Handreichung zum Schulpraxissemester



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Transkript:

1 Handreichung zum Schulpraxissemester für Studierende des Lehramts an Gymnasien (Studium gemäß Wissenschaftlicher bzw. Künstlerischer Prüfungsordnung von 2001), für Studierende der Diplom- und der Masterstudiengänge in Berufspädagogik, Wirtschaftspädagogik und Technikpädagogik oder Ingenieur-Pädagogik zum höheren Lehramt an beruflichen Schulen und für Studierende der Staatsexamenstudiengänge Gesundheit und Gesellschaft (Care) und Sozialpädagogik/Pädagogik Stand 25.02.2013 1. Das Schulpraxissemester als Voraussetzung zur Ersten Staatsprüfung Das Schulpraxissemester ist verpflichtend für alle Studierenden, die ihr Studium mit allgemein bildenden Fächern ab dem Wintersemester 2000/2001 aufgenommen haben. Mit beruflichen Fächern ist es verpflichtend, wenn das Studium ab dem Sommersemester 2002 aufgenommen wurde. 2. Ziele des Schulpraxissemesters 2.1 Das Schulpraxissemester ist eingebunden in die Gesamtstruktur der Lehrerbildung im höheren Dienst mit einem 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienst. Deren Ziel ist eine stärkere Verzahnung der Phasen der Ausbildung durch eine frühere Auseinandersetzung mit berufsfeldbezogenen Fragen der Pädagogik und Fachdidaktik. 2.2 Im Schulpraxissemester arbeiten Hochschulen, Universitäten, Seminare für Didaktik und Lehrerbildung und Schulen in der Ausbildung und Betreuung der Praktikanten unmittelbar zusammen und ergänzen einander. 2.3 Das Schulpraxissemester dient der Berufsorientierung und Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden für ein Lehramt. Es ermöglicht ihnen ein frühzeitiges Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung der Schulen, Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien und berufliche Schulen) und, soweit möglich, der Universitäten und Hochschulen. Der Schulalltag mit den verschiedenen Unterrichtssituationen, mit den verschiedenen Lehrerprofilen, aber auch den spezifischen Belastungen des Berufs wird von den Studierenden unmittelbar erfahren. Einblicke in das außerschulische Lern-, Sozial- und Freizeitverhalten von Schülerinnen und Schülern sowie in das schulische Umfeld werden möglich.

2 Die Studierenden werden sich ihrer Eignung für den Beruf als Lehrerin oder Lehrer stärker bewusst. Erfahrungen in der Schule und in bis dahin evtl. weniger beachteten Themenfeldern können zu einer bewussteren Schwerpunktsetzung im Hauptstudium an der Hochschule und der Universität beitragen. Die Schule, an der ein Studierender das Abitur erworben hat, soll möglichst nicht gewählt werden. 2.4 Der beste Zeitpunkt für die Platzierung des Schulpraxissemesters im Studium ist angesichts dieser Ziele am Ende des Grundstudiums, d. h. in der Regel nach dem 3. bzw. 4. Semester. 3. Formen und Termine 3.1 Das Schulpraxissemester für Studierende des gymnasialen Lehramts 3.1.1 Blockform Die Blockform ist der Regelfall des Schulpraxissemesters, denn eine zusammenhängende Praxiszeit bietet die beste Möglichkeit, die Schulpraxis wirklich kennen zu lernen und am Schulleben in jeder Form teilzunehmen. Das Schulpraxissemester in Blockform beginnt zum Schuljahresbeginn im September und dauert 13 Wochen bis zu den Weihnachtsferien. 3.1.2 Modulare Form Wer aus studientechnischen (z. B. durch die Studienorganisation in den Naturwissenschaften) oder anderen Gründen das Schulpraxissemester nicht im Block absolvieren kann, kann auch die modulare Form mit 2-3 Modulen in der vorlesungsfreien Zeit wählen. Die seminaristischen Begleitveranstaltungen werden allerdings nur in Blockform angeboten. Modul 1 (6 Wochen): Vom Schuljahresbeginn im September bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des Wintersemesters im Oktober. Dieses Modul wird gemeinsam mit den Praktikanten des Block-Schulpraxissemesters absolviert. Modul 2 (7 Wochen): Zwischen Winter- und Sommersemester Mitte Februar bis Mitte April. Modul 2 folgt immer auf Modul 1; Modul 2 wird im Frühjahr des auf das Herbstmodul folgenden Frühjahrs absolviert, spätestens jedoch im Frühjahr des darauffolgenden Jahres. Modul 2 findet an derselben Schule und, soweit möglich, beim selben Ausbildungslehrer statt. Wenn in der Modulform des Schulpraxissemesters in Herbst- und Frühjahrsmodul zusammen die vorgesehenen 13 Wochen nicht erreicht werden, entscheidet die Schule in Absprache mit dem Praktikanten/der Praktikantin, wie die fehlenden Zeiten erreicht werden können. Die Absolvierung des Schulpraxissemesters in Modulform ist für Studierende an Hochschulen mit geänderten Vorlesungszeiträumen (z. B. Universität Mannheim) unter Umständen nicht möglich. 3.1.3 Besondere Form des Schulpraxissemester für Musikstudierende Musikstudierenden wird die Fortsetzung des Einzelunterrichts im Soloinstrument auch im Schulpraxissemester ermöglicht, sie können dafür im Umfang eines Wochentags von den

3 Verpflichtungen der Praktikanten an der Schule freigestellt werden; die Freistellung erfolgt in Absprache mit der Schulleitung der Praktikumschule. Die Tage der Freistellung werden in Absprache mit der Schulleitung in Tagespraktika oder am Stück nachgeholt. 3.1.4 Schulpraxissemester für Studierende des gymnasialen Lehramts an Gymnasien oder beruflichen Schulen, Einbeziehung von Gemeinschaftsschulen Studierende des gymnasialen Lehramts können das Schulpraxissemester an beruflichen Schulen absolvieren, soweit ihre Fächer dort angeboten werden. In Absprache mit der Schulleitung (Gymnasium bzw. Berufliche Schule) kann eine benachbarte Gemeinschaftsschule einbezogen werden. 3.2 Studiengänge für Handels- und Gewerbelehrer (Berufs-, Wirtschafts- bzw. Technikpädagogik oder Ingenieurpädagogik) In diesen Studiengängen sind für die einzelnen Hochschulstandorte jeweils besondere Regelungen mit den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) getroffen worden; die insgesamt drei Praxismodule werden teilweise in der Verantwortung der Hochschulen, teilweise in der Verantwortung der Seminare, teils auch in Kooperation beider Institutionen durchgeführt. Wie diese Regelungen im Einzelnen ausgestaltet sind, ist an den jeweiligen Hochschulen und den beteiligten Seminaren zu erfahren. Die drei Praxismodule haben eine Gesamtdauer von 10 Wochen. Sie werden auf das als Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen geforderte Betriebspraktikum angerechnet. Absolventen dieser Studiengänge absolvieren den schulpraktischen Teil des Schulpraxissemesters in allen drei Modulen an einer, für alle drei Module gleichen beruflichen Schule. 3.3 Staatsexamenstudiengänge Gesundheit und Gesellschaft (Care) und Sozialpädagogik/Pädagogik Das 13-wöchige Schulpraxissemester wird als integraler Bestandteil des Studiums in der Regel im fünften Semester in Blockform absolviert. 3.4 Ausnahmen Für Studierende besonders der modernen Fremdsprachen, die einen Teil ihres Studiums als Fremdsprachenassistent/ in im Ausland verbringen, kann diese Schulpraxis im Ausland als Schulpraxissemester anerkannt werden. Diese Bewerber sollen jedoch die Seminarveranstaltungen zum Schulpraxissemester besuchen, da deren Inhalt im Vorbereitungsdienst vorausgesetzt wird. Die Anerkennung ist auch bei einer vergleichbaren Schulpraxis möglich, z.b. wenn ein Bewerber den Vorbereitungsdienst einer anderen Schulart absolviert hat. Studierende an baden-württembergischen Hochschulen können das Schulpraxissemester nicht an Schulen anderer Bundesländer absolvieren. 4. Anmeldeverfahren Die Anmeldetermine sind für das Schulpraxissemester in Blockform und in Modulform gleich. Die Anmeldung erfolgen jeweils für Studierende des gymnasialen Lehramts und für die Staatsexamensstudiengängen Gesundheit und Gesellschaft (Care) und Sozialpädagogik/Pädagogik vom ersten Montag nach den Osterferien bis zum 15.05. (mindestens jedoch bis zum Ende der vierten Schulwoche nach den Osterferien) für das Schulpraxisse-

4 mester im Herbst, für Studierende mit beruflichen Fächern vom ersten Montag nach den Osterferien (Modul 1) bzw. vier Wochen davor (Module 2 und 3) bis zum 15.05. (mindestens jedoch bis zum Ende der vierten Schulwoche nach den Osterferien) für die Module im Herbst und vom 05.10. - 15.11. für die Module im Winter. Die Anmeldung erfolgt in 2 Schritten: 1. einer Bewerbung für einen Schulpraxissemesterplatz an der Schule über Internet: www.praxissemester-bw.de. Unter dieser Adresse werden ganzjährlich Informationen zum Schulpraxissemester und Links zu den Homepages der Schulen bereitgestellt, die Schulpraxissemesterstellen anbieten. Auf den Homepages der Schulen können sich die Studierenden über das Profil der Schule informieren (z.b. angebotene Sprachen, unterrichtliche und außerunterrichtliche Schwerpunkte), erfahren, wie viele Schulpraxissemesterstellen an der jeweiligen Schule angeboten werden und wie viele noch frei sind. Die Schulen teilen hier auch mit, ob und welche einzelne Fächer in bestimmten Jahren nicht angeboten werden können. Ggf. wird auch auf einen Verbund mit benachbarten Schulen hingewiesen. Die Bewerbung erfolgt unter Angabe von Name, Adresse und Studienfächern und Matrikelnummer. Eine Bewerbung an mehreren Schulen gleichzeitig ist nicht gestattet. Alle am ersten Tag des Bewerbungszeitraums abgegebenen Bewerbungen werden ohne Berücksichtigung einer zeitlichen Reihenfolge ab dem 2. Tag von den Schulen bearbeitet. 2. einer schriftlichen Bestätigung der Schulpraxissemesterstelle. Hierbei ist neben Name, Heimatadresse, Semesteradresse und Geburtsdatum eine Immatrikulationsbescheinigung (mit Angabe der Studienfächer und der Anzahl der Fachsemester) vorzulegen. 5. Das Schulpraxissemester in der Schule 5.1 Tätigkeitsfelder und Erfahrungsfelder der Praktikanten 1. Die Teilnahme am gesamten Schulleben umfasst insbesondere: die Begleitung des Unterrichts (Hospitation, Unterrichtsassistenz, eigene Unterrichtsversuche), die Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen wie Konferenzen aller Art, Elternabenden etc., die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Schulfeiern, Sporttage, Landheime etc.), das Kennenlernen der Partner der Schule (Wirtschaft, andere Schularten, Jugendeinrichtungen etc.), 2. Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungs- und Betreuungsveranstaltungen des Ausbildungslehrers und der Schule. 3. Die Führung eines Berichtshefts zum Schulpraxissemester. Dieses enthält: eine Beschreibung der Ausbildungsinhalte in ihrer Abfolge, die Arbeitsaufträge der Seminare und der Ausbildungslehrer mit einer Dokumentation über ihre Erledigung, eine Dokumentation der Vorbereitung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche, Reflexionen über die eigenen Erfahrungen von Theorie und Praxis. Alle Tätigkeiten werden mit der Ausbildungslehrkraft an der Schule abgestimmt.

5 5.2 Die Rolle der Ausbildungslehrkräfte Die Ausbildungslehrkräfte nehmen im Auftrag der Schulleitung Betreuungs-, Beratungsund Organisationsaufgaben im weitesten Sinn an der Schule wahr und halten Verbindung zu den Staatlichen Seminaren und, soweit möglich, zu den Hochschulen. 5.3 Schulischer Rahmen Die Ausbildung an den Schulen kann nur in den Fächern stattfinden, die in der jeweiligen Schule angeboten werden. Ist aufgrund der Fächerkombinationen der Bewerber oder aus anderen wichtigen Gründen ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb oder eine ordnungsgemäße Ausbildung an einer Schule nicht möglich, können Bewerber an andere Schulen verwiesen werden. Das Weisungsrecht und die Aufsichtspflicht gegenüber den Praktikanten liegt beim Schulleiter und den von ihm Beauftragten (Ausbildungslehrkräfte und Mentoren). Am Ende des Praktikums in der Schule steht eine mündliche Abschlussberatung mit schriftlicher Zusammenfassung durch die Schulleitung bzw. die Ausbildungslehrer. Die Schule stellt eine Teilnahmebescheinigung für das Schulpraxissemester aus. Diese ist zusammen mit der Bescheinigung über die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des zuständigen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung dem Landeslehrerprüfungsamt bei der Meldung zum Ersten Staatsexamen, bei den Diplomstudiengängen des höheren Lehramts für berufliche Schulen dem Prüfungsamt der Hochschule, vorzulegen. Für die Praktikanten besteht Unfallversicherungsschutz gemäß 2 SGB VII. 6. Das Schulpraxissemester in der seminaristischen Begleitung Die unterrichtliche Praxis wird in regelmäßigen Begleitveranstaltungen der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung zur Pädagogik und Pädagogischen Psychologie sowie zu den Fachdidaktiken aufgearbeitet, welche in verschiedenen Organisationsformen (halbtägige oder ganztägige Veranstaltungen) an geeigneten Schulen oder vergleichbaren Einrichtungen vor Ort durchgeführt werden. Die fachdidaktischen Lehrveranstaltungen finden in fachbezogenen Gruppen oder in Gruppen affiner Fächer statt und dienen der Erarbeitung fachdidaktischer Grundfragen. Diese Veranstaltungen können für Fächer, in denen die Zahl der Praktikanten gering ist, auch seminarübergreifend organisiert werden. Die Seminare erstellen einen Detailplan für den seminaristischen Teil der Betreuung der Praktikanten und teilen diesen den Schulen vor dem Ende des Schuljahres für das neue Schuljahr mit.