INFORMATIONEN ZUR UMSETZUNG UND RESERVIERUNG DES PROGRAMMS

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Transkript:

INFORMATIONEN ZUR UMSETZUNG UND RESERVIERUNG DES PROGRAMMS Bei der Reservierung und Zahlung des gewählten Programms erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Kauf: 1. Die Bestätigung der Reservierung erfolgt in elektronischer Form über die Webseite www.planica-zipline.si oder in schriftlicher Form per E-Mail info@planica-zipline.si. Bei einer erfolgreichen Reservierung erhalten Sie an Ihre E-Mail-Adresse einen Voucher mit einem QR-Code und die Rechnung. Auf dem Voucher sind Datum und Uhrzeit der Ausführung des ausgewählten Programms angeführt. 2. Die Teilnehmer versammeln sich 30 Minuten vor dem ausgewählten Datum ihres Programms bei der unteren Station der Sesselbahn im Rahmen des Nordic Zentrums Planica. 3. Im Falle einer Verspätung der Teilnehmer/innen übernimmt der Betreiber keine Garantie für die Umsetzung des Programms am selben Tag, wenn alle folgenden Termine an diesem Tag ausgebucht sind und die Realisierung physisch nicht möglich ist. 4. Der/die Teilnehmer des Programms muss/müssen sich vor Beginn des Programms mit den grundlegenden Sicherheitsvorschriften und Nutzungsbedingungen in Kenntnis setzen. Zu diesem Zweck ist es notwendig die Aussage über die Regeln zur Benutzung der Zipline Planica durchzulesen und in der Aussage alle Informationen anzugeben, die der Betreiber benötigt. Für Minderjährige muss die Aussage von einer erwachsenen Person ausgefüllt werden. Wenn der/die Teilnehmer die Aussage mit den erforderlichen Angaben nicht ausfüllen will/wollen, ist die Teilnahme nicht möglich. 5. Der Programmteilnehmer muss eine gültige Rechnung bzw. den Voucher mit dem QR-Code mitbringen, die dem Veranstalter eine Identifikation über das bezahlte Programm ermöglicht. Ohne entsprechende Bestätigung ist die Teilnahme am Programm nicht möglich!

NUTZUNGSREGELN Für alle Teilnehmer an der Disziplin Zipline Planica gelten folgende unten beschriebene Sicherheitsvorschriften, Informationen über Nutzung und Einschränkungen: NUTZUNGSBEDINGUNGEN Zipline Planica ist gemäß dem europäischen Standard EN 15567-1 gebaut und eignet sich für Teilnehmer, die älter als 10 Jahre sind, im Falle einer Tandemabfahrt müssen die Teilnehmer älter sein als 6 Jahre und keine psychischen oder körperlichen Höhenprobleme oder Probleme bei der Nutzung der Anlage Zipline Planica aufweisen oder sonstige gesundheitliche oder andere Gefahren oder Risiken. Minimale Höhe des Benutzers bei der Abfahrt: 140 cm Mindestgewicht des Benutzers mit Ausrüstung (insgesamt): 35 kg Höchstgewicht des Benutzers mit Ausrüstung (insgesamt): 120 kg Benutzer, die jünger als 15 Jahre sind, können an der Abfahrt nur in Begleitung der Eltern oder einer volljährigen Person teilnehmen. Bei einer Tandemabfahrt gelten folgende Einschränkungen: Mindesthöhe des Kindes bei der Verwendung des Kindergürtels: 120 cm Höchstgewicht des Benutzers mit Ausrüstung (insgesamt): 120 kg Jeder Benutzer muss sich vor der Abfahrt mit den Sicherheitsregeln und Einschränkungen vertraut machen, was durch Unterzeichnung der Aussage bestätigt wird. Minderjährige müssen von ihren Eltern oder einem volljährigen Sorgeberechtigten über die Nutzungsregeln in Kenntnis gesetzt werden, der in ihrem Namen die Aussage unterzeichnet. EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER NUTZUNG DER ANLAGE Die Anlage Zipline Planica darf nicht genutzt werden von: 1. Personen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen 2. Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die psycho-physische Fähigkeit verringern, stehen 3. Personen mit Wirbelsäulenbeschwerden 4. Personen mit erhöhtem Bluthochdruck oder Herzkreislaufproblemen 5. Schwangeren 6. Personen mit Epilepsie 7. Personen, die chirurgische Eingriffe vor weniger als 6 Monaten hatten 8. Personen, die einen chirurgischen Eingriff an ihren Augen vor weniger als 3 Monaten hatten 9. behinderte Personen - sie werden auf die Möglichkeit der Entstehung von Schmerzen hingewiesen Teilnahme nur auf eigene Gefahr

NUTZUNGSREGELN Nutzungsregeln der Anlage Zipline Planica: 1. Vor Nutzung der Anlage Zipline Planica muss sich jeder Teilnehmer mit diesen Regeln vertraut machen. Vor Nutzung wird durch Unterzeichnung bestätigt, dass die Teilnehmer mit den Regeln vertraut sind und sich damit einverstanden erklären. Teilnehmer bis zu 15 Jahren müssen von einer volljährigen Person mit den Regeln in Kenntnis gesetzt werden und dies durch ihre Unterschrift bestätigen (der Vorund Nachname der verantwortlichen Person und der Teilnehmer sowie Kontaktangaben). Teilnehmer bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie an den Aktivitäten des Abenteuerparks auf eigene Gefahr teilnehmen. 2. Die Nutzung der Zipline Planica ist mit Risiken verbunden und wird auf eigene Verantwortung der Teilnehmer ausgeführt. Siehe Punkt 7 Verantwortung der Gesellschaft Koren Sports d.o.o. und des Betreibers. 3. Die Nutzung der Zipline Planica eignet sich für Teilnehmer, die älter als 10 Jahre sind, im Falle einer Tandemabfahrt müssen die Teilnehmer älter sein als 6 Jahre und keine psychischen oder körperlichen Höhenprobleme oder Probleme bei der Nutzung der Anlage Zipline Planica aufweisen oder sonstige gesundheitliche oder andere Gefahren oder Risiken. Benutzer, die jünger als 15 Jahre sind, können an der Abfahrt nur in Begleitung der Eltern oder einer volljährigen Person teilnehmen. 4. Kleine Gegenstände, wie z. B. Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc, dürfen bei der Verwendung der Zipline Planica nicht verwendet werden, da sie eine Gefahr für den Teilnehmer selbst und andere Personen darstellen. 5. Teilnehmer mit langem Haar müssen die Haare in einen Pferdeschwanz binden. 6. Jeder Teilnehmer muss bei den Anweisungen für die Sicherheitshinweise, die aus theoretischem und praktischem Teil bestehen, teilnehmen. Alle Anweisungen des Trainers/Ausbildners bzw. Veranstalters sind verbindlich und verpflichtend. Bei einer Zuwiderhandlung kann von einem Teilnehmer verlangt werden, dass er Zipline Planica verlässt. Bei einer Zuwiderhandlung der Sicherheitsanweisungen des Ausbildners bzw. Veranstalters, übernehmen die Gesellschaft Koren Sports d.o.o. bzw. der Betreiber keine Schadensersatzansprüche. 6. Die Nutzung der Anlage Zipline Planica ist nur mit besonderer persönlicher Sicherheitsausrüstung möglich, die vom Betreiber bereitgestellt wird und aus folgenden Komponenten besteht: Schutzhelm, Schutzgurt, Halterung und vorgeschriebenem Flaschenzug. Die Nutzung der Anlage Zipline Planica ist mit Ausrüstungen strengstens verboten, die seitens des Betreibers bzw. Herstellers der Anlage nicht vorgeschrieben sind. Die gesamte persönliche Sicherheitsausrüstung muss gemäß den Herstelleranweisungen bzw. den Anweisungen des Betreibers verwendet werden und darf während der Nutzung nicht abgelegt oder anderen Personen ausgehändigt werden. 7. Die Teilnehmer sind verantwortlich für materielle Schäden der Schutzausrüstung, die aufgrund von unangemessener und/oder fahrlässiger Nutzung oder Verhaltens entstehen könnten. 8. Die Gesellschaft Koren Sports d.o.o. bzw. der Betreiber der Zipline Planica sind im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen für persönliche Schäden verantwortlich. Für Material- und Sachschäden sind sie nur verantwortlich unter der Annahme grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder von Personen, die für die Ausführung verantwortlich sind.

9. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, dass Personen, die diese Regeln nicht einhalten, die Anlage Zipline Planica sofort verlassen müssen. 10. Die Verwaltung behält sich das Recht vor die Aktivitäten aus technischen Sicherheitsgründen (Feuer, Sturm, Wind, Eisregen usw.) zu beenden. 11. Eintrittsrückerstattung ist nicht möglich, wenn der Teilnehmer die Zipline Planica freiwillig verlässt. 12. Nutzung der Zipline Planica unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Substanzen, die die psycho-physische Fähigkeit verringern, ist nicht erlaubt. 13. Rauchen während der Nutzung der Zipline Planica oder beim Tragen der Sicherheitsausrüstung ist nicht erlaubt. 14. Die Nutzung der Zipline Planica außerhalb der Öffnungszeiten ist strengstens untersagt und lebensbedrohlich! 15. Mit der Unterzeichnung stimmt man der Nutzung der personenbezogenen Daten, die in diesen Regeln für die Zwecke des Betriebs der Zipline Planica genannt sind, zu. 16. Die Verwendung von Bild und/oder Videomaterial zum Zwecke professioneller Förderung ist nur im Einvernehmen mit dem Betreiber der Anlage Zipline Planica erlaubt und ist ohne seine Genehmigung untersagt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN Veranstalter: Koren Sports, agencija za športne avanture in potovanja, d o o, Pot na Bistriško planino 10, 4290 Tržič, SI23869399, Ansprechpartner: Matija Koren ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen sind fester Bestandteil des Vertrags bzw. des Vouchers, der mit Koren Sports d.o.o. (im weiteren Text KS) und dem Auftragnehmer der Dienstleistungen abgeschlossen wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Dienstleistungen die von KS organisiert werden, außer soweit ausdrücklich angegeben ist, dass diese auch für den Verkauf von Dienstleistungen anderer Veranstalter gelten. Falls in den Sonderbedingungen oder im einzelnen Programm hinsichtlich eines beliebigen Punktes dieser Allgemeinen Bedingungen und Anweisungen anders festgelegt ist, gelten die Angaben bzw. Bestimmungen, die im Programm angegeben sind. Im Falle des Verkaufs über Telefon oder über Internet gilt, dass der Kunde die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Bestellung über das Telefon oder über Internet per E-Mail akzeptiert hat und die Ausführung der betreffenden Dienstleistung des KS bestätigt hat. Mit den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen kann sich der Auftraggeber auf der Webseite, wo diese gekennzeichnet und allgemein zugänglich sind, vertraut machen. Auftraggeber ist jede Person, die eine gültige Reservierung vorgenommen hat oder die Dienstleistungen der Gesellschaft Koren Sports d.o.o. gekauft und bezahlt hat und auf die sich diese Allgemeinen Bedingungen und Anweisungen für Touristenarrangements beziehen. KÜNDIGUNG SEITENS DES AUFTRAGGEBERS UND ÄNDERUNG DES TERMINPLANS DER ABFAHRT Der Auftraggeber hat das Recht die Dienstleistungen zu kündigen. Im Falle, dass der Auftraggeber die Dienstleitungen kündigt, hat KS das Recht auf Kostenerstattung für den Fall der Kündigung der Dienstleitungen. Der Betrag der Kostenerstattung hängt von der Zeit ab, in der der Auftraggeber die Kündigung vorgelegt hat, die schriftlich eingereicht werden muss. Wenn der Auftraggeber die Dienstleitungen kündigt, ist er in jedem Fall verpflichtet KS die Verwaltungskosten in Höhe von 4% des eingezahlten Betrags rückzuerstatten. Die Höhe der Kostenrückerstattung hängt von der Zeitspanne vor dem Zeitpunkt des Beginns der Erbringung der Dienstleistungen, in der der Auftraggeber die Kündigung vorgelegt hat bzw. auf andere Weise die Abfahrt auf Zopline Planica abgesagt hat, ab: 45 bis 30 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung - 90% Erstattung des Preises für die Dienstleistung 29 bis 22 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung - 80% Erstattung des Preises für die Dienstleistung

21 bis 15 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung - 70% Erstattung des Preises für die Dienstleistung 14 bis 8 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung - 50% Erstattung des Preises für die Dienstleistung 7 bis zu einem Arbeitstag vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung - 20% Erstattung des Preises für die Dienstleistung Kündigung am Tag der Abfahrt oder nicht Teilnahme ohne Kündigung - ohne Rückerstattung für die Dienstleistung. Zum Zeitpunkt der Kündigung der Dienstleistung muss der Auftraggeber eine E-Mail an folgende Adresse info@planica-zipline senden. Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Eingangs der elektronischen Mitteilung.

KÜNDIGUNG ODER ÄNDERUNG DES PROGRAMMS KS behält sich gemäß der geltenden rechtlichen Bestimmungen das Recht auf Kündigung oder Programmänderung vor. KS behält sich das Recht auf vollständige oder teilweise Vertragskündigung vor, wenn vor der während der Ausführung des Programms außerordentliche Umstände auftreten, die nicht erwartet wurden, nicht beseitigt oder vermieden werden konnten, für KS aber diese Umstände dafür sprechen, dass er den Vertrag nicht abgeschlossenen hätte, wenn diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden hätten. KS kann das das Programm kündigen oder vom Programm zurücktreten und eine Entschädigung vom Auftraggeber, der direkt gegen die Bestimmungen des Vertrags, der mit KS abgeschlossen wurde, verstößt, verlangen, vor allem, wenn festgestellt wird, dass der Auftraggeber absichtlich falsche Angaben über die Anzahl der Teilnehmer oder des Alters angeführt hat oder während der Programmausführung Änderungen vorgenommen wurden, der Auftraggeber aber KS nicht darüber in Kenntnis gesetzt hat. KS übernimmt keine Verantwortung für Programmänderungen aufgrund von höherer Gewalt während der Ausführung des Programms. In diesen Fällen können den Teilnehmern Dienstleitungen in geänderter Form, anhand vorhandener Möglichkeiten, angeboten werden. Im Falle, dass KS die Ausführung der Dienstleistungen kündigt, hat der Auftraggeber das Recht die volle Rückerstattung des bezahlten Preises für die Dienstleistung zu fordern. DIENSTLEISTUNGSBERECHNUNG Die Berechnung der Dienstleistungen erfolgt nach dem vorhandenen Angebot, welches seitens des Auftraggebers bestätigt wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich innerhalb von 48 Stunden vor dem Ereignis jegliche Änderung der Teilnehmeranzahl mitzuteilen, die vom bestätigten Angebot abtreten und die Endzahl der Teilnehmer. Im Falle, dass am Programm eine kleinere Anzahl von Teilnehmern beteiligt ist, als aus den Angaben des bestätigten Angebots ersichtlich ist, wird die Rechnung gemäß des bestätigten Angebots ausgestellt, der Auftraggeber ist nicht auf Kostenrückerstattung berechtigt, die aus der Differenz der Anzahl der tatsächlich beteiligten Teilnehmer hervorgeht. Im Falle, dass mehrere Teilnehmer als nach dem vereinbarten Angebot angeführt ist teilnehmen, ist KS dazu berechtigt zusätzliche Kosten zu berechnen bzw. vom Vertrag zurückzutreten, wenn er keine ausreichende Sicherheit versichern kann.

GÜLTIGKEIT DER GESCHENKGUTSCHEINE Alle Gutscheine haben einen gewissen Wert und eine gewisse Gültigkeitsdauer. Wenn einem der Gutscheine die Gültigkeit abläuft, muss diese beim Herausgeber verlängert werden, so dass Sie einen neuen Code für das Guthaben, das den Gutschein betrifft, erhalten. Die Gültigkeit des Gutscheines erlischt in folgenden Situationen: - für gültig durchgeführte Buchungen anhand des Gutscheins, wenn die Teilnehmer nicht an den Versammlungsort zum ausgewählten Termin gekommen sind - im Falle, dass der Benutzer seine Meinung kurz vor der beabsichtigten Abfahrt geändert hat. Der Gutschein kann in keinem Fall gegen Rückzahlung des Geldes eingelöst werden.