Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

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Transkript:

Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Stadt Bruchsal Dettenheim Eggenstein- Leopoldshafen Graben-Neudorf Hambrücken Karlsdorf-Neuthard Stadt Philippsburg Ubstadt-Weiher Stadt Waghäusel

Allgemeines Die Kommunen betreiben die Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung. Abwasserkosten entstehen unter anderem durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz- und Regenwassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen. Um diese Kosten für die Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnete. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht. Am 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Aktenzeichen des Urteils: 2 S 2938/08), dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme, zu erheben. Ökologisch betrachtet entsteht hierdurch ein Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen, die einen natürlichen Wasserkreislauf auf dem Grundstück fördern und die Niederschlagswassergebühr senken. Grundstückseigentümer, die in der Vergangenheit schon in dieser Hinsicht investiert haben, werden zukünftig entlastet. Gesplittete Abwassergebühr Im Zuge der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wird die bisherige Abwassergebühr zukünftig in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie berechnet sich wie bisher nach dem verbrauchten Frischwasser ( /m³). Die Niederschlagswassergebühr deckt die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Sie berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird ( /m²). Die Kosten der Abwasserbeseitigung und -reinigung werden neu aufgeteilt. Die Kommunen erzielen dadurch keine Mehreinnahmen. Vorgehensweise Grundlage für die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr ist eine Ermittlung aller befestigten und überbauten (versiegelten) Grundstücksflächen, die Regenwasser über Kanäle, Leitungen, Rohre, offene Gräben o. ä. in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten. Hierzu zählen: Direkt einleitende Flächen, die einen eigenen Anschluss an die Kanalisation haben (z. B. durch eine Regenrinne). 2

Indirekt einleitende Flächen, die keinen eigenen Kanalanschluss besitzen, von denen aber beispielsweise aufgrund des Geländegefälles Regenwasser in den Straßeneinlaufschacht gelangt. Für Flächen, von denen kein Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird, fällt keine Gebühr an. Was müssen Sie tun? Bei der Flächenermittlung brauchen wir Ihre Unterstützung. Wir haben Ihrem Grundstück * einen Grundstücksabflussbeiwert zugeordnet. Dieser basiert auf den tatsächlich vorhandenen Gebäudegrundflächen und wird um eine qualifizierte Schätzung der sonstigen befestigten, versiegelten Flächen (z. B. Hofeinfahrt, Garagenzufahrt, Dachüberstände, etc.) ergänzt. Falls diese berechnete Fläche nicht den tatsächlich bebauten und versiegelten Flächen auf Ihrem Flurstück entspricht, bitten wir Sie, diese unter Berücksichtigung der nachfolgend angegebenen Abflussfaktoren zu korrigieren. Hierfür liegt Ihrem Informationsschreiben ein Rückmeldebogen bei. In der Korrektur müssen Sie alle Grundstücksflächen aufführen, die an die Kanalisation angeschlossen sind und deren Versiegelungsart benennen. Außerdem sollen auch alle Flächen mitgeteilt werden, von denen nur teilweise oder kein Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet bzw. anderweitig genutzt bzw. abgeleitet wird (z. B. Regenwasserzisterne, Versickerung, direkte Einleitung in ein Gewässer, das nicht als Abwasseranlage gewidmet ist). Für die Höhe Ihrer Niederschlagswassergebühr ist die Größe sowie die Versiegelungsart der befestigten Flächen ausschlaggebend, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Um dem Einzelfall möglichst gerecht zu werden, werden die bebauten, befestigten (versiegelten) Flächen je nach Versiegelungsart mit unterschiedlichen Abflussfaktoren multipliziert, um so die abflussrelevante Fläche zu berechnen: vollständig versiegelte Flächen 0,9 Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen stark versiegelte Flächen 0,6 Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster wenig versiegelte Flächen 0,3 Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster Gründächer mit Schichtstärke bis 12 cm 0,6 mit Schichtstärke über 12 cm 0,3 * Grundstück i. S. des Bewertungsgesetzes: Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken, die auch räumlich getrennt liegen können. Garagengrundstücke sind dem Grundstück des Hauptwohngebäudes zugeordnet. 3

Regenwasserzisternen Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei). Zisternen mit Überlauf in die öffentliche Kanalisation werden ab einer Größe von 2 m³ berücksichtigt. Pro m³ Nutzvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen abflussrelevanten Flächen um: Nutzungsart Gartenbewässerung Zisterne ohne Retention 5 m² Zisterne mit Retention * 15 m² Nutzungsart Brauchwasserentnahme einschließlich Gartenbewässerung Zisterne ohne Retention 15 m² Zisterne mit Retention * 25 m² Versickerungsanlagen Flächen, die an eine korrekt geplante und gebaute, nicht öffentliche Versi- ckerungsanlage ohne/mit Notüberlauf in die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, bleiben bei der Gebührenbemessung unberücksichtigt (gebührenfrei). Die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage ist hier nur der Ausnahmefall (Jahrhundertregen). Bei Versickerungsanlagen mit gedrosseltem Ablauf werden die an die Anlage angeschlossenen Flächen zunächst mit dem Abflussfaktor gemäß ihrer Versiegelungsart multipliziert und anschließend zusätzlich mit dem Faktor 0,3 begünstigt. Dies bedeutet, dass eine angeschlossene Pflasterfläche mit Faktor 0,6 auf den Abflussfaktor 0,18 (0,3*0,6) reduziert wird. Rückmeldebogen Auf den folgenden Seiten finden Sie ein Beispiel eines korrekt ausgefüllten Rückmeldebogens sowie eine Schrittfür-Schritt-Anleitung, die Ihnen beim Ausfüllen des Rückmeldebogens behilflich sein soll. Beispiel einer Flächendarstellung 4

Beispiel einer Rückmeldung Rückmeldungen sollen in folgender Form erfolgen: Musterstraße 3 2 4 1 11 999/9 999/9 Fläche Nr. Nutzungsart Teilflächen in m² - a - Abflussfaktor - b - Abflussrelevante Fläche in m² c = a x b Versiegelungsart Abflussart Begründung 1 Wohnhaus 72 0,9 65 Dach + Überstand 2 Garage 30 0,6 18 Gründach < 12 cm 3 Einfahrt 15 0,3 5 Rasengittersteine 4 Terrasse 6 0,0 0 versickert im Garten Zisterne Gesamt 88 Nutzung / Nr. der angeschlossenen Fläche: X mit Überlauf in den Kanal X Gartenbewässerung Fläche Nr. 1 ohne Überlauf in den Kanal Brauchwasser Fläche Nr. Retention Speichervolumen 10 m³ Versickerungsanlage / Nr. der angeschlossenen Fläche mit Notüberlauf mit gedrosseltem Ablauf ohne Notüberlauf Fläche Nr. Fläche Nr. Fläche Nr. 5

Erläuterungen zur Rückmeldung Der Rückmeldebogen, der Ihrem Informationsschreiben beiliegt, enthält einen Lageplan Ihres Grundstücks sowie eine Tabelle zur Ermittlung Ihrer abflussrelevanten Fläche. Wenn die von uns berechnete Fläche der tatsächlichen abflussrelevanten Fläche Ihres Grundstücks entspricht, müssen Sie diesen Bogen nicht ausfüllen. Ansonsten gehen Sie bitte wie folgt vor: 1. Überprüfen Sie zunächst den beiliegenden Lageplan Ihres Grundstücks. 2. Zeichnen Sie nun alle Flächen ein, die befestigt oder bebaut sind und teilen Sie jeder dieser Flächen eine Nummer zu. 3. Bitte tragen Sie diese Nummern in die Tabelle ein und notieren Sie zu jeder Fläche die Nutzungsart (Dach, Garage, etc.), die Größe sowie die Art der Versiegelung (Platten). Das Dach betreffend ist die Grundfläche zuzüglich der Überstände anzugeben. 4. Nach der Versiegelungsart bestimmt sich der Abflussfaktor (z. B. Rasengittersteine: 0,3). Mit diesem multiplizieren Sie die jeweilige Fläche und ermitteln so die abflussrelevante, gebührenwirksame Fläche. 5. Bei vollständiger Versickerung einer Teilfläche oder Entwässerung über eine Versickerungsanlage ohne Notüberlauf geben Sie die jeweilige Flächennummer und den Abflussfaktor 0,0 an. Dies gilt auch für Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in den Kanal angeschlossen sind oder in ein Gewässer einleiten. Diese Flächen bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei). 6. Wenn Sie eine Zisterne mit Überlauf in den Kanal besitzen, geben Sie das Volumen sowie die Nutzungsart an. Bitte vermerken Sie die angeschlossenen Flächen. Bei Versickerungsanlagen mit Notüberlauf oder einem gedrosselten Ablauf geben Sie bitte ebenfalls die an die Anlage angeschlossenen Flächen an. Erläuterungen zu den schematischen Darstellungen Das auf der folgenden Seite dargestellte Schema geht von typischen Beispielen aus. Ein Einfamilienhaus mit 4-5 Personen hat einen Frischwasserverbrauch von ca. 150-200 m³ pro Jahr sowie eine durchschnittliche abflussrelevante Fläche von 120 m 2. Beim Mehrfamilienhaus wird von einem Gebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten ausgegangen. Beim Verbrauchermarkt wird eine vollständige Versiegelung großer Parkplatzflächen sowie ein jährlich geringfügiger Frischwasserverbrauch angenommen. 6

Schematische Darstellung der Gebührenentwicklung (Beispiele) Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwasser Niederschlagswasser Einfamilienhaus: (4-5 Personen) Mittlere befestigte Fläche Mittlerer Wasserverbrauch Bisher: Abwassergebühr berechnet sich nach der bezogenen Frischwassermenge Mittlere Gebühr Nach Gebührensplitting: Schmutzwassergebühr auf Basis Frischwassermenge Niederschlagswassergebühr auf Basis befestigter Fläche Etwa gleiche Gebühr Mehrfamilienhaus: (> 6 Wohneinheiten) Wenig befestigte Fläche Hoher Wasserverbrauch Bisher: Abwassergebühr berechnet sich nach der bezogenen Frischwassermenge Hohe Gebühr Nach Gebührensplitting: Schmutzwassergebühr auf Basis Frischwassermenge Niederschlagswassergebühr auf Basis befestigter Fläche Niedrigere Gebühr Verbrauchermarkt: Viel befestigte Fläche Geringer Wasserverbrauch Bisher: Abwassergebühr berechnet sich nach der bezogenen Frischwassermenge Geringe Gebühr Nach Gebührensplitting: Schmutzwassergebühr auf Basis Frischwassermenge Niederschlagswassergebühr auf Basis befestigter Fläche Höhere Gebühr Vergleich Alt Neu Vergleich Alt Neu Vergleich Alt Neu 7

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Telefonische Beratung Stadt Tel.: 07251 / 79-5858 Fax: -115858 Bruchsal E-Mail: abwasser@bruchsal.de Tel.: 07247 / 931-212 Fax: -301 Dettenheim E-Mail: abwasser@dettenheim.de Tel.: 0721 / 97886-55 Fax: -9936 Eggenstein-Leopoldshafen E-Mail: abwasser@egg-leo.de Tel.: 07255 / 901-222 Fax: -333 Graben-Neudorf E-Mail: abwasser@graben-neudorf.de Tel.: 07255 / 7100-77 Fax: -88 Hambrücken E-Mail: abwasser@hambruecken.de Tel.: 07251 / 443-333 Fax: 42989 Karlsdorf-Neuthard E-Mail: abwasser@karlsdorf-neuthard.de Stadt Tel.: 07256 / 87-800 Fax: -66800 Philippsburg E-Mail: abwasser@philippsburg.de Tel.: 07251 / 617-93 Fax: -60 Ubstadt-Weiher E-Mail: abwasser@ubstadt-weiher.de Stadt Tel.: 07254 / 207-777 Fax: -233 Waghäusel E-Mail: abwasser@waghaeusel.de