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Transkript:

BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juni 2013 - Nr. 190 1 von 7 Anlage 1 zur Leistungsfeststellungsverordnung 2013 vom %>. Juni 2013 LEISTUhlGSFEEDBACK Mitarbeiter: Vorname Zuname Personalnummer: Führungskraft: Vorname Zuname Dienststelle: Datum: Unterschrift Führungskraft Unterschrift Mitarbeiter Personalmanagement/ Personalentwicklung und Bildung

BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juni 2013 - Nr. 190 2 von 7 KUNDENORIENTIERUNG (Service- und Dienstleistungsorientierung) 1. Der Mitarbeiter ist freundlich, zuvorkommend und kompetent. 2. Arbeitsqualität und Kundenorientierung ist beim IVlitarbeiter gegeben. 3. Der Mitarbeiter ist kritikfähig und sieht dies als Ansporn zur Verbesserung. 2

BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juni 2013 - Nr. 190 3 von 7 ZUKUNFTSORIENTIERUNG 1. Der Mitarbeiter handelt wirtschaftlich und ergebnisorientiert. 2. Der Mitarbeiter schöpft sein Leistungspotenzial aus (Einsatzbereitschaft, Fleiß, Wollen). 3. Der Mitarbeiter erbringt qualitativ und quantitativ hochwertige Leistungen. 4. Der Mitarbeiter geht mit Ressourcen sparsam, wirtschaftlich und umweltbewusst um. 3

BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juni 2013 - Nr. 190 4 von 7 5. Der Mitarbeiter agiert zielorientiert und ist flexibel. übertroffen erfüllt wenig erfüllt nicht erfüllt, 6. Der Mitarbeiter ist zuverlässig und vertrauenswürdig. I 7. Der Mitarbeiter ist belastbar. 4

BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juni 2013 - Nr. 190 5 von 7 v @7 Post KOMMUNIKATION UND WERTSCHÄTZUNG 1. Der Mitarbeiter pflegt einen offenen und wertschätzenden Umgang mit Kollegen/der Führungskraft und im Team. 2. Konflikte werden offen und intern angesprochen; Der Mitarbeiter liefert einen Beitrag zu einer positiven Lösungsmöglichkeit. 3. Veränderungen werden seitens des Mitarbeiters unterstützt und vorangetrieben. 4. Der Mitarbeiter trägt zur Erreichung der gesetzten Ziele im Team bei. 5

BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juni 2013 - Nr. 190 6 von 7 FÜHRUNG 1. Die Führungskraft übernimmt Verantwortung. I 2. Die Führungskraft trifft rasche Entscheidungen und handelt unternehmerisch. 3. Die Führungskraft steht zu Veränderungen und treibt sie aktiv voran. I 4. Die Führungskraft überprüft regelmäßig Leistung und Zielerreichung der Mitarbeiter und gibt wertschätzendes Feedback. I Personalmanagement/Personalentwicklung und Bildung 6

BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juni 2013 - Nr. 190 7 von 7 5. Die Führungskraft unterstützt die Zusammenarbeit der Mitarbeiter. 6. Die Führungskraft nimmt ihre Führungsrolle als Problemloser wahr. 7. Die Führungskraft handelt berechenbar und offen. 8. Die Führungskraft fördert die Entwicklung der Mitarbeiter. Personalmanagement/Personalentwicklung und Bildung 7