Ergänzung zur Betriebsanleitung

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Transkript:

Ergänzung zur 300.000.126 300.000.166 I Version 01.2012 Erweiterung der beidseitig wirkenden Bremsfangvorrichtungen BF2D-1 BF2D-2 BF2D-1/ BF1D-1 BF2D-2/BF1D-2 und BF2D-2/BF2D-2/BF1D-2 als Teilsystem der Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs EN 81-1:1998 + A3:2009, Abschnitt 9.11 & F.8 EN 81-2:1998 + A3:2009, Abschnitt 9.13 & F.8

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Sicherheitshinweise... 3 1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung... 3 2. Allgemeines... 4 2.1 Anforderungen der Norm (EN81-1:1998 + A3:2009)... 4 2.2 Baumusterprüfbescheinigungen... 4 2.3 Hersteller der Schutzeinrichtung, Teilkomponente Fangvorrichtung... 4 3. Technische Daten... 5 3.1 Anwendungsbereich... 5 3.2 Bedingungen und Voraussetzungen... 6 3.3 Lieferzustand... 6 4. Ermittlung des Anhaltewegs... 7 5. Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Transport... 10 6. Anhang... 10 Herausgeber Copyright SLC Sautter Lift Components GmbH & Co. KG Borsigstraße 26 70469 Stuttgart Telefon: +49 (0) 711.860 62-0 Telefax: +49 (0) 711.860 62-501 Service: +49 (0) 173.679 18 42 Email: Home: info@slc-liftco.com www.slc-liftco.com 2011 SLC Sautter Lift Components GmbH & Co. KG Alle Rechte, auch die des Nachdrucks der Vervielfältigung von Teilen der hier vorliegenden und die der Übersetzung bleiben dem Herausgeber vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers darf kein Teil dieser Beschreibung in irgendeiner Form reproduziert werden oder mit Hilfe elektronischer Vervielfältigungssystem kopiert werden. Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 beachten. Änderungen vorbehalten. www.slc-liftco.com Doc. 300.000.166 I Version 01.2012 Seite 2

Sicherheitshinweise 1. Sicherheitshinweise Das vorliegende Dokument ist eine Ergänzung zur aktuellen Bremsfangvorrichtung BF mit Fangvorrichtung nach oben und unten (Dok-nr. 300.000.126). Es beinhaltet Hinweise zum Einsatz der Bremsfangvorrichtung als Teilsystem der Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs. Hinsichtlich der relevanten Sicherheitshinweise wird auf Kapitel 1 der oben genannten verwiesen. 1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung Es wird auf das Kapitel 1.2 der genannten 300.000.126 verwiesen. Zusätzlich zu den dort genannten Verwendungen kann die Fangvorrichtung als Teilsystem der Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs verwendet werden. www.slc-liftco.com Doc. 300.000.166 I Version 01.2012 Seite 3

Allgemeines 2. Allgemeines 2.1 Anforderungen der Norm (EN81-1/2:1998 + A3:2009) In Kapitel 9.11 werden die Anforderungen definiert, die durch ein Gesamtsystem erfüllt werden müssen, um das Schutzziel -eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs zu verhindern- zu erreichen. Eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs ist eine Bewegung von der Haltestelle weg, die infolge eines Fehlers einer für eine sichere Fahrkorbbewegung erforderlichen Komponente des Triebwerks- oder der Antriebssteuerung (Fehler an den Tragseilen oder -ketten und der Treibscheibe oder der Trommel oder den Kettenrädern des Triebwerks ausgenommen) auftritt, wenn die Schachttür nicht verriegelt und die Fahrkorbtür nicht geschlossenen ist. Bei sachgemäßer Verwendung erfüllen die beidseitig wirkenden Fangvorrichtungen der Baureihe BF als Teilsystem zum Abbremsen des Fahrkorbs diese Anforderungen. 2.2 Baumusterprüfbescheinigungen Die Baumusterprüfung nach EN81-1:1998+A3:2009 / EN81-2:1998+A3:2009 für den Schutz gegen unbeabsichtigte Fahrkorbbewegungen unterscheidet sich von der EG- Baumusterprüfung für Bremsfangvorrichtungen. Die Anforderungen sind in den Anhängen F.3 und F.8 der EN 81 beschrieben. Es ist deshalb notwendig, neben der EG-Baumusterprüfbescheinigung nach Aufzugsrichtlinie auch die separate Baumusterprüfbescheinigung gegen die unkontrollierte Fahrkorbbewegung vorzulegen. Bescheinigungsnummern der Baumusterprüfbescheinigungen: Typ BF2D-1 Die Anordnung der baumustergeprüften BF2D-1 als Tandem und Triple Version ist möglich BF1D-1 BF2D-2 Die Anordnung der baumustergeprüften BF2D-2 als Tandem und Triple Version ist möglich BF1D-2 Bescheinigungsnummer TÜV-A-AT-1/11/243 TS A3 TÜV-A-AT-1/11/266 TS A3 TÜV-A-AT-1/11/246 TS A3 TÜV-A-AT-1/11/267 TS A3 2.3 Hersteller der Schutzeinrichtung, Teilkomponente Fangvorrichtung Hersteller der Schutzeinrichtung und Inhaber der Prüfbescheinigung SLC Sautter Lift Components GmbH & Co. KG Borsigstraße 26 70469 Stuttgart HINWEIS: Die Baumusterprüfbescheinigung zum jeweiligen Fangvorrichtungstyp wird zusammen mit der Konformitätserklärung als separates Dokument unseren Lieferungen beigelegt. Zusätzlich stehen Ihnen die Bescheinigungen auf der Homepage von SLC als pdf-datei zur Verfügung: www.slc-liftco.com www.slc-liftco.com Doc. 300.000.166 I Version 01.2012 Seite 4

Technische Daten 3. Technische Daten 3.1 Anwendungsbereich Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Bremsfangvorrichtung zum Schutz gegen Absturz nach unten oder oben wird auf Kapitel 3.3 der 300.000.126 verwiesen. Beim Einsatz als Teilsystem der Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbs gelten die folgenden Anwendungsbereiche: Bearbeitete Schiene Gezogene Schiene trocken geölt 1 trocken geölt 1 Alle Typen Mindestlaufflächenbreite Schienenkopfdicke 20 mm 9-16 mm BF2D-1 Zul. Bremskraft in Abwärtsrichtung [N] 8.322 41.330 Zul. Bremskraft in Aufwärtsrichtung [N] 8.322 41.330 BF1D-1 Zul. Bremskraft in Abwärtsrichtung [N] 8.322 41.330 BF2D-1/BF1D-1 Zul. Bremskraft in Abwärtsrichtung [N] 16.644 82.660 Zul. Bremskraft in Aufwärtsrichtung [N] 8.322 41.330 BF2D-2 Zul. Bremskraft in Abwärtsrichtung [N] 13.679-63.042 12.986-58.471 13.130-46.059 12.628-53.046 Zul. Bremskraft in Aufwärtsrichtung [N] 13.679-63.042 12.986-58.471 13.130-46.059 12.628-53.046 BF1D-2 Zul. Bremskraft in Abwärtsrichtung [N] 13.679-63.042 12.986-58.471 13.130-46.059 12.628-53.046 www.slc-liftco.com Doc. 300.000.166 I Version 01.2012 Seite 5

Technische Daten Bearbeitete Schiene Gezogene Schiene trocken geölt 1 trocken geölt 1 BF2D-2/BF1D-2 Zul. Bremskraft in Abwärtsrichtung [N] 27.358-126.084 25.972-116.942 26.260-92.118 25.256-106.092 Zul. Bremskraft in Aufwärtsrichtung [N] 13.679-63.042 12.986-58.471 13.130-46.059 12.628-53.046 BF2D-2/BF2D-2/BF1D-2 Zul. Bremskraft in Abwärtsrichtung [N] 41.037-189.126 38.958-175.413 39.390-138.177 37.884-159.138 Zul. Bremskraft in Aufwärtsrichtung [N] 27.358-126.084 25.972-116.942 26.260-92.118 25.256-106.092 1 Die Angaben zur geölten Schiene beziehen sich auf den Einsatz von Mineralölen ohne Wirkstoffzusätze (z.b. Schmieröle C nach DIN 51517, Teil1). 2 inklusive Geschwindigkeitszuwachs nach dem Auslösen und nach dem Durchlaufen des Totwegs der Bremselemente aus deren Normallage bis zu deren Wirklage. Diese Bedingung ist bei Auslösegeschwindigkeiten des Teilsystems auslösendes Element der kompletten Schutzeinrichtung von maximal 2,0 m/s gewährleistet, wenn der Angriff des Geschwindigkeitsbegrenzerseils am Angriffspunkt direkt auf der Drehscheibe erfolgt oder wenn die Anlenkung unter Verwendung der in dieser dargestellten BF-Standard Auslösegestänge erfolgt. 3.2 Bedingungen und Voraussetzungen Da dieses Teilsystem nur das abbremsende Teilsystem der Schutzeinrichtung gegen die unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs aus der Haltestelle darstellt, muss das Gesamtsystem der Schutzeinrichtung gegen die unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs durch die entsprechend geeigneten Systeme für die Detektion und Auslösung entsprechend EN81-1/2:1998 + A3:2009 ergänzt werden. Die gesamte Schutzeinrichtung nach EN81-1/2:1998 + A3:2009, bestehend aus Detektions-, Auslöse- und Bremssystem muss gewährleisten, dass die Werte nach EN81-1/21998+A3:2009, Abschnitt 9.11.5 und 9.11.6 eingehalten werden. Die Auslegung der Einrichtung als abbremsendes System zur Erfüllung dieser Werte obliegt dem Montagebetrieb des Aufzugs, wobei als Auslegungshilfe für die Einrichtung als abbremsendes System die diesbezüglichen Informationen des Kapitels 4 herangezogen werden können. Die auf die Führungsschienen nach oben und unten wirkenden Kräfte müssen sicher aufgenommen werden können (z.b. ohne die Führungsschienen nach oben bzw. unten zu verschieben). Im Übrigen gelten alle Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen der beidseitig wirkenden Fang-/ Bremsvorrichtungen BF2D-1 nach deren Baumusterprüfung ABFV 494/2 sowie BF2D-2 nach deren Baumusterprüfung ABFV 598/2. 3.3 Lieferzustand Es gelten die Festlegungen der Bremsfangvorrichtung BF mit Fangrichtung nach oben und unten, Dok-Nr. 300.000.126. www.slc-liftco.com Doc. 300.000.166 I Version 01.2012 Seite 6

4. Ermittlung des Anhaltewegs Ermittlung des Anhaltewegs Nach EN 81-1:1998 + A3:2009, Abschnitt 9.11 bzw. EN 81-2:1998 + A3:2009, Abschnitt 9.13 darf der Anhalteweg maximal 1200mm betragen. Voraussetzung ist, dass dabei noch eine Öffnungshöhe von mindestens 1000mm zwischen Fahrkorbkabine und Türrahmen verbleibt. Das bedeutet bei einer Türhöhe von 2000mm einen maximalen Anhalteweg von 1000mm. Beim Einsatz eines Systems zum Schutz gegen unbeabsichtigte Fahrkorbbewegungen muss der Montagebetrieb die Einhaltung dieses maximalen Anhalteweges sicherstellen. Bei der Verwendung der vorliegenden Fangvorrichtung als Teilsystem der Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbs ist neben dem Bremsweg auch der Einrückweg der Fangvorrichtungsbaugruppe, bestehend aus Fangvorrichtung und Auslösegestänge zu berücksichtigen. a) Ermittlung des Einrückwegs Beim Angriff der Auslöseeinheit direkt auf die Drehscheibe ist ein Einrückweg von 24mm zu berücksichtigen. Bild: Einrückweg bei direktem Angriff auf die Drehscheibe Dieser Wert vergrößert sich, wenn mit einem Auslösegestänge gearbeitet wird. Nachfolgend ist der Anbau seitlich am Fanggehäuse dargestellt: Bild: Standardauslösegestänge (Bestell-Nr. 106.700.392 bzw. 106.700.390/400) Bild: Einrückwege bei verschiedenen Reglerseilanbindungen www.slc-liftco.com Doc. 300.000.166 I Version 01.2012 Seite 7

Ermittlung des Anhaltewegs Beim Standardauslösegestänge (Bestell-Nr. 106.700.392 bzw. 106.700.390) Anbau seitlich, sind drei unterschiedliche Befestigungen des Reglerseils möglich: - 140mm, - 186mm oder - 216mm Abstand des Reglerseils von der Mitte der Führungsschiene. Aufgrund der unterschiedlichen Hebellängen ergeben sich die folgenden Einrückwege: - 48mm, - 63mm oder - 73mm. Für den Anbau des Auslösegestänges oben oder unten am Fanggehäuse ergeben sich die folgenden Werte: Bild: Standardauslösegestänge (Bestell-Nr.: 106.700.393 bzw. 106.700.391/401) Bild: Einrückwege bei verschiedenen Reglerseilanbindungen Für die Position 186mm (Abstand Reglerseil zur Mitte der Führungsschiene) ergibt sich ein Einrückweg von 59mm. Für die Position 216mm entsprechend 69mm. Falls andere Auslösegestänge verwendet werden, ist der Einrückweg entsprechend der Hebellängen individuell zu ermitteln. b) Ermittlung des Bremswegs Die Fangvorrichtungen werden werkseitig auf jene Bremskräfte eingestellt, welche eine Verzögerung von 0,6g n (5,89 m / s^2 ) nach unten (siehe Anmerkung*) und, abhängig vom Beladungszustand des Fahrkorbs, zwischen 0,4g n (3,92 m / s^2 ) und 1,0g n (9,81 m / s^2 ) nach oben bewirkt, ausgeliefert. Dies bedingt im Allgemeinen folgendes: Verhältnis: 0,5 P/Q 2,5 Gegengewichtsausgleich: 40% BALANCE 50% Anmerkung*: Der Wert für die Abwärtsrichtung bezieht sich auf die Anforderungen, wie sie in der EN81-1/2 für das Sicherheitsbauteil Fangvorrichtung vorgegeben sind. Für den Fang nach unten bedeutet das eine Verzögerung von 0,6g n, falls die Tragmittel beim mit Nennlast beladenen Fahrkorb versagen. Im eingeseilten Zustand mit Gegengewicht ist die Verzögerung entsprechend höher. www.slc-liftco.com Doc. 300.000.166 I Version 01.2012 Seite 8

Die werkseitig eingestellte Bremskraft für die Abwärtsrichtung beträgt: F bru = Fg + Fau = ( P + Q) g n + ( P + Q) au = ( P + Q) ( g n + au ) F ( ) (9,81m 2 5,89 m bru = P + Q + 2 ) s s Über die somit bekannte Bremskraft F bru der Einrichtung kann nun die Verzögerung der Gesamtanlage nach unten im eingeseilten Zustand a u_ges.anl. ermittelt werden. Dabei sind die Massen aller bewegten Teile (Fahrkorb, Gegengewicht, Seile, ) sowie die Massenträgheitsmomente der rotierenden Massen (Treibscheibe, Seilrollen) zu berücksichtigen. Mit der ermittelten Beschleunigung im jeweiligen Gesamtsystem a U_Ges.Anl. lässt sich dann der tatsächliche Bremsweg der eingeseilten Anlage ermitteln: s unten = v 2 2 au _ Ges. Anl. Die werkseitig eingestellte Bremskraft nach oben stellt sicher, dass für alle Beladungszustände unter Einhaltung der Bedingungen Verhältnis P/Q und Balance, die Grenzen der Verzögerung im von der EN81-1/2:1998+A3:2009 zulässigen Bereich, also 1,0g n liegen und darüber hinaus ein Minimalwert von 0,4g n eingehalten wird. Über den Wert der im ungünstigsten Beladungszustand auftretenden Mindestverzögerung a o_ges.anl. lässt sich dann ebenfalls die auftretende Verzögerung an der Anlage ermitteln und der Bremsweg nach oben errechnen: s oben = v a 2 2 o _ Ges. Anl. c) Ermittlung des gesamten, von der Bremsfangvorrichtung verursachten Anhalteweges Für die Ermittlung des Anhalteweges müssen Einrückweg und Bremsweg addiert werden. Mit einem Auslösegestänge, das seitlich mit einem Abstand von 216mm von der Führungsschienenmitte am Fanggehäuse angebaut wird (106.700.392), ergibt sich in der Abwärtsrichtung ein Anhalteweg von s = Einrückweg + Bremsweg = 73mm + s unten Dieser Wert gilt für die maximal zulässige Geschwindigkeit von 2,2 m / s. Für geringere Geschwindigkeiten gelten entsprechend kürzere Anhaltewege. Achtung: der oben ermittelte Anhalteweg gilt ausschließlich für das Teilsystem Bremsen. Für die Ermittlung des kompletten Anhaltewegs sind noch die Reaktionszeiten der Detektionseinrichtung und der Reaktionsweg des Geschwindigkeitsbegrenzers zu berücksichtigen und zu addieren. www.slc-liftco.com Doc. 300.000.166 I Version 01.2012 Seite 9

Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Transport 5. Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Transport Für Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Transport der Fangvorrichtung gelten die Festlegungen der Bremsfangvorrichtung BF mit Fangrichtung nach oben und unten (Dok-Nr. 300.000.126), Kapitel 5-8. 6. Anhang Die Baumusterprüfbescheinigung nach EN81-1/2:1998+A3:2009 wird zusammen mit der Konformitätserklärung als separates Dokument unseren Lieferungen beigelegt www.slc-liftco.com Doc. 300.000.166 I Version 01.2012 Seite 10