Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal 15.414 n Pa.Iv. Aebischer Matthias. Die Nationalbank ist auch für einen hohen Beschäftigungsgrad verantwortlich 15.415 n Pa.Iv. Schwaab. Schweizerische Nationalbank. Die Wahrung der Gesamtinteressen der Schweiz muss die Kaufkraftparität einschliessen Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 19. Januar 2016 Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) hat die von Nationalrat Matthias Aebischer sowie die von Nationalrat Christophe Schwaab am 18. März 2015 eingereichten parlamentarischen Initiativen an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2016 vorgeprüft. Die Initiative Aebischer Matthias 15.414 verlangt, dass Artikel 5 Absatz 1 des Nationalbankgesetzes (NBG) über die Aufgaben der Nationalbank in dem Sinn ergänzt wird, dass die Nationalbank neben der Preisstabilität auch einen maximalen Beschäftigungsgrad gewährleisten soll. Die Initiative Schwaab 15.415 verlangt, dass derselbe Artikel des NBG dahingehend ergänzt wird, dass die Nationalbank neben der Preisstabilität auch die Kaufkraftparität gewährleisten soll. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt dem Nationalrat jeweils mit 18 zu 6 Stimmen, den beiden Initiativen keine Folge zu geben. Eine Minderheit (Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Schelbert) beantragt, beiden Initiativen Folge zu geben. Berichterstattung: Müller Leo (d), Amaudruz (f) 101-04/15.414n/WAK--CER
Im Namen der Kommission Die Präsidentin: Susanne Leutenegger Oberholzer Inhalt des Berichtes 1 Text und Begründung 2 Erwägungen der Kommission 2
1 Text und Begründung 1.1 Text [15.414] Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die Aufgaben der Nationalbank sollen im Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über die Schweizerische Nationalbank wie folgt ergänzt werden: Art. 5 Abs. 1 Sie gewährleistet die Preisstabilität und einen maximalen Beschäftigungsgrad Abs. 2 Bst. f Sie schafft die Voraussetzung für ein Wirtschaftswachstum, das dem Produktionspotenzial entspricht. Bst. g Sie trägt zu einem hohen Beschäftigungsgrad bei. [15.415] Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 5 des Nationalbankgesetzes (NBG; SR 951.11) soll wie folgt geändert werden: Art. 5 Abs. 1 Sie gewährleistet die Preisstabilität und die Kaufkraftparität Abs. 2 Bst. f Sie verfolgt in Bezug auf die Währungen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz eine an der Kaufkraftparität orientierte Wechselkurspolitik. 1.2 Begründung [15.414] Der Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015, den Mindestkurs von Fr. 1.20 pro Euro aufzuheben, hat für den Werkplatz Schweiz weitreichende Folgen. Flankierende Massnahmen, welche die Auswirkungen dieses Entscheides hätten abfedern können, wurden, so scheint es, vorgängig nicht diskutiert und bereitgestellt. Ein Blick in das im Nationalbankengesetz formulierte Pflichtenheft zeigt, dass bei den Aufgaben der Nationalbank zwar die Preisstabilität und die konjunkturelle Entwicklung, nicht aber der hohe Beschäftigungsgrad erwähnt wird. In den Pflichtenheften anderer Nationalbanken gehört der hohe Beschäftigungsgrad zu den Hauptaufgaben. So existiert dieser Aufgabenbeschrieb zum Beispiel im Federal Reserve Act der Zentralbank der Vereinigten Staaten (Section 2A, Monetary Policy Objectives). [15.415] 3
Gemäss Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung führt die Schweizerische Nationalbank (SNB) "eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient". Seltsamerweise gehören die Wechselkurspolitik und insbesondere die Wechselkursstabilität sowie die Kaufkraftparität nicht zu ihren expliziten Pflichten. Der Euro-Mindestkurs und die ersten Auswirkungen seiner Aufhebung auf unsere Wirtschaft haben gezeigt, wie wichtig ein Wechselkurs ist, der sich in jedem Fall an den Kaufkraftparitäten der wichtigsten Handelspartner der Schweiz orientiert. Ohne Währungsstabilität ist die Zukunft des Werkplatzes Schweiz gefährdet - und das liegt sicher nicht im Gesamtinteresse des Landes. Mit sehr unbeständigen Wechselkursen, die sich in keiner Weise an eine Kaufkraftparität halten, riskieren zahlreiche Unternehmen, dass sie ihre Produktionskosten und Preise nicht mehr planen können. Sie laufen grosse Gefahr, Marktanteile zu verlieren. Auf lange Frist könnten sie aufhören, in ihre Produktionskapazität in der Schweiz zu investieren, oder ihre Kapazitäten ins Ausland verlagern. Auf den Arbeitsmarkt würde sich dies auf jeden Fall negativ auswirken. Der vorliegende Vorschlag stellt im Übrigen keinesfalls die Unabhängigkeit der SNB infrage. Er soll nur ihr Verfassungsmandat präzisieren; die Wahl der Instrumente zu dessen Umsetzung obliegt allein der SNB. Der vorliegende Vorschlag geht sicherlich in die gleiche Richtung wie die parlamentarische Initiative 11.487. Aber seit diese erste Initiative abgelehnt wurde, haben sich die Umstände geändert: Die Vorteile eines Wechselkurses, der die Kaufkraftparität auch nur bis zu einem gewissen Grad einbezieht, wurden unter Beweis gestellt und rechtfertigen, dass man sich damit erneut befasst. 2 Erwägungen der Kommission Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit schliesst der aktuelle Auftrag der Nationalbank in Verfassung und Gesetz, nämlich eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen und dazu unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung die Preisstabilität zu gewährleisten, sowohl die Beschäftigungslage als auch die Kaufkraftparität implizit mit ein. Würde man weitere Aufträge ins Gesetz schreiben, wäre eher eine Ausrichtung auf einzelne Branchen oder Regionen statt auf das Gesamtinteresse die Folge. Zur parlamentarischen Initiative 15.414 argumentiert die Mehrheit, die SNB habe mit dem Auftrag zur Konjunkturstabilisierung automatisch auch eine Verantwortung für die Beschäftigungslage. Sie betont, das Ziel einer hohen Beschäftigung sei unbestritten, die Arbeitslosigkeit sei in der Schweiz aber ohnehin tiefer als in den meisten anderen Ländern. Zudem tue die SNB bereits viel für die Beschäftigung. Das Beschäftigungsniveau hänge allerdings nicht allein von ihr ab, vielmehr brauche es ausserdem eine liberale Wirtschaftspolitik und ein liberales Arbeitsrecht. Bezüglich der parlamentarischen Initiative 15.415 ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, die Risiken einer Bilanzaufblähung wären zu gross, wenn die Kaufkraftparität explizit als Ziel ins Gesetz aufgenommen würde; sie würden den möglichen Nutzen übersteigen. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass die SNB bei ihrer Zinspolitik und bei ihren Interventionen am Markt die Kursentwicklung heute bereits berücksichtige. Ein künstlicher Wechselkurs könne langfristig aber nicht aufrechterhalten werden. Nach Meinung der Mehrheit würde die explizite Aufnahme weiterer Ziele den Spielraum der Nationalbank zu sehr einschränken und könnte zu Zielkonflikten führen. Die Minderheit ist der Ansicht, die SNB habe einen so grossen wirtschaftspolitischen Einfluss, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für ihr Handeln klarer vorgeben müsse. Bezüglich Beschäftigungsziel (15.414) teilt sie zwar die Auffassung, dass dieses im Konjunkturziel des Nationalbankgesetzes enthalten sei. Sie findet aber, die Beschäftigung sei für die Gesamtwirtschaft dermassen zentral, dass sie explizit genannt werden müsse. In den USA z. B. sei die Beschäftigung auf derselben Stufe wie die Preisstabilität geregelt. Entsprechend richte die FED 4
ihre Geldpolitik stark nach der Beschäftigungslage aus, deshalb seien die USA bei der Konjunktursteuerung auch erfolgreich. In Bezug auf das Ziel der Kaufkraftparität (15.415) argumentiert die Minderheit, die Wirtschaft leide stark darunter, dass der Franken derzeit gegenüber dem Euro so massiv überbewertet sei. Der Euroraum sei aber zentral für den Wohlstand der Schweiz, insbesondere für die Exportindustrie und den Tourismus. Die Wirtschaft brauche eine längerfristige Wechselkursstabilität, deshalb solle die Kaufkraftparität explizit als Ziel festgehalten werden. 5