Einsatz bildgebender Verfahren im Strafprozess



Ähnliche Dokumente
Studienrichtung Computational Neuroscience/Neuroinformatik des Studienganges Angewandte Informatik

Studienfeldbezogene Beratungstests (SFBT)

Studieren- Erklärungen und Tipps

Informationen in Leichter Sprache

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Valentin Wittmann: "Neu ist der Modulgedanke"

Bachelor Was ist das?

Studienfeldbezogene Beratungstests (SFBT) PSYCHOLOGISCHER DIENST. Probieren geht vor Studieren

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Mobile Intranet in Unternehmen

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Tutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie

Bioinformatik: Hype oder Hoffnung?

lernen Sie uns kennen...

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Entscheiden Sie sich...

Ulmer Universitäts-Trainingscamp. 1. bis 24. September 2015

Bochum, den. geb. am: in Matr. Nr.:

Juristenausbildung in China

Probleme kann man nie mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. Albert Einstein BERATUNG

Arbeiten Sie gerne für die Ablage?

Christina Klein. Studieren in Australien. interna. Ihr persönlicher Experte

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Mein Praktikum bei Dräger Eine Praktikantin erzählt, warum sich ihr Praktikum bei Dräger gelohnt hat.

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg

Kulturelle Evolution 12

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

Nicaragua. Wo die Menschen leben Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Städten. Denn auf dem Land gibt es wenig Arbeit.

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Tag der Seltenen Erkrankungen Aktionstag im Uniklinikum Aachen

InteGREATer e.v. Berlin vor Ort

EINE UNI FÜR ALLE. Universität Luzern, Montag, 5. Mai Uhr

Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Kreativ visualisieren

Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement

Austauschsemester für VW-Masterstudierende an einer Partneruniversität Nov Guido Schäfer Department Volkswirtschaft, WU Wien

Neues aus Burma. Liebe Projekt- Burma Freunde,

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Woche 1: Was ist NLP? Die Geschichte des NLP.

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Klinische Medizintechnik

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Mathematik. UND/ODER Verknüpfung. Ungleichungen. Betrag. Intervall. Umgebung

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Über den Link erreichen Sie unsere Einstiegsseite:

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Test 2: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 24 Auswertung: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 27

BFD - für ein Jahr an die FEBB

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Social Media Analyse Manual

Meine Lernplanung Wie lerne ich?

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch

Wie erstelle ich (m)einen Stundenplan?

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

an die Hochschule und ihre Studierenden. Er gibt auch inhaltlich eine Linie vor: Um ihr gerecht zu werden, muss sie innovative Studiengänge anbieten.

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

Textgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik

Produktionsplanung und steuerung (SS 2011)

MASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte

Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Emnid-Umfrage Vermögensbildung für alle

Online-Befragung internationaler Doktorand_innen an der Universität zu Köln - Zusammenfassung der Ergebnisse -

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis

Geisteswissenschaftlicher Hochschuldialog der Universitäten Erlangen und Damaskus

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

KitaStar 2015 Kita forscht!

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Was muss ich über den Zulassungstest wissen?

Bürgerhilfe Florstadt

WAS finde ich WO im Beipackzettel

Day-Trading. Ich zeige Ihnen hier an einem Beispiel wie das aussieht.

BMV Visionen Ergebnisbericht der Mitglieder Befragung

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie

Die Gesellschaftsformen

Zukunft. Weg. Deine. Dein

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Das RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Fragen zum Übergang vom alten (150 ECTS) zum neuen (180 ECTS) Bachelorreglement (Studienplan):

Jeder Mensch hat bei uns Möglichkeit, die Schulbildung zu erreichen. Unser Schulsystem hat verschiedene Stufen und mehrere Schularten.

Transkript:

Einsatz bildgebender Verfahren im Strafprozess Ermöglichen moderne bildgebende Verfahren Gedankenlesen und inwieweit eignenisie sich in der Konsequenz als moderne Lügendetektoren Autor: Dipl. iur. Karla Schneider / Projekt: Einsatz bildgebender Verfahren im Strafprozess / Art des Projektes: Dissertation 1

Ziel der Arbeit ist festzustellen, inwieweit sich die Methoden der modernen Bildgebung insbesondere die funktionelle Magnetresonanztomographie (fmrt) und die Positronenemissionstomographie (PET) als Beweismittel im Strafverfahren, gleichsam als moderne Lügendetektoren, eignen. Ausgehend von der (rechtswissenschaftlichen) Diskussion um den Einsatz konventioneller Lügendetektoren, der sog. Polygraphen, in Gerichtsverfahren wird nach der Bedeutung der neueren Entwicklungen im Bereich der Neurowissenschaften für die Rechtswissenschaft und insbesondere für das Beweisrecht der Strafprozessordnung gefragt. Umgekehrt werden die dem technisch Möglichen durch die Gesetze gesteckten Grenzen erörtert. Dazu erfolgt auch ein Blick über den Tellerrand in das US-amerikanische sowie das israelische Recht. 2

1. Kurzvorstellung des Projekts, Projektbegründung und interdisziplinäre Aspekte Das Thema der Verwendung bildgebender Verfahren, d. h. vor allem der funktionellen Magnetresonanztomographie (fmrt), ist nicht nur im juristischen Kontext neu. Entdeckt (fmrt) Ende der 1990er Jahre, ist diese Technik auch im medizinischen Bereich noch ein junges Verfahren, das sich für morphologische Untersuchungen bereits bewährt hat, das sich im funktionellen Bereich gerade mit Blick auf die Diagnostik psychiatrischer und psychischer Krankheitsbilder aber noch nicht etablieren konnte. Gleichwohl bestehen hier vielversprechende Ansätze. Auch wenn die Technik selbst im medizinisch-geistigen Bereich noch mit mannigfaltigen Unsicherheiten behaftet ist, so kamen Ideen zum Gedankenlesen und ihre Umsetzung in Studien doch bereits recht bald nach Entdeckung der fmrt auf (O Craven/Kanwisher 2000). Damit stellten sich unmittelbar nicht mehr nur medizinische, sondern auch (im weitesten Sinne) gesellschaftswissenschaftliche Fragen im Umfeld der bildgebenden Verfahren. Geradezu sprunghaft entwickelten sich neue Forschungsdisziplinen von der Neuroökonomie bis zur Neuropädagogik und vor allem der Neurophilosophie, die die Anwendung der Verfahren für sich diskutierten und mögliche Bedenken ansprachen. Auch populärwissenschaftlich findet sich inzwischen eine Fülle an Veröffentlichungen. Die Rechtswissenschaften hielten (und halten sich bis heute) dagegen sehr zurück, auch wenn der Begriff des Neurorechts sich schon seit längerem in der neurowissenschaftlichen Diskussion findet. Auch in der deutschen Rechtsfachliteratur wird zwar in dem einen oder anderen Artikel die inzwischen prominente Diskussion des freien Willens geführt. Lediglich eine einzige Veröffentlichung (Beck 2006) beschäftigt sich darüber hinaus auch explizit mit der Unterstützung der Strafermittlung durch die Neurowissenschaften respektive durch die bildgebenden Verfahren. Diese bisher zurückhaltende gesellschaftliche Diskussion bei gleichzeitig verstärkter neurowissenschaftlicher Forschung im Hinblick auf eine juristische Verwendung bildgebender Verfahren (Greely/Illes 2007; vgl. auch www.noliemri.com, www.cephos.org) gab den Anstoß, sich im Rahmen einer Dissertation ausführlich von juristischer Seite den sich ergebenden Fragen zu nähern. Interdisziplinär ist die Arbeit gleich in mehrfacher Hinsicht: Erstens verbindet sie eine neurowissenschaftliche Analyse und Vorstellung der bildgebenden Verfahren mit der Darstellung der sich ergebenden Rechtsfragen. Es wurde bei der Bearbeitung Wert darauf 3

gelegt, dass sowohl der rechtswissenschaftliche Teil für einen juristisch Ungeschulten verständlich bleibt, als auch auf eine Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit der Technik der Bildgebung. Der zweite interdisziplinäre Aspekt betrifft die innerrechtliche Interdisziplinarität. Eine alleinige Auseinandersetzung mit strafprozessualen Fragestellungen ist aufgrund der Art und Weise der Verfahren nicht ausreichend; vielmehr sind ebenso verfassungsrechtliche Vorschriften und Prinzipien zu beachten. Darüber hinaus wird ein Exkurs in die kriminologischen Aspekte und möglichen Konsequenzen (Bspw.: Präventive Diagnose kriminellen Verhaltens anhand von Hirnscans?) unternommen. 2. Interdisziplinäre Erfahrungen Auch wenn die Arbeit die neurowissenschaftliche Diskussion in den Rechtswissenschaften anregen soll, so lassen sich die weitaus meisten sich ergebenden Fragen allein rechtlich nicht lösen. Insbesondere philosophisch-ethische Aspekte müssen dabei Berücksichtigung finden bzw. ermöglichen erst das Finden von Antworten. Während der Arbeit an der Dissertation war daher das Bemühen um interdisziplinäre Kontakte über den Besuch von Fachveranstaltungen und Veröffentlichungen unerlässlich. 2.1 In Deutschland Eine Zusammenarbeit mit der Uniklinik Bonn und dem dort veranstalteten SCAN-Seminar (SCAN = Social, Cognitive and Affective Neuroscience) zum Thema Philosophie, Recht und Hirnforschung erlaubte eine erste Vorstellung und Diskussion des Themas zusammen mit Studenten der unterschiedlichsten Fachrichtungen (vorwiegend Medizin, aber auch Philosophie, Biologie und vereinzelt Rechtswissenschaften). Eine besonders hilfreiche Unterstützung ergab sich durch den Kontakt zu Herrn Prof. Dr. H. J. Markowitsch (Physiologische Psychologie, Universität Bielefeld). Eine Zusammenarbeit im Rahmen des Buchs Tatort Gehirn (Markowitsch/Siefer 2007) zeigte sich für beide Seiten bereichernd. Insgesamt zeichnete sich bei den innerdeutschen Kontakten ein starkes Interesse an der Arbeit und auch am Hinzulernen rechtlicher Grundsätze im Kontakt mit Medizinern, Psychologen und Philosophen ab. Die Rechtswissenschaften zeigten sich dagegen zurückhaltend. Besonders deutlich wurde dies, als für die Arbeit durch krankheitsbedingten Ausfall der Betreuerin ein neuer Erstgutachter gefunden werden musste. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Arbeit noch 4

ein gewisser Fremdkörper in den Rechtswissenschaften. Hinzukommen mag der Eindruck des Parapsychologischen durch den Blick ins Gehirn, das unmittelbare Gedankenlesen und die Lügendetektion, der Skepsis in Bezug auf das Thema aufkommen lässt. 2.2 Im internationalen Vergleich Während der Arbeit an der Dissertation konnten auch Kontakte vor allem ins europäische Ausland (Niederlande, v. a. TU Delft, Belgien, v. a. Uni Ghent), aber auch in die USA (Professor H. Greely, Stanford Law School) geknüpft werden. Vor allem in den USA ist der Umgang mit den neuen Techniken der Bildgebung auch in den Rechtswissenschaften wesentlich offener. Aber auch in den Niederlanden wächst das Interesse an einer juristischen Auseinandersetzung mit den Fragestellungen (vgl. etwa das Projekt der Universität Maastricht zum Aufbau eines forensischen Instituts als Zusammenarbeit zwischen psychologischer und rechtswissenschaftlicher Fakultät). 3. Zusammenfassung und Fazit Auch in Deutschland finden sich rechtswissenschaftliche Spezialisten auf dem Gebiet der Kontaktpunkte von Neurowissenschaften und Recht. Trotzdem fällt auf, dass sich die Rechtswissenschaftler recht zurückhaltend geben, auch was den Besuch thematisch passender, aber ursprünglich fachfremder Veranstaltungen angeht (etwa Fachtagungen zur Forensik). Dies ist in anderen Ländern anders. Während in Deutschland häufig mit dem Hinweis gearbeitet wird, eine Veranstaltung richte sich an nachfolgend genannte Berufsgruppen, findet sich ein solcher Verweis in anderen Ländern seltener. Fachfremde Besucher werden häufig gerne empfangen. Dies mag bereits mit dem System der wissenschaftlichen Ausbildung in Deutschland zusammenhängen: Während etwa in den Niederlanden Masterstudiengänge nach einem Eingangstest grundsätzlich jedem offen stehen, der einen entsprechend vorhergehenden Bachelor-Abschluss (gleich welcher Fachrichtung!) vorweisen kann (vgl. beispielsweise die Zulassungsvoraussetzungen für den Master in Psychologie an der Universität Maastricht) und in den USA die Law Schools erst nach Absolvieren eines anderen Studiengangs besucht werden können, hält das deutsche Studiensystem sehr eng an einer fachspezifischen Ausbildung fest. Das heißt mit anderen Worten, Masterstudiengänge der (im weitesten Sinne) Naturwissenschaften (und also auch der Neurowissenschaften) können nur mit einem Bachelor ebenfalls aus dem Bereich besucht werden, gleiches gilt für die Gesellschaftswissenschaften. Gerade für den Bereich der Neuro- und Kognitionswissenschaften ist dies bedauerlich, denn diese neuen Fachrichtungen leben von der Interdisziplinarität. Fragen 5

lassen sich hier weder allein naturwissenschaftlich noch allein gesellschaftswissenschaftlich lösen, sondern es muss ein Dialog geschaffen werden. Ein Blick in die Ausbildungssysteme schon des nahen europäischen Auslands könnte hier sehr hilfreich sein. Wenngleich auch andere Fachrichtungen sich nicht immer aufgeschlossen gegenüber der Arbeit an anderen Fakultäten zeigen, fällt die Zurückhaltung der Rechtswissenschaften bereits auf der Ebene der Ausbildung in besonderem Maße auf: Das Studium der Rechtswissenschaften sieht schon die Wahl eines Nebenfachs nicht vor. So stellt es sich beispielsweise an der Universität Köln so dar, dass es zwar Studenten der Mathematik bzw. Physik möglich ist, ab dem Vordiplom Rechtswissenschaften im Nebenfach zu wählen (etwa im Hinblick auf eine Ausbildung als Patentanwalt). Umgekehrt ist der Besuch von mathematisch-naturwissenschaftliche Vorlesungen mit Erwerb anrechenbarer Studienleistungen durch Studenten der Rechtswissenschaften (etwa zum Erwerb von Zusatzkenntnissen für den Bereich gewerblicher Rechtsschutz) nicht vorgesehen. Auch eine Zusammenarbeit mit der medizinischen Fakultät bzw. der Psychologie und Philosophie besteht nur sporadisch und führt in der Regel nicht zur Möglichkeit des Scheinerwerbs (jedenfalls nicht über einen Sitzschein hinaus). Quasi konsequenterweise sehen auch neue Studiengänge, die Wert auf Interdisziplinarität legen, eine Zulassung der unterschiedlichsten Fachrichtungen (in der Regel medizinisch-naturwissenschaftliche plus philosophische, psychologische, theologische, vgl. etwa die Zulassungsbedingungen des Masters of Integrative Neuroscience an der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg), nicht aber der Rechtswissenschaften vor. Möglicherweise ist die neue Studienordnung der Rechtswissenschaften, die mit dem Erwerb von Soft Skills und Fremdsprachenkenntnissen bereits ein wenig über den Tellerrand sieht, aber ein erste Schritt in eine Öffnung der rechtswissenschaftlichen Fakultät. Ich selbst versuche, durch das Präsentsein auf Tagungen, aber auch durch das Anregen von interdisziplinären Seminaren an der Universität Köln, dazu einen Beitrag zu leisten. Bisher ist daran der Studiengang Neurowissenschaften sehr interessiert, und Ende Dezember werde ich ein solches Seminar zum Neurorecht zum zweiten Mal abhalten. Durch Mund zu Mund -Propaganda zeigt sich aber auch ein steigendes Interesse an solchen Veranstaltungen bei den Studenten der Rechtswissenschaften. Möglicherweise kann so ein erster Grundstein für das neurowissenschaftliche Zusammenarbeiten gelegt werden. Die langsam aufkommende praktische Relevanz des Themas habe ich durch erste Anfragen von Kanzleien mit dem Schwerpunkt Strafrecht mit der Bitte um Erläuterung von Möglichkeiten und Grenzen der bildgebenden Verfahren und ihrem potentiellen Nutzen in der Strafverteidigung bereits erfahren dürfen. 6

Curriculum Vitae 1983 Geboren am 24.02.1983 in Köln 1989-1993 Gemeinschaftsgrundschule Freiligrathstraße in Köln 1999 Überspringen einer Jahrgangsstufe von der 10.1 in die 11.2. 1993-2001 Städtisches Apostelgymnasium Köln Abitur im Juni 2001 Universitäten 2000/01 Besuch der Vorlesung Analysis I an der Universität Köln im Rahmen des Pilotprojekts Schüler an die Uni der Hochbegabten-Stiftung der Kreissparkasse Köln 2001/02 Studium der Metallurgie und Werkstofftechnik an der RWTH Aachen 2002 Wechsel an die juristische Fakultät der Universität zu Köln 2006/07 Erstes juristisches Staatsexamen in Köln 2007/08 Anerkennung als Diplom-Jurist 2006/07 Beginn der Promotion an der Universität zu Köln (Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht) 2007 SCAN-Seminar an der Universität Bonn (Social, Cognitive and Affective Neuroscience Interdisziplinäres Seminar zur Neuroethik) 2007/08 SCAN-Seminar/Universität Bonn (Thema Bewusstsein ) 2008/09 Psychologie-Studium an der Fernuniversität Hagen Stipendien 1999 Schülerstipendium des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds 2000 Schülerstipendium des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds 2001 Ehrenmitgliedschaft in der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) 2001 Vorgeschlagen für die Deutsche Studienstiftung 2003 Stipendium des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds 2003 Vorgeschlagen für die Deutsche Studienstiftung 2004 Aufnahme in die Deutsche Studienstiftung Karla Schneider Diplom-Jurist Stipendiatin bei e-fellows.net (bis 2007) 2005 Promotionsstipendium der 2007 Andrea von Braun Stiftung Berufserfahrung Praktikum in der Kanzlei Reuter, 2003 Herwegh und Arndt Praktikum beim Bundesverwaltungsamt 2003 im Referat für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Praktikum bei dem Amtsgericht Köln 2006 (Schwerpunkt Strafverteidigung) Studentische Hilfskraft in der Kanzlei 2007 OsborneClarke in Köln 7