Fluggerätelektroniker/-in nach Verordnung vom 28. Juni 2013 und Änderungsverordnung vom 27. Januar 2014

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Transkript:

Infrmatinen für die Praxis Fluggerätelektrniker/-in nach Verrdnung vm 28. Juni 2013 Änderungsverrdnung vm 27. Januar 2014 Stand: Juni 2015 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Abschlussprüfung... 1 3. Abschlussprüfung Teil 1... 1 3.1 Durchführung... 1 3.2 Kmplexe Arbeitsaufgabe... 2 3.3 Schriftliche Aufgaben... 2 4. Abschlussprüfung Teil 2... 2 4.1 Arbeitsaufgabe... 2 4.2 Schriftliche Prüfung... 4 5. Bewertung Gewichtung... 4 6. Lizenz Kategrie A... 4 1. Allgemeines Die Berufsausbildung zum/zur Fluggerätelektrniker/-in wurde mit der Verrdnung vm 28. Juni 2013 erlassen. Die Verrdnung trat am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig trat die Verrdnung über die Berufsausbildung des Elektrniker/-in für luftfahrttechnische Systeme vm 24. Juli 2007 außer Kraft. Eine Umschreibung bestehender Ausbildungsverhältnisse ist nicht möglich. Mit der Verrdnung vm 27. Januar 2014 erflgte eine Anpassung der Gewichtungs- Bestehungsregelung in 8 Abs. (3) der Verrdnung über die Berufsausbildung zum/zur Fluggerätelektrniker/-in vm 28. Juni 2013. Die Dauer der Berufsausbildung beträgt dreieinhalb Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums ist die berufliche Handlungsfähigkeit nach 3 der Verrdnung zu vermitteln. Die erste Abschlussprüfung Teil 1 wurde vn der PAL im Frühjahr 2015 angebten. Die erste Abschlussprüfung Teil 2 wird vn der PAL im Winter 2015 angebten. 2. Abschlussprüfung Nach 5 der Verrdnung ist durch die Abschlussprüfung festzustellen, b der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erwrben hat. Die Abschlussprüfung besteht dabei aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 2 (gestreckte Abschlussprüfung) beinhaltet die flgenden Prüfungsbereiche: 1. Arbeiten an einem funktinsfähigen Teilsystem (AP Teil 1) 2. Arbeitsauftrag (AP Teil 2) 3. Systemanalyse (AP Teil 2) 4. Funktinsanalyse (AP Teil 2) 5. Wirtschafts- Szialke (AP Teil 2) 3. Abschlussprüfung Teil 1 Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 der Verrdnung für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse Fähigkeiten swie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstff, sweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Arbeiten an einem funktinsfähigen Teilsystem rientiert sich an den in der Verrdnung unter 6 Abs. (4) 1 aufgeführten Vrgaben. 3.1 Durchführung Der Prüfungsbereich Arbeiten an einem funktinsfähigen Teilsystem wird an einer vm Fachausschuss der PAL vrgegebenen Prüfung durchgeführt. Die Prüfung besteht aus 1. einer kmplexen Arbeitsaufgabe, 2. einem situativen Fachgespräch 3. schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben, die sich auf die kmplexe Arbeitsaufgabe beziehen.

Die Prüfungszeit beträgt acht Sten. Am ersten Prüfungstag wird die kmplexe Arbeitsaufgabe in der Vrgabezeit vn 6 h 30 min durchgeführt. Die Vrgabezeit schließt das situative Fachgespräch mit einem zeitlichen Umfang vn höchstens 10 Minuten ein. Am zweiten Prüfungstag werden die schriftlichen Aufgaben in der Vrgabezeit vn 90 Minuten bearbeitet. 3.2 Kmplexe Arbeitsaufgabe Die kmplexe Arbeitsaufgabe gliedert sich in die drei Phasen Planung, Durchführung Kntrlle. Der Prüfling stellt dabei auf einem Prüfungsgestell mithilfe vrgefertigter selbst gefertigter Baugruppen ein funktinsfähiges Teilsystem her, nimmt dieses in Betrieb übergibt es abschließend an den Prüfungsausschuss. Im situativen Fachgespräch können z. B. Arbeits- Vrgehensweisen, Fachfragen, fachliche Sachverhalte swie Prbleme Lösungen erörtert werden. 3.3 Schriftliche Aufgaben Die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben beziehen sich auf das in der Arbeitsaufgabe hergestellte funktinsfähige Teilsystem swie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstff der Lernfelder 1 bis 6 des Rahmenlehrplans, sweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der Vrgabezeit vn 90 Minuten sind vm Prüfling schriftlich zu bearbeiten: 23 gebene (davn 3 abwählbar) 8 ungebene Aufgaben 4. Abschlussprüfung Teil 2 Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 2 der Verrdnung aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse Fähigkeiten swie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstff, sweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1. Arbeitsauftrag, 2. Systemanalyse, 3. Funktinsanalyse swie 4. Wirtschafts- Szialke. 4.1 Arbeitsauftrag Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag ist als praktische Tätigkeit auszuführen sll sich an den in der Verrdnung unter 7 Abs. (3) aufgeführten Vrgaben rientieren. Zum Nachweis der przessrelevanten Zusammenhänge kann der Ausbildungsbetrieb zwischen den Prüfungsinstrumenten betrieblicher Auftrag (Prüfungsvariante 1) Prüfungsprdukt (Prüfungsvariante 2) wählen. Der betriebliche Auftrag besteht aus einer im Ausbildungsbetrieb anfallenden berufstypischen Arbeit (z. B. Einbau eines Systems in ein Luftfahrzeug). Die Durchführung erflgt an einem realen Kenauftrag in der Herstellung der Instandhaltung. Das Prüfungsprdukt besteht aus der Bearbeitung/Herstellung eines berufsspezifischen Prduktes (z. B. Herstellung eines Systems auf einem Prüfungsgestell), das einem betrieblichen Auftrag entspricht. Die Bearbeitung erflgt an einem simulierten Auftrag, der sich an den im Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stehenden Anlagen bzw. Arbeitsbereichen rientiert. Aufgr der Vrgaben für das Prüfungsprdukt wurde vm Fachausschuss der PAL beschlssen, anstatt einer knkreten Aufgabe nur nch die Rahmenbedingungen für Anfrderungen, Ablauf Bewertung vrzugeben. Die Prüfungszeit ist für beide Prüfungsvarianten gleich beträgt für die Durchführung/Bearbeitung 14 h für das auftragsbezgene Fachgespräch 0,5 h. Die Abbildungen auf Seite 3 zeigen die zeitliche Gliederung der Prüfungsvarianten des Prüfungsbereichs Arbeitsauftrag. 2

Prüfungsvariante 1 Betrieblicher Auftrag Prüfungsvariante 2 Prüfungsprdukt Der Ablauf der jeweilig gewählten Prüfungsvariante stellt sich wie flgt dar: Prüfungsvariante 1 Betrieblicher Auftrag Ausbildungsbetrieb Prüfling wählen einen betrieblichen Auftrag aus. Ausbildungsbetrieb Prüfling beantragen den betrieblichen Auftrag (Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums) beim Prüfungsausschuss der zuständigen IHK. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag. Ist der Antrag nicht genehmigungsfähig, gibt der Prüfungsausschuss Hinweise zu den Mängeln. Der Antragsteller kann den Antrag ändern der nachbessern. Nach der Genehmigung des Antrags führt der Prüfling den betrieblichen Auftrag innerhalb des geplanten Bearbeitungszeitraums durch dkumentiert dies mit auftragsbezgenen Unterlagen. Die auftragsbezgenen Unterlagen sind anschließend bis zu einem vrgegebenen Zeitpunkt bei der zuständigen IHK einzureichen. Der Prüfungsausschuss bereitet sich anhand der auftragsbezgenen Unterlagen auf das Fachgespräch vr führt zu einem vrgegebenen Zeitpunkt mit dem Prüfling ein auftragsbezgenes Fachgespräch. Prüfungsvariante 2 Prüfungsprdukt Der Ausbildungsbetrieb wählt ein Prüfungsprdukt aus. Der Ausbildungsbetrieb beantragt das Prüfungsprdukt (Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums) beim Prüfungsausschuss der zuständigen IHK. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag. Ist der Antrag nicht genehmigungsfähig, gibt der Prüfungsausschuss Hinweise zu den Mängeln. Der Antragsteller kann den Antrag ändern der nachbessern. Nach der Genehmigung des Antrags bearbeitet der Prüfling das Prüfungsprdukt innerhalb des geplanten Bearbeitungszeitraums dkumentiert dies mit auftragsbezgenen Unterlagen. Die auftragsbezgenen Unterlagen sind anschließend bis zu einem vrgegebenen Zeitpunkt bei der zuständigen IHK einzureichen. Der Prüfungsausschuss nimmt das Prüfungsprdukt vr Ort in Augenschein. Der Prüfungsausschuss bereitet sich anhand der auftragsbezgenen Unterlagen auf das Fachgespräch vr führt zu einem vrgegebenen Zeitpunkt mit dem Prüfling ein auftragsbezgenes Fachgespräch. 3

Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bietet die PAL für beide Prüfungsvarianten die Antragsfrmulare, die Hinweise für die Kammer, Betriebe für den Prüfungsausschuss swie die Unterlagen zur Bewertung an. Die Antragsfrmulare werden zum Dwnlad unter www.ihk-pal.de bereitgestellt. 4.2 Schriftliche Prüfung Die Prüfungsbereiche Systemanalyse, Funktinsanalyse Wirtschafts- Szialke der Abschlussprüfung Teil 2 realisieren die schriftliche Prüfung. Sie beinhalten den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstff der Lernfelder 1 bis 14 des Rahmenlehrplans entsprechend der unter 7 Abs. (4) bis (6) aufgeführten Vrgaben. Vm Prüfling sind schriftlich zu bearbeiten: im Prüfungsbereich Systemanalyse in der Vrgabezeit vn 120 Minuten 40 gebene (davn 5 abwählbar) 10 ungebene Aufgaben, im Prüfungsbereich Funktinsanalyse in der Vrgabezeit vn 120 Minuten 40 gebene (davn 5 abwählbar) 10 ungebene Aufgaben, im Prüfungsbereich Wirtschafts- Szialke in der Vrgabezeit vn 60 Minuten 18 gebene (davn 3 abwählbar) 6 ungebene Aufgaben (davn 1 abwählbar). 5. Bewertung Gewichtung Mit der Bewertung der Abschlussprüfung aus den Teilen 1 2 erflgt die Feststellung, b der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erwrben hat. Beurteilt werden die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse Fähigkeiten. Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen erflgt nach den Punkteschlüsseln: Objektiv bewertbar 10 der 0 Punkte Subjektiv bewertbar 10 bis 0 Punkte (10-9-8-7-6-5-4-3-2-1) Bei der Abschlussprüfung Teil 1 liegt der Fkus auf der Bewertung der fachlichen Fertigkeiten. In der Abschlussprüfung Teil 2 werden die Fertigkeiten, Kenntnisse Fähigkeiten bewertet, die nch nicht Inhalt der Abschlussprüfung Teil 1 waren. Beim Prüfungsinstrument Arbeitsauftrag liegt aufgr der unterschiedlichen fachlichen Fertigkeiten der Fkus der Bewertung auf den Fähigkeiten des perativen Handelns des Prüflings im beruflichen Umfeld. Abweichend vm Betrieblichen Auftrag wird beim Prüfungsprdukt durch die in Augenscheinnahme das Ergebnis anhand einer Sicht- Funktinskntrlle bewertet. Die Bewertung der fachlichen Fertigkeiten Kenntnisse, die nch nicht Inhalt der Abschlussprüfung Teil 1 waren, erflgt in der schriftlichen Prüfung. Die Prüfungsbereiche aus der Abschlussprüfung Teil 1 Teil 2 sind dabei wie flgt gewichtet: 1. Arbeiten an einem 30% funktinsfähigen Teilsystem 2. Arbeitsauftrag 30% 3. Systemanalyse 15% 4. Funktinsanalyse 15% 5. Wirtschafts- Szialke 10% 6. Lizenz Kategrie A Mit der Neurdnung der Berufsausbildung für Fluggerätmechaniker (FGM) Fluggerätelektrniker (FGE) im Jahre 2013 wurde die vllständige Integratin des gemäß Verrdnung (EG) Nr. 2042/2003, Anhang III (Teil-66) für die Kategrie A gefrderten Grwissens (Anlage I zu Teil-66) erreicht. Der vrher bestehende Ergänzungsschulungsbedarf die Ntwendigkeit des Nachweises der Mdulprüfungen können smit für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab 01.08.2013 der später entfallen. 1 Grlage der Ausbildung ist dabei die Anlage 3 der Verrdnung. Sie regelt, in welchen Bereichen des Ausbildungsrahmenlehrplans Rahmenlehrplans die Fertigkeiten, Kenntnisse Fähigkeiten der Verrdnung (EU) Nr. 1149/2011 Anhang III (Teil 66) zu vermitteln sind. 1 Luftfahrt Besamt - Lizenzen Teil-66 Bnuspunktebericht 4

Hiermit wird bei erflgreichem Abschluss des Ausbildungsberufes Fluggerätelektrniker/-in das gefrderte Grwissen für die Erteilung der Lizenz der Kategrie A für freigabeberechtigtes Persnal vm Luftfahrt-Besamt anerkannt. Überdies erkennt das Luftfahrt-Besamt bis zu einem Jahr praktische Erfahrung während der dualen Berufsausbildung an. Der Nachweis erflgt dabei mittels der Bescheinigung über praktische Erfahrung, ausgeübte Rechte swie praktische Musterausbildung nach Teil-66 (LBA-Frm 19.2). Für die Beantragung der Lizenz ist nach erflgreichem Abschluss der Berufsausbildung nch ein weiteres Jahr praktische Tätigkeit in einem entsprechend genehmigten Instandhaltungsbetrieb nachzuweisen. Für den Antrag auf Erteilung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Persnal sind mindestens flgende Dkumente erfrderlich: LBA-Frm 19.1 (Antrag) LBA-Frm 19.2 (Erfahrungsnachweis) IHK Zeugnis Berufsschulzeugnis Mitteilung des Ausbildungsbetriebes zum Einsatzgebiet, in dem Fertigkeiten, Kenntnisse Fähigkeiten vermittelt wurden. Weitere Infrmatinen über einzureichende Unterlagen/Nachweise sind auf der Internetseite des Luftfahrt Besamts (www.lba.de) erhältlich. PAL Prüfungsaufgaben- Lehrmittelentwicklungsstelle IHK Regin Stuttgart Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, Telefn +49 (711) 2005-0, Telefax -1830 pal@stuttgart.ihk.de, www.ihk-pal.de 5