicherung der Erstantragstellerin Berta Glück in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter - BVA) des Zweitantragstellers Anton Glück aufgrund der zu Punkt... dieser Vereinbarung festgehaltenen Unterhaltsverpflichtung des Zweitantragstellers gegenüber der Erstantragstellerin gem 56 Abs 7 B- KUVG aufrecht bleibt. Die Erstantragstellerin Berta Glück verpflichtet sich, die daraus resultierenden Selbstbehaltskosten aus eigenem zu bezahlen und den Zweitantragsteller Anton Glück für den Fall seiner Inanspruchnahme durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter schad-, klag- und exekutionslos zu halten. / Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, die daraus resultierenden Selbstbehaltskosten ohne Anrechnung auf den laufenden Unterhalt aus eigenem zu bezahlen. f) Krankenzusatzversicherung Die Parteien haben bei der... Versicherung zu Polizzen Nr... eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, diese Versicherung im bisherigen Ausmaß aufrecht zu belassen, die Prämien ohne Anrechnung / in Anrechnung / auf den laufenden Unterhalt zu den Fälligkeiten zu bezahlen und der Erstantragstellerin Berta Glück auf deren Verlangen nachzuweisen, dass kein Zahlungsrückstand besteht. Er verpflichtet sich weiters, alle erforderlichen Erklärungen gegenüber der... Krankenversicherung abzugeben, damit die Auszahlungen an die Erstantragstellerin Berta Glück erfolgen können. KINDER Vorbemerkung: alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen werden erst mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung wirksam! 1. Obsorge Die Obsorge für den mj Konrad Glück, geboren am..., kommt in Hinkunft der Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., alleine zu. Dem Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., bleiben die Mindestrechte gewahrt. 2. Unterhalt a) mtl Verpflichtung Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, dem mj Konrad Glück, geboren am..., ab... jeweils bis zum 5. eines Monats im Vorhinein einen monatlichen Unterhaltsbetrag von ATS... zu Handen der Erstantragstellerin Berta Glück zu bezahlen. Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 2 von 10

Ausgangsbasis dieser Unterhaltsvereinbarung ist ein derzeitiges durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Zweitantragstellers von ATS... und Sorgepflicht/en für..., geboren am..., im Ausmaß von... / Hiebei wird davon ausgegangen, dass der Zweitantragsteller Anton Glück zu einer Unterhaltsleistung von... % seines jeweiligen durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens verpflichtet ist. Die Parteien halten im Einvernehmen fest, dass bis... kein Unterhaltsrückstand besteht. b) Eigeneinkommen, (teilweise) Selbsterhaltungsfähigkeit Die Parteien halten im Einvernehmen fest, dass der mj Konrad Glück, geboren am..., aufgrund des Eigeneinkommens in der Höhe von monatlich ATS... seit... selbsterhaltungsfähig ist / die Unterhaltspflicht ab... auf Grund des Eigeneinkommens des Mj in der Höhe von monatlich ATS... nur mehr im Ausmaß von ATS... besteht. c) Zahlungsverpflichtung im Innenverhältnis, Unterhaltsverzicht Die Erstantragstellerin Berta Glück verzichtet (für den Zeitraum von... bis...) für ihre Person auf die Geltendmachung (Erhöhung) von Unterhaltsansprüchen hinsichtlich des mj Konrad Glück, geboren am..., gegenüber dem Zweitantragsteller Anton Glück. Sollten von dritter Seite oder vom Mj selbst Unterhaltsansprüche gegenüber dem Zweitantragsteller geltend gemacht werden, verpflichtet sich die Erstantragstellerin Berta Glück, den Zweitantragsteller Anton Glück schad-, klagund exekutionslos zu halten. 3. Besuchsrecht a) fixe Regelung Dem Zweitantragsteller Anton Glück steht zum mj Konrad Glück, geboren am..., ein Besuchsrecht an jedem ersten und dritten Wochenende eines Monats in der Zeit von Samstag 12.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zu, wobei er berechtigt ist, den Mj am Beginn der festgesetzten Besuchszeit am Wohnort der Erstantragstellerin abzuholen und verpflichtet ist, ihn am Ende der Besuchszeit dorthin zurückzubringen. Die Erstantragstellerin Berta Glück ist verpflichtet, den Mj am Beginn der festgesetzten Besuchszeit ausgehbereit zu halten und dem Zweitantragsteller Anton Glück zu übergeben. Für den Fall, dass der Zweitantragsteller Anton Glück das Besuchsrecht nicht binnen 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit ausübt, wird angenommen, dass er für diesen Termin auf die Ausübung des Besuchsrechtes verzichtet. b) Vorbehalt Das Besuchsrecht des Zweitantragstellers Anton Glück zum mj Konrad Glück, geboren am..., bleibt dem Einvernehmen der Parteien vorbehalten. 4. Sonstiges a) Familienbeihilfe Die Erstantragstellerin Berta Glück steht bereits im Bezug der Familienbeihilfe. b) Bausparverträge Für den mj Konrad Glück, geboren am..., wurde bei der Bausparkasse... zu Vertragsnummer... ein Bausparvertrag abgeschlossen. Die Parteien halten übereinstimmend fest, dass es sich hiebei um Vermögen des Minderjährigen handelt. Die Erstantragstellerin Berta Glück / der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, die Prämien - ohne Anrechnung auf den Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 3 von 10

laufenden Unterhalt - pünktlich zu den Fälligkeiten zu bezahlen und das Realisat am Ende der Laufzeit, spätestens bis zum... an den Mj (zu Handen der Erstantragstellerin Berta Glück als gesetzliche Vertreterin) auszufolgen. (Der Bausparvertrag verbleibt in der Gewahrsame der Erstantragstellerin). c) gesetzliche Krankenversicherung Die Parteien halten übereinstimmend fest, dass die Mitversicherung des mj Konrad Glück, geboren am..., in der gesetzlichen Krankenversicherung des Zweitantragstellers Anton Glück gem 56 Abs 2 B-KUVG aufrecht bleibt. Die Erstantragstellerin Berta Glück verpflichtet sich, die daraus resultierenden Selbstbehaltskosten aus eigenem zu bezahlen und den Zweitantragsteller für den Fall seiner Inanspruchnahme durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter schad-, klag- und exekutionslos zu halten. / Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, die daraus resultierenden Selbsterhaltungskosten ohne Anrechnung auf den laufenden Unterhalt aus eigenem zu bezahlen. d) Zusatzversicherungen Die Parteien haben bei der... Versicherung zu Polizzen Nr... für den mj Konrad Glück, geboren am... eine Kranken / Unfall / Lebensversicherung abgeschlossen. Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, diese Versicherung im bisherigen Ausmaß aufrecht zu belassen, die Prämien ohne Anrechnung auf den laufenden Unterhalt zu den Fälligkeiten zu bezahlen und der Erstantragstellerin Berta Glück auf deren Verlangen nachzuweisen, dass kein Zahlungsrückstand besteht. Er verpflichtet sich weiters, alle erforderlichen Erklärungen gegenüber der... Krankenversicherung abzugeben, damit die Auszahlungen an die Erstantragstellerin Berta Glück als gesetzliche Vertreterin des mj Konrad Glück, geboren am..., erfolgen können. AUFTEILUNG DES EHELICHEN GEBRAUCHSVERMÖGENS UND DER EHELICHEN ERSPARNISSE 1. Ehewohnung a) Räumung Der Zweitantragsteller Anton Glück hat die Ehewohnung bereits geräumt und der Erstantragstellerin Berta Glück geräumt von seinen Fahrnissen übergeben. Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, die Ehewohnung in...(adresse)... gelegen...(im Erdgeschoß / im... Stock, links / rechts vom Stiegenaufgang)... bestehend aus...(anführung der einzelnen Räume)... bis zum...(datum)... zu räumen und der Erstantragstellerin geräumt von seinen Fahrnissen zu übergeben. Er verzichtet auf jedweden Räumungsaufschub nach welcher Gesetzesstelle auch immer. b) Fahrnisse Der Zweitantragsteller Anton Glück ist berechtigt und verpflichtet, anläßlich seines Auszuges / bis spätestens...(datum)... aus der Ehewohnung folgende Fahrnisse mitzunehmen:...(genaue Beschreibung; Liste als integrierter Bestandteil der Vereinbarung)... Die Erstantragstellerin Berta Glück ist verpflichtet, dem Zweitantragsteller Anton Glück die genannten Fahrnisse zu diesem Zeitpunkt herauszugeben bzw zu überlassen. Alle übrigen in der Ehewohnung befindlichen Fahrnisse, insbesondere der Hausrat, verbleiben im Alleineigentum der Erstantragstellerin Berta Glück. / Die Aufteilung der Fahrnisse ist bereits im Einvernehmen erfolgt. Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 4 von 10

2. Liegenschaft a) Eigentumsübertragung aa) Alleineigentum Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., ist Alleineigentümer (BLNr 1) der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... mit dem darauf befindlichen Ein / Zweifamilienhaus...(Adresse)... Im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse überträgt der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., die genannte Liegenschaft an die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am...; diese übernimmt die Liegenschaft in ihr Eigentum, sodass sie Alleineigentümerin der genannten Liegenschaft wird. bb) Miteigentum Die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., und der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., sind je zur Hälfte (BLNr 1 und 2) Miteigentümer der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... mit dem darauf befindlichen Ein / Zweifamilienhaus...(Adresse)... Im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse überträgt der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., seinen Hälfteanteil (BLNr 1) an der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... an die Erstantragstellerin Berta Glück; diese übernimmt den Anteil in ihr Eigentum, sodass sie Alleineigentümerin der genannten Liegenschaft wird. b) Aufsandungserklärung aa) Alleineigentum Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., erklärt seine ausdrückliche Einwilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechtes an der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... (BLNr 1) für die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am... bb) Miteigentum Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., erklärt seine ausdrückliche Einwilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechtes bei seinem Hälfteanteil (BLNr 1) an der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... für die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., sodass diese Alleineigentümerin der genannten Liegenschaft wird. c) bücherlich sichergestellte Kredite, Wohnbauförderung Auf der genannten Liegenschaft sind folgende Verbindlichkeiten bücherlich sichergestellt: zu CLNr... das Pfandrecht aufgrund des Schuldscheines und der Pfandurkunde vom... zugunsten der... Bank (Vertragsnummer...) zu CLNr... das Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Kärnten (Zahl WuS...) Die Erstantragstellerin Berta Glück verpflichtet sich, die Rückzahlung der dieser Pfandrechtseinräumung zugrunde liegenden Verbindlichkeit (Darlehensvertrag...) in ihr alleiniges Zahlungsversprechen zu übernehmen und den Zweitantragsteller Anton Glück für den Fall seiner Inanspruchnahme schad-, klag- und exekutionslos zu halten. (Die Parteien beantragen Beschlussfassung nach 98 EheG.) d) Räumung Der Zweitantragsteller Anton Glück hat die Liegenschaft bereits geräumt und der Erstantragstellerin Berta Glück geräumt von seinen Fahrnissen übergeben. Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, die gesamte Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... mit dem darauf befindlichen Ein / Zweifamilienhaus in...(adresse)... bis zum...(datum)... zu räumen und der Erstantragstellerin Berta Glück geräumt von seinen Fahrnissen zu übergeben. Er verzichtet auf jedweden Räumungsaufschub nach welcher Gesetzesstelle auch immer. Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 5 von 10

e) Gebühren, Steuern, Abgaben Die Erstantragstellerin Berta Glück verpflichtet sich, alle mit der grundbücherlichen Durchführung dieser Eigentumsübertragung in Zusammenhang stehenden Gebühren, Steuern, Abgaben und Kosten aus eigenem zu bezahlen und den Zweitantragsteller Anton Glück für den Fall seiner Inanspruchnahme schad-, klag- und exekutionslos zu halten. 3. Eigentumswohnung a) Eigentumsübertragung aa) Alleineigentum Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., ist zu 246/4567 Anteilen (BLNr 64) Miteigentümer der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht..., mit denen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung... verbunden ist. Im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse überträgt der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., seine 246/4567 Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht..., mit denen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung... verbunden ist, an die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., sodass diese Alleineigentümerin der genannten Liegenschaftsanteile wird. bb) Miteigentum Die Parteien sind zu je 123/4567 Anteilen (BLNr 25 und 26) Miteigentümer der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht..., mit denen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung... verbunden ist. Im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse überträgt der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., seine 123/4567 Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht..., mit denen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung... verbunden ist, an die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., sodass diese Alleineigentümerin von 246/4567 Liegenschaftsanteilen wird. b) Aufsandungserklärung aa) Alleineigentum Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Einverleibung des Eigentumsrechtes bei seinen 246/4567 Miteigentumsanteilen (BLNr 64) an der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht..., mit denen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung... verbunden ist, für die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am... bb) Miteigentum Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Einverleibung des Eigentumsrechtes bei seinen 123/4567 Miteigentumsanteilen (BLNr 26) an der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht..., mit denen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung... verbunden ist, für die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., und zur Zusammenziehung der Anteile. c) Kredite, Wohnbauförderung wie zuvor d) Räumung wie zuvor e) Gebühren, Steuern, Abgaben Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 6 von 10

wie zuvor 4. Mietwohnung Übertragung der Rechte Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., überträgt seine Mietrechte an der ehelichen Wohnung in... mit Wirkung ab... an die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., letztere übernimmt die Rechte von ersterem. Sie tritt gem 87 Abs 2 EheG in das der Benützung der Ehewohnung zugrundeliegende Rechtsverhältnis (Mietvertrag mit...) ein und setzt dieses ab... alleine fort. Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, sämtliche in diesem Zusammenhang allenfalls notwendigen Erklärungen gegenüber dem Vermieter abzugeben. 5. Genossenschaftswohnung Übertragung der Nutzungsrechte Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., überträgt sämtliche Rechte und Pflichten an der ehelichen Wohnung in..., insbesondere das alleinige Nutzungs- und Verfügungsrecht mit Wirkung ab..., an die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am...; letztere übernimmt die Rechte von ersterem. Der Nutzungsvertrag wurde mit der... Genossenschaft abgeschlossen; der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, binnen 14 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses sämtliche erforderlichen Erklärungen gegenüber der Genossenschaft abzugeben, damit die Erstantragstellerin Berta Glück das Nutzungsrecht alleine fortsetzen kann. 6. Ausgleichszahlung a) Zahlungsverpflichtung Die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., verpflichtet sich, dem Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., aus dem Titel der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse eine Ausgleichszahlung im Betrag von ATS... bis zum... (in monatlichen Raten von ATS...) zu bezahlen. Für den Fall des Verzuges gelten Verzugszinsen von... % als vereinbart. Für den Fall des Zahlungsverzuges mit nur einer Rate wird der gesamte aushaftende Betrag sofort zur Gänze fällig (Terminsverlust). b) Wertsicherung Diese Ausgleichszahlung ist wertgesichert auf der Basis des Verbraucherpreisindex 1996 oder eines an seine Stelle tretenden Index(es), wobei als Vergleichsbasis die für den Monat... verlautbarte Indexzahl herangezogen wird. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt, wobei stets der erste außerhalb des Spielraumes von 5 % liegende Indexwert die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Unterhaltsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle prozentuellen Veränderungen sind auf eine (zwei) Dezimalstelle(n) zu rechnen. c) Pfandrecht Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 7 von 10

Zur Sicherstellung der Ausgleichszahlung von ATS... bestellt die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., die ihr gehörige Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... zum Pfand und erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Vereinbarung auf der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... das Pfandrecht für die Sicherstellung der Ausgleichszahlung zugunsten des Zweitantragstellers Anton Glück, geboren am..., über einen Betrag von ATS... gemäß Punkt... dieses Vergleiches einverleibt werden kann. 7. Schulden a) Vereinbarung zur Rückzahlung Die Parteien haben bei der... Bank zu Konto Nummer... ein Darlehen aufgenommen, das per... mit ATS... unberichtigt aushaftet. / Die Erstantragstellerin Berta Glück hat bei der... Bank zu Konto Nummer... ein Darlehen über ATS... aufgenommen, hinsichtlich dessen der Zweitantragsteller Anton Glück die Bürgschaftsverpflichtung übernommen hat. Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, die Rückzahlung dieses Darlehens samt allen Zinsen und Kosten bis zur vollständigen Tilgung in sein alleiniges Zahlungsversprechen zu übernehmen und die Erstantragstellerin im Fall ihrer Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten. b) 98 EheG Die Parteien beantragen Beschlussfassung gem 98 EheG, wonach der Zweitantragsteller hinsichtlich dieser Verbindlichkeit Hauptschuldner, die Erstantragstellerin Ausfallsbürgin ist. 8. PKW a) Verbleib, Leasing Der PKW Marke... mit dem amtlichen Kennzeichen... verbleibt der Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., zur alleinigen Benützung. Hinsichtlich dieses PKWs haben die Parteien bei der... Bank zu Kreditkonto Nummer... einen Leasingvertrag abgeschlossen. Die Erstantragstellerin Berta Glück verpflichtet sich, die Rückzahlung dieser Verbindlichkeit in ihr alleiniges Zahlungsversprechen zu übernehmen und den Zweitantragsteller für den Fall seiner Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten. b) Eigentumsübertragung Die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., überträgt ihr Eigentum am PKW Marke... mit dem amtlichen Kennzeichen... (Motornummer..., Fahrgestellnummer...) an den Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am... Die körperliche Übergabe ist bereits erfolgt. Die Erstantragstellerin verpflichtet sich, binnen 14 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses sämtliche allenfalls erforderlichen Erklärungen gegenüber der... als Zulassungsbehörde abzugeben. Der Zweitantragsteller verpflichtet sich, die Ummeldung des Fahrzeuges binnen... vorzunehmen. 9. Lebensversicherung / Bausparverträge a) Lebensversicherung Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 8 von 10

Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., hat bei der... Versicherung zu Polizzen Nr... eine Lebensversicherung abgeschlossen. Der Zweitantragsteller Anton Glück verpflichtet sich, diese Versicherung im bisherigen Ausmaß aufrecht zu belassen (insbesondere die Begünstigung der Erstantragstellerin Berta Glück / des mj Konrad Glück, geboren am... / im Er- und Ablebensfall nicht zu ändern), die Prämien zu den Fälligkeiten zu bezahlen und der Erstantragstellerin Berta Glück auf deren Verlangen nachzuweisen, dass kein Zahlungsrückstand besteht. / Er verpflichtet sich, binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Scheidung die Begünstigung im Ablebensfall auf den mj Konrad Glück, geboren am..., zu ändern und die Erstantragstellerin als gesetzliche Vertreterin des Mj hiervon zu verständigen. b) Bausparverträge Jeder Antragsteller bleibt hinsichtlich des auf ihn lautenden Bausparvertrages allein verfügungsberechtigt. 10. Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb Die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., verpflichtet sich, dem Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., für dessen Mitwirkung in ihrem Erwerb eine Ausgleichszahlung von ATS... bis zum... zu bezahlen (Raten, Verzugszinsen). 11. Gebühren, Kosten Die Gerichtsgebühren werden von den Parteien je zur Hälfte getragen; die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung werden von den Parteien jeweils selbst getragen. 12. Sonstiges a) Wohnrecht Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., räumt der Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., (und dem mj Konrad Glück, geboren am..., vertreten durch...) ob der ihm gehörigen Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... das lebenslängliche unentgeltliche Wohnungsrecht / Benützungsrecht / Fruchtgenußrecht ein. Er erteilt sohin seine ausdrückliche Zustimmung, dass auch über alleiniges Ansuchen der Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., (auf deren Kosten) bei der ihm gehörigen Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... das Wohnungsrecht / Benützungsrecht / Fruchtgenussrecht für die Erstantragstellerin Berta Glück, geboren am..., gemäß Punkt... dieser Vereinbarung einverleibt werden kann. b) Belastungs- und Veräußerungsverbot Zu BLNr... der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... ist zugunsten des Zweitantragstellers Anton Glück, geboren am..., ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Der Zweitantragsteller Anton Glück, geboren am..., erteilt sohin seine ausdrückliche Zustimmung, dass das zu seinen Gunsten unter BLNr... der Liegenschaft EZ... Grundbuch... Bezirksgericht... einverleibte Belastungs- und Veräußerungsverbot gelöscht werden kann. 13. Generalklausel Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 9 von 10

Weiteres eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse sowie Verbindlichkeiten, für die beide Antragsteller haften, sind nicht vorhanden. Mit dieser Vereinbarung sind daher sämtliche Ansprüche der Antragsteller aus dem Titel der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sowie aus dem Titel der Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb ein für allemal verglichen und bereinigt, sodass kein Teil mehr vom anderen etwas zu fordern hat. Die Parteien beantragen hinsichtlich der Punkte... und... dieser Vereinbarung Beschlussausfertigung gem 98 EheG. Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 10 von 10