Neuraltherapie (SANTH)

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SIWF ISFM Neuraltherapie (SANTH) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 1999 (letzte Revision: 28. September 2006) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach 170 3000 Bern 15 Telefon +41 31 359 11 11 Fax +41 31 359 11 12 siwf@fmh.ch www.siwf.ch

Begleittext zum Fähigkeitsprogramm Neuraltherapie (SANTH) Mit dem Entscheid, komplementärmedizinische Leistungen in die Grundversicherung zu integrieren, war die FMH aufgerufen, mit den jeweiligen Fachgruppierungen entsprechende Qualifikationen zu erarbeiten. Die Weiterbildungsordnung (WBO) bietet die Möglichkeit, bestimmte Weiter- und Fortbildungen in einem Fähigkeitsausweis zu bestätigen. Dieser Ausweis wird zusammen mit dem Facharzttitel geführt. Die SANTH hat - bereits anlässlich ihrer Gründung 1986 - ein Ausbildungscurriculum mit Zertifikatsabschluss erstellt. Zusammen mit der FMH wurde nun ein Curriculum für einen Fähigkeitsausweis erarbeitet. Das Curriculum umfasst 165 Stunden. Nach einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung ist die Voraussetzung für den Fähigkeitsausweis erfüllt. Damit kann die Tarifposition Neuraltherapie im Grundleistungskatalog angewendet werden. Der Fähigkeitsausweis behält seine Gültigkeit, wenn eine Fortbildung von mindestens 30 Stunden in 3 Jahren ausgewiesen werden kann. Die Übergangsbestimmung erlaubt es, die bisherigen Neuraltherapeuten entsprechend ihrer Ausbildung und Erfahrung einzustufen, wobei Aspekte der Qualität der ärztlichen Neuraltherapie aber auch der Besitzstandwahrung zu berücksichtigen sind. Das Erfordernis des Facharzttitels bzw. der 5jährigen Weiterbildung an von der FMH anerkannten Weiterbildungsstätten gilt nicht für Ärztinnen und Ärzte, welche das Arztdiplom vor 1996 erworben haben. Wer das Arztdiplom zwischen Anfang 1996 und Ende 1998 erworben hat, muss sich über eine 2jährige Weiterbildung gemäss KVG bzw. über eine Krankenkassenzulassung ausweisen. Die Übergangsbestimmungen gelten für alle Ärztinnen und Ärzte, welche ihre Weiterbildung vor dem 31. Dezember 2001 zur Beurteilung einreichen. Mit dem Fähigkeitsausweis hat sich die SANTH bei der FMH vertraglich verpflichtet, für die Qualifikation der Inhaber des Fähigkeitsausweises Neuraltherapie zu garantieren. Die Unterlagen zum Fähigkeitsausweis können beim Sekretariat der Schweizerischen Ärztegesellschaft für Neuraltherapie, SANTH, Gemeindemattenstrasse 4, Postfach 659, 3860 Meiringen (Tel. 033 971 61 90, Fax 033 971 61 54, E-Mail info@santh.ch) angefordert werden. SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 2 / 12

Fähigkeitsprogramm Neuraltherapie (SANTH) 1. Allgemeines 1.1 Zielsetzung Das Weiterbildungsprogramm vermittelt die grundlegenden Kenntnisse im Bereich der Neuraltherapie. Mit der Einrichtung dieses Weiterbildungsprogrammes zur Erlangung des Fähigkeitsausweises «Neuraltherapie» sollen folgende Ziele erreicht werden: Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden Weiter- und Fortbildung. Grundlage für die Ausschreibung in der Öffentlichkeit und gegenüber Kollegen und Kolleginnen. Grundlage zur Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber den Sozialversicherern. 1.2 Neuraltherapie Voraussetzungen zur Ausübung der Neuraltherapie sind fundierte Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, Neuroanatomie und Neurophysiologie. Die Neuraltherapie ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode unter Verwendung von Lokalanästhetika (Procain/Lidocain, 0.5 bis 1%) ohne jeglichen medikamentösen Zusatz. Sie basiert auf kybernetischen Prinzipien und ist deshalb eine Informations- und Regulationstherapie. Die Neuraltherapie kann deshalb auch zur Diagnostik eingesetzt werden. Die Diagnostik beruht auf einer eingehenden Anamnese und einer gezielten klinischen Untersuchung und wird ergänzt durch verschiedenen Testverfahren aus der regulativen Medizin. Die Neuraltherapie ist indiziert bei allen informativen, regulativen und funktionellen Störungen des gesamten Organismus. Bei zerstörten Funktionen und Strukturen ist sie unwirksam. Dort ist sie jedoch als adjuvante Therapie, z.b. zur Schmerzbekämpfung und Verbesserung der Lebensqualität einzusetzen. 1.3 Anwendungen der Neuraltherapie Lokale Behandlungen Diese sind in der klinischen Medizin anerkannt und üblich (Trigger-Point-Behandlung u.a.). Segmentale Behandlungen Diese erfolgen über die Segmentreflektorik (u.a. Head'sche Zonen). Entsprechende Therapien sind in der klinischen Medizin geläufig (Physikalische Medizin, Physiotherapie u.a.) Behandlung über das Störfeld Definition des Störfeldes: Das Störfeld ist ein Gewebebezirk, der erkrankt ist oder einmal erkrankt war und der die Eigenschaft angenommen hat, über die nächste Umgebung hinaus einen Gewebebezirk oder ein Organ zur Erkrankung zu bringen oder die Ausheilung zu verhindern. Das Störfeld ist somit eine im Grundsystem eingeprägte, pathogene Information, welche eine permanente Reizquelle darstellt. Injektionen an periphere Nerven, Ganglien und an den sympathischen Grenzstrang Die Indikationen entsprechen vielfach denjenigen der klinischen Medizin. Intra- und perivasale Injektion SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 3 / 12

2. Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises 2.1 Eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel. 2.2 Absolvierte Weiterbildung in Neuraltherapie. 2.3 Mitgliedschaft bei der FMH. 3. Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung 3.1 Dauer der Weiterbildung Diese geht über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren und umfasst mindestens 165 Stunden. 3.2 Formen der Weiterbildung Die Kenntnisse in Neuraltherapie können folgendermassen erworben werden: 3.2.1 An den von der SANTH angebotenen oder anerkannten Weiterbildungskurse 3.2.2 An praktischen Injektionskursen unter Leitung von Instruktoren, die vom Vorstand anerkannt werden. 3.2.3 An in- und ausländischen Kongressen. 3.2.4 Durch selbständiges Studium in Zusammenarbeit mit einem Neuraltherapeuten mit Fähigkeitsausweis als Mentor. 3.3 Inhalte der Weiterbildung für Neuraltherapie Siehe detailliertes Programm im Anhang 3.4 Evaluation Für die ordentliche Schlussevaluation ist der Vorstand der SANTH zuständig. Sie findet mündlich und schriftlich statt. Eine Konsensbeurteilung wird angestrebt. Die Grundlage für die mündliche Prüfung bilden drei zuvor eingereichte und vollständig dokumentierte Fallbeschreibungen. 4. Fortbildung: Nachweis einer periodischen Fortbildung Die Führung des Fähigkeitsausweises ist an den obligatorischen Nachweis einer periodischen Fortbildung gebunden. Dauer der Fortbildung für die Erhaltung des Fähigkeitsausweises: 30 Stunden pro 3 Jahre. Die SANTH erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen. SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 4 / 12

5. Zuständigkeiten 5.1 Weiter- und Fortbildung 5.1.1 Zuständig für die Weiter- und Fortbildung ist der Vorstand der SANTH 5.1.2 Aufgaben Der Vorstand der SANTH ist für die Durchführung des Fähigkeitsprogramms zuständig. Er nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Anerkennung der Weiter- und Fortbildungsstätten bzw. Kurse und Leiter gem. Ziffer 3.2. Regelung der Fortbildungsbestimmungen und der Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises Er führt die Bewertung der Weiterbildung sowie die Prüfungen durch und entscheidet über die Abgabe des Fähigkeitsausweises 5.2 Rekursregelung Der Vorstand ernennt eine unabhängige Rekurskommission und legt deren Aufgaben fest. 5.3 Ausführungsbestimmungen Der Vorstand ist für den Erlass von Ausführungsbestimmungen zum Fähigkeitsprogramm zuständig, insbesondere für die Festlegung der Gebühren für den Erwerb des Fähigkeitsausweises. 6. Übergangsbestimmungen 6.1 Zielsetzungen Mit den vorliegenden Übergangsbestimmungen sollen folgende Ziele erreicht werden: Die bisherigen Neuraltherapeuten sollen entsprechend ihrer Weiterbildung und Erfahrung eingestuft werden. Aspekte der Besitzstandwahrung aber auch der Qualität der ärztlichen Neuraltherapie sind dabei zu berücksichtigen. 6.2 Grundsatz/Ablauf Die Bewerber für den Fähigkeitsausweis Neuraltherapie deklarieren ihren Weiterbildungsgang und ihre Erfahrung auf dem Gebiet Neuraltherapie. Voraussetzung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises sind die Kenntnisse und Fertigkeiten der Neuraltherapie gemäss «Weiterbildungsprogramm Neuraltherapie» (s. Anhang). Diese werden vom Vorstand der SANTH bewertet. Bewerber, welche die Voraussetzungen erfüllen erhalten, den Fähigkeitsausweis. Bewerber, welche die Voraussetzungen zur Erlangung des Fähigkeitsausweises nicht vollständig erfüllen, erhalten keinen Fähigkeitsausweis. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bis zum Ablauf einer Übergangsfrist von 3 Jahren die zum Erwerb des Fähigkeitsausweises fehlenden Ausbildungsbelege beizubringen. Die Registerführung, Validierung der vorgelegten Deklaration obliegt der SANTH. SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 5 / 12

6.3 Gültigkeit Zu Ziffer 2 des Fähigkeitsprogramms gilt folgendes: Das Erfordernis des Facharzttitels bzw. der 5jährigen Weiterbildung an anerkannten Weiterbildungsstätten der FMH gilt nicht für Ärztinnen und Ärzte, welche das Arztdiplom vor 1996 erworben haben. Wer das Arztdiplom zwischen Anfang 1996 und Ende 1998 erworben hat, muss sich über eine 2jährige Weiterbildung gemäss KVG bzw. über eine Krankenkassenzulassung ausweisen. 6.4 Diese Übergangsbestimmungen gelten für alle Ärztinnen und Ärzte, welche ihre Weiterbildung vor dem 31. Dezember 2001 zur Beurteilung einreichen. 7. Revision Auf Antrag oder spätestens 7 Jahre nach Inkrafttreten erfolgt an der Mitgliederversammlung der SANTH eine Überprüfung und eventuell eine Revision des Fähigkeitsprogramms. 8. Inkrafttreten Der Zentralvorstand der FMH hat das Fähigkeitsprogramm in Anwendung von Art. 54 der WBO am 8. Juli 1999 verabschiedet und rückwirkend per 1. Juli 1999 in Kraft gesetzt (Vorbehältlich einer allfälligen Urabstimmung, welche innert der zweimonatigen Einsprachefrist verlangt werden kann). Revisionen: 13. Januar 2004 28. September 2006 SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 6 / 12

Anhang (siehe Punkt 3. Gliederung und Inhalt der Weiterbildung) Stufe I 1. Propädeutikkurs Komplementärmedizin (16 Stunden) 2. A-Kurs (16 Stunden) Voraussetzung: vorgängiger Besuch Propädeutik-Kurs UNION 2.1 Repetition Propädeutik Moderne Physik und Biologie (Übersicht) Grundregulationssystem nach Pischinger / Heine Biokybernetik / Regelkreis nach Vester / Wiener Anatomie und Physiologie des vegetativen Nervensystems Funktionelles Denken 2.2 Definition und Grundlagen Geschichte und Entwicklung der Neuraltherapie Wissenschaftliche Grundlagen der Neuraltherapie Lokaltherapie Segmenttherapie Segmentbegriff für Therapie und Diagnostik Störfeld Sekundenphänomen nach Huneke Unterschied Neuraltherapie/Lokalanästhesie 2.3 Befunderhebung Anamnese Inspektion Palpation (s. Kurs) 2.4 Indikationen, Grenzen und Kontraindikationen 2.5 Materialkunde Spritzen und Kanülen 2.6 Neuraltherapeutika Lidocain Procain Allergietests 2.7 Injektionsarten (Übersicht) 2.8 Desinfektion SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 7 / 12

2.9 Zwischenfälle und Nebenwirkungen 2.10 Neuraltherapeutische Phänomene 2.11 Regulationsdiagnostik (Übersicht) 2.11.1 Nicht apparativ 2.11.2 Apparativ 2.12 Injektionstechniken mit der 20er Kanüle 2.13 Praktische Anwendungen mit der 20er Kanüle Kopfschmerzen/Migräne Gesichtsneuralgien Erkrankungen der Tonsillen (Behandlung von aussen) Schilddrüsenerkrankungen Pulmonale Erkrankungen Funktionelle Herzerkrankungen Erkrankungen des Bewegungsapparates, z.b. Lumbago Funktionelle Abdominalerkrankungen Phantomschmerzen Vegetative Dysregulation 2.14 Übersicht über ergänzende komplementärmedizinische Therapien 3. B-Kurs (16 Stunden) Voraussetzung: vorgängiger Besuch A-Kurs 3.1 Einleitung Test zu Kurs A mit Selbstkontrolle Fragen aus der Praxis Zwischenfälle Kurze Repetition A-Kurs 3.2 Das Störfeld Definition Suche nach Störfeldern Die Tonsillen als häufiges Störfeld Narben Zahn-Kieferbereich (siehe 5.7) 3.3 Injektionstechniken mit variabler Kanülenlänge (20er, 60er, 80er) 3.3.1 Injektionen an Gelenke Kiefergelenke Wirbelsäulengelenke Das humeroscapulare Gelenk Sternoclaviculargelenk Acromioclaviculargelenk und Processus coracoideus Ellenbogengelenk SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 8 / 12

Handgelenk Fingergelenke IIiosacralgelenk (ISG) Hüftgelenk (ventraler und lateraler Zugang) Kniegelenk Oberes und unteres Sprunggelenk Zehengelenke 3.3.2 Injektionen an Nerven Nerven des Kopfbereiches N. laryngeus N. phrenicus N. suprascapularis N. radialis, N. ulnaris, N. medianus } Plexus brachialis Nn. intercostales Ischiaswurzeln L4, L5, S1 Epidurale Injektion Präsacrale Injektion (Pendl) Foramina sacralia N. cutaneus femoris lateralis N. obturatorius N. pudendus N. femoralis N. fibularis, N. tibialis Lumbaler Grenzstrang (theoretisch); postischialgische Durchblutungsstörung (n. Reischauer) 3.3.3 Gynäkologischer und andrologischer Raum Suprapubischer Zugang Gynäkologischer Raum, vaginaler Zugang Andrologischer Raum, perinealer Zugang N. pudendus 3.3.4 Injektionen im Rachenbereich Tonsillen Tuba Eustachii Injektion an das Rachendach SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 9 / 12

3.3.5 Zahn-Kieferbereich (Zahnkurs) Anatomie Physiologie Orthopantomographie Störfeldsuche 4. Neuraltherapeutische Injektionstechniken I (8 Stunden) Voraussetzung: vorgängiger Besuch A- und B-Kurs 4.1 Grundlagen der Neuraltherapie, Repetition 4.2 Anatomie, Physiologie 4.3 Lokalanästhetika, Material 4.4 Injektionstechniken gemäss Kurs A und B 4.5 Komplikationen, Massnahmen (Instruktion durch Anästhesisten) 4.6 Demonstrationen 4.7 Übungen gegenseitig 5. Zahnkurs (8 Stunden) Voraussetzung: vorgängiger Besuch A- und B-Kurs 5.1 Anatomie 5.2 Physiologie 5.3 Pathologie 5.4 Nomenklatur 5.5 Materialkunde (Amalgamproblematik) 5.6 Radiologie 5.6.1 Orthopantomographie (OPT) 5.6.2 Einzelaufnahme 5.6.3 Aufbiss-Aufnahme 5.6.4 Kiefergelenk 5.7 Störfelder im Zahn-Kieferbereich 5.8 Testmöglichkeiten 6. OPT Auswerte- und Interpretations-Kurs (8 Stunden) 6.1 OPT Darstellung der Strukturen 6.2 Gefahren, Artefakte 6.3 Auswerten von OPT SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 10 / 12

7. Palpationskurs (8 Stunden) Voraussetzung: vorgängiger Besuch A- und B-Kurs 7.1 Physiologische Grundlagen 7.2 Organprojektionen 7.3 Triggerpoints 7.4 Palpationstechniken 8. Zwischenprüfung (1 Stunde) Stufe II Voraussetzung: vorgängiger Besuch Kurse Stufe I 9. C-Kurs (16 Stunden) Voraussetzung: bestandene Prüfung Stufe I 9.1 Repetition Stufe I 9.2 Einleitung 9.3 Erfahrungen 9.4 Fragen 9.5 Zwischenfälle aus der Praxis (Erfahrungsaustausch) 9.6 Injektionstechniken an vegetative Ganglien und an den Grenzstrang Ganglion supremum (Ggl. Cervicale superius) nach Orsoni, Göbel, Mertens Ganglion ciliare Ganglion pterigopalatinum Ganglion oticum Ganglion stellatum Ganglion coeliacum und Nn. splanchnici Lumbaler Grenzstrang Ganglion impar 9.7 Fehlermöglichkeiten, Komplikationen, Zwischenfälle und Reanimation 9.8 Theoretische Erörterung zu Problemfällen 9.9 Forensisches, Standespolitik und Abrechnungsverfahren 10. Neuraltherapeutische Injektionstechniken II (16 Stunden) Voraussetzung: vorgängig Besuch Kurse Stufe I und C-Kurs Vorstellung von zwei eigenen Patienten mit Anamnese sowie klinische und komplementärmedizinische Unterlagen (Orthopantomographie erforderlich, nicht älter als 1 Jahr) 10.1 Anatomie, Physiologie 10.2 Behandlung gegenseitig (nur mit Indikationen) 10.3 Behandlung von Patienten durch ihre eigenen am Kurs teilnehmenden Ärzte SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 11 / 12

10.4 Tiefe Injektionstechniken: Kopfganglien Ganglion Coeliacum Grenzstrang Epidurale Infiltration Iliosakralgelenk u.a.m. an lumbale Nervenwurzeln 11. D-Kurs (16 Stunden) Voraussetzung: vorgängig Besuch Kurse Stufe I und C-Kurs sowie vorgängiger Besuch des Kurses «Neuraltherapeutische Injektionstechniken II» 11.1 Rekapitulation der A-, B- und C-Kurse 11.2 Spezielle Themen nach Voranmeldung und Umfragen 11.3 Intensivseminar mit Patientenvorstellung 11.4 Ausgewählte Fallvorstellungen durch am Kurs teilnehmende Ärzte (jeder bringt zwei dokumentierte Fälle mit) 11.5 Problemfälle 11.6 Misserfolge 12. Kongress-Besuche (32 Stunden) Besuch von 2 SAGEM/UNION-Kongressen 1 ausländischer Kongress kann ersatzweise durch den Vorstand SANTH akzeptiert werden 13. Prüfung zur Erlangung des Zertifikates (4 Stunden) 13.1 Voraussetzungen Absolvierung Stufe I Absolvierung Stufe II Vorherige Einreichung von drei dokumentierten Fällen aus der eigenen Praxis Besuch von 2 SAGEM/UNION-Kongressen 13.2 Frequenz 1 x jährlich 13.3 Organisation Vorstand SANTH 13.4 Prüfungsstoff Inhalt «Stufe I und II», schriftlich, mündlich und praktisch 13.5 Prüfungsdauer 4 Stunden 13.6 Beurteilung des Prüfungsresultates Vorstand und gewählte Experten 13.7 Rekursmöglichkeiten Rekurskommission der SANTH Bern, 14.05.2010/pb Fähigkeitsausweise/Neuraltherapie/fa_neuraltherapie_d.doc Total 165 Stunden SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 12 / 12