Schullwitz
Anlass für die Entwicklung des HWRM-Planes HWRM für Schullwitz und Eschdorf Hochwasserereignisse August 2002 viele Zerstörungen des Gewässers selber März 2006 viele Überschwemmungen Februar 2009 viel Wasser, aber keine Schäden August 2010 Zerstörungen und Überschwemmungen
Bisherige Maßnahmen Schadensbeseitigung an Gewässern nach dem HW 2002: 586 T + 640 T Schadensbeseitigung an Teichen nach dem HW 2002: 301 T Flutmulden Schullwitz 2008: Schadensbeseitigung nach dem HW 2010: 1 150 T 113 T Es bestehen weiterhin wesentliche Gefahren und Risiken. Als Grundlage für weitere Maßnahmen ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erstellen
Entwicklung eines Hochwasserrisikomanagementplanes Am 23. Oktober 2007 ist die Richtlinie 2007/60/EG beschlossen wurden. Dies ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken. Die Richtlinie wurde im Juni 2009 in das Deutsche Wasserrecht überführt. Im Mai 2010 wurde mit dem Sächsischen Anpassungsgesetz klargestellt, dass die Anforderungen uneingeschränkt auch in Sachsen gelten.. Ein Hochwasserrisikomanagementplan wird in vier Schritten entwickelt und lebt dann durch seine Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung.
Entwicklung eines Hochwasserrisikomanagementplanes 1. Schritt (Art. 4+5 EG-HWRM-RL): RL): Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwasserrisikos, d. h.. Ausweisung der Gebiete mit und ohne signifikanten Hochwasserrisiken. Frist: 22.12.2011 Meldung an LfULG bereits 10/2010 erfolgt
Entwicklung eines Hochwasserrisikomanagementplanes 2. Schritt (Art. 6 EG-HWRM-RL): RL): Erstellung spezifischer Hochwassergefahren Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, d. h.. Aufzeigen der nachteiligen Folgen für Hochwasser niedriger ((HQextrem), mittlerer (HQ100) und ggf. hoher (HQ20) Wahrscheinlichkeit. Frist: 22.12.2013
Entwicklung eines Hochwasserrisikomanagementplanes 3. Schritt (Art. 7 EG-HWRM-RL): RL): Erstellung der Hochwasserrisiko Hochwasserrisiko-Managementpläne, d. h.. Festlegen der Schutzziele und Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen für alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements. Frist: 22.12.2015
Entwicklung eines Hochwasserrisikomanagementplanes 4. Abstimmung (Art. 8, 9 + 10 EG-HWRM HWRM-RL): Abstimmung der einzelnen Schritte (insb. der resultierenden Karten und Pläne) mit der EU-WRRL WRRL 2000/60/EG (nach der bis 2015 ein guter ökologischer Zustand in allen Gewässern erreicht werden soll), soll den interessierten Stellen, der Öffentlichkeit (dauerhafte Zugänglichkeit der Informationen), Informationen und den Betroffenen. 5. Schritt (Art. 14 EG-HWRM-RL): RL): Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos, der HochwassergefahrenHochwassergefahren und -risikokarten sowie der Hochwasserrisiko-Managementpläne Managementpläne aller sechs Jahre unter besonderer Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels.
Roter Faden für HWS 1 Schritt 1. Gebietsausweisung 2. Vorstellung der Hochwassergefahren und risiken sowie der Ideen für weitere Maßnahmen 3. Risikomanagementplan 4. Beteiligung und Stadtratsbeschluss 5. Maßnahmen Ziel 2011 2013 Stand erledigt 10/2012 2015 2013 2014 2015 ff
Roter Faden für HWS 2 Schritt 1. Gebietsausweisung 2. Vorstellung der Hochwassergefahren und risiken sowie der Ideen für weitere Maßnahmen 3. Hinweise zu Gefahren und risiken 4. Ausweisung Überschwemmungsgebiet 5. Hinweise zu Ideen für Maßnahmen 6. Gutachterliche Bewertung der Maßnahmen und Erstellen des Risikomanagementplan 7. Beteiligung und Stadtratsbeschluss 8. Maßnahmen Ziel Stand erledigt 10/2012 11/2012 I. Quartal 2013 02/2013 2013 2014 2015 ff
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!