BITTE RECHT ORDENTLICH
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- Hansl Steinmann
- vor 8 Jahren
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1 BITTE RECHT ORDENTLICH Urheberrecht und Datenschutz in Seminarumgebung und Schule Urheberrecht und Datenschutz in Seminarumgebung und Schule von Leonardo Quintero steht unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz. 1
2 FORTBILDUNGSINHALTE UrhG Kopieren, Einscannen, Vorführen (60 Min.) Veröffentlichen und Speichern (20 Min.) Recht am eigenen Bild, 22 KUG (20 Min.) Datenschutz (20 Min.) Q & A (15 Min.) 2
3 URHEBERRECHT (URHG) CC-Lizenzen Nutzungen Werk Schranken des Urheberrechts Schutzfristen Verwertungsgesellschaften Vergütungspflicht Gesamtvertrag 3
4 4
5 Nicht alles ist ein Werk! 70 J nach Autor-Tod 5
6 Autoren oder VG s wollen Geld 6
7 Vorführung Unterricht Kopien Unterricht Vergütung über die Länder! Schulveranst. 7
8 Urheberrechtsschranken Zitate ( 51 UrhG) Eigene Webseiten (z.b. Blogs) YouTube Facebook Privater Gebrauch ( 53 I UrhG) Vervielfältigung für den Weiter- Schulunterricht Veröffent- ( 53 III UrhG) Öffentliche Zugänglichmachung lichung für Unterricht und Forschung ( 52a UrhG) (Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen) 8
9 FAUSTREGELN KOPIEREN & SCANNEN 10% aus Printmedien (incl. Unterrichtswerke) die ab 2005 erschienen sind. Bei älteren Werken: Kopieren ja, scannen nein. Werke geringen Umfangs (< 25 Seiten, 6 Seiten Noten) ganz. Gilt 1 Mal pro Jahr pro Klasse. Persönliche Speicherung für Unterrichtsvor- und Nachbreitung erlaubt. 9
10 SPEICHERN UND WEITERGEBEN ERLAUBT: Persönlich (Kopie, USB-Stick, ) Schul-Intranet, CommSy Dropbox o.ä. Speziell geschützter Netz-Bereich mit wirkungsvoller Zugangskontrolle 10
11 Alles klar? Vom Lehrer zum Schüler 11
12 Digital Natives leben im Netz! Fotos von Freunden Eigene Webseiten (z.b. Blogs) Facebook YouTube 12
13 Fotos von Freunden 22 Kunsturhebergesetz (KUG) 13
14 22 23 KUG Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Ohne die nach 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten [...] verletzt wird. 14
15 PROBLEMATISCHE VERBREITUNG Schulhomepage! Gruppenfotos von Klassen, Kursen, Seminaren im Internet Dropbox / CommSy etc. gelten nicht als Veröffentlichung, trotzdem bitte vorsichtig! Gruppenfoto ausdrucken und austeilen 15
16 Hochladen auf Facebook 16
17 ERWERB EINES VERTRAGLICHEN NUTZUNGSRECHTS ERFORDERLICH 17
18 18
19 VG Wort VG Bild-Kunst 19
20 Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. 20
21 Beginn einer neuen Zeit 21
22 sxc.hu 22
23 youtube.com/ education 23
24 search.creativecommons.org 24
25 Lizenzform Alle Rechte vorbehalten Lizenzform Einige Rechte vorbehalten Einige Verwendungsweisen werden vorab gestattet. 25
26 Dieses Werk steht unter einer CC Lizenz. Die Lizenzform muss genannt werden. Der Autor muss genannt werden. Kommerzielle Verwertung verboten. Bearbeitung / Veränderung verboten. Weitergabe unter gleichen Bedingungen / Lizenz. public domain = gemeinfrei (hauptsächlich USA) 26
27 Demo 27
28 ÜBUNG Verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick über die Lizenzen von Creative Commons unter Lizenzieren Sie eines Ihrer eigenen Werke und fügen Sie die passenden Symbole und ggf. einen Link in Ihr Werk ein. Was bedeutet folgende Lizenz: (CC-BY-NC-SA) 28
29 DATENSCHUTZ Me & My Shadow 29
30 WOZU DATENSCHUTZ? Ich habe doch nichts zu verbergen. 30
31 DATENSCHUTZ SINNVOLL Unzulässige Transparenz der Person Firmen sammeln Daten über einen, vernetzen diese mit anderen Auskünften und wissen so mehr, als wir ihnen jemals gerne gesagt hätten. Beispiel: Krankenkassen vernetzen Familiendaten und wissen so, dass das Krebsrisiko des einzelnen höher ist, erhöhen deswegen vielleicht den Beitrag. 31
32 Missbrauch der Daten Verwertung anders, als ursprünglich vorgesehen. Beispiel: Jemand entstellt mein Facebook-Profilfoto. Manipulation der Daten Twitter-Accounts und Facebook Profile werden gehackt und im Namen einer anderen Personen Fehlinformationen verbreitet. Beispiel: Gehackte Twitter-Accounts von B Tags-Abgeordneten. 32
33 INFORMATIONELLE SELBSTBESTIMMUNG Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. ( 4a BDSG) Jeder hat das Recht, zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert werden. ( 34 BDSG) Personenbezogene Daten müssen jederzeit berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden können. ( 35 BDSG) 33
34 34
35 Abbildungsverzeichnis Sofern nicht anders angegeben, stammen die Abbildungen von der Webseite Alle Logos sind Eigentum der jeweiligen Marken und Firmen. Folie 4, 5, 6, 7: Flowchart zum Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material. Entnommen aus Urheberrecht, Eine Einführung für die pädagogische Mediennutzung von Schulen ans Netz e.v. Letzter Aufruf: Folie 11: Video-Animation, Letzter Aufruf: Folie 16: Spiderman, letzter Aufruf: Folie 25: Copyright Symbol, letzter Aufruf: Folie 29: Screenshot der Webseite Me & My Shadow, Letzter Aufruf: Folie 34: Screenshot der Webseite Web 2.0 Suicide Machine, Letzter Aufruf:
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