Wirtschaftsförderung Einführung eines risikogerechten Zinssystems für Wirtschaftsförderprogramme

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Transkript:

An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 14. März 2005 Wirtschaftsförderung Einführung eines risikogerechten Zinssystems für Wirtschaftsförderprogramme der L-Bank Sehr geehrte Damen und Herren, die L-Bank war bei der Margendifferenzierung für Förderkredite Vorreiter. Bereits im Juli 2003 haben wir risikoadjustierte Endkreditnehmer-Zinssätze im Liquiditätshilfeprogramm eingeführt. Die Hausbanken können den Nominalzinssatz für den Endkreditnehmer erhöhen, soweit es die Bonität des Kunden und/oder die Sicherheitenlage erfordert. Der maximale Zinsaufschlag entspricht den Standard-Risikokosten, die für die jeweilige Ratingstufe üblich sind. Die Neugestaltung des Zinssystem fand aus folgenden Gründen große Akzeptanz: Die Hausbanken erhalten größere Freiheit bei der Bestimmung der Endkreditnehmerzinssätze. Sie können die Zinssätze nun unter Berücksichtigung der Risikokosten individuell in Abstimmung mit den Unternehmen festlegen. Die Hausbanken können werthaltige Sicherheiten, wie z.b. Grundschulden oder Bürgschaften, mit niedrigeren Zinsen honorieren. Unternehmen mit guter Bonität und/oder Besicherung zahlen niedrigere Zinsen als Unternehmen mit schwächerer Bonität. Unternehmen mit schwächerer Bonität und/oder Besicherung erhalten besseren Zugang zu den Förderkrediten und sind nicht mehr nur auf teurere kurzfristige Finanzierungen angewiesen, die zudem ein höheres Zinsänderungsrisiko aufweisen.

Bei den langfristigen Investitionsförderprogrammen der L-Bank beschränkt sich die bonitätsabhängige Gestaltung des Endkreditnehmer-Zinssatzes bisher auf einen Zuschlag von max. 0,5 Prozentpunkten, der aber nicht immer ausreicht den Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen. Durch eine stärkere Differenzierung der Endkreditnehmer-Zinssätze in den Wirtschaftsförderprogrammen soll der Zugang mittelständischer Unternehmen zu den Förderkrediten der L-Bank weiter verbessert werden. Programme mit neuem risikogerechtem Zinssystem Zum 01. April 2005 wird die L-Bank für folgende Programme ein neues risikogerechtes Zinssystem einführen: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden Württemberg (GuW) mit den Programmschwerpunkten - GuW Gründung und Festigung - GuW-Mittelstandskredit - GuW-Unternehmerkredit Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Programm) mit ELR-Kombi-Darlehen Regionalförderprogramm Technologieförderprogramm Tourismusförderprogramm Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm Im Starthilfeprogramm, das mit einer obligatorischen Bürgschaft der Bürgschaftsbank von 80 % des Kreditbetrages ausgestattet ist, bleibt es beim Risikozuschlag von max. 0,5 Prozentpunkten. Im Liquiditätshilfeprogramm behalten wir das eingeführte System bei. Grundstruktur Da wir die o.g. Programme zur Bündelung der Förderaktivitäten auf Bundes- und Landesebene in Kooperation mit der KfW-Mittelstandsbank anbieten, entspricht das risikogerechte Zinssystem dem mit dem Rundschreiben der KfW-Mittelstandsbank vom 14.12.2004 angekündigten System für den Unternehmerkredit, auf das wir in diesem Zusammenhang noch einmal verweisen.

Umsetzung Der maximal zulässige Margenaufschlag wird nach Bonität des Endkreditnehmers und Besicherung des Kredits differenziert. Wie bisher werden den Hausbanken die Darlehen zu den um die zusätzliche Verbilligung des Landes verminderten Banken-Einstandszinssätzen zur Verfügung gestellt. Für jede der sieben Preisklassen von A bis G sind Margen- und damit Zinsobergrenzen festgelegt. Die Zuordnung zu den Preisklassen ergibt sich aus den für den Endkreditnehmer ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklassen, die der L-Bank bei Antragstellung mitzuteilen sind. Für die Bonitätsbeurteilung können die Hausbanken die wirtschaftlichen Verhältnisse der Endkreditnehmer nach ihrem eigenen Verfahren bewerten. Die für die Förderkredite verwendeten Verfahren müssen denen für eigen-refinanzierte Darlehen entsprechen. Schlüsselgröße für die Bestimmung der Bonitätsklassen ist die Ein-Jahres- Ausfallwahrscheinlichkeit. Die Ratingklassen der institutsspezifischen Ratingverfahren müssen in die sechs vorgegebenen Bonitätsklassen umgesetzt werden. Die Ermittlung der Bonitätsklasse ist zu dokumentieren. Entsprechend ist die Bewertung der Sicherheiten durch die Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung nachvollziehbar wie bei eigen-refinanzierten Darlehen durchzuführen und zu dokumentieren. Bonitäts-, Besicherungs- und Preisklassen sind in dem beigefügten neuen Merkblatt Das risikogerechte Zinssystem aufgeführt, das wir auch im Internet unter www.l-bank.de/wirtschaft bereit stellen. Wie bisher wird den Hausbanken für Kredite bis zu 125 TEUR ein um 25 Basispunkte reduzierter Einstandssatz und eine entsprechend erhöhte Bankenmarge eingeräumt. Auf den Zinssatz für den Endkreditnehmer hat dies keinen Einfluss. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, werden wir Ihnen künftig die gültigen Hausbanken- Einstandszinssätze für alle Programme und Laufzeitenvarianten in einer Übersicht gemäß beigefügtem Muster zur Verfügung stellen. Zusätzlich erhalten die Hausbanken eine Übersicht über die für die jeweiligen Programme zulässigen maximalen Endkreditnehmer- Zinssätze in den einzelnen Preisklassen und Laufzeitenvarianten auf einer DIN A4-Seite, dem Beispiel in der Anlage entsprechend.

Die für die einzelnen Preisklassen genannten Zinsobergrenzen sind so kalkuliert, dass sie für die jeweils ungünstigste Bonitäts- und Besicherungskonstellation gerade noch ausreichend sind. Die Beurteilung von Bonität und Besicherung unterliegt innerhalb einer Preisklasse einer deutlichen Variation. Wir gehen daher davon aus, dass die tatsächlichen Angebotszinssätze i.d.r. deutlich unter den genannten Obergrenzen liegen und sich innerhalb der gesamten Bandbreite verteilen. Um die Akzeptanz des risikogerechten Zinssystems sicher zu stellen, werden wir dies auch in den für die Endkreditnehmer vorgesehenen Informationsmaterialien deutlich kommunizieren. Mit den Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen werden wir den Unternehmen unser beigefügtes Merkblatt Das risikogerechte Zinssystem zur Verfügung stellen. Auch in unserer Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer, die wir in der beiliegenden Form sowohl im Internet als auch in Papierform zur Verfügung stellen werden, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die für die einzelnen Preisklassen angegebenen Zinssätze als Obergrenze zu verstehen und die Angebotszinssätze individuell zu vereinbaren sind. Angaben im Antragsformular Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden Württemberg ist wie bisher auf dem Antragsvordruck der KfW-Mittelstandsbank zu beantragen. Analog sollen die Angaben zur Bonitätseinschätzung der Hausbank im Feld Ein-Jahres- Ausfallwahrscheinlichkeit und/oder als Angabe der Bonitätsklasse im Freitext-Feld unter Punkt 10 Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag gemacht werden ( Bonitätsklasse ). Wir bitten Sie, ausschließlich die von uns vorgegebenen sechs Bonitätsklassen zu verwenden und nicht die Ratingklassen Ihres internen Systems anzugeben. Die Besicherungsklasse ist ebenfalls unter Punkt 10 Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag als Besicherungsklasse anzugeben. Die kunden-individuelle Angebotsmarge bitten wir im Feld Gesamtmarge p.a. in Prozent anzugeben. Nachdem es keine Standardmarge gibt, bitten wir darauf zu achten, dass dieses Feld in jedem Fall ausgefüllt wird.

Für die übrigen genannten Programme ist der Antrag Kreditprogramme des Landes zu verwenden. In der neuen Version sind unter Nr. 8 Margenaufschlag bereits die Angaben zu Bonitätsklasse und Besicherungsklasse vorgesehen. Auch hier geben Sie bitte nicht Ihre interne Ratingeinstufung, sondern eine der von uns vorgegebenen Bonitätsklassen an. Für die Programme mit risikogerechtem Zinssystem ist künftig anders als bisher im Feld Margenaufschlag wie im KfW-Antrag die Gesamtangebotsmarge anzugeben. Im Starthilfeprogramm bitten wir Sie künftig ebenfalls die vorgegebene Gesamtmarge, also die Summe aus Standardmarge und Risikozuschlag, anzugeben. Beim Liquiditätshilfeprogramm soll analog die Summe aus der bekannten Basismarge und den Standard-Risikokosten angegeben werden. Wir werden dies im Landesantrag entsprechend hervorheben. Mit Einführung des risikogerechten Zinssystems entfällt in den Programmen mit dem neuen risikogerechten Zinssystem die bisher vorhandene Möglichkeit, die Standardmarge mit einem Margenaufschlag von bis zu 0,5 % in Anspruch zu nehmen. Wir werden unsere Bewilligungspraxis ab dem 01. April 2005 auf das neue Zinssystem umstellen und in den Programmen mit risikogerechtem Zinssystem in der Zusage künftig die Gesamtmarge und den Endkreditnehmerzins incl. der Gesamtmarge ausweisen. Soweit Anträge vor dem 31. März 2005 bei uns eingehen, die bis zu diesem Termin nicht mehr zugesagt werden können, werden wir für diese Altfälle als Gesamtmarge die Summe aus Standardmarge plus ggf. im Antrag genannten Margenaufschlag ausweisen, damit nicht parallel zwei Zusageversionen im Einsatz sind. Zur Erläuterung des risikogerechten Zinssystems wurden bereits für alle Bankengruppen Informationsveranstaltungen durchgeführt bzw. werden in Kürze stattfinden. Soweit Sie darüber hinaus gehenden Informationsbedarf zum risikogerechten Zinssystem oder zu den Förderprogrammen der L-Bank haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne stellen wir auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen für die im Firmenkundengeschäft tätigen Mitarbeiter der Hausbanken das Förderangebot der L-Bank und das risikogerechte Zinssystem vor.

Wir hoffen, dass die Neugestaltung des Zinssystems allgemeine Akzeptanz findet, die Bereitschaft der Hausbanken zur Ausreichung der Förderkredite der L-Bank erhöht wird und dadurch noch mehr mittelständische Unternehmen vom Förderangebot profitieren können. Mit freundlichen Grüßen Dr. Manfred Schmitz Walter Weik Anlagen - Merkblatt Das risikogerechte Zinssystem - Konditionen-Übersicht für GuW Baden-Württemberg für Endkreditnehmer - Konditionen-Übersicht Hausbanken - Konditionen-Übersicht Hausbanken-Einstandszinssätze

Merkblatt Das risikogerechte Zinssystem Mit den Förderkrediten der L-Bank sichern Sie sich langfristig günstige Zinssätze. Die Förderkredite werden an mittelständische Unternehmen über Hausbanken ausgereicht. Damit die Hausbanken Förderkredite auszureichen können, müssen die dafür eingeräumten Margen den Hausbanken eine kostendeckende Abwicklung ermöglichen. Für die Hausbanken sind die Risikokosten, d.h. die Kosten eines möglichen Kreditausfalles, bei weitem der größte Kostenfaktor. Da die Risiken je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Unternehmens und der gestellten Sicherheiten sehr unterschiedlich sind, muss ein gerechtes Zinssystem für Förderkredite auf die Risken des Einzelfalls abgestellt sein. 1 Programme mit risikogerechtem Zinssystem Gründungs und Wachstumsfinanzierung (GuW) mit den Programmschwerpunkten GuW - Gründung und Festigung (Investitionsdarlehen, Betriebsmitteldarlehen) GuW - Mittelstandskredit GuW - Unternehmerkredit Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Programm) mit ELR- Kombidarlehen Regionalförderprogramm Technologieförderprogramm Tourismusförderprogramm Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm 2 Ermittlung der Bonitätsklassen Die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, die Bonität, kann anhand harter Faktoren (Kennzahlen wie Eigenkapitalquote oder Rentabilität) und weicher Faktoren (wie Qualifikation des Managements oder Branchensituation) eingeschätzt werden. Zur Ermittlung der Bonität verwenden die Hausbanken ihre eigenen standardisierten Verfahren, sog. Rating- oder Scoringverfahren. Um Ausfallwahrscheinlichkeiten zu ermitteln, werden die Verfahren auf der Grundlage umfangreicher statistischer Daten auf ihre Aussagekraft geprüft. Für die Förderkredite müssen die Hausbanken das gleiche Ratingsystem wie für die eigenrefinanzierten Kredite einsetzen. Zur einfacheren Handhabung werden in der Regel Klassen gebildet. Für das risikogerechte Zinssystem müssen die Hausbanken das Ergebnis ihres Ratings einer der von der L-Bank vorgegebenen sechs Bonitätsklassen zuordnen. (siehe Tab. 1) Die Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit drückt die statistische Wahrscheinlichkeit aus, dass der Kreditnehmer innerhalb eines Jahres zahlungsunfähig wird. Für die mehr jährige Laufzeit des Kredites ist die Ausfallwahrscheinlichkeit entsprechend um ein Vielfaches höher. Tab 1: Die Bonitätsklassen Bonitätsklassewahrscheinlichkeit Bonitätseinschätzung Ein-Jahres-Ausfall- 1 sehr gut 0,3 % 2 gut > 0,3 % und 0,9 % 3 befriedigend > 0,9 % und 1,5 % 4 ausreichend > 1,5 % und 2,5 % 5 noch ausreichend > 2,5 % und 4,5 % 6 gerade noch ausreichend > 4,5 % 3 Ermittlung der Besicherungsklasse Durch eine Besicherung des Kredites wird die Höhe des Ausfalles verringert. Maßgeblich für den Sicherheitenwert sind die zu erwartenden Verwertungserlöse. Die Hausbank bewertet die Sicherheit (z.b. eine Maschine) unter Berücksichtung von Faktoren wie von Marktlage, Alter, Verwertungskosten. Die Sicherheitenwerte, die maßgebend für die Werthaltigkeit der Besicherung sind, liegen daher i.d.r. wesentlich unter den Anschaffungskosten. Die Werthaltigkeit der Besicherung wird in der Besicherungsquote zusammengefasst. Sie gibt an, zu wie viel Prozent die erwarteten Erlöse den Kreditbetrag abdecken können. Von der L-Bank wurden vier Besicherungsklassen für die errechneten Besicherungsquoten festgelegt (siehe Tab. 2). Tab 2: Die Besicherungsklassen Besicherungsklasse Besicherungsquote 1 80 % 2 50 % und < 80% 3 30 % und < 50 % 4 < 30 % 4 Ermittlung der Preisklasse Das risikogerechte Zinssystem unterscheidet insgesamt sieben Preisklassen A bis G. Die Preisklasse ergibt sich aus den ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklassen für das Förderdarlehen. Für jede einzelne Preisklasse gibt die L-Bank eine Zinsobergrenze vor und weist diese in ihrer Konditionen-Übersicht aus. Die Zinsobergrenze ist für die höchste Ausfallwahrscheinlichkeit der zugrundeliegenden Bonitätsklasse und für die niedrigste Werthaltigkeit der zugrunde liegenden Besiche rungsklasse berechnet. Die Differenzen zwischen den Obergrenzen zweier bestimmter Klassen (z.b. A und B) sind für alle Programme gleich. Sie entsprechen in etwa den zusätzlichen Risikokosten für die nächsthöhere Risikoklasse. Diese Differenzen ändern sich nicht, wenn sich das aktuelle Zinsniveau ändert. Tab 3: Die Preisklassen des risikogerechten Zinssystems 8611 3/05 Bonitätsklasse 1 1 2 1 3 1 2 4 2 3 5 2 3 4 6 3 4 5 Besicherungsklasse 1 2 1 3 1 4 2 1 3 2 1 4 3 2 1 4 3 2 Preisklasse A B C D E F G

5 Bestimmung des Angebotszinssatzes Auf der Grundlage der ermittelten Preisklasse legt die Hausbank den individuellen Angebotszinssatz im Rahmen der vorgegebenen Zinsobergrenze bei Antragstellung fest. Dieser Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit bzw. für die gesamte Zinsbindungsfrist. Er kann gesenkt, nicht jedoch erhöht werden. In den meisten Fällen wird der tatsächliche Zins unterhalb der Obergrenze liegen. Ausschlaggebend ist die Platzierung in den zugrundeliegenden Bonitäts- und Besiche rungsklasse. Für ein Unterschreiten der Zinsobergrenze gibt es zum Beispiel dann gute Argumente, wenn die Bonität des Unternehmens eher besser ist, d.h. die Ausfallwahrscheinlichkeit näher an der Untergrenze der Bonitätsklasse liegt die Werthaltigkeit der Besicherung näher an der Obergrenze der Besicherungsklasse liegt das Unternehmen eine überdurchschnittlich gute Zukunftsprognose aufweist. Die Hausbank erläutert den Unternehmen die Ergebnisse von Rating und Sicherheitenbewertung und zeigt gegebenenfalls Wege auf, wie sie verbessert werden können. Die Bonität ist meist nur mittelfristig beeinflussbar, es sei das Unternehmen stockt das Eigenkapital auf (zum Beispiel durch eine stille Beteiligung der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg). So verbleibt kurzfristig meist nur die Möglichkeit, weitere Sicherheiten hereinzunehmen und so die Preisklasse zu verbessern. Hierfür bieten sich auch öffentliche Bürgschaften von Förderinstituten an. Je nach Besicherungsquote und Höhe der Bürgschaft sinken die Zinsen für das Förderdarlehen so stark, dass die zusätzlichen Kosten der Bürgschaft für das Unternehmen mehr als ausgeglichen we r- den. 6 Die Vorteile des neuen risikogerechten Zinssystems Unternehmen mit schwächerer Bonität und/oder Besicherung erhalten besseren Zugang zu den Förderkrediten und sind nicht mehr nur auf teurere kurzfristige Finanzierungen angewiesen, die zudem ein höhe res Zinsänderungsrisiko aufweisen. Unternehmen mit guter Bonität und/oder Besicherung zahlen niedrigere Zinsen als Unternehmen mit schwächerer Bonität. Die Hausbanken erhalten größere Freiheit bei der Bestimmung der Endkreditnehmerzinssätze. Sie können die Zinssätze nun unter Berücksichtigung der Risikokosten individuell in Abstimmung mit den Unternehmen festlegen. Die Hausbanken können werthaltige Sicherheiten, wie z.b. Grundschulden, mit niedrigeren Zinsen honorieren. Die aktuellen Zinssätze sind in der Konditionen-Übersicht ausgewiesen, die Sie per Fax unter 0711 122-2674 rund um die Uhr sowie im Internet unter www.l-bank.de (Navigationspunkte: Geschäftsfelder/Wirtschaft) herunterladen können. In der Konditionen-Übersicht sind die Zinssätze für alle Programme ausgewiesen, und zwar in allen Laufzeitvarianten für alle Preisklassen des risikogerechten Zinssystem. Beispiel für die Preisklassenermittlung Ermittlung der Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 1,2 % befriedigend Bewertung der Sicherhe iten: Besicherungsquote 80 % Bonitätsklasse 3 Besicherungsklasse 1 Preisklasse C individueller Angebotszins unterhalb Obergrenze C L-Bank Telefon-Hotline: 0711 122 2345 Beratungszentren der L-Bank Faxabruf Konditionen: 0711 122 2674 Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 16 Uhr Friedrichstr. 24 e-mail: wirtschaft@l-bank.de Friedrichstr. 24, 70174 Stuttgart 70174 Stuttgart Internet: www.l-bank.de Tel +49 711 122-2438 Schlossplatz 10, 76131 Karlsruhe Tel. +49 721 150-1614

Konditionenübersicht für Hausbanken: Obergrenzen Endkreditnehmersätze Laufzeit davon Zins- Aus- Obergrenzen für Endkreditnehmer-Zinssätze für die einzelnen Preisklassen in % p.a. Stand: tilgungsfreie bindung zahlung Preisklasse A Preisklasse B Preisklasse C Preisklasse D Preisklasse E Preisklasse F Preisklasse G 25.02.2005 Jahre Jahre Jahre in % nominal effektiv nominal effektiv nominal effektiv nominal effektiv nominal effektiv nominal effektiv nominal effektiv Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW) A A B B C C D D E E F F G G GuW Gründung und Festigung Investitionen 8 2 8 96 2,70 3,59 3,05 3,96 3,35 4,28 3,65 4,60 4,15 5,13 4,85 5,88 5,55 6,63 10 2 10 96 2,85 3,63 3,20 3,99 3,50 4,31 3,80 4,63 4,30 5,16 5,00 5,91 5,70 6,66 12 12 12 96 3,40 3,87 3,75 4,24 4,05 4,56 4,35 4,88 4,85 5,41 5,55 6,16 6,25 6,91 20 3 10 96 3,05 3,64 3,40 4,01 3,70 4,33 4,00 4,65 4,50 5,18 5,20 5,92 5,90 6,68 20 20 10 96 3,35 3,89 3,70 4,26 4,00 4,58 4,30 4,89 4,80 5,43 5,50 6,17 6,20 6,93 Für innovative und technologieorientierte Vorhaben werden die Nominalzinsen um weitere 0,25 Prozentpunkte verbilligt. In Ziel-2-Gebieten werden alle Vorhaben zusätzlich um bis zu 2 Prozentpunkte verbilligt. Betriebsmittel 6 1 6 96 2,75 3,97 3,10 4,34 3,40 4,66 3,70 4,98 4,20 5,51 4,90 6,26 5,60 7,02 GuW-Mittelstandskredit Investitionen 8 2 8 96 2,80 3,70 3,15 4,07 3,45 4,39 3,75 4,70 4,25 5,23 4,95 5,98 5,65 6,74 GuW -Unternehmerkredit 10 2 10 96 2,95 3,73 3,30 4,10 3,60 4,42 3,90 4,74 4,40 5,27 5,10 6,02 5,80 6,77 12 12 12 96 3,50 3,98 3,85 4,35 4,15 4,66 4,45 4,98 4,95 5,52 5,65 6,27 6,35 7,02 20 3 10 96 3,15 3,75 3,50 4,12 3,80 4,43 4,10 4,75 4,60 5,28 5,30 6,03 6,00 6,78 20 20 10 96 3,45 3,99 3,80 4,36 4,10 4,68 4,40 5,00 4,90 5,53 5,60 6,28 6,30 7,03 Die Konditionen des GuW-Unternehmerkredits entsprechen den Konditionen des ELR-Kombi-Darlehens (siehe unten). Regional-, Technologie-, Tourismus-, Umweltschutz- und Energiespar- Förderprogramm A A B B C C D D E E F F G G Investitionen 8 2 8 96 2,75 3,65 3,10 4,02 3,40 4,33 3,70 4,65 4,20 5,18 4,90 5,93 5,60 6,68 10 2 10 96 2,90 3,68 3,25 4,05 3,55 4,36 3,85 4,68 4,35 5,21 5,05 5,96 5,75 6,72 12 12 12 96 3,45 3,92 3,80 4,29 4,10 4,61 4,40 4,93 4,90 5,46 5,60 6,21 6,30 6,96 20 3 10 96 3,10 3,69 3,45 4,06 3,75 4,38 4,05 4,70 4,55 5,23 5,25 5,98 5,95 6,73 20 20 10 96 3,40 3,94 3,75 4,31 4,05 4,63 4,35 4,95 4,85 5,48 5,55 6,23 6,25 6,98 In Ziel-2-Gebieten werden die Nominalzinsen zusätzlich um bis zu 2 Prozentpunkte verbilligt. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Programm) A A B B C C D D E E F F G G ELR-Darlehen (Berechnungsbasis Darlehen in Höhe von 80% der förderfähigen Kosten) Subventionssatz 7,5 % 20 1 10 96 2,40 3,01 2,75 3,37 3,05 3,69 3,35 4,01 3,85 4,53 4,55 5,28 5,25 6,03 Subventionssatz 10 % 20 1 10 96 1,95 2,53 2,30 2,90 2,60 3,22 2,90 3,53 3,40 4,06 4,10 4,80 4,80 5,55 Subventionssatz 15 % 20 1 10 96 0,95 1,49 1,30 1,86 1,60 2,17 1,90 2,48 2,40 3,01 3,10 3,74 3,80 4,48 Kürzere Laufzeitvarianten (8, 10 Jahre) und zusätzliche Freijahre auf Anfrage bei der L-Bank (Tel. 0711 122-2345) ELR-Kombi-Darlehen Investitionen 8 2 8 96 3,00 3,91 3,35 4,28 3,65 4,60 3,95 4,92 4,45 5,45 5,15 6,20 5,85 6,95 10 2 10 96 3,15 3,94 3,50 4,31 3,80 4,63 4,10 4,95 4,60 5,48 5,30 6,23 6,00 6,99 12 12 12 96 3,70 4,19 4,05 4,56 4,35 4,88 4,65 5,20 5,15 5,73 5,85 6,48 6,55 7,24 20 3 10 96 3,35 3,96 3,70 4,33 4,00 4,65 4,30 4,96 4,80 5,50 5,50 6,25 6,20 7,00 20 20 10 96 3,65 4,21 4,00 4,58 4,30 4,89 4,60 5,21 5,10 5,75 5,80 6,50 6,50 7,25 Starthilfe Baden-Württemberg Förderzinssatz nom. eff. Investitionen, Betriebsmittel 8 2 8 98 3,40 4,96 Aufschlag auf Nominalzins um maximal 0,5 Prozentpunkte in Abhängigkeit von Bonität und Sicherheiten mögllich Im Effektivzins sind die Entgelte für die obligatorische 80%ige Bürgschaft enthalten. Alle Effektivzinsen nach PAngV

Konditionenübersicht Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Laufzeit davon Zins- Aus- Obergrenzen für Endkreditnehmer-Zinssätze Stand: tilgungsfreie bindung zahlung nominal effektiv nominal effektiv nominal effektiv 25.02.2005 Jahre Jahre in % in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. GuW Gründung und Festigung Mittelstandskredit Unternehmerkredit Verbilligung L-Bank, kleine und Verbilligung L-Bank, kleine u. sonstige Unternehmen mit Investitionsdarlehen mittlere Unternehmen < 8 J. mittlere Unternehmen > 8 J. Jahresumsatz < 500 Mio. Preisklasse A 8 2 8 96 2,70 3,59 2,80 3,70 3,00 3,91 10 2 10 96 2,85 3,63 2,95 3,73 3,15 3,94 12 12 12 96 3,40 3,87 3,50 3,98 3,70 4,19 20 3 10 96 3,05 3,64 3,15 3,75 3,35 3,96 20 20 10 96 3,35 3,89 3,45 3,99 3,65 4,21 Preisklasse B 8 2 8 96 3,05 3,96 3,15 4,07 3,35 4,28 10 2 10 96 3,20 3,99 3,30 4,10 3,50 4,31 12 12 12 96 3,75 4,24 3,85 4,35 4,05 4,56 20 3 10 96 3,40 4,01 3,50 4,12 3,70 4,33 20 20 10 96 3,70 4,26 3,80 4,36 4,00 4,58 Preisklasse C 8 2 8 96 3,35 4,28 3,45 4,39 3,65 4,60 10 2 10 96 3,50 4,31 3,60 4,42 3,80 4,63 12 12 12 96 4,05 4,56 4,15 4,66 4,35 4,88 20 3 10 96 3,70 4,33 3,80 4,43 4,00 4,65 20 20 10 96 4,00 4,58 4,10 4,68 4,30 4,89 Preisklasse D 8 2 8 96 3,65 4,60 3,75 4,70 3,95 4,92 10 2 10 96 3,80 4,63 3,90 4,74 4,10 4,95 12 12 12 96 4,35 4,88 4,45 4,98 4,65 5,20 20 3 10 96 4,00 4,65 4,10 4,75 4,30 4,96 20 20 10 96 4,30 4,89 4,40 5,00 4,60 5,21 Preisklasse E 8 2 8 96 4,15 5,13 4,25 5,23 4,45 5,45 10 2 10 96 4,30 5,16 4,40 5,27 4,60 5,48 12 12 12 96 4,85 5,41 4,95 5,52 5,15 5,73 20 3 10 96 4,50 5,18 4,60 5,28 4,80 5,50 20 20 10 96 4,80 5,43 4,90 5,53 5,10 5,75 Preisklasse F 8 2 8 96 4,85 5,88 4,95 5,98 5,15 6,20 10 2 10 96 5,00 5,91 5,10 6,02 5,30 6,23 12 12 12 96 5,55 6,16 5,65 6,27 5,85 6,48 20 3 10 96 5,20 5,92 5,30 6,03 5,50 6,25 20 20 10 96 5,50 6,17 5,60 6,28 5,80 6,50 Preisklasse G 8 2 8 96 5,55 6,63 5,65 6,74 5,85 6,95 10 2 10 96 5,70 6,66 5,80 6,77 6,00 6,99 12 12 12 96 6,25 6,91 6,35 7,02 6,55 7,24 20 3 10 96 5,90 6,68 6,00 6,78 6,20 7,00 20 20 10 96 6,20 6,93 6,30 7,03 6,50 7,25 Betriebsmitteldarlehen Preisklasse A 6 1 6 96 2,75 3,97 Preisklasse B 6 1 6 96 3,10 4,34 Preisklasse C 6 1 6 96 3,40 4,66 Preisklasse D 6 1 6 96 3,70 4,98 Preisklasse E 6 1 6 96 4,20 5,51 Preisklasse F 6 1 6 96 4,90 6,26 Preisklasse G 6 1 6 96 5,60 7,02 Risikogerechtes Zinssystem: Die Hausbank bestimmt Bonitäts- und Besicherungsklasse und legt danach die Preisklasse und den individuellen Zinssatz innerhalb der Preisklasse fest. Die angegebenen Zinssätze sind die Obergrenze der jeweiligen Preisklasse. Ein Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem ist bei der L-Bank erhältlich (Tel. 0711 122-2670 oder im Internet unter www.l-bank.de) Investitionsdarlehen im Programmschwerpunkt GuW-Gründung und Festigung werden zusätzlich verbilligt: um 0,25 Prozentpunkte (bezogen auf Nominalzinssatz) für innovative und technologieorientierte Vorhaben um bis zu 2,0 Prozentpunkte für alle Vorhaben in Ziel-2-Gebieten der EU-Regionalförderung Alle Effektivzinsen nach PAngV

Konditionenübersicht Kreditprogramme des Landes Laufzeit davon Zins- Aus- Endkreditnehmer-Zinssätze Stand: tilgungsfreie bindung zahlung nominal effektiv 25.02.2005 Jahre Jahre in % in % p.a. in % p.a. Starthilfe Baden-Württemberg Standardzins 8 2 8 98 3,40 4,96 Risikoorientierte Zinsen: Die Hausbank kann den Nominalzins um bis zu 0,5%-Punkte in Abhängigkeit von Bonität und Sicherheiten erhöhen. Der angegebene Effektivzins enthält die Entgelte für die obligatorische 80%ige Bürgschaft der Bürgschaftsbank. Die einmalige Gebühr beträgt 1,0% aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens jedoch 200 EUR, die laufende Risikoprovision beträgt 0,8 % p.a. aus dem gesamten Kreditbetrag. Regional-, Technologie-, Tourismus-, Obergrenzen für Umweltschutz- / Energiespar-Förderprogramm Endkreditnehmer-Zinssätze Preisklasse A 8 2 8 96 2,75 3,65 10 2 10 96 2,90 3,68 12 12 12 96 3,45 3,92 20 3 10 96 3,10 3,69 20 20 10 96 3,40 3,94 Preisklasse B 8 2 8 96 3,10 4,02 10 2 10 96 3,25 4,05 12 12 12 96 3,80 4,29 20 3 10 96 3,45 4,06 20 20 10 96 3,75 4,31 Preisklasse C 8 2 8 96 3,40 4,33 10 2 10 96 3,55 4,36 12 12 12 96 4,10 4,61 20 3 10 96 3,75 4,38 20 20 10 96 4,05 4,63 Preisklasse D 8 2 8 96 3,70 4,65 10 2 10 96 3,85 4,68 12 12 12 96 4,40 4,93 20 3 10 96 4,05 4,70 20 20 10 96 4,35 4,95 Preisklasse E 8 2 8 96 4,20 5,18 10 2 10 96 4,35 5,21 12 12 12 96 4,90 5,46 20 3 10 96 4,55 5,23 20 20 10 96 4,85 5,48 Preisklasse F 8 2 8 96 4,90 5,93 10 2 10 96 5,05 5,96 12 12 12 96 5,60 6,21 20 3 10 96 5,25 5,98 20 20 10 96 5,55 6,23 Risikogerechtes Zinssystem: Die Hausbank bestimmt Bonitäts- und Besicherungsklasse und legt danach die Preisklasse und den individuellen Zinssatz innerhalb der Preisklasse fest. Preisklasse G 8 2 8 96 5,60 6,68 10 2 10 96 5,75 6,72 12 12 12 96 6,30 6,96 20 3 10 96 5,95 6,73 20 20 10 96 6,25 6,98 Die angegebenen Zinssätze sind die Obergrenze der jeweiligen Preisklasse. Ein Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem ist bei der L-Bank erhältlich (Tel. 0711 122-2670 oder im Internet unter www.l-bank.de) In Ziel-2-Gebieten der EU-Regionalförderung werden die Nominalzinsen zusätzlich um bis zu 2,0 Prozentpunkte verbilligt. Alle Effektivzinsen nach PAngV

Konditionenübersicht Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Laufzeit davon Zins- Aus- Obergrenzen für Endkreditnehmer-Zinssätze Stand: tilgungsfreie bindung zahlung nominal effektiv nominal effektiv nominal effektiv 25.02.2005 Jahre Jahre in % in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. ELR-Darlehen für Subventionssätze von 7,5% 7,5% 10% 10% 15% 15% Preisklasse A 20 1 10 96 2,40 3,01 1,95 2,53 0,95 1,49 Preisklasse B 20 1 10 96 2,75 3,37 2,30 2,90 1,30 1,86 Preisklasse C 20 1 10 96 3,05 3,69 2,60 3,22 1,60 2,17 Preisklasse D 20 1 10 96 3,35 4,01 2,90 3,53 1,90 2,48 Preisklasse E 20 1 10 96 3,85 4,53 3,40 4,06 2,40 3,01 Preisklasse F 20 1 10 96 4,55 5,28 4,10 4,80 3,10 3,74 Preisklasse G 20 1 10 96 5,25 6,03 4,80 5,55 3,80 4,48 Kürzere Laufzeitvarianten (8, 10 Jahre) und zusätzliche Freijahre sind auf Anfrage möglich. Berechnungsbasis ist ein ELR-Darlehen in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten. ELR- Kombi-Darlehen (Subventionssätze unerheblich) Preisklasse A 8 2 8 96 3,00 3,91 10 2 10 96 3,15 3,94 12 12 12 96 3,70 4,19 20 3 10 96 3,35 3,96 20 20 10 96 3,65 4,21 Preisklasse B 8 2 8 96 3,35 4,28 10 2 10 96 3,50 4,31 12 12 12 96 4,05 4,56 20 3 10 96 3,70 4,33 20 20 10 96 4,00 4,58 Preisklasse C 8 2 8 96 3,65 4,60 10 2 10 96 3,80 4,63 12 12 12 96 4,35 4,88 20 3 10 96 4,00 4,65 20 20 10 96 4,30 4,89 Preisklasse D 8 2 8 96 3,95 4,92 10 2 10 96 4,10 4,95 12 12 12 96 4,65 5,20 20 3 10 96 4,30 4,96 20 20 10 96 4,60 5,21 Preisklasse E 8 2 8 96 4,45 5,45 Risikogerechtes Zinssystem: 10 2 10 96 4,60 5,48 12 12 12 96 5,15 5,73 20 3 10 96 4,80 5,50 20 20 10 96 5,10 5,75 Die Hausbank bestimmt die Bonitätsklasse und die Besicherungsklasse und legt danach die Preisklasse und den individuellen Zinssatz innerhalb der Preisklasse fest. Preisklasse F 8 2 8 96 5,15 6,20 10 2 10 96 5,30 6,23 12 12 12 96 5,85 6,48 20 3 10 96 5,50 6,25 20 20 10 96 5,80 6,50 Preisklasse G 8 2 8 96 5,85 6,95 10 2 10 96 6,00 6,99 12 12 12 96 6,55 7,24 20 3 10 96 6,20 7,00 20 20 10 96 6,50 7,25 Die angegebenen Zinssätze sind die Obergrenze der jeweiligen Preisklasse. Spezielle 40%ige Bürgschaften ELR40 und ELR- Kombi40 der Bürgschaftsbank können die Besicherungsklasse und damit die Preisklasse verbessern. Ein Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem ist bei der L-Bank erhältlich (Tel. 0711 122-2670 oder im Internet unter www.l-bank.de) Alle Effektivzinsen nach PAngV