Kleine Anfrage Antwort Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 0103/4 Eingereicht durch: Eingang: 26.07.2012 Schlosser, Siegfried Weitergabe: 26.07.2012 PIRATEN-Fraktion Fälligkeit: 26.08.2012 Beantwortet: 11.09.2012 Antwort von: Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien Erledigt: Erfasst: Geändert: Melderegister Zu der oben genannten Kleinen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Teil 1: Auskunftssperre 1a. Wie viele Bürger haben (aufgeschlüsselt nach Ortsteilen) derzeit eine Auskunftssperre gemäß 28 (5) Meldegesetz? 1b. Wie häufig wurden diese von Amts wegen bzw. auf Antrag des Bürgers eingerichtet? 1c. Wie viele Anträge für Auskunftssperre gemäß 28 (5) Meldegesetz sind je Jahr in den letzten fünf Jahren eingegangen und wie viele davon wurden bewilligt? 1d. Aus welchen Gründen wurden wie häufig Anträge auf Auskunftssperre gemäß 28 (5) Meldegesetz verwehrt? Gemäß Nr. 33 Abs. 1a und b der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) ist für die Führung des automatisierten Melderegisters sowie die Errichtung, Überwachung und Ablehnung von Auskunftssperren gem. 28 Abs. 5 und 6 des Meldegesetzes das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig. Die Fragen 1a bis 1d können daher durch das Bezirksamt nicht beantwortet werden. Teil 2: Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften 2a. An welche öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften werden derzeit Meldedaten nach 27 (1) und (2) Meldegesetz weitergegeben? 2b. Wie viele Familienangehörige haben (aufgeschlüsselt nach Ortsteilen) der Weitergabe ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften gemäß 27 (2) Satz 3 Meldegesetz widersprochen? 2c. Welche Datenschutzmaßnahmen wurden für die Übermittlung als ausreichend gemäß 27 (3) Meldegesetz angesehen?
Die Fragen zu 2 können ebenfalls nicht beantwortet werden, weil Datenübermittlungen nach den 25 bis 27 und das Erteilen von Melderegisterauskünften nach 29 des Meldegesetzes nach Nr. 33 Abs. 1 d 1. Halbsatz ZustKat Ord in der Zuständigkeit des Landesamtes für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten liegen, mit Ausnahme der sog. einfachen und erweiterten Melderegisterauskünfte in den Fällen, in denen bei den Bezirksämtern der Anlass für die Amtshandlung entsteht. Teil 3: Einfache Melderegisterauskunft 3a. Wie viele Personen haben eine einfache Melderegisterauskunft gemäß 28 (1) Meldegesetz je Jahr in den letzten fünf Jahren verlangt? 3b. Wie viele Datensätze wurden dabei durchschnittlich begehrt? 3c. Wie hoch lag das Maximum an Datensätzen, die eine Person erfragte? 3d. Wie viele dieser Anfragen wurden abgelehnt und warum? Da das Bezirksamt keinen Zugang zu den Systemdateien des Melderegisters hat, können Zahlen nur aus den für die Kosten-Leistungs-Rechnung zur Verfügung gestellten Betriebsstatistiken gewonnen werden. Hierbei wird jedoch nicht zwischen einfacher und erweiterter Melderegisterauskunft unterschieden. Die zugängliche Auswertung gibt auch nur die Anzahl der erteilten Melderegisterauskünfte wieder. Es handelt sich i.d.r. um Einzelanfragen. Abgelehnt werden können nur Anfragen, in denen mangels Eindeutigkeit der zu benennenden Personendaten kein konkreter Einwohner ermittelt werden kann (d.h. es werden mehr als 1 in Frage kommender Datensatz angezeigt) oder wenn die Auskunftssuchenden nicht die gesetzlich geforderten mindestens 3 Personendaten benennen können. Eine Statistik über abgelehnte Auskunftserteilungen wird nicht geführt. 2007 2008 2009 2010 2011 28.107 32.333 38.392 58.345 15.668 Teil 4: Erweiterte Melderegisterauskunft 4a. Wie viele Personen haben eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß 28 (2) Meldegesetz je Jahr in den letzten fünf Jahren verlangt? 4b. Welche Zwecke wurden dabei angegeben? 4c. Wie viele dieser Anfragen wurden abgelehnt und warum? Die erweiterte Melderegisterauskunft ist zu erteilen, wenn die Auskunftssuchenden ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, etwa zur Geltendmachung und Verfolgung von Rechtsansprüchen oder private Interessen wie das Wiederauffinden von Verwandten. Über abgelehnte Auskunftserteilungen wird keine Statistik geführt. Teil 5: Gruppenauskunft: 5a. Wie viele Personen haben eine Gruppenauskunft gemäß 28 (3) Meldegesetz je Jahr in den letzten fünf Jahren verlangt? 5b. Welche Kriterien wurden zur Zusammensetzung der Personengruppen wie oft angewandt? 5c. Welche Zwecke wurden dabei wie häufig angegeben?
5d. Wie viele dieser Anfragen wurden abgelehnt und warum? Teil 6: Publizistische Tätigkeiten 6a.Wie viele Anfragen für Melderegisterauskünfte stammen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für publizistische Tätigkeiten gemäß 28 (8) Meldegesetz je Jahr in den letzten fünf Jahren? 6b. Wie viele dieser Anfragen wurden abgelehnt und warum? 6c. Welche Presse- und Rundfunkvertreter (bzw. Verlagsgruppe oder Inhaber) haben auf Melderegisterdaten zugegriffen? Teil 7: Automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften 7a. Findet im Bezirk ein Mechanismus zur automatisierten Erteilung von Melderegisterauskünften statt? 7b. Wie viele Personen machen (aufgeschlüsselt nach Ortsteilen) derzeit von der Möglichkeit Gebrauch, der automatisierten Erteilung von Melderegisterauskünften gemäß 28a (2) Meldegesetz zu widersprechen? 7c. Wie viele der zuvor (Teil 1 bis 6) ermittelten Anfragen erfolgten automatisiert? 7d. Wie viele dieser Anfragen wurden abgelehnt und warum? Es findet im Bezirk keine automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften an Verwaltungsexterne statt. Lediglich für Behördenauskünfte stellt das LABO ein elektronisches Auskunftsportal für Melderegisterauskünfte zur Verfügung. Seit Mai 2012 können einfache Melderegisterauskünfte auch online über eine Auskunftsplattform beim LABO abgerufen werden. Es liegen keine Informationen im Bezirk vor zu den Zahlen der automatisiert erteilten Melderegisterauskünfte. Es existiert keine Statistik über die Anzahl von eingegangenen Widersprüchen zur Datenübermittlung. Teil 8: Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen 8a. Welche Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen sowie Träger einer Volksinitiative, eines Volksbegehrens oder Bürgerbegehrens haben jeweils zur Bundestagswahl 2009, zur Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahl 2011 sowie zu Volksinitiativen, Volksbegehren und Bürgerbegehren der letzten fünf Jahre Melderegisterauskünfte nach 29 (1) Meldegesetz beantragt? 8b. Welche Melderegisterauskünfte nach 29 (1) Meldegesetz wurden davon abgelehnt und warum? 8c. Sofern zutreffend: nach welchen Gruppen wurden Abfragen nach 8a vorgenommen?
8d. Wurde dabei einzelnen oder allen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen sowie Trägern einer Volksinitiative zusätzliche Auflagen erteilt, ehe sie die Daten erhalten haben? Wenn ja, welche Auflagen waren dies? 8e. Gab es bereits Beanstandungen bzgl. der schriftlichen Verpflichtungserklärung in Bezug auf Löschung der Daten nach einem Monat und wenn ja welche? 8f. Fanden Überprüfungen statt, ob die Daten tatsächlich einen Monat nach der Wahl gelöscht worden sind und falls ja, wie fanden sie statt (mündlich / schriftlich / Überprüfung durch Dritte)? 8g. Wie viele Bürger haben (aufgeschlüsselt nach Ortsteilen) den Melderegisterauskünften an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern gemäß 29 (1) Meldegesetz widersprochen? 8h. Wie viele Bürger haben (aufgeschlüsselt nach Ortsteilen) Melderegisterauskünfte mit Alters- oder Ehejubiläen gemäß 29 (2) Meldegesetz eingewilligt? 8i. Wie viel Abfragen in Bezug auf Alters- oder Ehejubiläen gemäß 29 (2) Meldegesetz gab es je Jahr in den letzten fünf Jahren? 8j. Welche Melderegisterauskünfte nach 29 (2) Meldegesetz wurden davon abgelehnt und warum? 8k. Wie viele Bürger haben (aufgeschlüsselt nach Ortsteilen) der Datenübermittlung an Adressbuchverlage getrennt nach gedruckten, elektronischen sowie beiden Verzeichnissen nach gemäß 29 (3) Meldegesetz eingewilligt? 8l. An welche Adressbuchverlage werden bzw. wurden Meldedaten übermittelt? Teil 9: Aufwand und Einnahmen 9a.Wie viele Beschäftigte sind für die Erteilung von Melderegisterauskünften beschäftigt? 9b. Welche Einnahmen erzielte der Bezirk durch Melderegisterauskünfte je Jahr in den vergangenen fünf Jahren? 9c. Welche Gebühren werden für die einzelnen Abfragen erhoben (getrennt nach den Abfragearten Einfache Melderegisterauskunft, Erweiterte Melderegisterauskunft, Gruppenauskunft, Melderegisterauskunft in besonderen Fällen)? 9d. Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen Antragstellung und Auskunftserteilung (getrennt nach Abfragearten)? Für die Bearbeitung von Melderegisterauskünften waren im Jahr 2011 im Rahmen der Kostenund Leistungsrechnung 18,05 Stellenanteile gebucht worden, d.h. je Monat waren 1,5 Vollzeitstellen mit der Auskunftserteilung beschäftigt. Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühren für die unterschiedlichen Arten von Melderegisterauskünften und Datenübermittlungen ergibt sich aus den betreffenden Tarifstellen der Verwaltungsgebührenordnung, die als Anlage beigefügt ist. Angaben zu Bearbeitungsfristen können nur für die im Bezirk bearbeiteten Melderegisterauskünfte gemacht werden: die Bearbeitung erfolgt zwischen zwei und vier Wochen, je nach der personellen Besetzung des Back Office des Bürgeramtes. Erzielte Einnahmen: 2007 2008 2009 2010 2011
41.617 60.098 75.281 65.914 36.323 Teil 10: Datenerhebung 10. Werden die Anfragenden und die Anfrage in Zusammenhang mit der angefragten Person gespeichert, so dass nachvollziehbar ist, wer etwas über eine Person erfragt? Es findet eine entsprechende Datenspeicherung in den Systemdateien des elektronischen Melderegisters statt, deren Auswertung jedoch nur durch die für das zentrale Verfahren zuständige Behörde (LABO) und auf besondere Anfrage möglich ist. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat