Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene ohne Lehrvertrag nach Artikel 32 der BBV Zur Lehrabschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer die notwendigen Qualifikationen ausserhalb eines Lehrvertrages erworben hat, sofern mindestens fünf Jahre Berufserfahrung vorhanden sind und die in der Bildungsverordnung geforderte Berufspraxis hat (Art. 31 ff Berufsbildungsverordnung BBV; insbesondere Art. 32 BBV). Die Zulassung erteilt der stipendienrechtliche Wohnsitzkanton. Angaben zur Person *Anrede: Herr Frau *Familienname: *Amtlicher Vorname: *Geburtsdatum: Heimatort/Kanton (resp. Staat): *Muttersprache *AHVN13-Nummer: *Zivilrechtlicher Wohnsitz: Strasse, Nummer: *Zivilrechtlicher Wohnsitz: PLZ, Ort: *Stipendienrechtlicher Wohnsitz (inkl. Kanton) Telefonnummer privat: Telefonnummer Mobile: *E-Mail Adresse: Telefonnummer Geschäft: Voraussichtliche Arbeitsstelle: *Kopie Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung beigelegt: Ja: Wird nachgereicht: (Ohne Wohnsitzbestätigung erfolgt keine Zulassung) bis Datum: Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung: *Berufsbezeichnung (mit BBT/SBFI Nr.): Kauffrau/-mann EFZ -> Zusatzformular! *Schwerpunkt / Fachrichtung: *Prüfungsjahr: * zwingend auszufüllen Für den internen Gebrauch: ABU dispensiert: TP Anmeldung Dat. : Kostenübernahme: LAP Anmeldung Dat.: Rechnung Datum: 1/6
Sind die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gegeben? Bereits absolvierte Ausbildungen (Abschluss obligatorische Schule, andere schulische und praktische Ausbildungen/Abschlüsse): Besuchte Schulen Ort Dauer Berufliche Erfahrungen, welche die Zulassung rechtfertigt: Von Bis (Datum) Tätigkeit als Arbeitgeber Legen Sie bitte Kopien der Arbeitsbestätigungen oder Abschlusszeugnisse bei. Referenzpersonen (frühere Arbeitgeber, Schulen, bei denen wir im Bedarfsfall zur Beurteilung Rücksprache nehmen dürfen): Name Adresse Telefon/E-Mail Höheres Schulwesen und Berufsbildung GL 2/6
Auf die Lehrabschlussprüfung werde ich mich wie folgt vorbereiten: Berufsfachschule: Genaue Angabe des Zeitraumes (Beginn, Ende, Totale Anzahl Schultage etc.): Weitere Angaben zum Unterricht/Kurs: Vorbereitungsmassnahmen beim Arbeitgeber: Weiteres: Höheres Schulwesen und Berufsbildung GL 3/6
Gesuch zur Dispensation von der Prüfung des allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) Wer bereits einen Lehrabschluss besitzt, wird von der allgemeinbildenden Prüfung bei weiteren Lehrabschlüssen dispensiert. Wer zur Lehrabschlussprüfung für Erwachsene zugelassen ist und das Erreichen der Bildungsziele des ABU nicht nachweisen kann, absolviert den Teilbereich Vertiefungsarbeit und die Schlussprüfung (Art. 14 Verordnung des SBFI über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung). Sind Sie bereits Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder eines Lehrabschlusses: Ja Nein Welchen? Legen Sie bitte eine Kopie des Lehrabschlusszeugnisses bei. Haben Sie die Bildungsziele des allgemeinbildenden Unterrichtes bereits anderweitig erreicht: (z.b. Gymnasiale Matura, FMS, berufliche Tätigkeit, Lebenserfahrung etc.) Ja Nein Wie? Legen Sie bitte Kopien allfälliger Zeugnisse bei. Weitere Angaben: Höheres Schulwesen und Berufsbildung GL 4/6
Gesuch zur Übernahme der Kosten Für Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Glarus: Die Prüfungsgebühr (abzüglich Material und Lokalmiete) von Lehrabschlussprüfungen für Erwachsene ohne Lehrvertrag wird vom Kanton übernommen. Gemäss Regierungsratsentscheid vom 5. Oktober 2010 wird für die Administration dieser nicht formalisierten Grundbildung vom Kanton eine Verwaltungspauschale von Fr. 500.-- erhoben. Die Kosten für den notwendigen Besuch des berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterrichts gehen bis zum Höchstbetrag gemäss Berufsfachschulvereinbarung zulasten des Kantons - sofern es sich dabei um die erstmalige berufliche Grundbildung handelt und Aussicht auf Erfolg besteht. Bestätigung der Schule: Die Schule wird vom Standortkanton ebenfalls als Berufsfachschule unterstützt: Die angebotene Ausbildung entspricht vom Inhalt und der Dauer den Vorkenntnissen der gesuchstellenden Person und es bestehen realistische Erfolgsaussichten: Datum, Stempel und Unterschrift der Schule: Bestätigung Arbeitgeber: Die notwendigen praktischen Kenntnisse sind bereits vorhanden resp. können berufsbegleitend erworben werden: Datum, Stempel und Unterschrift Arbeitgeber: Erstausbildung? Sind Sie bereits Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ), eines eidgenössischen Berufsattestes (EBA) oder eines entsprechenden Abschlusses (Lehrabschluss etc): Ja Nein Falls Ja, genauere Angaben: In welchen Kantonen waren Sie in den ersten 5 Jahren nach der obligatorischen Schulzeit wohnhaft? Weitere Angaben und Bemerkungen Höheres Schulwesen und Berufsbildung GL 5/6
Auflistung der Beilagen Beilage Nr. Das Gesuch ist unter Beilage von Ausweisen und Zeugnissen einzureichen an: Höheres Schulwesen und Berufsbildung Margrit Ammann Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Rückfragen bei den Arbeitgebern machen wir nur, wenn Sie diese unter Referenzpersonen aufgeführt haben. Sie haben Kenntnis davon, dass die Kosten für Material und Lokalmiete bei den Prüfungen auf jeden Fall nicht vom Kanton übernommen werden. Mit der Unterschrift bestätigen Sie wahrheitsgetreue Angaben betreffend Ihrer Vorbildung gemacht zu haben. Die Überprüfung der Angaben bei anderen kantonalen Berufsbildungsämtern erlauben Sie uns mit der Unterschrift. Ort/Datum Unterschrift der gesuchstellenden Person Kontakt: Höheres Schulwesen und Berufsbildung Margrit Ammann Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus Telefon 055 646 62 62 Fax 055 646 62 70 E-Mail margrit.ammann@gl.ch Höheres Schulwesen und Berufsbildung GL 6/6