Jahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung Der Jahresabschluss der STADA Arzneimittel AG und der Konzernabschluss zum 31.12.2016 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 wurden von der PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die gesetzlichen Vorgaben und Rotationsverpflichtungen aus den 319 und 319a HGB werden eingehalten. Neben diesen gesetzlichen Vorgaben soll der verantwortliche Abschlussprüfer zukünftig nicht länger als fünf Jahre tätig werden. Für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016 war erstmals Wirtschaftsprüferin Annika Fröde verantwortliche Abschlussprüferin (vormals Wirtschaftsprüfer Santosh Varughese).
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Bad Vilbel Ausschreibung der Abschlussprüfung des STADA Konzerns Die STADA Arzneimittel AG, Bad Vilbel, vertreten durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, schreibt die Prüfung des Einzel- und des Konzernabschlusses der STADA Arzneimittel AG und die Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2017 aus. Hierzu zählt auch die entsprechende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2017. Es wird ein Auswahlverfahren gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union vom 16. April 2014, welche durch den deutschen Bundestag in 2016 durch ein Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der EU-VO (Abschlussprüfungsreformgesetz AReG) verabschiedet wurde, stattfinden. Die STADA Arzneimittel AG lädt Wirtschaftsprüfer/-innen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dazu ein, ihr Interesse an der Ausschreibung bis zum 15. September 2016 (13:00 Uhr) unter tender@stada.de zu bekunden und eine aussagefähige Angebotsunterbreitung vorzulegen, welche die auf der Homepage der STADA (https://www.stada.de/investorrelations/corporate-governance.html) einzusehenden Vorgaben erfüllt. Nach Ablauf dieser Frist werden wir diejenigen Anbieter auswählen, die in die nächste Stufe des Prozesses eintreten. Dann erfolgt auch der Versand einer Vertraulichkeitserklärung sowie weiterer Unterlagen an die interessierten Wirtschaftsprüfer/-innen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Kriterien für die Gestaltung eines Auswahlverfahrens des Abschlussprüfers gemäß der in 2014 in Kraft getretenen geänderten Abschlussprüferrichtlinie gemäß der EU- Verordnung zur Abschlussprüfung (AP-RiLi und EU-VO), welche durch den deutschen Bundestag in 2016 durch ein Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der EU-VO (Abschlussprüfungsreformgesetz AReG) verabschiedet wurde. Vorgaben im Rahmen des öffentlichen Auswahlverfahrens (Vorgaben für die Angebotsunterbreitung) a. Prüfungskompetenz i. Erfahrung mit internationalen Mandanten, insbesondere - mit multinationalen (Teil)Konzernstrukturen Verständnis des Geschäftsmodells - Branchen-Know-how / Industrie-spezifische Erfahrungen / Referenzen, insbesondere - Erfahrung im Pharmasektor, mit nachweisbaren Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen Generika und OTC - Erfahrungen mit komplexen Abrechnungsstrukturen von erstattungsfähigen Wirkstoffen, sowohl in Absatz- als auch in Beschaffungsmärkten - Erfahrungen im Umgang mit komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen - Erfahrungen bei der bilanziellen Wertung von pharmazeutischen Entwicklungsprojekten - Erfahrungen mit komplexen Verrechnungspreismodellen unter Berücksichtigung regulatorischer Auflagen - Einbindung von Industrie-Experten und (internationalen) Spezialisten sowie deren Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachausschüssen und Gremien (insb. des Audit-Partners und des zentralen Prüfungsteams) i iv. Sehr gute Kenntnisse im Bereich IFRS und Konzernrechnungslegung Sehr gute Kenntnisse der lokalen Rechnungslegung in wichtigen Ländern v. Erfahrungen der eingesetzten Spezialisten - Know-how im IT-Bereich und bei IKS-Prüfungen - Kompetente Unterstützung bei prüfungsnahen Themen - Erfahrung bei der Prüfung von Compliance-Management-Systemen u.a. vi. v Reputation, Integrität und Größe der Prüfungsgesellschaft Ergebnisse der Prüfungsgesellschaft und der Auftragsverantwortlichen bei Inspektionen / Qualitätskontrollen der Aufsichtsbehörden (z.b. DPR, APAK bzw. APAS)
vi Lebensläufe von Audit-Partnern, Direktoren und Managern aus wichtigen Ländern b. Prüfungshonorar i. Höhe des weltweiten Prüfungshonorars inklusive - Aufteilung auf die einzelnen Konzerngesellschaften - Klar definierte, transparente Anpassungsmechanismen bei Veränderungen des Prüfungsumfangs und des Konsolidierungskreises - Monitoring des weltweiten Prüfungshonorars i Honorarentwicklung in den nächsten Jahren Höhe und Bedingungen der Haftungsvereinbarungen c. Prüfungsvorgehen i. Risikoorientierter Prüfungsansatz - (Zentralisierter) Prüfungs- bzw. Review-Ansatz - Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte / des Prüfungsumfangs - Prüfungsansatz bei Werthaltigkeitstests von immateriellen Vermögenswerten inklusive Geschäfts- oder Firmenwerten - Ggf. Berücksichtigung eines Hard Close Eingesetzte Prüfungs-Tools und deren Implementierung d. Organisation der Prüfung und formelle Kriterien i. Organisation der Prüfung und Koordination der weltweiten Prüfungsteams - Ablauf der Prüfung - Entscheidungskompetenzen des verantwortlichen Audit-Partners inklusive bei der Durchsetzung von Entscheidungen im Hinblick auf Konzern-Sachverhalte - Organisation der nationalen und internationalen Entscheidungs-, Konsultations- und Eskalationsprozesse - Organisation der Mandatsüberleitung vom vorherigen auf den neuen Abschlussprüfer - Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Aus- und Fortbildung - Organisation / Erfahrung bei der Mandatsüberleitung auf den neuen Abschlussprüfer Verfügbarkeit der erforderlichen nationalen und internationalen Spezialisten / Kapazitäten
i iv. Regionale Verfügbarkeit von kompetenten Prüfungsteams Wirtschaftsprüfer-Qualifikation des verantwortlichen Audit-Partners (zur Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks in Deutschland) v. Konzept zur Sicherstellung einer schnellen und angemessenen Kommunikation inklusive - Wissenstransfer mit den weltweiten Prüfungsteams - Organisation des Wissenstransfers bei Wechseln innerhalb des Prüfungsteams vi. v vi ix. Darstellung des Mehrwerts aus der Prüfung Informationen zu aktuellen Entwicklungen in der Rechnungslegung Sicherstellung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Einhaltung der Vorschriften der WPO, der 319 ff. HGB sowie der EU-Verordnung Entwurf der Unabhängigkeitserklärung nach Tz. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex