Grundlegende Informationen im Umgang mit Moodle zum Thema Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Lizenzen für Dozierende

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Transkript:

Grundlegende Informationen im Umgang mit Moodle zum Thema Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Lizenzen für Dozierende 1

Inhaltsverzeichnis 1. Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Patienten/innen in Hinblick auf Moodle.. 3 Nutzung von Bild und Ton... 3 2. Information zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Lehre und Forschung... 4 Nutzung von Lehr-Lernmaterialien in Moodle... 4 Zitate von Bildern und Texten in Vorlesungsfolien... 5 3. Lizensierung des geistigen Eigentums... 6 Freigabe von Bild- und Tonmaterialien für die Lehre... 6 4. Zusätzliche Informationen zu Moodle... 7 Was ist Moodle?... 7 Wer steht hinter ELearnME?... 7 Wenn Sie sonst noch Fragen zu Moodle haben?... 7 2

1. Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Patienten/innen in Hinblick auf Moodle Nutzung von Bild und Ton 1. Bei allen Bild- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich ein Einverständnis des/der Patienten/in einzuholen. a) Die Einholung der Einwilligung erfolgt ausschließlich mittels eines hauseigenen Einwilligungsformulars b) Das Einwilligungsformular ist in die Patientenakte zu bringen c) Der/die Patient/in hat das Recht seine Einwilligung zu widerrufen. Bild- und Tonaufnahmen müssen umgehend gelöscht werden (In diesem Fall bitte Frau Mäker kontaktieren). 2. Bilder einzelner Körperteile (Nase, Mund, Auge, Haut etc.) dürfen auch ohne Einwilligung des Patienten für die Lehre benutzt werden. a) Es dürfen keinesfalls Rückschlüsse auf die Identität des Patienten zu ziehen sein (Narbe, Tattoo, auffällige Iris etc.) b) Anderenfalls siehe Punkt 1 3. Bildaufnahmen sind so zu bearbeiten, dass die betroffene Person für Dritte nicht identifizierbar ist d.h.: a) Der Gesichtsbereich ist grundsätzlich auszusparen. b) Sofern eine Aufnahme des Gesichts unverzichtbar ist, sind Augen und Augenbrauen irreversibel mit einem schwarzen Balken etc. zu bearbeiten. c) Der/die Patient/in darf nicht aufgrund anderer Auffälligkeiten (Piercing, Tattoo, auffälliges Muttermal, Narben, Frisur etc.) identifizierbar sein. 4. Der/die Patient/in darf mit deren Einwilligung zu Anredezwecken in der Vorlesungsaufnahme genannt werden 5. Der/die Patient/in darf namentlich nicht auf Vorlesungsfolien genannt werden. 6. Dateinamen von Bild und Ton dürfen keinen Rückschluss auf den Patienten zulassen (Quelle: Steidle, Oliver (2013): Verfahrensanweisung Fotodokumentation, UKE Justitiariat) 3

2. Information zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Lehre und Forschung Nutzung von Lehr-Lernmaterialien in Moodle 1. Kleine Teile eines Werkes (nach geltender Rechtsprechung nicht mehr als ca. 12 %), aber nie mehr als 100 Seiten zur Verfügung gestellt werden. 2. Werke geringen Umfangs oder einzelne Beiträge aus den Printmedien dürfen im Unterricht an Hochschulen einem begrenzten Teilnehmerkreis in Gänze zugänglich gemacht werden. 3. Als Werke geringen Umfangs gelten Druckwerke bis zu 25 Seiten, bei Musikeditionen bis zu 6 Seiten, bei Filmen und Musikstücken bis zu 5 Minuten sowie alle vollständigen Bilder, Fotos und Ablichtungen. Die öffentliche Zugänglichmachung kann sowohl online, zum Beispiel im Rahmen eines elearning-systems mit Benutzerverwaltung, als auch in gedruckter Form geschehen. 4. Die Anzahl der Vervielfältigungen ist auf die Teilnehmerzahl zu begrenzen. Die Quelle ist einschließlich des Namens des Urhebers deutlich anzugeben ( 63 (2) UrhG). 5. Hyperlinks sind grundsätzlich unproblematisch! 4

Zitate von Bildern und Texten in Vorlesungsfolien 1. Unentgeltlich ist das Zitieren aus einem Werk erlaubt, sofern es zu dem verwendeten Zweck gerechtfertigt ist ( 51 UrhG). 2. Das Zitat ist mit einer deutlich erkennbaren Quellenangabe zu versehen ( 63 UrhG). Grundsätzlich darf nicht das gesamte Werk, sondern nur einzelne Stellen daraus angeführt werden. 3. Zitieren im Text oder Bild: Namen von 1-2 Verfassern oder bei mehr als 2 Verfassern Name des Erstautors et al., danach Jahreszahl der Publikation 1. 4. Zum Umfang des jeweiligen Zitats lässt sich keine pauschale Antwort geben. Der zulässige Umfang richtet sich nach dem damit verfolgten Zweck. Zulässig ist nur das Zitieren in einem sachgerechten und vernünftigen Umfang. 5. 51 (1) UrhG erlaubt abweichend davon in wissenschaftlichen Arbeiten und damit zum Beispiel auch in Vorlesungsskripten das Zitieren eines bereits erschienen Werkes in vollständigem Umfang (Voll- oder Großzitat), allerdings nur zum Zweck der Erläuterung des Inhalts des Werkes. 6. Urheberrechtlich geschützte Abbildungen in Vorlesungsskripten dürfen nur dann Verwendung finden, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Lehrinhalt und den urheberrechtlich geschützten Abbildungen besteht. Die Abbildungen müssen dazu dienen, dem Lehrenden den im Skript enthaltenen Vorlesungsstoff in plastischer Weise anschaulich zu machen. Sie müssen Belegcharakter haben und dürfen nicht lediglich dekorativen Zwecken dienen. (Quelle: http://www.urheberrecht.uamr.de/urechtgesetz/lehre.html) 1 Diese Ausführungsbestimmungen sind die offiziellen Standards für Promotionen in der Medizin an der Universität Duisburg-Essen gemäß Beschluss der Medizinischen Fakultät vom 24.10.1991, 30.06.1994, 25.04.1996 und 05.02.2004 5

3. Lizensierung des geistigen Eigentums Freigabe von Bild- und Tonmaterialien für die Lehre Um den Studierenden Vorlesungsfolien sowie die Aufnahme einer Vorlesung zur Verfügung zu stellen, werden die Studieren ab sofort in jedem Moodle-Kurs mit folgendem Hinweis informiert. Bilder und Texte der Vorlesungsfolien sowie das gesprochene Wort innerhalb der Vorlesung und Lehr-Lern-Videos dienen allein dem Selbststudium bzw. Gruppenstudium. Jede weiterführende Nutzung ist den Studierenden untersagt! Zudem Bitten wir zu beachten, dass ausschließlich die Inhalte der Vorlesungsfolien Prüfungsrelevanz haben und NICHT das gesprochene Wort der Vorlesung bzw. deren Aufzeichnung. 6

4. Zusätzliche Informationen zu Moodle Was ist Moodle? Der Name Moodle ist ein Akronym und steht für: Modular Object-Oriented Dynamic Learning Environment. Moodle ist ein Kursmanagementsystem, eine Lernplattform auf Open Source-Basis in der Dozierenden u.a. Kursmaterialien und Lernmedien zur Verfügung stellen können. Moodle bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit kooperative Lehr- und Lernmethoden zu unterstützen. Wer steht hinter ELearnME? ELearnME ist ein Akronym und steht für: E-Learning Medizin Essen. Diese Gruppe ist dem Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Universität Duisburg-Essen zugeordnet und wird von Frau Dipl.-Päd. Daniela Mäker geleitet. Momentan arbeiten etwa 10 Studentische Hilfskräfte, um die Moodle-Kurse zu betreuen, die Vorlesungen aufzuzeichnen und die Vorlesungsfolien zu bearbeiten. Wenn Sie sonst noch Fragen zu Moodle haben? Kontaktdaten: (Dipl.-Päd.) Daniela Mäker Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Universität Duisburg-Essen Hufelandstr. 55, 45147 Essen Tel.: 0201/723-1314 Fax : 0201/723-5914 mailto: daniela.maeker@uk-essen.de 7