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Transkript:

(19) *DE102010064211B420141231* (10) DE 10 2010 064 211 B4 2014.12.31 (12) Patentschrift (21) Aktenzeichen: 10 2010 064 211.8 (22) Anmeldetag: 27.12.2010 (43) Offenlegungstag: 28.06.2012 (45) Veröffentlichungstag der Patenterteilung: 31.12.2014 (51) Int Cl.: A61F 2/48 (2006.01) Innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung kann nach 59 Patentgesetz gegen das Patent Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Innerhalb der Einspruchsfrist ist eine Einspruchsgebühr in Höhe von 200 Euro zu entrichten ( 6 Patentkostengesetz in Verbindung mit der Anlage zu 2 Abs. 1 Patentkostengesetz). (73) Patentinhaber: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Medizinische Fakultät, 39120 Magdeburg, DE (74) Vertreter: Kailuweit & Uhlemann Patentanwälte Partnerschaft mbb, 01187 Dresden, DE (72) Erfinder: Wendler, Johann Jakob, 39108 Magdeburg, DE; Pfeiffer, Klaus, 14770 Brandenburg, DE (56) Ermittelter Stand der Technik: FR 2 688 693 A1 US 6 409 656 B1 US 5 562 598 A US 4 994 019 A EP 1 072 238 A1 WO 2008/ 150 878 A1 ES 2 150 875 A1 (54) Bezeichnung: Öffenbare Verschlusseinrichtung für die Harnröhre (57) Hauptanspruch: Offenbare Verschlusseinrichtung für die Harnröhre, dadurch gekennzeichnet, dass ein Dauer- (5) und ein Elektromagnet (4) als Bestandteile von Klemmbacken so angeordnet sind, dass sich die Harnröhre (2) zwischen dem Dauer- (5) und dem Elektromagnet (4) befindet, dass der Elektromagnet (4) in Form eines Druckmagnets über einen berührungslos betätigbaren Schalter (7) mit wenigstens einem Sekundärelement (8) als eine Energiequelle so verbunden ist, dass bei keinem fließenden elektrischen Strom im Elektromagnet (4) der Dauer- (5) und der Elektromagnet (4) durch das Wirken des Magnetfeldes des Dauermagneten (5) die Harnröhre (2) verschließen und dass sich bei fließendem elektrischen Strom im Elektromagnet (4) durch das Wirken der Magnetfelder sowohl des Dauermagneten (5) als auch des Elektromagneten (4) der Abstand zwischen dem Elektromagnet (4) und dem Dauermagnet (5) wenigstens bereichsweise vergrößert, wobei die Harnröhre (2) geöffnet wird, und dass das Sekundärelement (8) über ein Ladegerät (10) mit einem Empfänger (9) für elektromagnetische Wellen verbunden ist, so dass die Energie elektromagnetischer Wellen eines mit dem Empfänger (9) verbundenen Senders der Ladung des Sekundärelements (8) dient.

Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft öffenbare Verschlusseinrichtungen für die Harnröhre. [0002] Offenbare Verschlusseinrichtungen für die Harnröhre sind auch als sogenannte Sphinkter bekannt. [0003] Durch die Druckschrift US 4 994 019 A ist eine magnetisch verschließbare Einrichtung bekannt. Die Harnröhre befindet sich dabei zwischen zwei Dauermagneten, deren Pole nebeneinander angeordnet sind. Im Normalfall liegen sich die entgegen gesetzten Pole gegenüber, so dass sich durch das Wirken des Magnetfeldes die Dauermagnete anziehen und die Harnröhre verschließen. Einer der Dauermagnete ist drehbar gelagert. Mittels einer im Körper angeordneten Betätigungseinrichtung kann dieser gedreht werden, so dass sich gleiche Pole gegenüberliegen. Die Dauermagnete stoßen sich durch das Wirken der Magnetfelder ab und die Harnröhre wird geöffnet. Nachteilig sind die komplizierte Realisierung mit einem drehbar gelagerten Dauermagnet und die notwendige im Körper der Person platzierte Betätigungseinrichtung. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese von außen mit dazwischen liegender Haut und ohne Anschlag zu betätigen ist. [0004] Die Druckschrift US 5 562 598 A beinhaltet einen Sphinkter, wobei über eine Pumpwirkung die Harnröhre verschlossen wird. Letztere wird über Dauermagneten verursacht, wobei die Betätigung über einen Dauermagnet außerhalb des Körpers erfolgt. Als Übertragungsmedium zwischen dem Verschluss und der Pumpe wird ein Fluid eingesetzt. Eine ähnliche wirkende Lösung ist durch die Druckschrift US 6 409 656 B1 bekannt. Um diese Sphinkter zu betätigen sind große Magnetfelder und damit große Dauermagneten notwendig. [0005] Durch die Druckschrift ES 2 150 875 A1 ist ein Sphinkter bestehend aus einem Dauermagneten und einem ferromagnetischen Körper bekannt, zwischen denen sich die Harnröhre befindet. Im Normalzustand wird der ferromagnetische Körper durch das wirkende Magnetfeld des Dauermagneten angezogen, so dass die sich dazwischen befindliche Harnröhre verschlossen ist. Durch das Wirken eines externen und außerhalb des Körpers der Person angeordneten Dauermagneten wird mittels dessen Magnetfeld die Polung des ferromagnetischen Körpers umgekehrt, so dass als Ergebnis der ferromagnetische Körper vom Dauermagneten abgestoßen wird und die Harnröhre geöffnet wird. Zum Verschließen muss der ferromagnetische Körper wieder umgepolt werden oder polt sich durch das Wirken des Dauermagneten um. Zum Öffnen der Harnröhre muss die Person dazu einen nicht unerheblich großen externen Dauermagneten handhaben, denn die Feldstärke dieses externen Dauermagneten muss wesentlich größer als die des Dauermagneten an der Harnröhre sein. Ein weiterer wesentlicher Nachteil besteht in der Funktionsweise, denn zum Öffnen müssen die Bestandteile genau zu einander positioniert und fixiert werden. Fehlpositionierungen auch insbesondere während des Entleerens der Blase führen dazu, dass eine kontinuierlich offene Harnröhre nur schwerlich zu erreichen ist. Für Menschen mit Einschränkungen hinsichtlich ihrer Wahrnehmung oder Beweglichkeit ist eine derartige Lösung wenig geeignet. [0006] Die Druckschrift FR 2 688 693 A1 beschreibt einen Sphinkter mit einem Elektromagneten und einem Anker zum Öffnen und Schließen der Harnröhre. Der Anker ist mit einem Arm versehen, so dass im geschlossenen Zustand der Harnröhr der Elektromagnet nicht angesteuert ist und eine Feder den Anker positioniert. Zum Öffnen wird der Stromkreis mit dem Elektromagneten geschlossen und der drehbar gelagerte Anker durch das wirkende Magnetfeld angezogen. Der am Anker befestigte Arm bewegt sich von einem fest positionierten Arm weg, so dass die Harnröhre zwischen den Armen freigegeben und geöffnet ist. Dazu ist der Elektromagnet über Kabel mit einem externen Schalter und einer externen Energiequelle verbunden. [0007] Nachteilig sind dabei das Federelement, der bewegliche Anker und der bewegliche Arm. Diese Bestandteile müssen in einem in sich geschlossen Raum untergebracht werden. Gleichzeitig ist die nicht unerhebliche Größe der gesamten Anordnungen im Bauchraum zu beachten. Bei einer verhinderten Beweglichkeit des Armes, beispielsweise verursacht durch Verwachsungen, Anlagerungen oder Positionsverschiebungen, ist die Harnröhre nicht offen bar. [0008] Der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Harnröhre einfach Öffnen und Verschließen zu können. [0009] Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst. [0010] Die offenbare Verschlusseinrichtungen für die Harnröhre zeichnen sich insbesondere durch eine einfache Handhabung aus. [0011] Dazu sind ein Dauer- und ein Elektromagnet als Bestandteile von Klemmbacken so angeordnet, dass sich die Harnröhre zwischen dem Dauerund dem Elektromagnet befindet, dass der Elektromagnet in Form eines Druckmagnets über einen berührungslos betätigbaren Schalter mit wenigstens einem Sekundärelement als eine Energiequelle so verbunden ist, dass bei keinem fließenden elektrischen Strom im Elektromagnet der Dauer- und der Elektromagnet durch 2/8

das Wirken des Magnetfeldes des Dauermagneten die Harnröhre verschließen und dass sich bei fließendem elektrischen Strom im Elektromagnet durch das Wirken der Magnetfelder sowohl des Dauermagneten als auch des Elektromagneten der Abstand zwischen dem Elektromagnet und dem Dauermagnet wenigstens bereichsweise vergrößert, wobei die Harnröhre geöffnet wird, und dass das Sekundärelement über ein Ladegerät mit einem Empfänger für elektromagnetische Wellen verbunden ist, so dass die Energie elektromagnetischer Wellen eines mit dem Empfänger verbundenen Senders der Ladung des Sekundärelements dient. [0012] Bei der Behandlung von Inkontinenz werden sogenannte Sphinkter (künstliche Schließmuskel) eingesetzt, die dem Verschluss der Harnröhre dienen und ein gezieltes Öffnen ermöglichen. Die offenbare Verschlusseinrichtung ist hier ein Sphinkter als ein künstlicher Schließmuskel für die Harnröhre. Diese wird implantiert und umschließt die Harnröhre. [0013] Die öffenbare Verschlusseinrichtung funktioniert auf Magnetbasis. Die Bestandteile sind in einem Gehäuse untergebracht, welches aus einem inerten Kunststoff besteht, um Abstoßungsreaktionen des Körpers zu verhindern. [0014] Die Einrichtung enthält einen Dauermagneten und einen Elektromagneten, die so angeordnet sind, dass sich die beiden Magneten bei nicht aktiviertem Elektromagneten anziehen. Der Elektromagnet besteht dazu bekannterweise aus einer Spule und einem Eisenkern. Der Eisenkern besteht somit aus einem ferromagnetischen Material, welches vom Dauermagneten angezogen wird. In diesem Zustand ist die Harnröhre verschlossen. Wird die Spule des Elektromagneten mit der Energiequelle verbunden, fließt ein elektrischer Strom und es bildet sich ein Magnetfeld. Dieses ist dabei so ausgerichtet, dass sich der Elektromagnet vom Dauermagnet abstößt. In diesem Zustand ist die Harnröhre geöffnet. [0015] Zum Öffnen und Schließen der Einrichtung wird der berührungslos betätigbare Schalter eingesetzt, der im Stromkreis bestehend aus der Energiequelle, dem Elektromagneten und dem Schalter angeordnet ist. Das Betätigen des Schalters erfolgt beispielsweise bekannterweise induktiv, über ein Magnetfeld oder einen Sender für elektromagnetische Strahlen. Das erfolgt über eine dementsprechend ausgebildete Bedieneinrichtung außerhalb des Körpers der Person mit der offenbaren Verschlusseinrichtung. [0016] Die Energiequelle als Sekundärelement ist über ein Ladegerät mit einem Empfänger für elektromagnetische Wellen verbunden, so dass die Energie elektromagnetischer Wellen eines Senders der Ladung des Sekundärelements dient. Das Ganze wirkt ähnlich der Arbeitsweise eines bekannten Transponders. Der Sender zum Laden des Sekundärelements ist dazu vorteilhafterweise ein Bestandteil der Bedieneinrichtung. Diese wird dazu entweder direkt am Körper getragen oder befindet sich in Nähe der Person. Der Sender selbst wird mittels eines Sekundär- oder Primärelements als Energiequelle betrieben oder ist dazu mit einem elektrischen Netz verbunden. Damit ist eine ständige Betriebsbereitschaft der öffenbaren Verschlusseinrichtung gegeben. Als Ladegerät wird insbesondere eine elektrische Stromquelle eingesetzt. Im einfachsten Fall ist das ein elektrischer Widerstand. [0017] Die öffenbare Verschlusseinrichtung zeichnet sich damit durch eine einfache Bedienung aus. Die Harnröhre ist im Normalzustand fest verschlossen, so dass es auch bei einer körperlichen Belastung zu keinem unkontrollierten Urinabgang kommt. [0018] Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patentansprüchen 2 bis 10 angegeben. [0019] Nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 2 sind die Klemmbacken in einem ring- oder zylinderförmigen Haltemittel geführt oder sind über ein Drehgelenk miteinander verbunden. In der ersten Variante werden insbesondere die Enden der Magnete angezogen. In der zweiten Variante ist eine Klammer zum Öffnen und Verschließen der Harnröhre realisiert. [0020] Der Elektromagnet ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 3 über ein berührungslos betätigbares Schaltelement mit einem Primärelement verbunden, wobei das Schaltelement ein Notschalter ist. [0021] Der berührungslos betätigbare Schalter oder sowohl der berührungslos betätigbare Schalter als auch das berührungslos betätigbare Schaltelement sind nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 4 vorteilhafterweise jeweils ein über entweder elektromagnetische Wellen oder ein Magnetfeld betätigbarer Schalter. Weiterhin sind die Frequenzen der elektromagnetischen Wellen des Senders zum Betätigen des Schalters und des Schaltelements unterschiedlich, so dass diese sicher unabhängig voneinander betätigbar sind. [0022] Die Klemmbacken besitzen nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 5 in Richtung der Harnröhre eine Bogenform, wobei bei Verschluss die Harnröhre mittels der Klemmbacken nur so zusammengedrückt wird, dass eine Kontinenz vorhanden ist und das Gewebe der Harnröhre in seiner Versorgung nicht beeinträchtigt ist. Das wird vorteilhafterweise durch die ovale Öffnung der Klemmbacken bei verschlossener Harnröhre erreicht. 3/8

[0023] In Fortführung befindet sich nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 6 auf den Klemmbacken in Richtung der Harnröhre jeweils eine Schicht eines elastischen Materials. [0024] Dadurch ist quasi eine Polsterung in Richtung Harnröhre vorhanden. Damit wird eine Zerstörung des Gewebes in Form der Harnröhre durch Druckatrophie durch Minderdurchblutung vermieden. Das Material ist dazu beispielsweise ein Gel als viskoelastisches Fluid. Das Material bleibt bei Kompression elastisch. [0025] Günstigerweise besteht dazu die Schicht nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 7 aus einem Elastomer insbesondere aus Polyurethan. Polyurethane sind vorteilhafterweise gewebeverträglich. [0026] Die Energiequelle, der berührungslos betätigbare Schalter und das Ladegerät befinden sich nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 8 in einem Gehäuse. Weiterhin ist das Gehäuse wenigstens am Elektromagneten angeordnet. Das Gehäuse besteht dazu aus einem inerten Kunststoff, so dass eine Abstoßungsreaktion des Körpers vermieden wird. [0027] Die Energiequelle, der berührungslos betätigbare Schalter, der Elektromagnet und der Dauermagnet befinden sich nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 9 in einem ringförmigen Gehäuse. Weiterhin besteht wenigstens die Innenwand des Gehäuses aus einem elastischen Material, so dass die Harnröhre mittels Betätigung des Elektromagneten geöffnet oder verschlossen wird. Im letzteren Fall wird die schlauchförmige Innenwand auf die Harnröhre gedrückt, so dass diese verschlossen wird. Die Innenwand dient damit vorteilhafterweise auch dem Schutz vor Zerstörung des Gewebes der Harnröhre. [0028] Das Gehäuse besteht günstigerweise nach der Weiterbildung des Patentanspruch 10 aus einem Kunststoff oder wenigstens bereichsweise aus einem Metall. Das Material ist dazu vorteilhafterweise gewebeverträglich, so dass das Gehäuse problemlos anund einwachsen kann. Der Kunststoff ist dazu insbesondere ein inerter Kunststoff, um Abstoßungsreaktionen des Körpers und Funktionsbeeinträchtigungen des Gerätes durch Körperreaktionen (Einwachsen, Flüssigkeiten) zu verhindern. [0029] Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen jeweils prinzipiell dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. [0030] Es zeigen: [0031] Fig. 1 eine offenbare Verschlusseinrichtung in Form eines Sphinkters an einer Harnröhre, [0032] Fig. 2 eine durch das Wirken eines Dauerund Elektromagneten verschlossene Harnröhre, [0033] Fig. 3 eine durch das Wirken eines Dauerund Elektromagneten geöffnete Harnröhre und [0034] Fig. 4 ein Blockschaltbild einer offenbaren Verschlusseinrichtung. [0035] Eine offenbare Verschlusseinrichtung 1 als Sphinkter für die Harnröhre 2 besteht im Wesentlichen aus einer Bedieneinrichtung 3, einem Dauermagnet 5, einem Elektromagnet 4 und einer Ansteuerung 6 für den Elektromagneten 5. [0036] Die Fig. 1 zeigt eine öffenbare Verschlusseinrichtung 1 in Form eines Sphinkters an einer Harnröhre 2 in einer prinzipiellen Darstellung. [0037] Der Dauermagnet 5 und der Elektromagnet 4 sind so angeordnet, dass sich die Harnröhre 2 zwischen diesen befindet. Der Dauermagnet 5 und der Elektromagnet 4 sind jeweils ein Bestandteil eines Klemmbackens für die Harnröhre 2. Die Klemmbacken sind entweder in einem rohrförmigen Haltemittel geführt oder über ein Drehgelenk miteinander verbunden. Im letzteren Fall bilden die Klemmbacken eine Klammer. Vorteilhafterweise besitzen die Klemmbacken in Richtung der Harnröhre eine Bogenform. Damit verbleibt eine ovale Öffnung für die Harnröhre bei zusammengeführten Klemmbacken. Die Öffnung ist dazu so ausgebildet, dass bei Verschluss die Harnröhre mittels der Klemmbacken nur so zusammengedrückt wird, dass eine Kontinenz vorhanden ist und das Gewebe der Harnröhre in seiner Versorgung nicht beeinträchtigt ist. Weiterhin befindet sich auf den Klemmbacken in Richtung der Harnröhre jeweils ein Körper oder eine Schicht eines elastischen Materials oder mit einem elastischen Material. Das Material ist dazu ein Gel, so dass eine Polsterung in Richtung Harnröhre vorhanden ist. Damit wird eine Zerstörung des Gewebes in Form der Harnröhre durch Druckatrophie durch Minderdurchblutung vermieden. [0038] Der Elektromagnet 4 ist ein Druckmagnet. Bei keinem fließenden elektrischen Strom im Elektromagnet 4 verschließen der Dauermagnet 5 und der Elektromagnet 4 durch das Wirken des Magnetfeldes des Dauermagneten 5 die Harnröhre 2. Der Elektromagnet 4 besteht bekannterweise aus einer Spule und einem Eisenkern, so dass der Eisenkern als ferromagnetisches Material des Elektromagneten 4 mittels des Dauermagneten 5 angezogen wird. [0039] Die Fig. 2 zeigt dazu eine durch das Wirken des Dauermagneten 5 und des Elektromagneten 4 verschlossene Harnröhre 2 in einer prinzipiellen Darstellung. 4/8

[0040] Bei fließendem elektrischen Strom im Elektromagnet 4 wird durch das Wirken der Magnetfelder sowohl des Dauermagneten 5 als auch des Elektromagneten 4 der Abstand wenigstens bereichsweise vergrößert, wobei die Harnröhre 2 geöffnet wird. [0041] Die Fig. 3 zeigt eine durch das Wirken des Dauermagneten 5 und des Elektromagneten 4 geöffnete Harnröhre 2 in einer prinzipiellen Darstellung. [0042] Zum Öffnen der Harnröhre 2 ist der Elektromagnet 4 über einen berührungslos betätigbaren Schalter 7 mit einer Energiequelle in Form eines Sekundärelements als Akkumulator 8 verbunden. [0043] Die Fig. 4 zeigt ein prinzipielles Blockschaltbild einer öffenbaren Verschlusseinrichtung 1. [0044] Der berührungslos betätigbare Schalter 7 ist ein über elektromagnetische Wellen betätigbarer Schalter 7. Dazu ist dieser mit einem Empfänger 9 für elektromagnetische Wellen verbunden, wobei über die Energie aus den elektromagnetischen Wellen der Schalter 7 betätigbar ist. Der Empfänger 9 ist dazu mit der Bedieneinrichtung 3 drahtlos verbunden, wobei letztere einen Sender für elektromagnetische Wellen besitzt. [0045] Der Akkumulator 8 ist weiterhin mit einem Ladegerät 10 verbunden. Das Ladegerät 10 ist mit dem Empfänger 9 verbunden, so dass der Empfänger 9 und das Ladegerät 10 ähnlich wie ein Transponder funktionieren, so dass die Energie der elektromagnetischen Wellen des Senders der Bedienungseinrichtung 3 der Ladung des Akkumulators 8 dient. [0046] Der Akkumulator 8, der berührungslos betätigbare Schalter 7 und das Ladegerät 10 befinden sich günstigerweise in einem Gehäuse, welches wenigstens entweder am Klemmbacken des Elektromagneten 4 angeordnet ist oder ein Bestandteil dieses Klemmbackens ist. [0047] In einer Ausführungsform des Ausführungsbeispiels ist der Elektromagnet 4 weiterhin über ein berührungslos betätigbares Schaltelement mit einem Primärelement verbunden, wobei das Schaltelement ein Notschalter ist. Die Frequenzen der elektromagnetischen Wellen des Senders zum Betätigen des Schalters 7 und zum Betätigen des Schaltelements sind dabei unterschiedlich. Patentansprüche 1. Offenbare Verschlusseinrichtung für die Harnröhre, dadurch gekennzeichnet, dass ein Dauer- (5) und ein Elektromagnet (4) als Bestandteile von Klemmbacken so angeordnet sind, dass sich die Harnröhre (2) zwischen dem Dauer- (5) und dem Elektromagnet (4) befindet, dass der Elektromagnet (4) in Form eines Druckmagnets über einen berührungslos betätigbaren Schalter (7) mit wenigstens einem Sekundärelement (8) als eine Energiequelle so verbunden ist, dass bei keinem fließenden elektrischen Strom im Elektromagnet (4) der Dauer- (5) und der Elektromagnet (4) durch das Wirken des Magnetfeldes des Dauermagneten (5) die Harnröhre (2) verschließen und dass sich bei fließendem elektrischen Strom im Elektromagnet (4) durch das Wirken der Magnetfelder sowohl des Dauermagneten (5) als auch des Elektromagneten (4) der Abstand zwischen dem Elektromagnet (4) und dem Dauermagnet (5) wenigstens bereichsweise vergrößert, wobei die Harnröhre (2) geöffnet wird, und dass das Sekundärelement (8) über ein Ladegerät (10) mit einem Empfänger (9) für elektromagnetische Wellen verbunden ist, so dass die Energie elektromagnetischer Wellen eines mit dem Empfänger (9) verbundenen Senders der Ladung des Sekundärelements (8) dient. 2. Offenbare Verschlusseinrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacken in einem ring- oder zylinderförmigen Haltemittel geführt sind oder dass die Klemmbacken über ein Drehgelenk miteinander verbunden sind. 3. Offenbare Verschlusseinrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromagnet (4) über ein berührungslos betätigbares Schaltelement mit einem Primärelement verbunden ist, wobei das Schaltelement ein Notschalter ist. 4. Offenbare Verschlusseinrichtung nach Patentanspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der berührungslos betätigbare Schalter (7) oder sofern auf Anspruch 3 rückbezogen, sowohl der berührungslos betätigbare Schalter (7) als auch das berührungslos betätigbare Schaltelement jeweils ein über entweder elektromagnetische Wellen oder ein Magnetfeld betätigbare Schalter sind und dass die Frequenzen der elektromagnetischen Wellen des Senders zum Betätigen des Schalters (7) und des Senders zum Betätigen des Schaltelements unterschiedlich sind. 5. Öffenbare Verschlusseinrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacken in Richtung der Harnröhre (2) eine Bogenform besitzen, wobei bei Verschluss die Harnröhre (2) mittels der Klemmbacken nur so zusammengedrückt wird, dass eine Kontinenz vorhanden ist und das Gewebe der Harnröhre (2) in seiner Versorgung nicht beeinträchtigt ist. 6. Offenbare Verschlusseinrichtung nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich auf den Klemmbacken in Richtung der Harnröhre (2) jeweils eine Schicht eines elastischen Materials befindet. 5/8

7. Öffenbare Verschlusseinrichtung nach Patentanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht aus einem Elastomer insbesondere aus Polyurethan besteht. 8. Offenbare Verschlusseinrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Energiequelle, der berührungslos betätigbare Schalter (7) und das Ladegerät (10) in einem Gehäuse befinden und dass das Gehäuse wenigstens am Elektromagneten (4) angeordnet ist. 9. Offenbare Verschlusseinrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Energiequelle, der berührungslos betätigbare Schalter (7), der Elektromagnet (4) und der Dauermagnet (5) in einem ringförmigen Gehäuse befinden und dass wenigstens die Innenwand des Gehäuses aus einem elastischen Material besteht, so dass die Harnröhre (2) mittels Betätigung des Elektromagneten (4) geöffnet oder verschlossen wird. 10. Öffenbare Verschlusseinrichtung nach Patentanspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus einem Kunststoff oder wenigstens bereichsweise aus einem Metall besteht. Es folgen 2 Seiten Zeichnungen DE 10 2010 064 211 B4 2014.12.31 6/8

Anhängende Zeichnungen 7/8

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