Carl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz

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Transkript:

19400 Urkundenrolle Nummer für 2009 B Verhandelt zu K o b l e n z am Vor Carl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz erschienen: 1. Herr.., geboren am.., geschäftsansässig Görgenstraße 11, 56068 Koblenz, hier handelnd als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer für die im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HR B 227 eingetragenen Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbh mit dem Sitz in Koblenz, (Geschäftsanschrift: Görgenstraße 11, 56068 Koblenz) - die Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbh nachstehend der Eigentümer genannt, 2. Herr.., geboren am.., dienstansässig Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz hier handelnd als Vertreter ohne Vertretungsmacht vorbehaltlich der Genehmigung der Vertretenen - für die Stadt Koblenz

- 2 - (Az.: ), - die Stadt Koblenz nachstehend der Berechtigte genannt -. Die Erschienenen sind dem Notar von Person bekannt. Die Erschienenen, handelnd wie angegeben, erklärten: I. Grundbesitz, Sachstand Der Eigentümer des nachstehenden Grundbesitzes Grundbuch von Güls Blatt 5942 lfd. Nr. 1 Flur 8 Nr. 19/1, Gebäude- und Freiflläche, Gulisastraße 4, groß 477 m², bewilligt und beantragt auf dem vorgenannten Grundbesitz für die Stadt Koblenz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit dem Inhalt einzutragen, wonach diese berechtigt ist, das auf dem vorgenannten Grundbesitz befindliche Museum sowie das Ortsvorsteherbüro weiterhin im bisherigen Umfang zu betreiben, zu erhalten bzw. Instand zu halten und zu fördern bzw. Vorstehendes insgesamt von Dritten im Auftrag der Berechtigten durchführen zu lassen. Der bauliche Zustand des Hauses darf nicht beeinträchtigt werden und die behördlichen Vorschriften müssen beachtet werden. Die Nutzung als Museum erstreckt sich auf die gesamten im 1. Obergeschoss befindlichen Räume des Vertragsobjekts in einer Größe von ca. 188,00 m².

- 3 - Die Nutzung als Ortsvorsteherbüro erstreckt sich auf den links im Erdgeschoss befindlichen Raum mit einer Größe von ca. 42,00 m². Wegen der Verpflichtung, die Benutzung in der vorstehenden Weise zu dulden, unterwirft sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. Der Berechtigte ist berechtigt, jederzeit auf sein Verlangen, eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erhalten. Als Gegenleistung für die beschränkt persönliche Dienstbarkeit zahlt die Stadt Koblenz für das Ortsvorsteherbüro gelegen im Erdgeschoss links mit einer Größe von ca. 42,00 m² eine aktuelle Monatsmiete von 108,24 zuzüglich einer Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 25,56 (Haupt- und Personalamt Regiebetrieb Gebäudewirtschaft ) sowie für das Museum gelegen im gesamten 1. Obergeschoss in einer Größe von ca. 188,00 m² eine aktuelle Monatsmiete von 400,-- zuzüglich einer Betriebskostenpauschale (keine Vorausleistung) ein Höhe von 120,-- (Kultur- und Schulverwaltungsamt). Hierzu vereinbaren die Beteiligten folgende Wertsicherungsklausel: Der zu zahlende Betrag ist jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu leisten. Der Betrag erhöht oder vermindert sich im gleichen prozentualen Verhältnis, wie sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber seinem Stand im Oktober 2009 erhöht oder vermindert. Die Anpassung erfolgt jährlich jeweils mit Wirkung ab dem 1.1. eines Jahres nach dem Stand des Preisindex im Oktober des Vorjahres, erstmals mit Wirkung ab dem 1.1.2010 nach dem Stand des Preisindex im Oktober 2010. Im Falle der teilweisen oder gänzlichen Zerstörung des auf vorstehenden Grundbesitz befindlichen Gebäudes ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, das Gebäude wieder herzustellen oder ein neues Gebäude so herzustellen, dass der Betrieb des Museums sowie des Ortsvorsteherbüros im vorstehend genannten Umfang möglich ist. Die Wiederherstellung erfolgt auf Kosten des jeweiligen Grundstückseigentümers.

- 4 - Der Eigentümer ist verpflichtet, dass auf dem Grundstück befindliche Bauwerk nebst Zubehör und Nebenanlagen zum vollen Wert gegen Brandschäden in der Form einer Neuwertversicherung, ferner gegen Sturm, Hagel und Wasserschäden zu versichern und während der ganzen Laufzeit der Nutzung durch die Stadt Koblenz versichert zu halten. Dem Berechtigten ist auf Verlangen das Bestehen dieser Versicherung nachzuweisen. Die Kosten, die mit dem Betrieb sowie der Unterhaltung des Ortsvorsteherbüros und des Museums entstehen, gehen zu Lasten des Berechtigten. Der jeweilige Berechtigte verpflichtet sich, die Löschung der vorstehend bestellten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu bewilligen, sofern der Verkauf des vorgenannten Vertragsobjekts nicht bis zum 31. Dezember 2009 durchgeführt wurde. Die Eintragung der vorgenannten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch wird hiermit bewilligt und beantragt, und zwar zugunsten des Berechtigten und zulasten des vorgenannten Grundbesitzes. Die vorbezeichnete Grunddienstbarkeit soll bei Eintragung in das Grundbuch in Abt. II und III jeweils an erster Rangstelle eingetragen werden. Sie kann jedoch vorerst rangbereit eingetragen werden. Der Wert der vorstehenden Dienstbarkeit wird für Kostenzwecke mit.. angegeben. Die vorstehenden Vereinbarungen sollen auch für den jeweiligen Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers bzw. eines Miteigentümers an dem vorgenannten Grundeigentum sowie des Berechtigten gelten.

- 5 - II. Genehmigungen zu dieser Urkunde werden wirksam mit ihrem Eingang bei dem Notar. Dieser ist ermächtigt, Anträge aus dieser Urkunde auch einzeln oder beschränkt zur Vollziehung vorzulegen sowie Rangbestimmungen zu erklären. Er ist unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB bevollmächtigt, Berichtigungs-, Ergänzungs- und sonstige mit der Durchführung der Urkunde zusammenhängende Erklärungen, insbesondere alle der Behebung von Beanstandungen des Grundbuchamts dienenden Erklärungen abzugeben und insoweit auch Eintragungen und Löschungen zu bewilligen. Die Vollmacht ist gegenüber dem Grundbuchamt unbeschränkt. Den Beteiligten ist bekannt, dass alle Vertragsabreden vollständig und richtig in dieser Urkunde aufgenommen werden müssen, nicht beurkundete Absprachen nichtig sind und die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge haben können. Der Notar hat den Grundbuchinhalt feststellen lassen. Die mit diesem Vertrag und seiner Durchführung verbundenen Kosten trägt die Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbh. Diese Verhandlung wurde den Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig, wie folgt, unterschrieben: